Mitentscheiden über Veröffentlichung einzelner Bilder? 32

11.02.2014
Hermann Klecker
 10.02.2014, 22:15
Hallo Veselin,

schreib einfach

"Ich mache mich blauäugig von Deinen Launen abhängig und lasse Dich nach geleisteter Arbeit darüber entscheiden, in welchem Umfang bzw. ob ich überhaupt die Früchte unserer Arbeit ernten darf. Lege Du nachher willkürlich fest, welche Fotos ich zeigen darf."

Das ist juristisch absolut wasserfest und trifft den Nagel auf den Kopf.

Viele Grüße
Hermann


Das bringt es wirklich auf den Punkt! Man WILL ja an das Gute im Menschen glauben - klug ist es aber nicht ... gehört vermutlich zum Lernprozess. 

Was mir noch einfällt: du solltest WENN du schon eine Auswahl durch das Model erlauben willst, unbedingt ein zeitliches Limit vorgeben. Der neue Freund wird dir sonst vermutlich sehr bald in die Suppe spucken. Und nein, das hat nicht mit Akt / Dessous oder so etwas zu tun. Das kommt auch bei Portrait und Fashion zuhauf vor ;-) 

Viele Grüße,
Frank
Werft Steine, wenn Ihr wollt.

Ich handhabe das ab und an auch so. Wenn ich mit einem Newcomermodel oder einem Non-nude-Model arbeite habe ich auch mitunter die Klausel im Vertrag, dass das Model Bilder zur Veröffentlichung freigeben muss. Enstprechend locker geht es dann im Shooting zu ... und entsprechend gut werden die Ergebnisse. Das Model kann sich frei bewegen ohne im Hinterkopf zu grübeln, was um Gottes Willen nachher alles von ihr durchs All schwebt.
Dazu braucht es nicht mehr als nachher mal auf den Monitor oder einen mitbebrachtes Laptop zu schauen, die Bildnummern schriftlich festhalten und gut ist.

Bisher gab' es dabei noch nie Stress hins. einer sinnvollen Auswahl der Bilder. Meist wollen die Models mehr Bilder, als ich.

Fällt Euch wirklich ein Zacken aus der krone, wenn ihr auch mal aufs Model zu geht?
11.02.2014
Hallo zusammen,

Vielen Dank für die Reaktionen! Da ist viel, was ich daraus mitnehme.

Es geht um TFP und ganz normale Portraits.

Ich denke, standardmäßig werde ich den Vertrag mit den uneingeschränkten Rechten für beide anbieten -  außer es wird unbedingt etwas anderes verlangt... Hinterher frage ich selbstverständlich mal um Meinung berücksichtige diese. Bei mir gab es ebenso alles von "Alle Bilder ok, ich vertraue dir schon" bis "Weiß nicht, ich will die Bilder unbedingt vorher anschauen".
11.02.2014
Ich habe bis jetzt dreimal als besondere Vereinbarung zugestanden, das Fotos nur nach Freigabe durch das Model veröffentlicht werden dürfen.

Bei zwei Shootings hat das wunderbar geklappt und lief alles fair und gesittet ab. Von einem Shootings mit wirklich guten Ergebnissen darf ich absolut nichts veröffentlichen, weil das Model auf gar keine Nachrichten von mir reagiert, sich hier gelöscht hat und per SMS auch nicht erreichbar ist. Wirklich schade drum.

Erfolgsquote von 66%, aber natürlich nur eine Einzelfallbetrachtung.

Ich habe weiterhin im Vertrag keine entsprechende Vereinbarung drin stehen und füge diese nur bei besonderen Begründungen entsprechend ein.
 
[gone] User_6449
11.02.2014
Zitat Vaselin Kolev:
Ich denke, standardmäßig werde ich den Vertrag mit den
uneingeschränkten Rechten für beide anbieten

Das ist für Bilder auf TFP-Basis die sinnvollste Lösung, denn
bei einer Freigabeklausel könnte Dir das Modell ganz einfach
die Tour vermasseln, selbst wenn die Bilder gut sein sollten.

