LG Köln verwirrt uns wieder 24
die wollen halt verhindern, dass sich die händler untereinander zanken. statt dessen sollen sie auf amazon schimpfen, weil die unbrauchbare agb entworfen haben.
ist halt ein bisschen zurecht gebogen, wie halt immer, wenn altes deutsches recht auf neue entwicklungen angewandt wird.
hätte ja letztlich zur folge, dass amazon diesen passus streichen und jeder händler ein eigenes bildchen für den gleichen artikel einstellen müsste. das wird dann ein spass für alle, die bei amazon einkaufen. hunderte bilder für dieselbe sache und bei jedem minihändler ein neues... :DDD
ist halt ein bisschen zurecht gebogen, wie halt immer, wenn altes deutsches recht auf neue entwicklungen angewandt wird.
hätte ja letztlich zur folge, dass amazon diesen passus streichen und jeder händler ein eigenes bildchen für den gleichen artikel einstellen müsste. das wird dann ein spass für alle, die bei amazon einkaufen. hunderte bilder für dieselbe sache und bei jedem minihändler ein neues... :DDD
#2Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
20.03.2014
hätte ja letztlich zur folge, dass amazon diesen passus streichen und jeder händler ein eigenes bildchen für den gleichen artikel einstellen müsste. das wird dann ein spass für alle, die bei amazon einkaufen. hunderte bilder für dieselbe sache und bei jedem minihändler ein neues... :DDD
Sinnvoller: Amazon fotografiert die angebotene Ware und stellt den Händlern die Bilder zur Verfügung. Dann bleibt alles wie es ist - und ist rechtlich einwandfrei!
Welcher Fotograf möchte fest angestellt bei Amazon arbeiten? Man könnte ja schon mal Initiativbewerbungen abschicken... ;)
#3Report
und wenn amazon die ware selbst nicht anbietet? genau dann entsteht ja das problem. die bilder von produkten, die auch direkt von amazon verkauft werden, sind vermutlich ja von amazon erstellt bzw. direkt vom hersteller übernommen.
soll amazon dann seinen hausfotografen losschicken?
soll amazon dann seinen hausfotografen losschicken?
#4Report
20.03.2014
für den laien nicht ganz nachvollziehbar vom ergebnis her - aber nach ansicht des gerichts durch die konstruktion einer einwilligung in die nutzung der bilder durch andere (unabhängig von der wirksamkeit der agbs von amazon) machbar .... abwarten ... ist ja noch nicht rechtskräftig das urteil
#5Report
mich würde ja vielmehr interessieren, ob der klagende händler umgekehrt auch versucht hat, für die bilder anderer händler, mit denen seine angebote in anderen fällen mal illustriert wurden, eine lizenz zu erwerben. oder amazon aufgefordert hat, in solch einem fall sein angebot nicht mit einem fremden bild zu schmücken, um nicht selbst einen unlaueren vorteil zu haben.
garantiert nicht.
insofern: typische mimimimi-klage -.-
garantiert nicht.
insofern: typische mimimimi-klage -.-
#6Report
20.03.2014
man könnte sich hier allenfalls drüber streiten ob ein rechtswidriger zustand durch die konstruktion einer wirksamen einwilligung legalisiert werden darf und soll - ob das dem sinn und zweck des gesetzes noch entspricht - aber wie gesagt ... ist ja noch nicht rechtskräftig und auch wenns das wird nicht zwingend vor nem anderen landgericht
dass das alles kleine pussies sind die sich gegenseitig nur f***** wollen mal außen vor
dass das alles kleine pussies sind die sich gegenseitig nur f***** wollen mal außen vor
#7Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
20.03.2014
dass das alles kleine pussies sind die sich gegenseitig nur f***** wollen mal außen vor
Bei Amazon steht das Produktbild des Händlers, der das Produkt zuerst angeboten hat. Wer also nicht nur immer die absoluten Inovationen anbietet, kommt natürlich zwangläufig auch in den "Genuss" der Fotos von anderen Händlern. Im Prinzip dürfte sich das ausgleichen. Dass hier die Gerichte mit "Wandenbeißerei" irgendwelcher kleinen Piefkes beschäftig werden, ist wohl allen klar.
Trotzdem fehlt mir im Urteil irgendwie ein Quentchen Logik. Entweder AGB sind gültig...oder eben nicht. Aber für "Amazon -> Händler" ungültig und für "Händler -> Händler" gültig...das ist irgendwie seltsam.
