HILFE WICHTIG BILDER GEKLAUT 16
26.02.2014
Ja, würde ich machen. Einfach nett erklären, dass du dich anderweitig entschieden hast und dass sie dein profil bitte löschen mögen.
sollte nach 1 woche nix passiert sein, dann etwas energischer und beim 3. mal kann man durchaus mal weitere schritte mit finanziellen folgen androhen.
unter bilderklau verstehe ich übrigens etwas anderes, auch wenn es juristisch sicher fragwürdig ist, sich einfach so bei bildern zu bedienen
sollte nach 1 woche nix passiert sein, dann etwas energischer und beim 3. mal kann man durchaus mal weitere schritte mit finanziellen folgen androhen.
unter bilderklau verstehe ich übrigens etwas anderes, auch wenn es juristisch sicher fragwürdig ist, sich einfach so bei bildern zu bedienen
#2Report
[gone] MauRocShi
26.02.2014
Wenn es für dich finanziell machbar ist, lass dich anwaltlich beraten. Ansonsten schreib die mit Anschreiben an dass die Sedcard umgehend zu löschen ist und die Agentur keine Bildrechte hat. Und schalte die betroffenen Fotografen ein. Deren Bildrechte wurden verletzt. Wenn die Agentur von mehreren Seiten "bearbeitet" wird, gibt sie schneller nach.
Aber wie gesagt, wenn es irgendwie geht, mach es über den Anwalt.
Aber wie gesagt, wenn es irgendwie geht, mach es über den Anwalt.
#3Report
26.02.2014
Genau, der deutsche geht erst mal zum anwalt, bevor er mit dem nachbarn über seine störenden gartenzwerge spricht...
ganz wichtig - unbedingt einen anwalt hinzuziehen, weil nur der so triviale missverständnisse einer nicht zustande gekommenen zusammenarbeit lösen kann ;-)
ganz wichtig - unbedingt einen anwalt hinzuziehen, weil nur der so triviale missverständnisse einer nicht zustande gekommenen zusammenarbeit lösen kann ;-)
#4Report
26.02.2014
Satzzeichen und Buchstaben wurden dem TO ebenfalls geklaut!
Fürchterlich zu lesen. Die NSA bräuchte dafür Dekodiersoftware.
Sprich mit der Agentur!
Du bist noch jung, und Deine Umwelt bringt es Dir anders bei, aber früher wurde direkt miteinander gesprochen! Sehr altmodisch, aber das geht sogar ohne Satzzeichen!
Fürchterlich zu lesen. Die NSA bräuchte dafür Dekodiersoftware.
Sprich mit der Agentur!
Du bist noch jung, und Deine Umwelt bringt es Dir anders bei, aber früher wurde direkt miteinander gesprochen! Sehr altmodisch, aber das geht sogar ohne Satzzeichen!
#5Report
26.02.2014
Ja, würde ich machen. Einfach nett erklären, dass du dich anderweitig entschieden hast und dass sie dein profil bitte löschen mögen.
sollte nach 1 woche nix passiert sein, dann etwas energischer und beim 3. mal kann man durchaus mal weitere schritte mit finanziellen folgen androhen.
Genau so würde ich vorgehen. Man muß nicht immer gleich zum Anwalt rennen, es sei denn man hat zu viel Geld, viele Dinge lassen sich auch so klären. Ich würde aber einen Zeugen dazu nehmen, wenn Du Dich bei denen meldest, falls die nichts unternehmen kann der Anwalt gleich mehr Druck machen, da Du ja dann nachweislich schon mehrfach Bescheid gesagt hast.
Gruß Jens
#6Report
26.02.2014
So die Agentur ist sehr gut und hat mich bereits wieder aus ihrer Kartei entfernt :)
Danke
Danke
#7Report
26.02.2014
Also wenn ich dein Posting hier richtig lese, dann hast du dir nur einen Vertrag von der Agentur zur Ansicht schicken lassen? Ohne bei denen jemals zuvor irgend etwas unterschrieben zu haben? Und ohne denen zuvor auch irgendwelche Fotos ausgehändigt zu haben???
Dann würde ich sagen da liegt definitiv KEIN Missverständnis vor! Und falls du eine gute Rechtschutzversicherung hast, lass dich von einem Anwalt dann kostenlos beraten was du dagegen tun kannst!
