Persönlichkeitsrecht bei Bildern ohne Kopf? 46
02.06.2014
kurze antwort
zu 1: ja
zu 2: ja
+++ und 20 zeichen +++
zu 1: ja
zu 2: ja
+++ und 20 zeichen +++
#2Report
02.06.2014
wieso ja, das bezweifle ich aber ... schon mal ferngesehen, da wird oft genug nur der kopf weggepixelt ...
#3Report
02.06.2014
...persönlichkeitsrecht is doch wohl persönlichkeitsrecht??? Wer entscheidet dann,an was genau man leute erkennern kann?
Manche menschen erkenn ich z.b am gang.. Da brauch ich auch kein gesicht sehen,um jemanden zu erkennen.
Wenn ich nicht möchte,daß mein (nackter) arsch auf bildern im netz rumgeistert,dann sollte ichs doch - soweit möglich- unterbinden können.
Egal ob kopf mit drauf oder nicht..
Und eine tätowierung ändert keine rechtliche grundlage.. Egal ob positiv oder negativ..
Manche menschen erkenn ich z.b am gang.. Da brauch ich auch kein gesicht sehen,um jemanden zu erkennen.
Wenn ich nicht möchte,daß mein (nackter) arsch auf bildern im netz rumgeistert,dann sollte ichs doch - soweit möglich- unterbinden können.
Egal ob kopf mit drauf oder nicht..
Und eine tätowierung ändert keine rechtliche grundlage.. Egal ob positiv oder negativ..
#4Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
02.06.2014
In solchen Fällen entscheidet leider oft erst der Richter. Es gab schon Urteile, da wurde jemand am selbstgestrickten Pullover erkannt. Generell kann man davon ausgehen: können einen Freunde oder nahe Verwandte nicht identifizieren, gibt's auch kein Persönlichkeitsrecht. Ein nackter Hintern reicht dabei nicht...wenn er 08/15 ist. ;)
#5Report
[gone] Der Weihnachtsmann
03.06.2014
@Incompatible
Nur der Richter. In der Realität - ohne Klage keine Persönlichkeitsrechte. Ansonsten gäbe es keine Presse mehr in Deutschland.
Die Erkennbarkeit wird nur vom Gericht bestimmt. Spezielle Tattoos usw. sind eindeutig, 0815 Arschgeweihe oftmals schon nicht mehr. Die Person muss von Dritten (Freunde, Kollegen, Verwandte,...) eindeutig identifiziert werden können. Wenns spekulativ wird, kein Persönlichkeitsrecht mehr.
Als Eventfotograf gilt also... Wo kein Kläger, da kein Richter... und eine gute Versicherung
Nur der Richter. In der Realität - ohne Klage keine Persönlichkeitsrechte. Ansonsten gäbe es keine Presse mehr in Deutschland.
Die Erkennbarkeit wird nur vom Gericht bestimmt. Spezielle Tattoos usw. sind eindeutig, 0815 Arschgeweihe oftmals schon nicht mehr. Die Person muss von Dritten (Freunde, Kollegen, Verwandte,...) eindeutig identifiziert werden können. Wenns spekulativ wird, kein Persönlichkeitsrecht mehr.
Als Eventfotograf gilt also... Wo kein Kläger, da kein Richter... und eine gute Versicherung
#6Report
03.06.2014
Ja das Persönlichkeitsrecht gilt auch dann ...allerdings, und das meine ich jetzt gar nicht zynisch, muss die abgebildete Person ja auch beweisen können das sie zu sehen ist ....
#7Report
03.06.2014
Die Einwilligung zur Veröffentlichung ist dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Ob das bei Deiner Abbildung ohne Kopf der Fall ist, kann ich nicht sagen.
#8Report
03.06.2014
allerdings, und das meine ich jetzt gar nicht zynisch, muss die abgebildete Person ja auch beweisen können das sie zu sehen ist ....
Ich stelle mir gerade eine sehr amüsante Szene im Gerichtssaal vor: "Wie, sie glauben nicht, dass der hier abgebildete Hintern von mir ist? Warten sie mal, ich beweise es ihnen..."
#9Report
03.06.2014
ganz nett, aber es muss nicht zwingend auch ein netter anblick sein. ;-)
#10Report
Die Frage ist, ob jemand die Veröffentlichung eines solchen Bildes aufgrund des Persönlichkeitsrechts untersagen kann, wenn vertraglich nichts vereinbart wurde?
