Amtsgericht Köln schießt Eigentor 11

[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
04.02.2014
Ein neuer Aufreger im Internet. Laut dem Amtsgericht Köln müssen lizensierte Bilder aus Stockbildagenturen nicht nur neben dem Bild oder im Impressum einen Urhebervermerk haben, sondern auch AUF DEM BILD, da es ja in einem neuen Browserfenster geöffnet werden kann und dann der urheber nicht mehr erkenntlich ist. Schwer bei Bildern, die teilweise laut Lizenzbedingungen nicht verändert werden dürfen.
Nun hat sich das Gericht auf seiner eigenen Seite ein Eigentor geleistet: auch die von Bildagenturen lizensierten Bilder der Gerichtsseite tragen den geforderten Urhebervermerk nicht.
http://www.tagseoblog.de/liebes-lg-koeln-was-ist-denn-das-bitte
Link zum Bild: http://www.lg-koeln.nrw.de/aufgaben/Referendarabteilung/Gesetzbuch.jpg
04.02.2014
möglicherweise hat das von dir angegebene bild nicht die nötige schöpfungshöhe, um überhaupt unter das urheberrecht zu fallen...

aber zu dem thema urhebervermerk im bild gibt es schon einen thread von heute: *hier* :)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
04.02.2014
Stimmt. Da der Titel des Threads aber nichts mit dem Fall zu tun hat, habe ich das leider übersehen.
04.02.2014
möglicherweise hat das von dir angegebene bild nicht die nötige schöpfungshöhe, um überhaupt unter das urheberrecht zu fallen...

Es könnte sich um eine "einfache Webgrafik" handeln, der die nötige Schöpfungshöhe fehlt. Davon abgesehen ist "das Amtsgericht Köln" nicht identisch mit dem einzelnen Richter, der ein Urteil gefällt hat, und der vom Gericht oder vom Justizministerium beauftragte Webdesigner schon gar nicht.

Unter Umständen könnte man nun das AG Köln verklagen und dabei auf das Präzedenzurteil aus dem eigenen Hause verweisen. Ja. Aber das wäre nun wirklich auch nichts so neues - auf allen möglichen Gebieten und in allen möglichen Zusammenhängen fällen Gerichte jeden Tag Urteile, die auch Gerichte und auch das eigene Gericht betreffen.
05.02.2014
"Auf hoher See und vor deutschen Gerichten ist man in Gottes Hand!"
Uraltes Sprichwort - bestätigt sich aber immer wieder
http://www.juraforum.de/internetrecht/lg-koeln-urhebernennung-ist-in-webseitenbildern-anzugeben-467991

..So "lustig" wie das ist ...... ... aber wenn ich das Urteil, um das es geht,  richtig verstehe

 müssten auch hier in der MK alle von aussen sichtbare Bilder einen Urhebervermerk am/auf dem Bild haben.

oder sehe ich das falsch  
 
siehst du richtig. übrigends auch alle nach innen hin sichtbaren. veröffentlichung ist veröffentlichung und die mk hat sicherlich nicht den status eine privaten bilderalbums :D
sagte ja schon, wenn dieses Urteil rechtskräfig wird und von einer höheren Instanz bestätigt wird
können sich alle vor Abmahnungen nicht mehr retten.
 
[gone] User_165787
06.02.2014
müssten auch hier in der MK alle von aussen sichtbare Bilder einen Urhebervermerk am/auf dem Bild haben.

Nein, seht ihr meiner Meinung nach falsch. Der Urheber hat zwar das Recht genannt zu werden, aber er kann darauf auch verzichten. Ich bin doch nicht gezwungen, in jedes Bild meinen Urhebervermerk zu setzen, das kann ich immer noch selbst entscheiden. Und was die Veröffentlichung durch Dritte (z.B. Model, Bildbearbeiter) angeht. da kommt es, wie immer :), auf die Vertragsgestaltung an, inwiefern einen Urhebernennung gewünscht ist.
06.02.2014
Nur zur Klarstellung: Es handelt sich um eine Entscheidung des Amtsgerichts Köln. Das bedeutet noch nicht einmal, dass alle Richter des Amtsgerichts Köln sich auf eine gemeinsame Rechtsauffassung geeinigt haben. Vielmehr kommt in dem Urteil lediglich die Rechtsauffassung eines Amtsrichters zum Ausdruck.
Es gilt in Deutschland der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Das bedeutet, dass ein Richter auch Urteile sprechen kann, die der herrschenden Rechtsprechnung und/oder der herrschenden Lehre (Rechtswissenschaft) widersprechen. Selbst wenn die Urteile eines Richters ständig von den nächsthöheren Instanzen kassiert werden, kann der Richter dennoch an seiner abweichenden Rechtsauffassung festhalten. Das ist zwar nicht karriereförderlich, aber, solange es nicht in Rechtsbeugung ausartet, zulässig.
Also: Nur weil ein Amtsrichter ein Urteil gesprochen hat, werde ich bestimmt nicht ..................

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