Persönlichkeitsrecht bei Bildern ohne Kopf? 46

03.06.2014
So ein Quatsch außer es ist ein "künstlerisches shooting im beiderseitigen Interesse zwecks rein privater Bildnutzung"


Dann passt es ;)
Wunderte mich schon, denn sonst geben Deine Beiträge keinen grund zum meckern.
03.06.2014
....habe gerade mal ein Bild "ohne Kopf" hochgeladen.
Hoffe ich darf das, .............  vom Model aus, der Rechtslage aus und überhaupt ..........
?

was debattiert ihr hier eigentlich? das klingt alles so, als würden hier einige erst seit gestern fotos machen. ich bin verwundert.

besprecht halt vorher mit den modellen, was ihr mit den fotos vor habt, und lasst euch im zweifelsfall ein model release geben. fertig.
so ein model release kann zwar auch wieder entzogen werden, aber das ist gar nicht so leicht.
"Nur Kopf" geht sicherlich auch, ohne daß man Persönlichkeitsrechte verletzen könnte... ;-)

@Patrick: wenn das in Wirklichkeit nicht Schaufensterpuppen sind, werden da natürlich die Persönlichkeitsrechte verletzt :D
Aber Du wärst doch der letzte, der Einwände/ Bedenken von Modellen ignorieren würde.

Und genau das ist doch der Punkt: wieso sollte man Bilder zeigen, bei denen man sich nicht sicher ist, ob dem Model das auch recht ist?
Man hat das doch entweder mit dem Model besprochen (das würde ich jetzt einfach mal unterstellen) und/ oder sich dann auch noch schriftlich abgesichert (insbesondere wenn man die Bilder kommerziell nutzen will). Und dann weiß man doch, was man darf und was nicht. Und im Zweifelsfall läßt man es dann.

Das Problem entsteht doch nur dann, wenn man das eben vorher nicht besprochen hat und man dann etliche Zeit später denkt: 'Boah, hat die einen geilen Arsch. Ich weiß zwar nicht, ob die den im Internet sehen will. Mir aber völlig wurst, denn so einen geilen Arsch muß die Welt einfach sehen. Das geht gar nicht anders.'
Und solche Gedankengänge sollte man doch, würde ich meinen, unterlassen können. Hormone hin, Hormone her :D
@ Carsten

Ich habe sogar letztens ein Bild direkt wieder offline genommen, weil dem Model seine Nase darauf nicht gefiel. Ich für meinen Teil habe das zwar nicht nachvollziehen können, aber das Model meinte eh zu mir, daß das praktisch nur sie selbst sehen würde und machte mir da auch gar keinen Vorwurf. Und da ich die Nase auf besagtem Bild nicht per verflüssigen "passend" machen wollte, blieb das Bild halt offline. Ist ja kein Ding.

Ansonsten schaue ich schon, daß ich mit den Models überein komme. Entweder werden die Bilder dann von beiden Parteien hochgeladen oder halt auch nur von einer. Kommt vor, aber kann man halt schnell und unkompliziert abklären - und das mitunter auch direkt während des Shootings. Man zeigt dem Model zwischendurch die Bilder, dem Model gefällt eins davon nicht so recht, mir selbst aber schon, also frage ich direkt, ob es im Zweifelsfall etwas dagegen hätte, wenn ich es denn hochlade. Und wenn es dann tatsächlich etwas dagegen haben sollte, dann ist's auch kein Beinbruch. :-)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
04.06.2014
Bei einem TfP-Shooting hat das Model ja wahrscheinlich auch die Bilder und könnte damit beweisen, dass sie es wirklich ist. Bei dem 08/15-Jeanshintern einer Passantin, die zufällig auf einem Bild auftaucht wird der Beweis schwer bis unmöglich sein. Auf der sicheren Seite ist man aber immer, wenn man Persönlichkeitsrecht peinlich beachtet.