Ich versuche vertraglich etwas Sicherheit zu schaffen, indem
ich die Aufnahmebereiche möglichst genau beschreibe und
schriftlich festhalte.

Wenn z.B. im Vertrag "Portrait & Mode" steht und plötzlich
Bilder zu anderen Themen auftauchen, hat das Model was
schriftlich in der Hand um ggf. dagegen vorgehen zu können.

Viele Grüße
Peter
Bei TfP je nach Model in Einzelfällen MItspracherecht bei Veröffentlichung ... bei Pay niemals dafür wurde bezahlt...
Bei TfP je nach Model in Einzelfällen MItspracherecht bei Veröffentlichung ... bei Pay niemals dafür wurde bezahlt...

Na, es sollte eigentlich glasklar sein, dass eine solche Regel nur bei TFP greift.
[gone] User_165787
11.02.2014
Grundsätzlich für jedes Bild, was beim Shooting entstanden ist, eine Erlaubnis zur Veröffentlichung einzuholen, ist mir zu blöd. Erst recht bei TfP und Portrait. Andere Mütter haben auch schöne Töchter.

Außerdem hätte ich Bedenken, dass es hinterher vermehrt zu Stress kommen könnte, wenn es vorher schon "Befindlichkeiten" um die Bilderveröffentlichung gab.
11.02.2014
Ich halte es für gefährlich, wenn hier solche Sprüche stehen wie "Fällt Euch wirklich ein Zacken aus der krone, wenn ihr auch mal aufs Model zu geht?"

Auch die, die in diesem Punkt nicht auf das Model zugehen und die am Ende mit nichts dastehen wollen, sind faire Menschen. Wenn den Fotomodellen hier etwas anderes eingeredet wird, dann muss man sich nicht darüber wundern, dass diese dem Größenwahn verfallen. Das führt dann zu Threads über angemessene Honorare usw.
11.02.2014
Bei meinen Shootings lasse ich das Model gern (mit-)entscheiden, WELCHE Bilder ich hinterher veröffentlichen darf.

@ Veselin damit hast du doch alles gesagt. Du wirst dich doch an deine eigene Aussage halten!? Wieso brauchst du für deine Aussage, eine Rechtssicherheit, traust du dir selbst nicht über den Weg?
Gibt es dann ausreichende Rechtssicherheit?

Die Frage ist doch wohl nur für das Model interessant. Sollte sie sagen bitte Bild 4, 5 und 8 nicht und du hälst dich nicht dran, hat sich das nach sehen. Hälst du dich dran, ist doch alles okay auch ganz ohne schwammige und auslegbare Formulierung im Vertrag
11.02.2014
@ No_piedro_nada: Ich wollte unterscheiden zwischen "bis jetzt" und "künftig" und fragen, welche Varianten da sind und ob meine Vorgehensweise überhaupt richtig ist.

Das Model ist immer fein raus. Im Streitfall hat der Fotograf die Beweislast, deswegen möchte ich mich möglichst gut absichern, dass hinterher alles passt...
11.02.2014
Das Model ist immer fein raus. Im Streitfall hat der Fotograf die Beweislast, deswegen möchte ich mich möglichst gut absichern, dass hinterher alles passt...

@ Veselin im Moment trifft dich gar keine Beweislast. Momentan wird wahrscheinlich sinngemäß in deinem Vertrag drin stehen, das beiden Seiten die Veröffentlichung eingeräumt wird. Im Klartext jeder darf alles hoch laden. Solltest du dann Bild acht hoch laden obwohl sie es nicht wollte, hast du höchstens gegen die Umgangsformen verstossen aber nicht gegen den Vertrag.

Willst du jetzt aber eine Klausel einfügen, schränkst du dich doch selbst ein. In welcher Form wird ein Widerspruch gegen das Veröffentlichen eingelegt? In Worten (sehr schlecht beweisbar), in Schriftform oder was auch immer? Ab da kann es sein das du beweisen musst, das du das Bild veröffentlichen durftest. Anders gesagt in meinen Augen wird es für dich schwieriger.

Meine persönliche Meinung mach dir das Leben nicht so schwierig und vertraue auf die Gültigkeit des gegenseitigen Wortes.

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