#8Report
20.03.2014
jan
die logik ist ... die agbs (von amazon) und ihre wirksamkeit (im verhältnis kunde/händler - amazon) haben nichts mit einer einwilligung im verhältnis zwischen kunden/händlern von amazon zu tun
die logik ist ... die agbs (von amazon) und ihre wirksamkeit (im verhältnis kunde/händler - amazon) haben nichts mit einer einwilligung im verhältnis zwischen kunden/händlern von amazon zu tun
#9Report
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
20.03.2014
Welcher Fotograf möchte fest angestellt bei Amazon arbeiten? Man könnte ja schon mal Initiativbewerbungen abschicken... ;)
War mein erster Gedanke :D
#10Report
20.03.2014
ihr müsst das alles ein bisschen cooler sehen - das landgericht macht sich jedenfalls gedanken auch um die fortentwicklung des rechts
die gerichte sind auch dafür da lücken im gesetz mit wertungen auszufüllen und die gesetze somit auch in einem bestimmten rahmen fortzuentwickeln - ist ja auch oft so dass sachverhalte wie z.b. der handel auf amazon und alles drumherum bei erlaß eines gesetzes noch gar nicht existiert haben
von daher sehe ich das als eine möglichkeit der weiterentwicklung des rechts - obs in der rechtsprechung bestand hat oder sagen wir mal günstigstenfalls auch mal ein gesetz für genau diesen fall angepasst und erlassen wird wird sich zeigen - man kann eh nicht jeden denkbaren fall von vorneherein gesetzlich regeln und braucht die gerichte zur lückenfüllung und weiterentwicklung
die gerichte sind auch dafür da lücken im gesetz mit wertungen auszufüllen und die gesetze somit auch in einem bestimmten rahmen fortzuentwickeln - ist ja auch oft so dass sachverhalte wie z.b. der handel auf amazon und alles drumherum bei erlaß eines gesetzes noch gar nicht existiert haben
von daher sehe ich das als eine möglichkeit der weiterentwicklung des rechts - obs in der rechtsprechung bestand hat oder sagen wir mal günstigstenfalls auch mal ein gesetz für genau diesen fall angepasst und erlassen wird wird sich zeigen - man kann eh nicht jeden denkbaren fall von vorneherein gesetzlich regeln und braucht die gerichte zur lückenfüllung und weiterentwicklung
#11Report
und manchmal kann man halt auch einfach fünfe gerade sein lassen :D
#12Report
20.03.2014
das ist was anderes carsten - das kann man nicht denn dann kommen sie alle an und wollen das - führt im ergebnis zu keiner sinnvollen weiterentwicklung
#13Report
das sagst du doch nur, weil du davon lebst :D :P
#14Report
20.03.2014
sicher leb ich auch davon - aber ich muss viel mehr damit leben als du oder andere
#15Report
20.03.2014
... dürfen die Händler ihre Logos in die Fotos einbetten ?
das könnt ich mir als tolle Werbung vorstellen für den Händler der das Foto erstellt hat
das könnt ich mir als tolle Werbung vorstellen für den Händler der das Foto erstellt hat
#16Report
20.03.2014
Ich finde das Urteil rechtssystematisch nicht unlogisch. Etwas abstrus ist die Handhabung der Illustration durch Amazon, aber das müssen ggf. die Händler und Amazon untereinander ausmusen. Als Händler würde ich dick und fett mein Logo usw. ins Bild setzen. Dann stehe ich ggf. immer an Platz 1.
#17Report
20.03.2014
Amazon sollte ein Produktfoto akzeptieren mit dem Logo eines Händlers ?
Da wette ich tausend zu eins, dass Amazon das schon vor Jahren ausgeschlossen hat.
Ist ja vielleicht immer noch ein relativ junges Unternehmen,
aber ganz gewiß kein rechtlich unbelecktes.
Vollkaufleute können untereinander meines Wissens
auch etwas wirksam vereinbaren, was dem HGB widerspricht.
Da wette ich tausend zu eins, dass Amazon das schon vor Jahren ausgeschlossen hat.
Ist ja vielleicht immer noch ein relativ junges Unternehmen,
aber ganz gewiß kein rechtlich unbelecktes.
Vollkaufleute können untereinander meines Wissens
auch etwas wirksam vereinbaren, was dem HGB widerspricht.
#18Report
Als Händler würde ich dick und fett mein Logo usw. ins Bild setzen. Dann stehe ich ggf. immer an Platz 1.
Das mag sein, aber niemand würde bei Dir kaufen, weil alle genervt wären, dass auf diesen Mini-Briefmarkenbildchen hauptsächlich ein beklopptes Logo erscheint und nicht das, was man da sehen will: nämlich das Produkt.
Bei Ebay bin ich ja immer skeptisch, wenn ich da Logos sehe.
(btw.: auf Platz 1 steht übrigends immer der, mit dem geringsten Preis - völlig wurst, was da auf dem Bildchen ist).
#19Report
[gone] User_28381
20.03.2014
Ich hab das Urteil nicht gelesen. Jedoch vermute ich wie Fotocowboy, das dieser anscheinende Widerspruch darin begründet ist, dass es rechtlich einen Unterschied macht, ob ich als Vollkaufmann agiere oder als Privatperson. Prominentestes Beispiel hierfür ist die gesetzliche Gewährleistung. Die greift unter Vollkaufleuten auch nicht...
Gruß Ralf
Gruß Ralf
#20Report
Topic has been closed
Wir alle kennen "Amazon". Dort werden einzelne Produkte angeboten, welche aber im Angebot bei mehreren Händlern gelistet sind. Also 1 Produktfoto für mehrere Händler.
Ein Amazon-Händler hatte auf Unterlassung geklagt, weil sein Produktfoto ja auf diese Weise von mehreren Händlern unentgeldlich genutzt wird.
Das LG Köln hat am 13. Februar 2014 (Az.: 14 O 184/13) entschieden, dass kein Unterlassunganspruch besteht. Begründung:
1. Händler, welche Bilder einstellen, räumen Amazon per se durch Bestätigung der AGB ein Nutzungsrecht der Bilder ein.
2. Das LG Köln erklärt im selben Atemzug diesen Teil der AGB für unwirksam, da der Urheber der Fotos dadurch benachteiligt wird.
3. Das LG Köln erklärt den vorher als unwirksam erklärten Teil der AGB jedoch für die Händler untereinander als wirksam.
4. Häääää????
http://www.rechtambild.de/2014/03/verwendung-von-produktfotos-auf-amazon-durch-andere-haendler-erlaubt/