kein tfp vertrag - model kriegt keine Bilder! 146

24.03.2014
Hallo,
um die Sachlage klarzustellen, ersteinmal etwas text.
hatte heute ein Shooting, tfp vertrag sollte im Nachhinein unterschrieben werden. Der Fotograf war anfangs sehr begeistert, nett, sympatisch und aufgeschlossen und es sind gute Bilder entstanden. Gegen Ende hatte er aufeinmal abgebrochen und gemeint, ich hätte zwar richtig schöne Fotos von mir allerdings würde ihm keins der Fotos nutzen ( da er ja so professionelle Bilder macht und er eig. Bezahlt wird).
Vor lauter Hektik den Zug, die 50km nach Hause zu schaffen, habe ich komplett den Vertrag vergessen.
Doch er meinte, er schickt mir die Bilder alle heute Abend per Email. Also eigentlich ein mündlicher Vertrag(Meine Zeugin war dabei!)

Nun habe ich nach den Bildern gefragt und er meinte er gib mir keine Bilder weil ihm das Shooting nichts gebracht hat.

Was habe ich für Rechte? Krieg ich meine Bilder noch?
Ich bin am verzweifeln..
24.03.2014
Schlaf erst mal drüber. Der Morgen ist klüger als der Abend.

Bestimmt habt ihr euch vorher einiges per PN abgesprochen.
Das hast Du ja dann wenigstens schriftlich.
Es lohnt sich immer, mit dem Fotografen zu sprechen.
Gemeinsam geht immer mehr als gegeneinander.

Falls es auch ein MK-Fotograf ist, möchte er sicher nicht,
dass bekannt wird, dass er kein einziges Bild bei TfP liefert.
Bleib sachlich und freundlich. Erst wenn wirklich kein Gespräch
und keine Mail Fortschritte bringt und die Sachlage eindeutig ist,
lohnt es, das letzte Mittel der MK zu wählen:
Meldung an einen Moderator deines Vertrauens.

Da du wohl keine MK-Shootingvereinbarung mit ihm gemacht hast,
nutze diese Möglichkeit unbedingt für Dein nächstes Shooting.
Dabei kannst du nach dem Shooting die Komplettleistung des Fotografen
bewerten. (und er deine)
24.03.2014
Ja, solche Erlebnisse köännen den Herzschlagrhytmus schon erhöhen.
Die Tipps von Fotocowboy unterstütze ich.
Es gibt Fototreffen, wenn man zu Hause vor dem Rechner sitzt,
feststelen muss: Alle Bilder sind für die Tonne.
ZB weil die Kamera falsch eingestellt war. Weil Schmutz auf der
Linse des Objektives war, den man auf dem Minidisplay nicht sah,
. . . . . . .  die Schärfe der Bilder nicht stimmt, was weiss ich.

Kommt beim Besten mal vor. Ist natürlich für den Fotografen schon
eine dumme Situation. Versuch mit dem Kamerabediener zu schreiben
oder sprechen, was vorgefallen ist. Je nachdem drängt sich eine
Wiederholung auf oder buche das ganze als Lehrzeit ohne Lohn/Bilder
ab. Zuviel ärgern lohnt meist nicht.

Heiner
24.03.2014
zum einen hat der fotocowboy da recht. zum andern, - warum hat der, der mit deinen bildern "nichts anfangen kann", nicht eine regieanweisung gegeben, damit es für ihn passt? oder warst du mit den anweisungen nicht einverstanden?
wir haben doch hier internet. schreibe uns von deinen erfahrungen.
unterstützung wird dir sicher sein.
lg
vincent
[gone] User_100258
25.03.2014
@Herzschlag
Moralisch bin ich erstmal auf deiner Seite.
Wenn man sich als Fotograf auf ein TfP-Shooting einlässt, sollte man sich als Fotograf an die Vereinbarungen halten und Bilder rausgeben.
Und wenn nur der Vetrag vergessen wurde zu unterschreiben - sowas kann man doch zur Not auch per Post erledigen.
Wobei mir das schon komisch vorkommt, dass der Vertrag erst hinterher unterschrieben werden sollte.
Klingt für mich ein wenig nach Taktik um am Ende Geld für die Bilder zu verlangen. Aber das ist meine persönlich Meinung.
Denn selbst wenn er am Ende feststellt, dass ihm die Bilder nichts nützen kann er sie dir doch trotzdem geben. Wenn er seine Ehre in Gefahr sieht, könnte er ja immernoch darum Bitten, dass er nicht genannt wird.