Kann passieren.
Deshalb hat es sich bewährt, ein entsprechendes Model Release zu besitzen. Die gibt es nämlich, um genau solche Risiken zu vermeiden bzw. erheblich zu vermindern. Und darum werden die von Bildagenturen auch immer verlangt. Selbst wenn nur Teile des Körpers zu sehen sind. Man weiß ja nie.
#11Report
[gone] Uwe Richter Photography
03.06.2014
und am Ende entscheidet immer der Einzelfall.
Allgemeingültigkeit und Rechtsprechung sind nunmal nicht zu vereinbaren.
Daher sind Pauschalantworten hier auch wiedermal nicht angebracht.
es gibt Berufsstände, die sich da jeden Tag ziemlich tief mit befassen ... und sicher nicht grundlos.
Also ... Anwalt fragen und gerichtlich klären lassen.
alles andere ist blauer Dunst und Halbwissen (bestenfalls)
Allgemeingültigkeit und Rechtsprechung sind nunmal nicht zu vereinbaren.
Daher sind Pauschalantworten hier auch wiedermal nicht angebracht.
es gibt Berufsstände, die sich da jeden Tag ziemlich tief mit befassen ... und sicher nicht grundlos.
Also ... Anwalt fragen und gerichtlich klären lassen.
alles andere ist blauer Dunst und Halbwissen (bestenfalls)
#12Report
03.06.2014
Da fällt mir wirklich gerade ein, dass sich ein Model bei mir meldete
und wünschte, dass ich mein Facebook Titelbild lösche.
Als ich fragte, warum, sagte sie, dass sie mir keine Erlaubnis erteilt
hatte dieses Bild von ihr zu veröffentlichen.
Es war aber eben nicht ihr Mund.
Manchmal erkennt man sich eben selbst nicht mehr.
Trotz Nagellack und Ohrringe.
Setdem weiß ich, dass es häuptsächlich der Effekt ist,
der ins Auge springt und in der Erinnerung hängenbleibt.
und wünschte, dass ich mein Facebook Titelbild lösche.
Als ich fragte, warum, sagte sie, dass sie mir keine Erlaubnis erteilt
hatte dieses Bild von ihr zu veröffentlichen.
Es war aber eben nicht ihr Mund.
Manchmal erkennt man sich eben selbst nicht mehr.
Trotz Nagellack und Ohrringe.
Setdem weiß ich, dass es häuptsächlich der Effekt ist,
der ins Auge springt und in der Erinnerung hängenbleibt.
#13Report
03.06.2014
Machst du so viele Erdbeermund Bilder das sich da gleich mehrere glauben sich zu erkennen ? ;-)
Aber würde mich auch interessieren....das Thema
Aber würde mich auch interessieren....das Thema
#14Report
[gone] User_6449
03.06.2014
Fragen:
1. Gehört zur Persönlichkeit nur der Kopf, oder gehört der Körper nicht mit zur Person?
2. Macht es einen Unterschied, ob man anhand des Gesichtes oder anhand des Körpers
durch Dritte auf einem Bild erkannt wird?
Die Antworten auf beide Fragen sind vollkommen klar, daher ist auch eine Veröffentlichung
ohne Genehmigung des Modells selbst ohne Kopf sehr riskant ...
Viele Grüße
Peter
1. Gehört zur Persönlichkeit nur der Kopf, oder gehört der Körper nicht mit zur Person?
2. Macht es einen Unterschied, ob man anhand des Gesichtes oder anhand des Körpers
durch Dritte auf einem Bild erkannt wird?
Die Antworten auf beide Fragen sind vollkommen klar, daher ist auch eine Veröffentlichung
ohne Genehmigung des Modells selbst ohne Kopf sehr riskant ...
Viele Grüße
Peter
#15Report
03.06.2014
@ Peter Herhold
rechtlich sehe ich das genauso wie Du
@Incompatible
dann sollte man sich einfach vielleicht VORHER überlegen wo man seinen nackten Arsch in die Kamera hält dann muss man sich hinterher nicht darum bemühen Bilder wieder aus dem Netz verschwinden zu lassen
.....und ganz allgemein gesagt, warum machen Model und Fotograf Fotos in der Art wenn sie eh nicht veröffentlicht werden sollen (mal außen vorgelassen so ein Quatsch wie "Akt ohne Veröffentlichung") ?!?!
