Handwerkskammer und Nebenberuf... 19
#2
14.03.2014
ganz egal, was der dittrich spricht: sobald du nach Auftrag/Vorgabe Bilder knipst, bist du HWK-pflichtig!
#3Report
14.03.2014
Ist das was Du machst Werbefotografie?
Wenn ja such ich Dir morgen ein Urteil heraus mit dem ich die HWK überzeugen konnte, dass ich dort nicht Mitglied werden muss obwohl ich Gewerbetreibender bin.
Zur Bonusfrage... da wurde Mitgliedschaft in der KSK und die Abgabe an die KSK verwechselt die zahlen muss wer Künstler beauftragt.
Wenn ja such ich Dir morgen ein Urteil heraus mit dem ich die HWK überzeugen konnte, dass ich dort nicht Mitglied werden muss obwohl ich Gewerbetreibender bin.
Zur Bonusfrage... da wurde Mitgliedschaft in der KSK und die Abgabe an die KSK verwechselt die zahlen muss wer Künstler beauftragt.
#4Report
14.03.2014
Dann mal danke für die flotten Antworten... :-)
@Thomas:
Das sollte man in dem Fall ja wohl als Werbefotografie definieren können, also gerne her mit dem Urteil.
Die Sache mit der KSK hat mir die HWK gesagt, wie passt das denn zusammen? Wenn die mich als Mitglied verpflichten wollen, dann sehen die meine Fotos doch als Handwerk, und nicht als Kunst an, oder?
@all:
Kann denn jemand was mit dem sog. Nebenbetriebsprivileg anfangen?
@Thomas:
Das sollte man in dem Fall ja wohl als Werbefotografie definieren können, also gerne her mit dem Urteil.
Die Sache mit der KSK hat mir die HWK gesagt, wie passt das denn zusammen? Wenn die mich als Mitglied verpflichten wollen, dann sehen die meine Fotos doch als Handwerk, und nicht als Kunst an, oder?
@all:
Kann denn jemand was mit dem sog. Nebenbetriebsprivileg anfangen?
#5Report
14.03.2014
ganz egal, was der dittrich spricht: sobald du nach Auftrag/Vorgabe Bilder knipst, bist du HWK-pflichtig!
Nö.
Dann wären ja auch alle freiberuflichen Pressefotografen, die Aufträge annehmen, Pflichtmitglieder in der HWK. Sind sie aber nicht. Genausowenig wie die Fotodesigner, die selbstverständlich auch Aufträge annehmen.
#6Report
14.03.2014
Und noch eine Bonusfrage: Die HWK sagt, dass ich mit Mitgliedschaft bei ihr auch Mitglied der Künstlersozialkasse werden müsste, nicht zu meiner eigenen Versicherung sondern weil meine Kunden Beiträge dorthin abführen müssten (über mich?). Das habe ich entweder komplett falsch verstanden
Vermutlich.
Wobei ich auch die Möglichkeit nicht ausschließen will, daß der HWK-Mitarbeiter sich verquast ausgedrückt hat bzw. nicht genau wusste, worüber er redet.
Handwerks-Fotografen können sich nicht in der KSK versichern. Versichert in der KSK werden selbständige Künstler und Publizisten. Künstler ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt.
Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist tätig ist. Auch wer Publizistik lehrt, fällt unter den Schutz des KSVG.
#7Report
14.03.2014
Organisationen, die sich mittels Zwangsmitgliedschaften und Zwangsbeiträgen an der Macht halten, werden meistens behaupten, man müsse bei denen Mitglied werden, auch wenn man aus gesetzlicher Sicht das nicht muss.
#8Report
15.03.2014
Hallo Tim,
dies hatte ich der für mich zuständigen HWK geschrieben und sie haben es akzeptiert:
Den Status von Werbefotografie als bildende Kunst und nicht als Handwerk hat das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen bestätigt (z.B. Az. B 3 KS 1/10 R vom 25.11.2010 oder B3 KR 10/03 R vom 12.11.2003).
Auch laut Künstlersozialversicherungsgesetz sind Fotografen „ohne Rücksicht auf die künstlerische Qualität ihrer Bilder und den ihnen eingeräumten Gestaltungsspielraum als Künstler im Sinne des KSVG einzuordnen, wenn die Anfertigung der Fotografien Werbezwecken dient“.
Muss dazu sagen, dass meine Ansprechpartner bei HWK und IHK überhaupt keine Ahnung von der Materie hatten. Deine vermutlich auch nicht. Die IHK meinte z.B. sogar, es besteht Meisterzwang auf Bildbearbeitung... Die HWK wollte bei mir noch die Bestätigung meiner Mitgliedschaft in der KSK. Warum auch immer.
