Bilder einer Messe 12

02.03.2014
Hallo liebe Community,

ich habe vor zwei Wochen Fotoaufnahmen einer Modenschau gemacht. Das Thema war Hochzeitsmode. Nun wollte ich ein paar Aufnahmen davon auf meiner Sedcard hochladen. Doch ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich dabei einige rechtliche Probleme zu erwarten hätte.

Ich wäre über einen Rat oder Tipps sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Thomy503
02.03.2014
Hast Du den Veranstalter der Modenschau befragt ?
Falls es in einem Einkaufszentrum war: Hast Du den Hausmanager gefragt ?
Ansonsten findest Du vielleicht hier etwas *** Klick ! ***

Rechtlich abgesichert ist derzeit nichts.
Schon gar nicht die aktuelle Interimsregierung der Ukraine und deren Beschlüsse.
02.03.2014
wenn der zugang zu der modenschau öffentlich war und öffentlich beworben wurde, gilt §23 KUG, Abs. 1, Satz 3, also du kannst die bilder veröffentlichen. falls zugangsbeschränkungen stattfanden, musst du dich mit dem veranstalter verständigen.
zachow, bleib bei deinen kompetenzen und fang nicht noch mit jura an ;)
rechtsberatung ist an konkreten fallbeispielen wie hier verboten... und dein beitrag ist ein gutes beispiel dafür warum das so ist ;)
Habe dazu beides erlebt :
Kaufhaus "No.1" - 0 problemo, konnte alles shooten, habe dann noch die Managerin gefragt und sie bestätigte, daß ich die Bilder verwenden kann
Kaufhaus "No.2" - gleich nach Zücken der DSLR kam eine "Aufseherin" auf mich zu und forderte mich mit Hinweis auf "die Bildrechte der Models" auf, das Fotografieren zu unterlassen.
Als ich dann erwiderte, daß andere munter mit Handy und Tablet knipsen, kam noch die Security und ich "durfte" unter Androhung von Hausverbot dieses Kaufhaus "Nr.2" verlassen ...
[gone] User_100258
02.03.2014
@Thomy

Wenn du dir unsicher bist, frag den Veranstalter.
Das ist meiner Meinung nach der einzig richtige Weg sicherheit zu bekommen.
Einfach veröffentlichen würde ich nicht. Egal was Leute hier im Forum schreiben.

cheers
03.03.2014
Also im "Normalfall" sollte man davon ausgehen, dass das Fotografieren erlaubt ist - das Veröffentlichen aber nicht. Der Normalfall tritt aber selten ein, wie man am Beispiel der beiden Kaufhäuser sieht. Die Entscheidung fällt eben der Veranstalter. Ein Fotografierverbot wäre aber grenzwertig, wenn eine Modenschau auf öffentlichem Grund stattfinden würde - das ist aber ein Kaufhau oder auch ein Einkaufszentrum nicht. Dass "Aufseher" nicht immer die passenden Begründungen parat haben, sollte man Ihnen verzeihen. An die "Bildrechte der Models" mag ich nicht glauben - auch wenn es denkbar wäre, dass der Veranstalter mit denen Verträge hat, dass die nur laufen müssen aber nicht fotografiert werden dürfen. Krass ist natürlich, dass man mit einer DSLR überall angesprochen wird, ob man denn eine Genehmigung hätte, während man mit anderen Geräten lustig fotografieren darf.
03.03.2014
Also im "Normalfall" sollte man davon ausgehen, dass das Fotografieren erlaubt ist - das Veröffentlichen aber nicht.

Man kann davon ausgehen, daß es im Regelfall keine Rechtsgrundlage gibt, die Veröffentlichung von Fotos zu verbieten, die bei einer öffentlichen Veranstaltung von Akteuren u.ä. gemacht wurden. (Beim bildlichen Herausgreifen einzelner Besucher sähe das eher anders aus.)

