Modelverträge sind nach Urteil OGH wertlos 36
13.03.2014
@derMarc,
du scheinst nicht wirklich an deinen Bildern zu hängen wie es scheint... Ich hänge an meinen Bildern, sicher nicht an allen aber an so einigen... da werde ich sicher nicht mal schnell die Bilder löschen wollen weil das Model jetzt anderer Meinung ist...
du scheinst nicht wirklich an deinen Bildern zu hängen wie es scheint... Ich hänge an meinen Bildern, sicher nicht an allen aber an so einigen... da werde ich sicher nicht mal schnell die Bilder löschen wollen weil das Model jetzt anderer Meinung ist...
#22Report
13.03.2014
@Lordka:
Lesen!
Wenn die Bilder dem Modell die Zukunft verbauen ... nicht, weil das Modell "anderer Meinung ist".
Und keiner kann ernsthaft verlangen, dass ein anderer wirklichen Schaden im Leben hinnehmen muss, wegen 200 Euro und mittelmäßigen Hobbyfotografen-Bildern. Mal bisschen auf dem Boden bleiben ;)
Andererseits: es ist mein Hobby! Da will ich Freude und Spaß haben, mich nicht zanken und ärgern wollen, vor allem nicht vor Gericht mit Kostenrisiko.
Lesen!
Wenn die Bilder dem Modell die Zukunft verbauen ... nicht, weil das Modell "anderer Meinung ist".
Und keiner kann ernsthaft verlangen, dass ein anderer wirklichen Schaden im Leben hinnehmen muss, wegen 200 Euro und mittelmäßigen Hobbyfotografen-Bildern. Mal bisschen auf dem Boden bleiben ;)
Andererseits: es ist mein Hobby! Da will ich Freude und Spaß haben, mich nicht zanken und ärgern wollen, vor allem nicht vor Gericht mit Kostenrisiko.
#23Report
13.03.2014
@ Lordka:
In wievielen Fällen hast Du denn schon vor Gericht
die Veröffentlichungsrechte bei recht eindeutigen Verträgen verloren ?
In wievielen Fällen hast Du denn schon vor Gericht
die Veröffentlichungsrechte bei recht eindeutigen Verträgen verloren ?
#24Report
14.03.2014
deshalb steht im meinen verträgen auch immer:
wer gegen den vertrag verstößt, erhält eine strafe.
das ist unbürokratisch und geht schnell.
;-)
wer gegen den vertrag verstößt, erhält eine strafe.
das ist unbürokratisch und geht schnell.
;-)
#25Report
14.03.2014
Das mit dem Lesen und Verstehen von Beiträgen ist offenbar so eine Sache ...
Nochmals: In der Zukunft Veröffentlichungen zu unterlassen ist die eine Sache, aber bereits vorgenommene Veröffentlichungen rückgängig machen, das wird kaum ein Gericht verfügen (können), zumal ja die bereits veröffentlichten Fotos dem Fotomodell, das mittlerweile Managerin o.ä. ist, offenbar nicht geschadet haben - sonst wär sie ja nicht aufgestiegen.
Nochmals: In der Zukunft Veröffentlichungen zu unterlassen ist die eine Sache, aber bereits vorgenommene Veröffentlichungen rückgängig machen, das wird kaum ein Gericht verfügen (können), zumal ja die bereits veröffentlichten Fotos dem Fotomodell, das mittlerweile Managerin o.ä. ist, offenbar nicht geschadet haben - sonst wär sie ja nicht aufgestiegen.
#26Report
#27
14.03.2014
@ Heinz, JA... Ich, schon ein paar jahre her und eine lange Geschichte.
Aber zum Glück hatte ich einen Vertrag, zwar recht einfach aber ausreichend um nicht "schuldig" gesprocvhen zu werden.
Also sowas gibts wirklich.
Aber zum Glück hatte ich einen Vertrag, zwar recht einfach aber ausreichend um nicht "schuldig" gesprocvhen zu werden.
Also sowas gibts wirklich.
#28Report
14.03.2014
Ich kann nicht verstehen weshalb ihr euch die Köpfe darüber heiß redet.
Welcher der Beteiligten ist Anwalt?
vermutlich keiner!
Wer weis darüber wirklich bescheid und nicht nur vom hörensagen von dritten die auch nur etwas gehört haben?
vermutlich keiner!
Geht einfach zu einem Anwalt der etwas davon versteht!
Welcher der Beteiligten ist Anwalt?
vermutlich keiner!