Ich habe über dieses Thema ein Urteil gegen einen Fotografen gelesen, der zufällig im Bildhintergund ein verliebtes Pärchen abgelichtet hatte. Die Gesichter waren nicht zu erkennen, aber die Ehefrau des abgebildeten Mannes (und Kläger) hat ihn trotzdem erkannt: an einem Pullover, den sie ihm gestrickt hatte. Die Frau auf dem Bild war übrigens die heimliche Geliebte.  ;)
04.06.2014
Gilt das Persönlichkeitsrecht auch bei Bildern, bei denen der Kopf abgeschnitten ist und ansonsten nichts auf eine bestimmte Person hinweist (also keine speziellen Erkennungsmerkmale wie Tatoos o.ä.).

Kurze Antwort: nein.

Damit ein "Recht am eigenen Bild" geltend gemacht werden kann, muß der Abgebildete erkennbar sein.

"Erkennbar" bedeutet keineswegs, daß immer das Gesicht abgebildet sein muß - wenn jemand z.B. an anderen sehr typischen körperlichen Merkmalen erkennbar ist, dann reicht das. Es ist auch nicht nötig, daß "jedermann" den Abgebildeten erkennen kann - wenn nahestehende Personen den Abgebildeten z.B. an einem Tattoo an intimer Stelle erkennen können, dann reicht auch dies.

Wenn aber, wie Du schreibst, "nichts auf eine bestimmte Person hinweist", dann scheitert ein Geltendmachen des "Recht am eigenen Bild". Es scheitert dann übrigens schon daran, daß der Abgebildete nicht nachweisen könnte, daß er es ist, der abgebildet ist...
04.06.2014
...persönlichkeitsrecht is doch wohl persönlichkeitsrecht??? Wer entscheidet dann,an was genau man leute erkennern kann?

Im Streitfall? Das Gericht.
04.06.2014
@Patrick: wenn das in Wirklichkeit nicht Schaufensterpuppen sind, werden da natürlich die Persönlichkeitsrechte verletzt :D

"Natürlich" ist daran gar nichts, weil nämlich nämlich zumindest bei den beiden linken Fotos eine Wiedererkennbarkeit der fotografierten Person mit ziemlicher Sicherheit verneint werden wird.
du gibst hier ganz schön gefährliche tipps.
@ Carsten

Bzgl. der Wiedererkennbarkeit gehe ich mit Tom konform. Selbst bei dem rechten Bild würde ich eine Wiedererkennbarkeit tendenziell eher ausschließen.
patrick, das mag ja sein. nur ist es relativ wurst, was tom, du oder icke über diese bilder denken. denn wir sind alle drei keine richter, die sowas zu entscheiden haben. noch nicht mal ansatzweise.
das sind oft einzelfallentscheidungen und die können mal so und mal so ausfallen.
darum finde ich es recht gefährlich, hier zu verkünden, dass das alles nicht so ein problem sei. vor allem wenn man von sich immer den eindruck vermittelt, über besondere juristische kompetenzen zu verfügen. die mag tom haben, das ist im grunde aber auch wurst. wenn hier nun kinder mitlesen, kommen die dabei dann vielleicht auf dumme gedanken. und dann haben die den ärger am hals.
es ist halt auch deshalb recht riskant, weil es sehr einfache wege gibt, solche risiken zumindest deutlich zu vermindern. *darauf* sollte man eher hinweisen, anstatt hier irgendwelche persilscheine zu verteilen.
finde ich zumindest.
@ Carsten

Klaro. Im Falle eines Falles hätte ein Richter in der Tat das letzte Wort. Und es würde mich auch mal konkret interessieren, wie ein - bzw. mehrere - Richter meine Bilder einschätzen würden.

ABER...gesundes Einschätzen von Situationen mit etwas Sachverstand und gutem Willen kann in solchen Fällen eine einfache Präventivmaßnahme darstellen. Und wenn man eine Situation hat, die streitbar werden könnte, sollte man sie mit diesem Wissen vielleicht nicht bis zum Äußersten treiben, sondern einfach an einem (noch) sicheren Punkt klären bzw. abbrechen.
04.06.2014
patrick, ich kann ja mal meine ex fragen, wie sie das bei deinen bildern sieht - sie ist tatsächlich richterin in frankfurt :)

bei vielen antworten hier ist offensichtlich, dass sich überhaupt nicht mit der materie beschäftigt wurde. wer behauptet, dass man ein recht am eigenen bild hat, auch wenn gar nichts zu erkennen ist ("...persönlichkeitsrecht is doch wohl persönlichkeitsrecht???") den frage ich: wieso hast du dazu weder die gesetzestexte noch wenigstens 3-4 relevante rechtsprechungen gelesen? wie könnte man sonst so etwas völlig absurdes schreiben?