Zur Bonusfrage nochmal ausführlicher. Gerstern war ich müde und hatte nur das Ipad zur Hand ;-)
Es gibt die Mitgliedschaft in der KSK für Künstler und Publizisten so wie von Tom beschrieben. Werbung zählt dabei als Kunst. KSK pflichtig ist allerdings nur, wer hauptsächlich seine Einnahmen mit "Kunst" verdient. Wenn ich mich richtig erinnere entfällt die KSK Mitgliedglidschaft, sobald Du mehr als 400.- Euro pro Monat im "nichtkünstlerischen" Bereich verdienst.
Daneben gibt es die KSK Abgabe. Die hat gar nichts mit der Mitgliedschaft in der KSK zu tun, werd aber gerne damit verwechselt.
Eine Abgabe an die KSK muss jeder zahlen, der Künstler oder Publizisten beauftragt. Beispiel: Du beauftragst eine Visa oder Stylistin und bezahlst sie. Von dem Betrag musst Du dann 5.2% an die KSK als Abgabe abführen. Dabei spielt es keine Rolle ob Du oder die Visa oder sonst wer auch Mitglied in der KSK ist.
dies hatte ich der für mich zuständigen HWK geschrieben und sie haben es akzeptiert:
Den Status von Werbefotografie als bildende Kunst und nicht als Handwerk hat das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen bestätigt (z.B. Az. B 3 KS 1/10 R vom 25.11.2010 oder B3 KR 10/03 R vom 12.11.2003).
Auch laut Künstlersozialversicherungsgesetz sind Fotografen „ohne Rücksicht auf die künstlerische Qualität ihrer Bilder und den ihnen eingeräumten Gestaltungsspielraum als Künstler im Sinne des KSVG einzuordnen, wenn die Anfertigung der Fotografien Werbezwecken dient“.
Muss dazu sagen, dass meine Ansprechpartner bei HWK und IHK überhaupt keine Ahnung von der Materie hatten. Deine vermutlich auch nicht. Die IHK meinte z.B. sogar, es besteht Meisterzwang auf Bildbearbeitung... Die HWK wollte bei mir noch die Bestätigung meiner Mitgliedschaft in der KSK. Warum auch immer.
Zur Bonusfrage nochmal ausführlicher. Gerstern war ich müde und hatte nur das Ipad zur Hand ;-)
Es gibt die Mitgliedschaft in der KSK für Künstler und Publizisten so wie von Tom beschrieben. Werbung zählt dabei als Kunst. KSK pflichtig ist allerdings nur, wer hauptsächlich seine Einnahmen mit "Kunst" verdient. Wenn ich mich richtig erinnere entfällt die KSK Mitgliedglidschaft, sobald Du mehr als 400.- Euro pro Monat im "nichtkünstlerischen" Bereich verdienst.
Daneben gibt es die KSK Abgabe. Die hat gar nichts mit der Mitgliedschaft in der KSK zu tun, werd aber gerne damit verwechselt.
Eine Abgabe an die KSK muss jeder zahlen, der Künstler oder Publizisten beauftragt. Beispiel: Du beauftragst eine Visa oder Stylistin und bezahlst sie. Von dem Betrag musst Du dann 5.2% an die KSK als Abgabe abführen. Dabei spielt es keine Rolle ob Du oder die Visa oder sonst wer auch Mitglied in der KSK ist.
#9Report
15.03.2014
Ist Visagiererei wirklich Kunst ?
#10Report
15.03.2014
Im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetz ja, Stylistien ebenso, Models nicht.
Das Urheberrecht mag es anders sehen.
Das Urheberrecht mag es anders sehen.
#11Report
15.03.2014
Die Diskussion mit der KSK führt am Thema vorbei, da dort nur Mitglieder aufgenommen werden, deren Haupteinkünfte in der künstlerischen Tätigkeit liegen. Der TO schrieb was von Nebentätigkeit.
#12Report
15.03.2014
Ein Vorteil hat die Mitgliedschaft in der KSK trotz allem: Wer Mitglied der KSK ( =Versicherung die auch finanzielle Leistungen erbringt ) ist, bleibt von der HWK ( die keine...) verschont. Weil Handwerk keine Kunst im Sinne des Gesetzes ist. Insofern hat die KSK-Diskussion schon was mit dem Thema zu tun.