Dann würde ich sagen da liegt definitiv KEIN Missverständnis vor! Und falls du eine gute Rechtschutzversicherung hast, lass dich von einem Anwalt dann kostenlos beraten was du dagegen tun kannst!
#8Report
26.02.2014
Prima! So ist es ja am Besten!!! Und ich bin zu langsam! :-)
#9Report
26.02.2014
Die Sache hat sich ja offensichtlich schon erledigt, deshalb nur zwei Anmerkungen am Rande, aber nicht ganz unwichtig:
1. In so einer Situation sollte man die Fotografen der unberechtigt verwendeten Fotos informieren - denn die sind die Opfer der Urheberrechtsverletzung durch dieses Vorgehen. Nicht das Model... Das Model ist "höchstens" in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Die Fotografen könnten aber ohne weiteres der Modelagentur eine Rechnung für die Nutzung der Fotos stellen.
2. Rechtsschutzversicherung... Keine Privat-Rechtschutzversicherung deckt irgendwelche Rechtsstreitigkeiten oder anwaltliche Beratungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher oder anderer selbständiger beruflicher Tätigkeit stehen. Models sind Gewerbetreibende, jedenfalls die, die Geld mit dem Modeln verdienen wollen, und dazu zählen vermutlich in jedem Fall die, die überlegen, mit Modelagenturen zusammenzuarbeiten.
Ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen sind bei allen Privat-Rechtsschutzversicherungen sämtliche Urheberrechts- und Patentstreitigkeiten.
Solche Dinge werden nur von den dafür vorgesehenen Berufs- bzw. Gewerbe-Rechtsschutzversicherungen gedeckt. Und wer eine solche hat, der weiß das - die Prämien bewegen sich locker im 4- bis 5-stelligen Bereich pro Jahr.
1. In so einer Situation sollte man die Fotografen der unberechtigt verwendeten Fotos informieren - denn die sind die Opfer der Urheberrechtsverletzung durch dieses Vorgehen. Nicht das Model... Das Model ist "höchstens" in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Die Fotografen könnten aber ohne weiteres der Modelagentur eine Rechnung für die Nutzung der Fotos stellen.
2. Rechtsschutzversicherung... Keine Privat-Rechtschutzversicherung deckt irgendwelche Rechtsstreitigkeiten oder anwaltliche Beratungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher oder anderer selbständiger beruflicher Tätigkeit stehen. Models sind Gewerbetreibende, jedenfalls die, die Geld mit dem Modeln verdienen wollen, und dazu zählen vermutlich in jedem Fall die, die überlegen, mit Modelagenturen zusammenzuarbeiten.
Ebenfalls grundsätzlich ausgeschlossen sind bei allen Privat-Rechtsschutzversicherungen sämtliche Urheberrechts- und Patentstreitigkeiten.
Solche Dinge werden nur von den dafür vorgesehenen Berufs- bzw. Gewerbe-Rechtsschutzversicherungen gedeckt. Und wer eine solche hat, der weiß das - die Prämien bewegen sich locker im 4- bis 5-stelligen Bereich pro Jahr.
#10Report
[gone] Beautify & Photographie Rippel
27.02.2014
TomRohwer
Solche Beiträge sind wirklich hilfreich!
Vielen Dank für die tolle und sachliche Aufklärung, hatte ich zwar auch schon mal irgendwo gelesen, war mir abr nicht mehr im Bewusstsein.
Gruß, Hans
Solche Beiträge sind wirklich hilfreich!
Vielen Dank für die tolle und sachliche Aufklärung, hatte ich zwar auch schon mal irgendwo gelesen, war mir abr nicht mehr im Bewusstsein.
Gruß, Hans
#11Report
27.02.2014
Nur als Ergänzung zu Tom:
Bei fast allen Privat-Rechtschutzversicherungen sind auch Rechtsstreitigkeiten und anwaltliche Beratungen
die in Zusammenhang mit dem "Bau" von Liegenschaften (Handwerkerverräe, Baumängel etc) ausge-
schlossen.
Zum Thema: Urheberrechte sind schon wichtig. Man kann sie auch übertreiben. Wenn in den Verträgen
mit dem Fotografen zB steht, dass die Bilder für SC's, Bewerbungsbilder etc. zugelassen sind, dann
ist diese Nutzung möglicherweise zugelassen. Vor allem dann, wenn der Fotograf Geld bekommen hat.
Hat das Model Geld bekommen sieht es schon anders aus. Aber das steht ja nirgends, was da mit
den einzelnen Fotografen vereinbart war.
