Bilderklau 25

29.05.2014
Moin zusammen !

Angenommen eine Firma stellt bei Ebay Kleinanzeigen einen Artikel zum Verkauf ein und benutzt dabei ein Bild, welches ich gemacht habe. Das Bild ist kein Kustwerk, simples Artikelfoto, aber eben von mir geklaut worden. Lohnt es dagegen an zu gehen, oder wie geht man vor ? Ich habe bereits einen Screenshot gesichert und Ebay angeschrieben.


Gruß Jens
 
29.05.2014
Wieso hast Du ebay geschrieben???
Schreib der Firma ne Rechnung. Dreifaches Honorar (Nutzung, unerlaubte Nutzung, kein Urhebernachweis). 
Fertig. Im Anschreiben mit Anwalt drohen und auf dabei zu erwartende, deutlich höhere Unkonsten für den Verursacher hinweisen. Beim Honorar darauf achten, dass es nicht zu hoch ist. Sollte schon glaubwürdig sein. 
Am Ende bedankste Dich freundlich und bietest ihnen für die Zukunft noch Deine Dienste an. 

Edit: Da Du ja ebay geschrieben und die damit vorgewarnt hast (unklug): Besorg Zeugen für die Nutzung des Bildes. Sonst behaupten sie noch, Du hast den Screenshot manipuliert. Am besten nicht deine Frau. 
Hier mal ein Urteil, wo die bislange gängige Praxis nach MfM Liste den doppelten Satz zu verlangen nicht zwangsläufig Anwendung findet:

http://www.wbs-law.de/internetrecht/fotorecht-bildrecht/schadensersat-wegen-bilderklau-auf-ebay-34136/

Und  zum Thema Anwalt und höhere Kosten:

http://www.e-recht24.de/news/onlineauktionen/7031-bilderklau-bei-ebay-150-euro-schadensersatz-bei-privatauktion.html

Das könnte für Dich ggf. auch kostspieliger werden.

Gruß,
Peter
29.05.2014
Quark. Eine FIRMA verwendet sein Foto. 
Beide von Dir geposteten Links gehen aus von PRIVATAUKTIONEN. 
Abgesehen davon, dass beide Links auch überhaupt nicht hier drauf passen. ;)

Ausserdem kann man mit dem Anwalt kostenfrei DROHEN soviel man will. Das kostet vorläufig überhaupt nix. 
 
29.05.2014
Hallo,

"simples Artikelfoto"??

Mein Rat: vergiss es. Wer immer auf sein Recht beharren muß, wird nicht glücklich.

LG Rüdiger
29.05.2014
War ja nur ne Frage der Zeit bis der erste Hobbyist kommt und dem Foto jeglichen wirtschaftlichen Wert abspricht. 
Ist doch ganz egal, für wie "simpel" der Urheber sein Bild hält. Es wurde geklaut, mit der Absicht damit indirekt Geld zu verdienen und zwar von einer Firma, die das besser wissen sollte. 

Schreib ne Rechnung und lass Dir nicht sagen, Deine Arbeit wäre nichts wert. 
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
29.05.2014
Schreib ne Rechnung und lass Dir nicht sagen, Deine Arbeit wäre nichts wert. 

So sieht´s aus. Aber bitte nicht mit 300%, denn das ist Quark. Wenn du Glück hast, bekommst du 100% Aufschlag. Schreib eine Rechnung über 80 Euro für die Nutzungsrechte - bleib auf dem Teppich, damit es auch für einen Richter nachvollziehbar ist. Die 80 Euro werden sie ohne Murren zahlen.
29.05.2014
Also von dem letzten "Quark" in Form von 300% hab ich mir was hübsches gekauft.... ;)
Gut, dann soll der TO es so machen wie eyeschnee vorschlägt und sich auf ihn berufen. Freut mich für ihn, daß er Recht bekommen hat bzw. seine Forderungen durchsetzen konnte. Alles was ich schrieb ist Quark, daher bitte ignorieren.
Ich bin dann hier raus.

LG,
Peter
[gone] Der Weihnachtsmann
29.05.2014
Wenn ich jedesmal auf ein geklautes Foto (und wahrlich nicht eBay) reagieren würde, käme ich aus abmahnen und prozessieren nicht mehr raus.
Würde mir überlegen, ob der Aufwand überhaupt lohnt. Wenn's Vogue, Stern, ... wäre ...

@Peter
Der Artikel ist aber recht interessant. Danke
29.05.2014
Peter, ich hab Deine Links gelesen und ich kann auch nix dafür, dass dort Situationen beschrieben werden, die mit der vom TO beschriebenen nicht übereinstimmen. 
Oder? Daher Quark, ja. Da gehts um PRIVATPERSONEN und es geht um STREITWERTE im fünfstelligen Bereicht. 
Und nur weil der Anwalt dort bei nem 150-Euro-Bild keinen 11000-Euro-Streitwert durchsetzen konnte (Überraschung), soll der TO jetzt in einem komplett anderen Fall nicht mit dem Anwalt DROHEN? 
Wo ist da denn der Zusammenhang? Du musst Deine Links schon selbst mal durchlesen, das hilft. ;)

Und soweit ich das sehe kostet es erst mal praktisch nix eine Rechnung zu schreiben. Auch ein Mahnverfahren ist eher ein günstiges Vergnügen. 
29.05.2014
Lohnt es dagegen an zu gehen

Wenn man's richtig macht: ja. Wenn man sich Phantasiekonstrukte aus dem Internet zusammenklaubt: nein. Weil dann bleibt man auf dem größten Teil der Kosten sitzen.