die rechtsprechung dazu ist nach meinem verständnis völlig unstrittig. strittig oder interpretierbar ist viel mehr, ab wann das persönlichkeitsrecht eingeschränkt ist. und selbst dazu gibt es sehr viele urteile.

was hier häufig verwechselt wird, ist das persönlichkeitsrecht als "recht am persönlichen bild" im wörtlichen sinne zu sehen. manche hier scheinen zu glauben, dass sie ein persönliches recht an den von ihnen dargestellten bildern haben. das ist aber totaler unfug. das recht am bild hat der urheber. das persönlichkeitsrecht liegt nur darin, dass kein unfug gegen die dargestellte person getrieben wird.

daher auch:
KunstUrhG §22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.


trugschluss ist bei diesem satz, dass hier von laien offenbar bildnis mit "foto" gleichgesetzt wird. das ist aber nach vielen entscheidungen von gerichten so überhaupt nicht richtig. einerseits erweitern die gerichte diesen begriff (karikaturen, manipulationen, gemälde, etc...), andererseits gibt es auch sehr klare entscheidungen darüber, dass die erkennbarkeit gewährleistet sein muss. im KunstUrhG ist alles sehr allgemein gehalten, sodass hier sehr viele  entscheidungen von BGH, OLGs, LGs einbezogen werden müssen. daher von einigen der hinweis, "das müsse ein richter im zweifelsfalle entscheiden" sicher berechtigt.

falsch ist definitiv, dass das persönlichkeitsrecht eingeschränkt ist, wenn ein teil einer person auf einem bild zu sehen ist. begründet wird das in der rechtsprechung auch mit der kunstfreiheit.

wie tom geschrieben hat, muss die erkennbarkeit irgendwie gegeben sein, ansonsten ist das persönlickeitsrecht nicht verletzt. - selbst wenn die person anhand eines identischen bildes mit kopf beweisen kann, dass sie es ist, ergibt sich daraus anhand der rechtsprechung kein recht am eigenen bild! die rechtsprechung zielt ausschließlich auf einen "schaden" ab.  wer anderes glaubt, einfach mal die gesetzestexte lesen und nicht einfach was schreiben, was man glaubt zu wissen.

streitbar ist also lediglich, OB und WIE die erkennbarkeit oder ein schaden gegen die persönlichkeit gegeben sein könnte. es kann ein hintergrund auf dem bild sein, ein tatoo - oder eben irgend etwas spezifisches, was auf die person hinweist. gibt es keine derartigen hinweise ist das persönlichkeitsrecht vermutlich NICHT verletzt. aber genau deshalb muss es ja auch ein richter im zweifelsfalle entscheiden. - wenn jedes mal das persönlichkeitsrecht verletzt wäre, sobald irgendwo ein haar oder ein finger zu sehen ist, dann wäre die sachlage ja klar und man bräuchte keinen rechtstreit (da kommt man eigentlich auch durch nachdenken drauf). das gegenteil ist sogar der fall, die rechtsprechung weist auf die identifizierbarkeit ausdrücklich hin.

berechtigt ist sicher auch der einwand von carsten, dass man keinen freifahrtschein erteilen kann irgendwelche fotos zu zeigen, nur weil man glaubt, dass nichts zu erkennen sei. am ende kann es der besagte selbstgestrickte pullover sein, der eine person eindeutig identifiziert oder irgend etwas anderes, was von einem unwissenden als harmlos eingestuft wird...

und falls mir nun irgend jemand pseudojuristisches geschwafel unterstellen möchte:
nein, ich bin kein jurist. allerdings habe ich während meines BWL studiums gelernt, texte zu lesen und zu verstehen - und nicht nur juristische. ich habe also einfach nur mal die gesetzestexte dazu gelesen und einige urteile. daraus geht recht eindeutig und widerspruchsfrei hervor, dass nur solche bilder das persönlichkeitsrecht verletzen, auf denen die person auch irgendwie identifiziert werden kann. dass hier hoher interpretationsspielraum besteht ist nach meinem verständnis der grund dafür, warum die gemengelage häufig unklar ist und gerichte mit diesen themen beschäftigt werden...