Heiner
Bei fast allen Privat-Rechtschutzversicherungen sind auch Rechtsstreitigkeiten und anwaltliche Beratungen
die in Zusammenhang mit dem "Bau" von Liegenschaften (Handwerkerverräe, Baumängel etc) ausge-
schlossen.
Zum Thema: Urheberrechte sind schon wichtig. Man kann sie auch übertreiben. Wenn in den Verträgen
mit dem Fotografen zB steht, dass die Bilder für SC's, Bewerbungsbilder etc. zugelassen sind, dann
ist diese Nutzung möglicherweise zugelassen. Vor allem dann, wenn der Fotograf Geld bekommen hat.
Hat das Model Geld bekommen sieht es schon anders aus. Aber das steht ja nirgends, was da mit
den einzelnen Fotografen vereinbart war.
Heiner
#12Report
01.03.2014
...hier hat ja zum Glück die Kontaktaufnahme gereicht. Noch zwei Anmerkungen:
1. Tom, die RSV zahlt bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durchaus. Denn es ist gerade keine gewerbliche Sache - es gab ja keinen Vertrag. Außerdem: Gewerberechtsschutz (den eine junge Frau in der Regel natürlich nicht hat) zahlt in jedem Fall.
2. In urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Sachen zahlt der Verletzer dankenswerterweise die Anwaltskosten, von daher ist der Einwand "wenn Du zuviel Geld hast" falsch. Allerdings, um es zu wiederholen, hier schien vielleicht wirklich ein Misverständnis vorzuliegen. Dann kann man das auch ohne Anwalt versuchen. Ich kenne aber -zig Fälle, bei denen die Versuche, es selbst zu regeln, nicht gefruchtet haben.
1. Tom, die RSV zahlt bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durchaus. Denn es ist gerade keine gewerbliche Sache - es gab ja keinen Vertrag. Außerdem: Gewerberechtsschutz (den eine junge Frau in der Regel natürlich nicht hat) zahlt in jedem Fall.
2. In urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Sachen zahlt der Verletzer dankenswerterweise die Anwaltskosten, von daher ist der Einwand "wenn Du zuviel Geld hast" falsch. Allerdings, um es zu wiederholen, hier schien vielleicht wirklich ein Misverständnis vorzuliegen. Dann kann man das auch ohne Anwalt versuchen. Ich kenne aber -zig Fälle, bei denen die Versuche, es selbst zu regeln, nicht gefruchtet haben.
#13Report
01.03.2014
Die Anwaltskosten zahlt genau dann die Gegenseite, wenn sie es freiwillig tut oder von einem Gericht dazu verurteilt wird UND wenn sie liquide ist. In allen anderen Fällen bleibt derjenige auf den Kosten sitzen, der die (zivilrechtliche) Rechtsverfolgung betrieben hat.
Wenn man also eine Rechtsverfolgung startet, muss man prinzipiell die Bereitschaft haben, einen ggf. jahrelangen Rechtstreit vorzufinanzieren und trägt dann noch das Risiko, dass sich die Gegenseite im letzten Moment als mittellos herausstellt, so liquide sie auch davor ausgesehen haben mag. Dazu kommt das Risiko, dass man sich vor Gericht - aus welchen Gründen auch immer - nicht zu 100% durchsetzen kann und eine entsprechende Kostenquote tragen muss.
Daher lohnt sich der Gang zum Anwalt und Beschreiten des Rechtswegs grundsätzlich nur dann, wenn man aufgrund der Rechtsverletzung einen hohen Leidensdruck empfindet, für dessen Abstellung man auch bereit ist draufzuzahlen oder es schlicht aufgrund von Ansprüchen auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld lukrativ erscheint.
Wenn man also eine Rechtsverfolgung startet, muss man prinzipiell die Bereitschaft haben, einen ggf. jahrelangen Rechtstreit vorzufinanzieren und trägt dann noch das Risiko, dass sich die Gegenseite im letzten Moment als mittellos herausstellt, so liquide sie auch davor ausgesehen haben mag. Dazu kommt das Risiko, dass man sich vor Gericht - aus welchen Gründen auch immer - nicht zu 100% durchsetzen kann und eine entsprechende Kostenquote tragen muss.
