Wo finde ich einen Blanco Vetrag? 19

14.02.2014
Hallo,

ich (Firma) habe mit einem Fotografen (Selbstständig) ein Model geshootet.

Die Bilder sollen für Werbung genutzt werden, was das Modela uch wusste. Nur möchte ich mich rechtlich absichern. Gibt es da einen Vordruck den man da nutzen kann?
14.02.2014
Wie wäre es mit dem?

http://www.hssw.de/download/modelmustervertrag.pdf

Hat etwa 5 Sekunden gedauert, den zu finden.
14.02.2014
Firma ?   Geh zu einem Anwalt der sich damit auskennt und lass dir einen machen. Nicht teuer aber wichtig.

anTon
14.02.2014
Ha, ha, dieser Vertrag ist auch wieder so eine Vorlage, ne Steilvorlage...

Ich werde es nie verstehen, dass Selbständige nicht die paar Euronen für einen Anwalt übrig haben...
Gefühlt > 90% der Verträge, die man so im Netz findet, dienen eher der Beruhigung, als das sie rechtsicher seien.
14.02.2014
Ha, ha, dieser Vertrag ist auch wieder so eine Vorlage, ne Steilvorlage...

Ich werde es nie verstehen, dass Selbständige nicht die paar Euronen für einen Anwalt übrig haben...
Gefühlt > 90% der Verträge, die man so im Netz findet, dienen eher der Beruhigung, als das sie rechtsicher seien.

Wenn ich es nicht für urheberrechtlich so grenzwertig hielte, hätte ich schon längst mal ein Ebook "Die 100 skurrilsten Model-Verträge" herausgebracht...
14.02.2014
Nur 100? Du bist aber bescheiden, Tom.
 
14.02.2014
vetrag N A C H dem shooting?
*staun
oder geht es um einen roberto blanco vertrag?
[gone] Hermann Klecker
14.02.2014
Wieso so kompliziert?

Und komplizierter als das oben verlinkte PDF gehts ja kaum, abgesehen davon, daß das ein TfP-Entwuf ist.

Hat das Modell ein Honorar bekommen? Wenn ja, dann bewahre die Quittung auf.
Ausnahme: Wenn es Aktfotos waren, dann mach das schriftlich und dokumentiere im Einverständnis, daß es sich um Aktaufnahmen handelt.

Ansonsten einfach eine Einverständniserklärung schreiben, aus der der Verwendungszweck hervor geht und hervorgeht, daß das Modell damit einverstanden ist.

"Ich, Marieluise Piepenkötter, bin damit einverstanden, daß die am .... aufgenommenen Fotografien meiner Person uneingeschränkt werbemäßig verwendet werden."

Wobei das "werbemäßig" sogar weggelassen werden könnte, wenn Du diese Einschränkung nicht möchtest. Anstatt es weg zu lassen, könntest Du es auch durch "gewerblich" ersetzen.
14.02.2014
Gibt es überhaupt Verträge die ein Gericht nicht kippen kann ?

Die einzige Sicherheit ist die besseren Nerven zu haben und zu hoffen das im Streitfall die Gegenseite von den vorzufinanzieren Kosten abgehalten wird zu klagen.
14.02.2014
Der gefühlt 3.591.738'e Thread zu diesem Thema

Warum nimmt man nicht mal 200,00 bis 250,00€ in die Hand
und lässt sich seinen eigenen Vertrag erstellen???

Ich werde es nie kapieren. :-/
google nach model release ;)
14.02.2014
@phototraum

... und ich werde es nie kapieren, warum Leute etwa 50% ihrer Beiträge mit dem Vorwurf beginnen, dass das der gefühlte xxx.xxx te Thread zu einem Thema ist

Dir ist wohl nicht aufgefallen, dass hier kein Fotograf diese oft gestellte Frage hat, sondern eine Firma, denn das ist eine Frage, die nicht so häufig gestellt wurde. Vielleicht macht die Firma nicht jedes Jahr so eine Werbung und möchte daher die Investition für einen Anwalt nicht tätigen. Und nach ein paar Jahren ist der Vertrag eventuell veraltet. Zudem ist ein Anwalt keine Garantie für einen guten Vertrag.