Grundsätzlich sind das seine Bilder und nicht deine. Ihr habt zwar abgesprochen, dass er sie dir schickt, was ein natürlich mündlicher Vertrag ist. Aber ob dir das was nützt, wage ich zu bezweifeln. Es lohnt sich wohl kaum wegen einen TfP-Shootings irgendwelche Schritte einzuleiten.
Den einzigen Trost, den du hast: Ohne Vertrag darf er die Bilder auch nicht veröffentlichen.
 
[gone] User_28381
25.03.2014
Die schriftliche Fixierung eines TFP-Vertrages wird aus meiner Sicht in vielen Fällen überbewertet. Rechtlich kam in jedem Fall ein Vertrag (gemeinsame Willenserklärung) zustande. Der Gesetzgeber schreibt hier keinen Formzwang vor. Mündliche Vereinbarungen haben grundsätzlich die gleiche Gültigkeit. Letztendlich geht es nur darum,  zu beweisen, was vereinbart wurde.

Diese lässt sich meist auch durch die im Vorfeld geführte Kommunikation per Mail oder PN ganz gut belegen. Ebenso die Inhalte. Zudem schreibst Du, dass Du eine Zeugin dabei hattest. Auch das stärkt Deine Position. Denn auch bei einem TfP-Shooting besteht Anspruch auf eine Vergütung in Form von Bildern (Time for Pic's). Die Menge der Vergütung ist hierbei Verhandlungssache.

Die Frage, die sich jedoch stellt ist (unabhängig davon ob ein schriftlicher Vertrag vorliegt oder nicht) folgenden. Was willst Du letztendlich tun, wenn er sich nicht an den Vertrag hält? Klar, erneute Kommunikation und wenn diese fruchtlos bleibt den Vorgang entsprechend melden wurde ja bereits angesprochen. Dazu brauchst Du keinen schriftlichen Vertrag.

Also, was bringt Dir letzlich der schriftliche Vertrag? Er bringt Dir lediglich eine ggf. bessere Beweisbarkeit, falls Du bereit bist damit vor Gericht zu ziehen. Da Du dabei erstmal in Vorleistung treten musst und das Kostenrisiko erheblich ist, würde ich mir diesen Schritt sehr gut überlegen. Rechtsanwalt und Gerichtskosten machen selbst bei kommerziellen Streitigkeiten schnell den ausgehandelten Betrag zu zunichte...

Gruß Ralf
[gone] Lichtstreif
25.03.2014
Was rechtlich zu Stande kam oder nicht, ist eine Sache.
wegen einiger Bildchen juristischen Streit anzufangen ist einfach nur teuer.
diesen Spinner abhaken und gut ist.

in Zukunft shootingvereinbarung machen und vertrag VOR dem ersten Bild machen.


am verzweifeln? Wenn du wegen sowas schon verzweifelst, würde ich mir ein anderes Hobby suchen. Das sind deine Nerven nicht wert.
 
25.03.2014
Die schriftliche Fixierung eines TFP-Vertrages wird aus meiner Sicht in vielen Fällen überbewertet. Rechtlich kam in jedem Fall ein Vertrag (gemeinsame Willenserklärung) zustande. Der Gesetzgeber schreibt hier keinen Formzwang vor. Mündliche Vereinbarungen haben grundsätzlich die gleiche Gültigkeit. Letztendlich geht es nur darum, zu beweisen, was vereinbart wurde.

