Ein Revival der Meta-Daten-Urhebervermerk muss in die Bilddatei 52
läuft eigentlich gerade ein wettberwerb unter deutschen richtern, wer das schwachsinnigste urteil fällt? Oo
#22Report
05.02.2014
Die gute deutsche Regulierungswut. Immer wieder ein Hochgenuß. :-)
#23Report
wenn ich als Laie das Urteil betrachte, kann es Auswirkungen auf alle Fotos in Internet haben die für alle sichtbar sind.
Also müsste, wenn das Urteil hochrichterlich rechtskräftig wird, jedes veröffentlichte Foto einen Urhebervermerk auf dem Foto haben ....
.... also auch hier in der MK !! (z.B. sind die Models keine Urheber)
und wenn man das weiter spinnt dürfte dann auch nicht ein Psydonym auf dem Bild sein sondern der richtige Name .....
Bin mal gespannt was sich einige Klagewütige und die Juristen noch so einfallen lassen !!
Also müsste, wenn das Urteil hochrichterlich rechtskräftig wird, jedes veröffentlichte Foto einen Urhebervermerk auf dem Foto haben ....
.... also auch hier in der MK !! (z.B. sind die Models keine Urheber)
und wenn man das weiter spinnt dürfte dann auch nicht ein Psydonym auf dem Bild sein sondern der richtige Name .....
Bin mal gespannt was sich einige Klagewütige und die Juristen noch so einfallen lassen !!
#24Report
[gone] Jürgen F Berlin
05.02.2014
Da könnte man ja noch anordnen, das der Vermerk eine Mindestgröße haben muss, z.B immer komplett übers gesammte Bild von unten links
nach oben rechts und natürlich auch noch in Fettschrift und als Farbe ist nur Lila zugelassen ;-) ^^^^
nach oben rechts und natürlich auch noch in Fettschrift und als Farbe ist nur Lila zugelassen ;-) ^^^^
#25Report
Mich nervt das irgendein Hobbyfotograf sich ein paar Cent nebenbei und vielleicht sogar steuerfrei verdienen möchte seine Bilder auf eine kostenlose Bilddatenbank für lizenzfreie Fotos stellt.
Und da anscheinend die Cents ausbleiben oder zu wenig sind meint der gelangweilte und frustrierte es liegt daran das man seinen Namen nicht direkt sehen kann.
also verklagt er den Webmaster bzw. Betreiber und die Kunden !!!
.... und wenn ein solches Urteil rechtskräftig wird macht er der gesamten Internetbranche, die von Fotos direkt oder indirekt leben, das Leben extrem schwer und öffnet Tor und Tür für eine neue Abmahnwelle
Und da anscheinend die Cents ausbleiben oder zu wenig sind meint der gelangweilte und frustrierte es liegt daran das man seinen Namen nicht direkt sehen kann.
also verklagt er den Webmaster bzw. Betreiber und die Kunden !!!
.... und wenn ein solches Urteil rechtskräftig wird macht er der gesamten Internetbranche, die von Fotos direkt oder indirekt leben, das Leben extrem schwer und öffnet Tor und Tür für eine neue Abmahnwelle
#26Report
[gone] jodoform
05.02.2014
Horst,
du mußt da etwas Mißverstanden haben. Hier geht es darum, daß ein Urheber verlangt hat, daß seine Bilder gekennzeichnet sind, auch wenn sie direkt verlinkt sind. Sein Mittel der Wahl waren die Metadaten, die genau zu diesem Zweck erfunden wurden. Das ist fair und sein gutes Recht.
Für alle anderen Bilder gilt weiterhin, daß was der jeweilige Urheber bestimmt. Bei meinen eigenen Bildern ist das immer noch, was ich will. Also kann ich weiterhin als Urheber "Ene Mene Muh, du bist a blöde Kuh" eintragen. Nur bei fremden Bildern muß ich mir darüber Gedanken machen, welche Auflagen ich erfüllen muß, damit ich sie legal verwenden kann.
Die interessanteste Konsequenz ist wahrscheinlich, daß die diversen Bilderportale die Metadaten nicht mehr einfach entfernen dürfen.
Also keine Panik.
Jo
du mußt da etwas Mißverstanden haben. Hier geht es darum, daß ein Urheber verlangt hat, daß seine Bilder gekennzeichnet sind, auch wenn sie direkt verlinkt sind. Sein Mittel der Wahl waren die Metadaten, die genau zu diesem Zweck erfunden wurden. Das ist fair und sein gutes Recht.