Wichtig ist, dass nicht nur das Model, sondern auch der Fotograf der Firma die benötigten Nutzungsrechte einräumen.
[gone] User_6449
14.02.2014
Zitat phototraum:
Warum nimmt man nicht mal 200,00 bis 250,00€ in die
Hand und lässt sich seinen eigenen Vertrag erstellen???

Das braucht man noch nicht mal, denn gute Verträge zum
Thema gibt es im Web praktisch an jeder Straßenecke ...

Die werden jedoch zumeist von Hobbymodellen und Hobby-
fotografen abgeleht, weil sie zu einfach und exakt formuliert
sind.

Bei Firmen, professionellen Fotografen und Modellen sollten
diese einfachen Verträge jedoch kein Problem darstellen und
klar sein

Viele Grüße
Peter
@ Peter Herhold

Klaro findet man im Web haufweise Vertragsvorlagen. Und woran erkennt der Laie dann, daß es sich um einen "guten und rechtssicheren" Vertag handelt und daß es der genau für seine Zwecke passende ist?
14.02.2014
Nur 100? Du bist aber bescheiden, Tom.

Mehr liest doch keiner, und es soll ja auch eine Spitzenauswahl sein...
14.02.2014
Gibt es überhaupt Verträge die ein Gericht nicht kippen kann ?

Die kann es logischerweise nicht geben, weil Gerichte nun mal dafür da sind, Verträge ggf. daraufhin zu prüfen, ob sie den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen Rechtsprechung entsprechen.

Entgegen einer besonders in WWW-Fotoforen liebevoll gehegten Legende kann man aber durchaus rechtssichere Verträge formulieren und abschließen. Das geschieht jeden Tag viele zigtausend mal.
17.02.2014
Meine Erfahrung ist: Bis zu High-End-Modelabeln hin werden Urheber- und Persönlichkeitsrechte durch a) überhaupt keine Verträge oder manchmal schlimmer b) ganz, ganz üble Verträge "geregelt". Selbstverständlich teile ich die Auffassung, dass ein guter Model Release/Fotografenvertrag nicht die Welt kostet und ganz sicher ist es so, dass dieser den eigenen Vorstellungen angepasst wird. Für echte Fehler haftet der Anwalt sogar. Und schließlich: zu den von Tom Rohwer genannten 100 übelsten Verträgen steuere ich gern 50 bei.

Anwaltliche Grüße,
Daniel Kötz
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
17.02.2014
Hallo,

ich (Firma) habe mit einem Fotografen (Selbstständig) ein Model geshootet.

Die Bilder sollen für Werbung genutzt werden, was das Modela uch wusste. Nur möchte ich mich rechtlich absichern. Gibt es da einen Vordruck den man da nutzen kann?

Der Fotograf soll dir noch ein Modelrelease geben und gut ist´s. Modelrelase-Verträge findet er bei beinahe jeder (deutschen) Bildagentur zum Download.
18.02.2014
Meine Erfahrung ist: Bis zu High-End-Modelabeln hin werden Urheber- und Persönlichkeitsrechte durch a) überhaupt keine Verträge oder manchmal schlimmer b) ganz, ganz üble Verträge "geregelt".

Da ist es aber dann Absicht... Ist wie mit Bank-AGB - daß sich selbst die Deutsche Bank AG regelmäßig vom BGH vorbuchstabieren lassen muß, daß ihre AGB-Klausel xyz unwirksam ist, das liegt ja nun nicht daran, daß sich die Deutsche Bank keine erstklassigen Juristen in ihrer Rechtsabteilung und für externe Beratung leisten könnte.

Es liegt schlicht daran, daß es sich lohnt zu versuchen, bestimmte Vertragsbedingungen durchzusetzen. Mal klappt's, mal klappt es nicht, und meistens klappt es für eine gewisse Zeit. Und unter'm Strich rechnet es sich.

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