Rein rechtlich sieht es ja wohl so aus: Der Fotograf ist Urheber und Rechteinhaber, das Model hat das Recht am eigenen Bild, beide Seiten dürfen das Material nicht veröffentlichen ohne Zustimmung des anderen.
Der Fotograf wurde allerdings nicht vom Model beauftragt Fotos von ihr anzufertigen, wie es beispielsweise eine private Kundin machen würde (nix anderes ist das Mädel doch wohl, sie möchte nur schlau sein und keine Kohle investieren). Wenn der Fotograf also meint, er gibt keine Bilder raus, weil er sie murks findet, dann ist das eben pech, denn er wurde nicht beauftragt und nicht bezahlt, das ist eben das Rissiko bei TFPs, bei Tests im professionellen Rahmen übrigens auch. Vielleicht kann sie ihm die Fotos ja abkaufen, wenn er nix damit anfangen kann...
[gone] User_28381
25.03.2014
@Frank

Diese Meinung teile ich nicht. Ein Testshoot ist mit einem TFP-Shoot nicht zu vergleichen. Es handelt sich um zwei völlig unterschiedliche rechtliche Situationen. Ein klassisches TfP sieht klar die Bezahlung in Form von Bildern vor. Im Gegenzug bezahlt das Model den Fotograf mit Ihrer Zeit und Leistung vor der Kamera.

Bei einem kommerziellen Testshoot läuft es ein wenig anders. Da gebe ich Dir durchaus recht.

Das Thema Urheber und Rechteinhaber betrifft ein anderes Rechtsgebiet. Dies hat mit dem Anspruch auf Vergütung nichts zu tun...

Gruß Ralf 
 
25.03.2014
ich habe gerade deine sedcard angeguckt: du bist groß, hast ein hübsches Gesicht, eine tolle Figur und Maße, die nahe an denen von professionellen Models liegen. Wenn ich mich nicht täusche, bist du die Art von Model, der die Fotografen hier die Tür einrennen.

Deshalb wäre mein persönlicher Rat: vergiss die Fotos und hak die Sache ab. Du bekommst noch genügend andere, wahrscheinlich bessere Angebote.
den Aufwand und die Energie, die du hättest, um noch Bilder aus diesem shooting zu bekommen, kannst du besser in ein neues shooting stecken. 
Sieh es als lernerfahrung: Vertrag immer vorher ansehen und vor der ersten Pose unterschreiben, immer shootingvereinbarung machen, bewerten erst, wenn du die Bilder hast. 
[gone] KALLEX Photography www.facebook.com/kallex.kiel
25.03.2014
Naja, theoretisch. Sieht ja auf jedem Bild gleich aus....

Ich würde das Shooting abhaken und zum nächsten gehen. Es lohnt ja den Stress nicht.
25.03.2014
Ich bin nahe bei digitalfineart, auch ein mündlicher Vertrag ist ein gültiger Vertrag, daher braucht es eigentlich keinen schriftlichen. Dazu hattest Du eine Zeugin für die mündlichen Aussagen dabei, das sollte genügen. 

Nur, was bringt es dir, wenn du das Recht auf mehere Bilder hast und er sagt, es sei unmöglich diese zu liefern aufgrund Kartendefekts, Defekt der Festplatte oder die werden einfach lieblos in einer dubionsen qualität ausgespielt? Hier dann lieber gar keine um nicht noch zusätzlich das Recht auf Veröffentlichung einräumen (dann hast du eine juristische Handhabe) und das ganze als Erfahrung ausbuchen.
Frank Westwood:
Der Fotograf wurde allerdings nicht vom Model beauftragt Fotos von ihr anzufertigen, wie es beispielsweise eine private Kundin machen würde (nix anderes ist das Mädel doch wohl, sie möchte nur schlau sein und keine Kohle investieren). Wenn der Fotograf also meint, er gibt keine Bilder raus, weil er sie murks findet, dann ist das eben pech, denn er wurde nicht beauftragt und nicht bezahlt, das ist eben das Rissiko bei TFPs, bei Tests im professionellen Rahmen übrigens auch. Vielleicht kann sie ihm die Fotos ja abkaufen, wenn er nix damit anfangen kann...