PS: ich hatte in meinem ersten post übrigens nach "praktischen erfahrungen" gefragt.
04.06.2014
mach doch einfach einen vertrag. heutzutage musst du den auch nicht
mehr jedesmal auf einer mechanischen schreibmaschine neu tippen
und diese fragen stellen sich dann einfach nicht mehr. ;-)
PS: ich hatte in meinem ersten post übrigens nach "praktischen erfahrungen" gefragt.

was sollten dir die bringen?
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
05.06.2014
was sollten dir die bringen?

Frage ich mich auch. Da ihm die juristische Sachlage ja durchaus klar zu sein scheint...
Vielleicht hofft Steve auf ein paar unterhaltsame Geschichten? ;)
05.06.2014
du gibst hier ganz schön gefährliche tipps.

Nö.
patrick, das mag ja sein. nur ist es relativ wurst, was tom, du oder icke über diese bilder denken. denn wir sind alle drei keine richter, die sowas zu entscheiden haben. noch nicht mal ansatzweise.

Was Patrick oder Dich betrifft kann ich dazu nichts sagen, aber ich kenne genügend Rechtsprechung dazu, und hatte beruflich lange genug mit der Materie zu tun.
05.06.2014
die rechtsprechung dazu ist nach meinem verständnis völlig unstrittig. strittig oder interpretierbar ist viel mehr, ab wann das persönlichkeitsrecht eingeschränkt ist. und selbst dazu gibt es sehr viele urteile.

Im Gegensatz zu weitverbreiteten Legenden hat die Juristerei sehr viel mit Logik zu tun...

Im konkreten Fall des EP geht es zu allererst mal um die Frage, welche Voraussetzungen denn erfüllt sein müssen, damit überhaupt grundsätzlich das "Recht am eigenen Bild" geltend gemacht werden kann.

Und das ist - da sind Gesetz und Rechtsprechung völlig klar - die "(Wieder-)Erkennbarkeit" der abgebildeten Person. Die setzt keine Abbildung des Gesichts voraus, die kann auch auf andere Weise gegeben sein. Ich würde sogar vorsichtshalber davon ausgehen, daß das Foto eines nackten Frauentorsos, der zigtausend Frauen darstellen könnte, dann das Kriterium "(Wieder-)Erkennbarkeit" erfüllt, wenn zusammen mit dem Foto die Textinformation "Das ist der Arsch der Stripperin, die auf der Sylvesterparty vom Karl-Heinz aufgetreten ist" auf Facebook gepostet wird. Dann wäre die Stripperin zwar nicht an ihrem Arsch erkennbar, aber über die zusätzliche Textinformation. Und dasselbe könnte z.B. für die Aufnahme einer Silhouette gelten, die ziemlich eindeutig als "Ottfried Fischer" identifizierbar ist.

Andersherum gibt's aber eben auch viele Fotos, auf denen eine Person abgebildet ist, die nicht und für niemanden, nicht mal für den Lebenspartner, eindeutig genug zu identifizieren ist. Und da stellt sich die Frage nach dem "Recht am eigenen Bild" dann nicht mehr. Weil es eben gar nicht tangiert wird.

Gibt es dann überhaupt ein "Recht am eigenen Bild" im konkreten Fall, dann stellen sich die nächsten Fragen. Nämlich z.B. ob überhaupt eine Einwilligung des Abgebildeten notwendig ist. Oder wie weit eine gegebene Einwilligung reicht. Usw. usf.

Es bringt aber, weder beim Reiten noch in der Juristerei, irgendetwas, das Pferd von hinten aufzuzäumen.

Außer eventuell Belustigung für die Zuschauer und Beulen für die Reiter...

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