Auch ein "Recht am eigenen Bild" von Models u.ä., die bei so einer Messe auftreten, steht der Veröffentlichung nicht im Weg.  So befand das LG Berlin z.B., daß Personen, die als Models an einer Dessousmodenschau teilnehmen, es hinnehmen müssen, daß Fotos von dieser Modenschau auch später noch in Medien veröffentlicht werden. (Az 27 O 1063/06)

Damit "Fotografierverbote" auf einer auf privatem Grund stattfindenden öffentlichen Veranstaltung überhaupt wirksam werden können, müssten sie den Besuchern vor dem Betreten zur Kenntnis gebracht werden. Steht da ein Schild "Fotografieren verboten!" o.ä., ließe sich sicher über Abwehransprüche des Veranstalters reden. Aber sowas habe ich bisher noch nicht mal auf Messen für Waffen und Rüstungstechnologie gesehen.
05.03.2014
An Tom: Ich gebe mal zu, dass man mit meinem Begriff "Normalfall" und Deinem "Regelfall" gleichermaßen wenig anfangen kann, wenn es um einen konkreten Fall geht. Dein Regelfall erscheint mir allerdings - trotz des zitierten Urteils - nicht sehr sicher zu sein. Ich habe immer mal wieder bei Agenturen in Verträge geschaut und festgestellt, dass es bei Profimodellen oft so ist (wenn denn die Verträge wirklich so unterschrieben werden), dass relativ genau festgelegt ist, wofür und auch wie lange die Aufnahmen verwendet werden dürfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die gleichen Agenturen bei Modenschauen so nachlässig sind, dass sie an mitfotografierende Amateure nicht gedacht haben und den Veranstaltern damit freie Hand geben. Es kann nur sein, dass der Veranstalter ein Interesse daran hat, dass möglichst viele gute (!) Fotos seiner Modenschau in den Umlauf kommen.

Und wenn ich das mal vergleiche mit dem Streit um Fotos von Sanssouci: Ich kann mir nicht vorstellen, dass Laufstegmodelle weniger Rechte als ein Schloss haben. Dabei ist ein Kaufhaus bestimmt weniger öffentlich als ein Park in Staatsbesitz.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
05.03.2014
Und wenn ich das mal vergleiche mit dem Streit um Fotos von Sanssouci: Ich kann mir nicht vorstellen, dass Laufstegmodelle weniger Rechte als ein Schloss haben. Dabei ist ein Kaufhaus bestimmt weniger öffentlich als ein Park in Staatsbesitz.

Schön Äpfel mit Birnen verglichen. ;)
P.S.: Sanssouci wird von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg verwaltet, welche zwar von öffentlichen Geldern unterstützt wird, aber kein "Staatsbesitz" ist.
05.03.2014
@Jan:
Da ich ja weiß, wie hier Beiträge zerpflückt werden, habe ich tatsächlich für diesen einen Satz meines Beitrags vorher 10 Minuten recherchiert. Du liegst natürlich richtig, wenn Du behauptest, dass das Parkgelände von einer Stiftung "verwaltet" wird. Eine staatliche Stiftung ist es - und damit argumentieren die Gegner des "Fotografierverbots".
Der Gag dabei ist: Das was Du schreibst ist für dieses Thema völlig irrelevant. Du kratzt nur an einem Randaspekt meiner Aussage, da ein Kaufhaus nun noch eindeutiger KEIN öffentlicher Grund ist (als der Park einer staatlichen Stiftung). Gehen wir also davon aus, dass in beiden Fällen die Aufnahmen vom privaten Grund aus gemacht werden - beim Kaufhaus sogar von innerhalb eines "privaten" Gebäudes. Jetzt haben wir auf der einen Seite einen Menschen (Laufstegmodel) und eventuell Inneneinrichtung des Kaufhauses. Auf der anderen Seite haben wir die Außenansicht eines Schlosses.

Preisfrage: Wer hat mehr Bildrechte?
 
06.03.2014
Vielen Danke für zahlreichen Beiträge und die schnelle Hilfe eurerseits.
Ich werden mich gleich mal absichern und eine E-Mail zum Veranstalter schicken. Sobald ich dort eine positive Nachricht erhalte (ich denke mal auch, dass ich die Fotos hochlanden "darf") werde ich auf ein paar Bilder auf meiner Sedcard hochladen. :)

Danke nochmals. :)

MfG
Thomy503

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