LG Köln verwirrt uns wieder 24
Bernd Saller
20.03.2014
klasse! ... ich habs nicht gelesen, was mich aber nicht davon abhält meinen senf dazu zu geben ... das ist mk
#21Report
20.03.2014
Logos sind bei Amazon und Zalando nicht erlaubt, bei eBay schon.
Tatsächlich halte ich es für einen schlechten Witz, dass sich andere Händler kostenlos an den Bildern anderer bedienen, die das Produkt zuerst eingestellt haben und das Fotoshooting bezahlt haben. Bei eBay ist es so, dass jeder Händler, der sich an fremden Bildern bedient zu Recht verklagt wird.
Die Bildrechte sind bei Ebay weniger streng, als bei Amazon, auch für die eBay Powerseller. Zalando topt Alles mit seinem 200-seitigen kleinkarierten Bilderguide.
Ebenso absurd ist die Forderung von Amazon, Unterwäsche nicht mehr an Modellen, sondern nur noch an Schaufensterpuppen zu fotografieren, daran halten wird sich eher kaum Jemand. Wäre auch schade, weil es dadurch deutlich weniger Fashionshootings für die Modelle hier geben würde.
Tatsächlich halte ich es für einen schlechten Witz, dass sich andere Händler kostenlos an den Bildern anderer bedienen, die das Produkt zuerst eingestellt haben und das Fotoshooting bezahlt haben. Bei eBay ist es so, dass jeder Händler, der sich an fremden Bildern bedient zu Recht verklagt wird.
Die Bildrechte sind bei Ebay weniger streng, als bei Amazon, auch für die eBay Powerseller. Zalando topt Alles mit seinem 200-seitigen kleinkarierten Bilderguide.
Ebenso absurd ist die Forderung von Amazon, Unterwäsche nicht mehr an Modellen, sondern nur noch an Schaufensterpuppen zu fotografieren, daran halten wird sich eher kaum Jemand. Wäre auch schade, weil es dadurch deutlich weniger Fashionshootings für die Modelle hier geben würde.
#22Report
20.03.2014
Bei eBay ist es so, dass jeder Händler, der sich an fremden Bildern bedient zu Recht verklagt wird.
Das lässt sich aber nicht vergleichen - im Fall von Ebay kopiert ein Händler die Fotos eines anderen und nimmt sie für seine Auktion.
Bei Amazon lädt ein Händler Fotos hoch und räumt Amazon Nutzungsrechte ein, und Amazon nutzt sie für alle Angebote derselben Ware.
Wenn Logos bei Amazon nicht erlaubt sind, müssen sich Amazon-Partner-Händler eben überlegen, ob sie Amazon überhaupt Fotos zur Verfügung stellen wollen, unter diesen Lizenzbedingungen. Oder sie müssen halt Amazon verklagen. Nicht aber den Konkurrenten, für den Amazon das Foto mit nutzt.
#23Report
[gone] Hermann Klecker
20.03.2014
An den AGB wurde doch nur kritisiert und daher als unwirksam befunden, daß die Händler Amazon die Bilder pauschal zur Nutzung überlassen und nicht nur im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot des Händlers.
Abgesehen davon, daß die Händler untereinander sich das erlauben dürfen, auch wenn die AGB Amazon gegenüber nicht wirksam sind, wurde das Bild im konkreten Fall doch im Zusammenhang mit dem Angebot verwendet.
Abgesehen davon, daß die Händler untereinander sich das erlauben dürfen, auch wenn die AGB Amazon gegenüber nicht wirksam sind, wurde das Bild im konkreten Fall doch im Zusammenhang mit dem Angebot verwendet.
#24Report
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