Bilderklau 25
01.06.2014
Ne, bleib ich nicht, denn Du hast mich falsch verstanden.
Nur weil ich 300% auf die Rechnung schreibe, muss ich die noch lange nicht vor Gericht durchsetzen.
Angenommen die 300%-Rechnung wird abgelehnt und ich müsste jetzt wirklich vor Gericht, dann kann ich ja vorher immer noch - wenn mein Anwalt dazu rät - die Forderung runterschrauben, eine zweite Rechnung schreiben, die erste Rechnung für Gegenstandslos erklären und dann die zweite Rechnung gerichtlich durchpauken. ;)
Abgesehen davon... da wir hier von nem Streitwert von 300% von beispielsweise 30 Euro ausgehen, steigt dann der Streitwert von 30 auf 60 auf 90 Euro... alles keine Streitwerte, die einen ruinieren.
Aber ganz abgesehen davon, nur weil es Urteile geben mag, wo das mit den 300% zurückgewiesen wurde, heisst das noch lange nicht, dass das JEDES MAL passieren muss.
Nur weil ich 300% auf die Rechnung schreibe, muss ich die noch lange nicht vor Gericht durchsetzen.
Angenommen die 300%-Rechnung wird abgelehnt und ich müsste jetzt wirklich vor Gericht, dann kann ich ja vorher immer noch - wenn mein Anwalt dazu rät - die Forderung runterschrauben, eine zweite Rechnung schreiben, die erste Rechnung für Gegenstandslos erklären und dann die zweite Rechnung gerichtlich durchpauken. ;)
Abgesehen davon... da wir hier von nem Streitwert von 300% von beispielsweise 30 Euro ausgehen, steigt dann der Streitwert von 30 auf 60 auf 90 Euro... alles keine Streitwerte, die einen ruinieren.
Aber ganz abgesehen davon, nur weil es Urteile geben mag, wo das mit den 300% zurückgewiesen wurde, heisst das noch lange nicht, dass das JEDES MAL passieren muss.
#22Report
01.06.2014
Übrigens schriebst Du überhaupt nicht, dass die 30 Euro ein Beispiel sind. Du musst also nicht nur das besser lesen, was ICH schreibe, sondern auch das, was DU schreibst.
Du schriebst, "z.B." bezogen auf Beispiele für GRÜNDE, nicht für Beträge.
Und dann haust Du die 30 Euro raus und machst daraus dann 300 Euro, was Quatsch ist, denn das wären dann nicht 300% sondern 1000%.
Ich wollte aber nur 300%. PROZENT. Liest Du hier.. PROZENT. NICHT EURO.
DREIHUNDER PROZENT. Also DREI MAL so viel. NICHT zehn mal soviel.
Du schriebst, "z.B." bezogen auf Beispiele für GRÜNDE, nicht für Beträge.
Und dann haust Du die 30 Euro raus und machst daraus dann 300 Euro, was Quatsch ist, denn das wären dann nicht 300% sondern 1000%.
Ich wollte aber nur 300%. PROZENT. Liest Du hier.. PROZENT. NICHT EURO.
DREIHUNDER PROZENT. Also DREI MAL so viel. NICHT zehn mal soviel.
#23Report
01.06.2014
So aber jetzt mal abschließend:
Es ist in diese Land nicht verboten, was zu VERLANGEN. Man kann verlangen, was immer man will.
Und nur weil irgendwann irgendwo in einem irgendwie gelagerten Fall ein Gericht das mit den 300% nicht gefressen hat, muss das nicht immer so sein.
Wenn Ihr aber gern alle Euer Geld schon im Voraus verschenken möchtet und Eure Arbeit Euch egal ist, dann könnt Ihr das gern alle so machen. Ihr könnt auch gern noch anbieten dem Urheberrechtsverletzer ne Kreuzfahrt zu spendieren oder seinen Keller zu putzen. Mir ganz egal.
Ich verlange einfach weiter Geld für unerlaubte Nutzung meiner Fotos.
Und bisher klappts gut.
Es ist in diese Land nicht verboten, was zu VERLANGEN. Man kann verlangen, was immer man will.
Und nur weil irgendwann irgendwo in einem irgendwie gelagerten Fall ein Gericht das mit den 300% nicht gefressen hat, muss das nicht immer so sein.
Wenn Ihr aber gern alle Euer Geld schon im Voraus verschenken möchtet und Eure Arbeit Euch egal ist, dann könnt Ihr das gern alle so machen. Ihr könnt auch gern noch anbieten dem Urheberrechtsverletzer ne Kreuzfahrt zu spendieren oder seinen Keller zu putzen. Mir ganz egal.
Ich verlange einfach weiter Geld für unerlaubte Nutzung meiner Fotos.
Und bisher klappts gut.
#24Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
02.06.2014
Es ist in diese Land nicht verboten, was zu VERLANGEN. Man kann verlangen, was immer man will.
Durchaus richtig. Allerdings ist die Chance höher, eine Rechnung bezahlt zu bekommen, wenn man dabei "auf dem Teppich" bleibt. Sicherlich gibt es ein paar kleine Ebay-Hütten, welche Bilder klauen und angstvoll die gewünschten Summen zahlen, wenn sie erwischt werden. Häufiger aber dreht es sich bei kommerziellem Bilderklau um Verlage, Agenturen oder größere Firmen, die ganz genau wissen, was der Fotograf verlangen kann. Und es auch genau aus diesem Grund bei überhöhten Forderungen auf einen Prozess ankommen lassen.
#25Report
Topic has been closed
Du musst richtig lesen - die 300 Euro waren ein Beispiel... *seufz*
Ändert aber überhaupt nichts am gesagten.
Und wenn Du vor Gericht statt der geforderten 300 Prozent (vom MfM-Listen-Honorar, welches laut BGH nicht ungeprüft herangezogen werden darf) nur 200 Prozent durchsetzen kannst, bleibst Du im Regelfall schon mal auf einem Drittel der Prozesskosten sitzen... (Und die sind deutlich höher als das Honorar, um das es geht.)