Daher lohnt sich der Gang zum Anwalt und Beschreiten des Rechtswegs grundsätzlich nur dann, wenn man aufgrund der Rechtsverletzung einen hohen Leidensdruck empfindet, für dessen Abstellung man auch bereit ist draufzuzahlen oder es schlicht aufgrund von Ansprüchen auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld lukrativ erscheint.
#14Report
01.03.2014
1. Tom, die RSV zahlt bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durchaus. Denn es ist gerade keine gewerbliche Sache - es gab ja keinen Vertrag.
Wenn Sie es schaffen, eine RSV davon zu überzeugen, daß Streitigkeiten um die Bewerbung oder Nichtbewerbung bei einer Modelagentur nicht gewerblicher Natur sind, gebe ich eine Flasche Dom Perignon aus...
Models, die mit Modeln Geld verdienen wollen, sind Gewerbetreibene - ich denke mal, da besteht Einigkeit zwischen uns. Und genau darauf wird sich meiner Einschätzung nach die RSV zurückziehen. Die RSV wird erstmal unterstellen, daß der Kontakt zur Modelagentur aus gewerblichem Interesse hergestellt wurde. Sicherlich kann man versuchen, die RSV davon zu überzeugen, daß man nicht von sich aus und aus gewerblichem Interesse Kontakt zu einer Modelagentur aufgenommen hat. Ich habe aber die leise Ahnung, daß das ohne Hilfe eines Gerichts kaum gelingen wird...
2. In urheber- und persönlichkeitsrechtlichen Sachen zahlt der Verletzer dankenswerterweise die Anwaltskosten, von daher ist der Einwand "wenn Du zuviel Geld hast" falsch.
Das schöne in einem Fall wie dem beschriebenen: es wird sich höchstwahrscheinlich mit ausreichender Sicherheit und ohne allzugroßen Aufwand vorher feststellen lassen, ob die Modelagentur zahlungsfähig ist, oder schon im Insolvenzverfahren steckt. Das Risiko, aufgrund eines insolventen unterlegenen Prozessgegners auf den eigenen Kosten trotz eines Sieges vor Gericht sitzen zu bleiben, ist also sowohl ziemlich überschaubar als auch ziemlich gut kalkulierbar.
#15Report
01.03.2014
Hy Theresa!
Würde mich mal interessieren, welche Haftungsansprüche Dich bei der Agentur bzw. dem Vertrag gestört haben... gerne auch per PN. Weil es ist absolut normal, dass Haftungen im Agenturvertrag geregelt werden. Also wenn Du z.B. bei einem Job nicht erscheinst oder Dich total daneben benimmst, was Du dann der Agentur gegenüber als Schadensersatz zahlen musst. Und das Melden innerhalb von 12 Stunden ist eh ein MUST für Agentur-Models, daher sehe ich den Zusatz als ersten Test, wie ernst sie Dich als "professionelles" Model nehmen können....
@ de Mischel - da sich die TO bestimmt bei der Agentur beworben hat - warum sollte sie sonst den Vertrag von denen zugesendet bekommen - haben die auch ihre Bilder. Man bewirbt sich ja bei einer Agentur, um da genommen zu werden. Also war das Zusenden des Vertrages ja schon quasi die "Absichtserklärung" der Agentur, dass sie die TO aufnehmen wollen. Und vielleicht haben sie sie deshalb auch gleich schon online genommen....
Grüssle
Kirstin
Würde mich mal interessieren, welche Haftungsansprüche Dich bei der Agentur bzw. dem Vertrag gestört haben... gerne auch per PN. Weil es ist absolut normal, dass Haftungen im Agenturvertrag geregelt werden. Also wenn Du z.B. bei einem Job nicht erscheinst oder Dich total daneben benimmst, was Du dann der Agentur gegenüber als Schadensersatz zahlen musst. Und das Melden innerhalb von 12 Stunden ist eh ein MUST für Agentur-Models, daher sehe ich den Zusatz als ersten Test, wie ernst sie Dich als "professionelles" Model nehmen können....
@ de Mischel - da sich die TO bestimmt bei der Agentur beworben hat - warum sollte sie sonst den Vertrag von denen zugesendet bekommen - haben die auch ihre Bilder. Man bewirbt sich ja bei einer Agentur, um da genommen zu werden. Also war das Zusenden des Vertrages ja schon quasi die "Absichtserklärung" der Agentur, dass sie die TO aufnehmen wollen. Und vielleicht haben sie sie deshalb auch gleich schon online genommen....
Grüssle
Kirstin
#16Report
Topic has been closed
LG Theresa :)