So, so... nicht beauftragt. Klar, die beiden haben sich ganz zufällig getroffen, der Fotograf hatte gerade eine Kamera dabei, hat paar Fotos gemacht, die dann nichts geworden sind, also hat er sie gleich wieder gelöscht... so ungefähr?
Ich lese ja wohl nicht recht - auch ein TfP-Shooting ist ein Auftrag. Und auch hier wird bezahlt, nur eben nicht in Geld. Das ist der einzige Unterschied.
Wenn der Fotograf zu blöde ist, wenigstens 2,3 ansatzweise okaye Bilder zu liefern, muss er halt die verschwendete Zeit des Models anders kompensieren.
Ich hatte ja gehofft, die Ansicht, Modelle seien eh nichts anderes als Tische oder Lampen, wäre langsam ausgestorben ist wohl nicht so. -.-

Schreib den Fotografen nochmal an, er soll Dir gefälligst paar Bilder schicken - zur Not als Rohmaterial, das Du dann selbst bearbeiten kann - vllt. lässt sich ja was retten. Und wenn da nichts kommt, dann den Moderatoren hier melden. Das wirkt manchmal sogar Wunder. Und selbst wenn die Wunder ausbleiben, dann verhindert das womöglich, dass eine anderes Model genauso über den Tisch gezogen wird.
[gone] User_2972
25.03.2014
Und selbst wenn ein Vertrag vorher unteschrieben wurde, einklagen muss sie Ihr Recht dann trotzdem.
Und das ist es wohl nicht wert. 
Abhaken, schade um Zeit und Zugticket, aber sowas kommt leider vor.

by the way, wisst Ihr von einem Model, das erfolgreich Bilder aus einem Tfp Shooting oder eine Kompensation dafür einklagen konnte?
25.03.2014
Ich lese ja wohl nicht recht

Scheint so! Der rechtliche Status Quo ist, dass beide den gleichen Schaden habe, sie hat keine pics und er hat kein verwertbares Material bekommen, er darf die Bilder nicht nutzen und sie auch nicht, Punk.
In der MK wird wieder ein riesen Fass für nix aufgemacht, das entlockt doch einem Amtsrichter nicht mal ein müdes Lächeln. Klar gibts auch die Variante Bilder als Honorar, aber nicht auf Basis eines "TFP-Vertrags" , sondern auf der Basis eines Standardreleases + Honorarvereinbarung, das Honorar sind dann eben Fotos + eingeschränkte Nutzungsrechte, nicht Geld. Alle mir bekannte TFP Verträge, die im Netz so rumgereicht werden sind das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt wurden, weil beispielsweise "kommerzielle Nutzungsrechte" ausgeschlossen werden...etc. Und dann soll ein mündliche TFP Vereinbarung Grundlage einer Gerichtsverhandlung sein? Guter Witz...;-)
wer redet denn von gerichtsverfahren? Oo
#17
25.03.2014
wer redet denn von gerichtsverfahren? Oo

Naja, alles andere ist doch Wischiwaschi Gerede. Wenn ich der Meinung bin im Recht zu sein, weil mir ein Schaden entstanden ist, dann lasse ich das zunächst anwaltlich prüfen und ggf. gerichtlich entscheiden. Oder ich halte die Backen und schlucke die Kröte, so läufts nun mal...;-)
@ Frank Westwood
Oder ich halte die Backen und schlucke die Kröte, so läufts nun mal...;-)

Ich persönlich halte sehr viel von außergerichtlichen Einigungen. Gut, ich gehöre auch nicht zu denen, die ihren Nachbarn verklagen, weil ein Zweig seines Apfelbaumes auf mein Grundstück ragt.

Kann also auch anders laufen...
 
#20

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