Wenn das Bilder sind die im rein "privaten" Kontext entstanden sind ist das sicherlich ein ganz anderes Thema aber das war ja hier neulich schon diskutiert worden....
rechtlich sehe ich das genauso wie Du
@Incompatible
dann sollte man sich einfach vielleicht VORHER überlegen wo man seinen nackten Arsch in die Kamera hält dann muss man sich hinterher nicht darum bemühen Bilder wieder aus dem Netz verschwinden zu lassen
.....und ganz allgemein gesagt, warum machen Model und Fotograf Fotos in der Art wenn sie eh nicht veröffentlicht werden sollen (mal außen vorgelassen so ein Quatsch wie "Akt ohne Veröffentlichung") ?!?!
Wenn das Bilder sind die im rein "privaten" Kontext entstanden sind ist das sicherlich ein ganz anderes Thema aber das war ja hier neulich schon diskutiert worden....
#16Report
03.06.2014
Erkennbarkeit ist so eine Sache.
zuerst einmal muss ein Betroffener keinen Beweis führen das er erkannt wird. es reicht wenn er es glaubhaft machen kann das er erkannt werden könnte. und je unbekleideter er bei der Aufnahme war, desto eher schlägt sich der Richter auf seine Seite.
Erkennbarkeit kann aber auch aus anderen Gründen, die u.U. nur wenig mit dem Bild zu tun haben, gegeben sein.
z.B. die Rückennummer eines Sportlers
oder die Eigenheiten eines Sportfliegers (Segler) die dann zum erkennen des Piloten führten
.... oder die Bildunterschrift welche Rückschlüsse auf die abgebildete Person zulassen...
daher würde ich bzgl. der Ausgangsfrage sagen: ja, auch ohne Kopf und Tatoos,... kann eine Erkennbarkeit gegeben sein.
zuerst einmal muss ein Betroffener keinen Beweis führen das er erkannt wird. es reicht wenn er es glaubhaft machen kann das er erkannt werden könnte. und je unbekleideter er bei der Aufnahme war, desto eher schlägt sich der Richter auf seine Seite.
Erkennbarkeit kann aber auch aus anderen Gründen, die u.U. nur wenig mit dem Bild zu tun haben, gegeben sein.
z.B. die Rückennummer eines Sportlers
oder die Eigenheiten eines Sportfliegers (Segler) die dann zum erkennen des Piloten führten
.... oder die Bildunterschrift welche Rückschlüsse auf die abgebildete Person zulassen...
daher würde ich bzgl. der Ausgangsfrage sagen: ja, auch ohne Kopf und Tatoos,... kann eine Erkennbarkeit gegeben sein.
#17Report
03.06.2014
Nachtrag: Bezug zu früheren Veröffentlichungen (auch anderer Fotografen) können die Erkennbarkeit auch begründen....
#18Report
03.06.2014
DOWL
.....und ganz allgemein gesagt, warum machen Model und Fotograf Fotos in der Art wenn sie eh nicht veröffentlicht werden sollen (mal außen vorgelassen so ein Quatsch wie "Akt ohne Veröffentlichung") ?!?!
Ach, da gibt es einige gute Gründe, die für ein solches Handeln sprechen.
Biete ich auch ab und zu mal an. Es gibt ja auch noch ein Leben außerhalb
des Internets und den Wunsch mancher Modelle, eben dort nicht alles von
sich zu zeigen oder für den Partner oder was auch immmer.
Was also ist daran Quatsch?
Einzig Deine entsprechend aufgestellte Behauptung und die aber so was von... !
#19Report
Topic has been closed
Gilt das Persönlichkeitsrecht auch bei Bildern, bei denen der Kopf abgeschnitten ist und ansonsten nichts auf eine bestimmte Person hinweist (also keine speziellen Erkennungsmerkmale wie Tatoos o.ä.).
Die Frage ist, ob jemand die Veröffentlichung eines solchen Bildes aufgrund des Persönlichkeitsrechts untersagen kann, wenn vertraglich nichts vereinbart wurde?