OLG Hamm bestätigt MFM-Honorarempfehlungen bei "Bilderklau" 25

19.03.2014
lustig isses trotzdem - und kein gutes geschäft für den kläger

der kläger hat letztendlich ca 5700 € zugesprochen bekommen
aber seine anteiligen kosten aus beiden instanzen betragen zusammen ca. 7400 €

- nur überschlägig berechnet augehend von einem streitwert von 19050 € und ohne event. sachverständigenhonorare -

manchmal ist das so wenn man den hals nicht voll genug bekommen kann - oder schlecht beraten ist ...
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
20.03.2014
Tom schreibt ja nicht, man sollte auf die Verfolgung von Lizenzverletzungen ganz verzichten. Hätte der Kläger ein "vernünftige" Summe gefordert, hätte er auch die Revision gut überstanden und sein Geld nebst Anwaltskosten bekommen - ohne selbst zur Kasse gebeten zu werden. Wer den Streitwert sinnlos in die Höhe treibt, muss eben auch mit unangenehmen Konsequenzen - wie hohen anteiligen Verfahrenskosten - rechnen.
20.03.2014
lustig isses trotzdem - und kein gutes geschäft für den kläger

der kläger hat letztendlich ca 5700 € zugesprochen bekommen
aber seine anteiligen kosten aus beiden instanzen betragen zusammen ca. 7400 €

- nur überschlägig berechnet augehend von einem streitwert von 19050 € und ohne event. sachverständigenhonorare -

manchmal ist das so wenn man den hals nicht voll genug bekommen kann - oder schlecht beraten ist ...

Da sind wir uns ausnahmsweise mal völlig einig... ;-)

Und wie gesagt, ich verstehe es auch nicht, wie man so blöde sein kann. Eine einfach Google-Recherche hätte den Kläger schon zu der Erkenntnis führen können: "Moooment mal! Da lauert eine Fußangel... Das muß vorher gründlich geklärt und überlegt werden!"
20.03.2014
Tom schreibt ja nicht, man sollte auf die Verfolgung von Lizenzverletzungen ganz verzichten. Hätte der Kläger ein "vernünftige" Summe gefordert, hätte er auch die Revision gut überstanden und sein Geld nebst Anwaltskosten bekommen - ohne selbst zur Kasse gebeten zu werden. Wer den Streitwert sinnlos in die Höhe treibt, muss eben auch mit unangenehmen Konsequenzen - wie hohen anteiligen Verfahrenskosten - rechnen.

Wenn ein Musiklabel auf diese Weise bei der Verfolgung von illegalen Up/Downloads durch einen 15jährigen Schüler eine Klatsche bekommen hätte, dann würden vermutlich alle die begeistert jubeln, die jetzt beleidigt meckern.
20.03.2014
Solange ein Label knapp das achtfache im Vergleich zum Künstler einstreicht,
werde ich bei solchen Sachen ganz sicher Beifall klatschen !

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