#13Report
15.03.2014
Um Mitglied bei der KSK zu werden, muß der Aufnahmeantrag angenommen werden. Das ist bei einer Nebentätiglkeit aber nicht der Fall.
#14Report
15.03.2014
Korrekt, es geht bei mir um eine Nebentätigkeit. Und zwar nicht um eine neue, sondern um ein Gewerbe, welches schon seit Jahren besteht. Nur die Fotografie käme jetzt hin und wieder dazu, daher bin ich ja besonders am Nebenbetriebsprivileg interessiert (wozu sich leider noch niemand geäußert hat..).
Und zur KSK: Die HWK hat nicht gesagt, dass ich dort Mitglied werden soll (muss ich sicher auch nicht, denn sozialversichert bin ich ja bereits über mein Angestelltenverhältnis), sondern es ging um die Abgaben.
Und zur KSK: Die HWK hat nicht gesagt, dass ich dort Mitglied werden soll (muss ich sicher auch nicht, denn sozialversichert bin ich ja bereits über mein Angestelltenverhältnis), sondern es ging um die Abgaben.
#15Report
#16
15.03.2014
Organisationen, die sich mittels Zwangsmitgliedschaften und Zwangsbeiträgen an der Macht halten, werden meistens behaupten, man müsse bei denen Mitglied werden, auch wenn man aus gesetzlicher Sicht das nicht muss.
Bei der KSK ist das anders, denn die KSK hat nichts von Mitgliedern, die keine sein dürften, denn sie muß für die Geld bezahlen.
Die KSK trägt nämlich den Arbeitgeberanteil der Kranken- und Rentenversicherung ihrer Mitglieder...
Die HWK wiederum hat nichts davon, jemanden in KSK zu quatschen, denn die HWK hat ihr eigenes Versorgungswerk, wo die Handwerker einbezahlen müssen. (Nicht alle Gewerke, wenn ich richtig erinnere, aber viele.)
Ich tippe nach wie vor auf ein ziemlich umfangreiches Mißverständnis.
#17Report
15.03.2014
Den Status von Werbefotografie als bildende Kunst und nicht als Handwerk hat das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen bestätigt (z.B. Az. B 3 KS 1/10 R vom 25.11.2010 oder B3 KR 10/03 R vom 12.11.2003).
Daß Werbefotografie nicht zwingend Handwerkstätigkeit sein muß, sehe ich genauso, und freue mich, wenn das BSG das bestätigt. Wenn's aber kein Handwerk ist, besteht auch keine Pflicht, Mitglied in der Handwerkskammer zu werden.
Es geht nur eines - KSK oder HWK. Nicht aber beides zusammen. Das widerspricht sich.
#18Report
15.03.2014
Tom ,ich hatte mit meiner von Dir zitierten Bemerkung nicht die KSK gemeint.
#19Report
Topic has been closed
Ich werde aus den Infos, die ich hier, im weiteren www und auch bei der HWK finde, nicht endgültig schlau, daher hoffe ich hier auf (fachlich fundierte) Antworten...
Folgende Situation:
Ich betreibe ein nebenberufliches Gewerbe, da ich hin und wieder Dienstleistungen im Marketingbereich anbiete (Erstellung von Flyern, Bannern, Aufstellern, etc. und Beauftragung der entsprechenden Druckereien).
Wenn ich nun z.B. einen kompletten Katalog erstellen möchte, und dafür auch die Produktfotos und auch Modelfotos anfertige, bin ich dann im Bereich der handwerklichen Fotografie und damit verpflichtet, Mitglied der HWK zu werden?
Ich habe dazu heute mit der HWK telefoniert, die meinen ja, und das bedeutet dann einmalige Gebühren und einen jährlichen Mindestbeitrag.
Internetrecherche hat mich aber unter anderem auf den Begriff des "Nebenbetriebsprivilegs", was bedeutet, dass die HWK entfällt, wenn die Fotografie nur einen geringen Teil der Arbeit darstellt (in meinen Worten). Was hat es damit auf sich bzw. wo zieht man dann da die Grenze?
Kann mir das irgendwer erläutern?
Und noch eine Bonusfrage: Die HWK sagt, dass ich mit Mitgliedschaft bei ihr auch Mitglied der Künstlersozialkasse werden müsste, nicht zu meiner eigenen Versicherung sondern weil meine Kunden Beiträge dorthin abführen müssten (über mich?). Das habe ich entweder komplett falsch verstanden oder ich schnall´s nur nicht...
Danke und Gruß vom Tim...