Für alle anderen Bilder gilt weiterhin, daß was der jeweilige Urheber bestimmt. Bei meinen eigenen Bildern ist das immer noch, was ich will. Also kann ich weiterhin als Urheber "Ene Mene Muh, du bist a blöde Kuh" eintragen. Nur bei fremden Bildern muß ich mir darüber Gedanken machen, welche Auflagen ich erfüllen muß, damit ich sie legal verwenden kann.
Die interessanteste Konsequenz ist wahrscheinlich, daß die diversen Bilderportale die Metadaten nicht mehr einfach entfernen dürfen.
Also keine Panik.
Jo
#27Report
Jo, es geht nicht um Metadaten. Die sieht man ja nicht. Neben dem Bild muss der Urheber stehen. Das verlangt das Gericht.
Und der Hinweis des Gerichts darauf, dass der Beklagte unverschämterweise das Bild unter zwei URLs veröffentlicht hat (einmal ist wohl die HTML-Seite, einmal die Bild-URL gemeint) zeigt deutlich, dass das Gericht so unfassbar überhaupt garkeine Ahnung vom Internet hat.
Es ist unglaublich, aber so typisch.
Und in der Tat: sollte das Bestand haben, dürften nur noch selbstgeknipste Bilder im Netz veröffentlich werden. Und alle Stockagenturen würden umgehennd Pleite gehen (und der klagende Knipser würde auch kein Geld sehen, weil er seine blöden Bilder nicht mehr verkaufen könnte... schön ins eigene Fleisch geschnitten).
Ich glaube, ich werde auch Richter. Dafür scheint man sich ja in Wochenend-Crashkursen hinreichend qualifizieren zu können. -.-
Und der Hinweis des Gerichts darauf, dass der Beklagte unverschämterweise das Bild unter zwei URLs veröffentlicht hat (einmal ist wohl die HTML-Seite, einmal die Bild-URL gemeint) zeigt deutlich, dass das Gericht so unfassbar überhaupt garkeine Ahnung vom Internet hat.
Es ist unglaublich, aber so typisch.
Und in der Tat: sollte das Bestand haben, dürften nur noch selbstgeknipste Bilder im Netz veröffentlich werden. Und alle Stockagenturen würden umgehennd Pleite gehen (und der klagende Knipser würde auch kein Geld sehen, weil er seine blöden Bilder nicht mehr verkaufen könnte... schön ins eigene Fleisch geschnitten).
Ich glaube, ich werde auch Richter. Dafür scheint man sich ja in Wochenend-Crashkursen hinreichend qualifizieren zu können. -.-
#28Report
@ Casten Weiss,
ich sehe es genau so !
glaube, wir wissen noch gar nicht was dieses Urteil bewirken kann und welche Konsequenzen das für Bildnutzer, Plattformen usw. haben kann !!
Im Augenblick kann ich nur vermuten welche Lawine losgetreten werden kann ..... auch für solche Plattformen wie MK da z.B. auf den Modelprofilen nicht oder nur ganz selten die Bildurheber genannt werden ...... bin mal gespannt
ich sehe es genau so !
glaube, wir wissen noch gar nicht was dieses Urteil bewirken kann und welche Konsequenzen das für Bildnutzer, Plattformen usw. haben kann !!
Im Augenblick kann ich nur vermuten welche Lawine losgetreten werden kann ..... auch für solche Plattformen wie MK da z.B. auf den Modelprofilen nicht oder nur ganz selten die Bildurheber genannt werden ...... bin mal gespannt
#29Report
06.02.2014
Wenn das nun eine Änderung seines ursprünglich geplanten Website-Layouts erfordert, dann muß der Nutzer eben entweder auf die Nutzung des Bildes verzichten - oder sein Website-Layout entsprechend anpassen.
Das ist ja nun Blödsinn - dann gäbe es nur noch Seiten ohne Bilder. Wer weiß, dass beim Öffnen eines Bildes im neuen Browserfenster nur das Bild zu sehen ist und eben KEIN Layout, versteht auch, dass diese Forderung technisch unmöglich umzusetzen ist.
Erstens: es ist durchaus möglich, einen Webserver so zu konfigurieren, daß er eine JPEG-Datei nur zusammen mit einer HTML-Seite ausliefert, auf der dann die entsprechenden Informationen stehen.
Zweitens: es ist durchaus möglich, dem Bild selbst unten, oben, links, rechts einen Urheber-Hinweis anzukleben.
#30Report
06.02.2014
Horst,
du mußt da etwas Mißverstanden haben. Hier geht es darum, daß ein Urheber verlangt hat, daß seine Bilder gekennzeichnet sind, auch wenn sie direkt verlinkt sind. Sein Mittel der Wahl waren die Metadaten, die genau zu diesem Zweck erfunden wurden. Das ist fair und sein gutes Recht.