Wer weis darüber wirklich bescheid und nicht nur vom hörensagen von dritten die auch nur etwas gehört haben?
vermutlich keiner!
Geht einfach zu einem Anwalt der etwas davon versteht!
#29Report
[gone] User_6449
14.03.2014
Als Fotograf muß man zwar bei rechtlichen Angelegenheiten immer
auf dem Laufenden bleiben, kann jedoch nicht alle paar Tage wegen
jeder Kleinigkeit und jedes Urteils das die Runde macht einen Anwalt
konsultieren.
Urteile aus den 70er Jahren neu zum Thema zu machen bringt nichts,
aber aktuelle Urteile interessieren mich durchaus ...
Viele Grüße
Peter
auf dem Laufenden bleiben, kann jedoch nicht alle paar Tage wegen
jeder Kleinigkeit und jedes Urteils das die Runde macht einen Anwalt
konsultieren.
Urteile aus den 70er Jahren neu zum Thema zu machen bringt nichts,
aber aktuelle Urteile interessieren mich durchaus ...
Viele Grüße
Peter
#30Report
[gone] User_28381
14.03.2014
Als kleiner Tip am Rande hier in die fachkundige Runde. Klickt einfach mal auf Modelkartei.TV in der aktuellen Ausgabe (auf der Startseite ganz oben). Da bekommt ihr gerade ganz kostenlos ein paar Infos von jemand der Ahnung hat von der Materie. Dem Hausanwalt der MK...
Gruß Ralf
Gruß Ralf
#31Report
[gone] User_6449
14.03.2014
@ digitalfineart
Sorry, aber da klicke ich mit absoluter Sicherheit nicht drauf,
denn der übliche "MK TfP-Vertrag" war schon Schrott und es
ist von der Seite garantiert nichts Brauchbares zu erwarten....
Viele Grüße
Peter
Sorry, aber da klicke ich mit absoluter Sicherheit nicht drauf,
denn der übliche "MK TfP-Vertrag" war schon Schrott und es
ist von der Seite garantiert nichts Brauchbares zu erwarten....
Viele Grüße
Peter
#32Report
14.03.2014
Dieser Fall ist zwar nicht aus Deutschland,
aber die Fakten umso deutlicher
Grundsätzlich kann man also davon ausgehen, dass Fotoverträge stand halten.
(Ob das nun auch in 50 jahren Bestand hat, wenn wir ein deutscher Autonomiebezirk
der chinesischen Volksrepublik sind, ist doch eine ganz anderee Frage
Grundsätzlich kann man US-amerikanisches Zivilrecht nun wirklich überhaupt nicht mit deutschem vergleichen...
#33Report
14.03.2014
@ Tom Rohwer:
Vergleichen und gleichsetzen sind zwei völlig verschiedene Aussagen.
Du bist doch immer so dafür konkrete Aktenzeichen zu benennen.
Dann lass doch mal was von Deiner Erfahrung ins Forum fließen
und nenne zwei oder drei Fälle, wo im Nachhinein bezahlte Models
die Veröffentlichungsrechte professioneller und bereits vermarkteter
Projekte erfolgreich angefochten haben.
Wie Du selbst sonst gern sagst - alles andere ist nichts als heiße Luft.
Solange bleibe ich bei meiner Meinung:
Grundsätzlich kann man also davon ausgehen, dass Fotoverträge stand halten.
Vergleichen und gleichsetzen sind zwei völlig verschiedene Aussagen.
Du bist doch immer so dafür konkrete Aktenzeichen zu benennen.
Dann lass doch mal was von Deiner Erfahrung ins Forum fließen
und nenne zwei oder drei Fälle, wo im Nachhinein bezahlte Models
die Veröffentlichungsrechte professioneller und bereits vermarkteter
Projekte erfolgreich angefochten haben.
Wie Du selbst sonst gern sagst - alles andere ist nichts als heiße Luft.
Solange bleibe ich bei meiner Meinung:
Grundsätzlich kann man also davon ausgehen, dass Fotoverträge stand halten.
#34Report
[gone] User_28381
15.03.2014
@Peter
Es werden einige Grundlagen erklärt, die durchaus passen. Und gegenüber dem hier und in ähnlichen Threads vorgebrachten fatalen Halbwissen werden durchaus praxistaugliche Erklärungen abgegeben, die auch rechtlich Hand und Fuß haben. Aber natürlich ist es die Entscheidung eines jeden Einzelnen, ob er eher auf die Aussagen eines entsprechenden Fachanwalts vertraut oder sich hier auf die Ratschläge und Äußerungen einzelner User verläßt...