Nach aktueller Rechtsprechung sollte man im Regelfall von einem Schadensersatzanspruch im Sinne der Lizenzanalogie in einer Größenordnung von ca. 30 Euro pro Bild ausgehen.
29.05.2014
Hier mal ein Urteil, wo die bislange gängige Praxis nach MfM Liste den doppelten Satz zu verlangen nicht zwangsläufig Anwendung findet

Das war in Deutschland noch niemals "gängige Praxis", weil es schlicht seit jeher der Rechtslage widerspräche.
Hoffe, die haben wenigstens Deinen Namen neben das Foto geschrieben  ;-)

 
29.05.2014
Hallo, Leute vielen Dank für Eure Kommentare. Ich sehe es geht in verschiedenen Richtungen, von sein lassen, lohnt nicht bis 80€ / Bild ist alles dabei. Große Kosten oder Risiko, dass ich auf Anwaltkosten sitzen bleibe, möchte ich nicht eingehen, das ist die Sache nicht wert, wenn man aber 30€ mal eben so mitnehmen kann, warum nicht, ist ne Firma, der tut das sicherlich nicht so weh

Also schicke ich wie Tom vorgeschlagen hat 'ne Rechnung über 30€ für eine unerlaubte Bildnutzung ?

Gruß Jens
31.05.2014
Hallo, Leute vielen Dank für Eure Kommentare. Ich sehe es geht in verschiedenen Richtungen, von sein lassen, lohnt nicht bis 80€ / Bild ist alles dabei. Große Kosten oder Risiko, dass ich auf Anwaltkosten sitzen bleibe, möchte ich nicht eingehen, das ist die Sache nicht wert, wenn man aber 30€ mal eben so mitnehmen kann, warum nicht, ist ne Firma, der tut das sicherlich nicht so weh

Wenn der Anspruchsgegner ein Unternehmen ist, braucht man eigentlich nur prüfen (lassen), ob dieses Unternehmen insolvent ist oder kurz vor der Insolvenz steht. Anderenfalls wird eine solche Forderung immer eintreibbar sein.

Und wenn dem so ist, kann man das ganze getrost einem Rechtsanwalt überlassen (sinnvollerweise einem auf Medienrecht spezialisierten). Der erledigt den Rest und stellt seine Kosten dem Verletzer (dem Unternehmen) in Rechnung.

Ein Kostenrisiko hat man bei irgendwelchen halbkriminellen oder von Hartz IV lebenden Privatleuten.
Also schicke ich wie Tom vorgeschlagen hat 'ne Rechnung über 30€ für eine unerlaubte Bildnutzung ?

Rechtsberatung im Einzelfall ist wirklich nicht zufällig zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten...
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
01.06.2014
Also von dem letzten "Quark" in Form von 300% hab ich mir was hübsches gekauft.... ;)

Weil freiwillig gezahlt wurde? Würde mich sehr wundern, 300% vor Gericht durchsetzen zu können.
01.06.2014
Natürlich, weil gezahlt wurde. 
Ist ja auch EXAKT DAS, was ich dem TO geraten habe: Eine Rechnung über 300% eines sinnvollen Grundpreises schicken und mit Anwalt DROHEN. 

Ob man dann später vor Gericht - FALLS NICHT GEZAHLT WIRD - diese 300% oder vielleicht nur 200% durchsetzt, steht auf einem völlig anderen Blatt. 

Aber wieso soll ich mir darüber Gedanken machen, ob ich 300% gerichtlich durchsetzen kann (was übrigens durchaus sein kann), solange die Zahlung noch von überhaupt niemandem abgelehnt wurde???
Ich finde Du kneifst hier den Schwanz ein, bevor Du es überhaupt versucht hast. 
01.06.2014
Aber wieso soll ich mir darüber Gedanken machen, ob ich 300% gerichtlich durchsetzen kann (was übrigens durchaus sein kann), solange die Zahlung noch von überhaupt niemandem abgelehnt wurde???

Nun - ein Grund wäre z.B., daß man einen Anspruchsgegner, einen Unternehmer zumal, mit einer überhöhten Forderung auf die Idee bringen kann, erstmal zu prüfen/prüfen zu lassen, ob so eine Forderung denn überhaupt berechtigt ist.

Nach dem Motto: Wenn man ertappt wird und 30 Euro zahlen soll, zahlt man halt und setzt es von der Steuer ab. Wenn man 300 Euro zahlen soll, oder noch mehr, guckt man sich das mal genauer an. Und stellt dann fest: So nicht, Herr Specht.

Und der nächste Schritt wäre dann, den Kandidaten, der solche überzogenen Ansprüche stellt, mal gepflegt ins Messer laufen zu lassen...

Wenn Du nämlich 300 Euro vor Gericht einforderst, und nur 30 Euro zugesprochen bekommst, bleibst Du im Regelfall auf 90 Prozent der Prozesskosten sitzen. Und das heißt: 90 Prozent von den Gerichtskosten Gerichtskosten, von Deine Anwaltskosten, und von den Anwaltskosten des Gegners.

Das wäre dann ein kapitaler Schuss in den eigenen Fuß.
01.06.2014
Du musst mal richtig lesen. 
Es ging um 300 PROZENT und nicht 300 EURO. 

Topic has been closed