Abgesehen davon hat man ja nach dem anschauen immer noch die Möglichkeit für sich zu entscheiden das das östereichische Urteil aud den 70ern doch die richtige Lösung ist :-)
Gruß Ralf
Es werden einige Grundlagen erklärt, die durchaus passen. Und gegenüber dem hier und in ähnlichen Threads vorgebrachten fatalen Halbwissen werden durchaus praxistaugliche Erklärungen abgegeben, die auch rechtlich Hand und Fuß haben. Aber natürlich ist es die Entscheidung eines jeden Einzelnen, ob er eher auf die Aussagen eines entsprechenden Fachanwalts vertraut oder sich hier auf die Ratschläge und Äußerungen einzelner User verläßt...
Abgesehen davon hat man ja nach dem anschauen immer noch die Möglichkeit für sich zu entscheiden das das östereichische Urteil aud den 70ern doch die richtige Lösung ist :-)
Gruß Ralf
#35Report
15.03.2014
@ Tom Rohwer:
Vergleichen und gleichsetzen sind zwei völlig verschiedene Aussagen.
Ja. Aber es wurde vom US-Zivilrecht auf deutsches Zivilrecht geschlossen, und das macht schlicht keinerlei Sinn. Wir haben ja auch gerade ein Stück weiter oben erst - zutreffend - festgestellt, daß es völlig sinnlos ist, von einem österreichischen Gerichtsurteil auf die deutsche Rechtslage zu schließen... *seufz*
Und glaub mir: das österreichische Zivilrecht ist ungefähr 1000mal ähnlicher dem deutschen Zivilrecht als das US-amerikanische. Das es so übrigens gar nicht gibt, weil ein beträchtlicher Teil des US-Rechts (Straf-, Zivil-, Arbeitsrecht) Sache der Bundesstaaten und teilweise sogar der Counties und Gemeinden ist. So daß eine Rechtslage, die in Austin, Texas, gilt, sich erheblich von der unterscheiden kann, die in Columbus, Ohio gilt, und unter Umständen sogar schon erheblich von der, die in Houston, Texas gilt...
Du bist doch immer so dafür konkrete Aktenzeichen zu benennen.
Dann lass doch mal was von Deiner Erfahrung ins Forum fließen
und nenne zwei oder drei Fälle, wo im Nachhinein bezahlte Models
die Veröffentlichungsrechte professioneller und bereits vermarkteter
Projekte erfolgreich angefochten haben.
Liest Du nach z.B. bei der Rechtsanwaltskanzlei Hoesmann: »»» Anfechtung und Widerruf eines Model Release
Ist es einfach, ein Model-Release nachträglich wieder aufzukündigen? Nein.
Ist es möglich, ein Model-Release nachträglich wieder aufzukündigen? Ja.
Wie oft kommt es vor, daß Model-Releases nachträglich erfolgreich wieder aufgekündigt werden? Ehrlich gesagt: ich habe keine Ahnung.
Aber wenn man derjenige sein sollte, dem es erfolgreich nachträglich wieder aufgekündigt wurde, kann man ja in die MK kommen und dort herumheulen "Wieso hat mir das vorher keiner gesagt, daß das möglich ist?"
Davon abgesehen gingt es nicht um die Frage, ob und wie oft das passiert. Sondern schlicht um den Punkt, daß eine solche Klausel in einem Model-Release unsinnig, weil unwirksam ist.
#36Report
Topic has been closed
Da hier doch meistens Hobbyfotografen unterwegs sind, so wie ich, sollte doch jedem bei ein bisschen klarem Verstand klar sein, dass sich kein Modell für hier gezahlte Honorare die Zukunft verbauen lassen muss. Vertrag hin und her, wird das Gericht das schon gegeneinander abwägen. Und für 60 oder 200 Euro an einen Hobbyfotografen wird sich eben kein Modell mit Akt- oder Teilakt-Fotos die Zukunft verbauen lassen müssen. Und mal ehrlich, ich wollte das auch nicht. Sicher würde es mich ärgern und ich würde trotzdem sagen: "Mädel, wie einigen wir uns finanziell?" Also so sehr ich meine Fotos auch mag, möchte ich damit doch keinen belasten oder irgendwas im Leben verbauen. Und wenn wirklich euer Einkommen an den Fotos und dem Vertrag hängen sollte, dann habt ihr hoffentlich die passenden Verträge, entsprechende Ahnung von der Materie oder Fachanwälte an der Hand ...