Für alle anderen Bilder gilt weiterhin, daß was der jeweilige Urheber bestimmt. Bei meinen eigenen Bildern ist das immer noch, was ich will. Also kann ich weiterhin als Urheber "Ene Mene Muh, du bist a blöde Kuh" eintragen. Nur bei fremden Bildern muß ich mir darüber Gedanken machen, welche Auflagen ich erfüllen muß, damit ich sie legal verwenden kann.
Die interessanteste Konsequenz ist wahrscheinlich, daß die diversen Bilderportale die Metadaten nicht mehr einfach entfernen dürfen.
Also keine Panik.
Danke. Es gibt doch noch einen Rest von unaufgeregter Vernunft in der MK.
#31Report
06.02.2014
Und der Hinweis des Gerichts darauf, dass der Beklagte unverschämterweise das Bild unter zwei URLs veröffentlicht hat (einmal ist wohl die HTML-Seite, einmal die Bild-URL gemeint) zeigt deutlich, dass das Gericht so unfassbar überhaupt garkeine Ahnung vom Internet hat.
Dafür konnte das Gericht - anders als viele User - die Vertragsbedingungen lesen. Und sogar verstehen...
#32Report
Tom, Du hast - genauso wie das Gericht - offenbar auch keine Ahnung, wie eine HTML-Seite funktioniert.
Dass die Bildagentur sich an der Revision beteiligt, weil die - anders als der Kläger und das Gericht - mitbekommen haben, was dieses Urteil wirklich bedeutet, spricht Bände. Die wissen nämlich, dass dieses Urteil das Ende ihres Geschäftsmodells ist.
Und nochmal: es geht nicht um Metadaten. Da das Gericht offenbar noch nicht mal verstanden hat, wie Bilder in HTML-Seiten eingebunden werden, dürfte ein Mechanismus wie Metadaten jenseits ihrer kognitiven Auffassungsgabe liegen.
Dass die Bildagentur sich an der Revision beteiligt, weil die - anders als der Kläger und das Gericht - mitbekommen haben, was dieses Urteil wirklich bedeutet, spricht Bände. Die wissen nämlich, dass dieses Urteil das Ende ihres Geschäftsmodells ist.
Und nochmal: es geht nicht um Metadaten. Da das Gericht offenbar noch nicht mal verstanden hat, wie Bilder in HTML-Seiten eingebunden werden, dürfte ein Mechanismus wie Metadaten jenseits ihrer kognitiven Auffassungsgabe liegen.
#33Report
[gone] User_6449
06.02.2014
Tom liegt richtig, Carsten liegt leider wieder falsch.
Denn alles bezieht sich rein auf das Urheberrecht,
wo jeder Fotograf als Urheber selbst entscheiden
kann, ob er zu einer Bildveröffentlichung genannt
werden möchte oder darauf verzichtet.
Diese Nennung muß selbstverständlich auch für
jedermann ohne besondere Kenntnisse sichtbar
sein und darf nicht in irgendwelchen Meta-, Exif-
oder anderen Bildanhängen versteckt werden.
Also in diesem Fall meinen Daumen hoch für die
deutschen Richter!
Viele Grüße
Peter
Denn alles bezieht sich rein auf das Urheberrecht,
wo jeder Fotograf als Urheber selbst entscheiden
kann, ob er zu einer Bildveröffentlichung genannt
werden möchte oder darauf verzichtet.
Diese Nennung muß selbstverständlich auch für
jedermann ohne besondere Kenntnisse sichtbar
sein und darf nicht in irgendwelchen Meta-, Exif-
oder anderen Bildanhängen versteckt werden.
Also in diesem Fall meinen Daumen hoch für die
deutschen Richter!
Viele Grüße
Peter
#34Report
Tom liegt absolut falsch, weil er keine Ahnung davon hat, wie ein Server oder HTML funktioniert.
Und dass bei jedem ausgelieferten Bild, auch wenn es direkt über seine URL angefordert wird, der Urheber genannt werden muss, sollte sich dieses schwachsinnige Urteil durchsetzen, hat nur eine einzige Konsequenz: dass auf *jedem* Bild der Urheber als Wasserzeichen genannt werden muss.
Dazu muss das Bild im Zweifelsfall durch Dritte verändert werden, wenn der Urheber nicht von sich aus seinen Namen reingeschrieben hat. Das verstösst aber im Zweifelsfall gegen das Urheberrecht, es sei denn der Urheber hat solch eine Veränderung gestattet.
Folge: veröffentlichen sollte man nur noch eigenes Bildmaterial. Stockagenturen sollte man meiden, es sei denn, die stempeln den Urheber mit ins Bild. Aber dann muss man damit leben, dass auf *jedem* Bild, dessen Urheber man nicht ist, das man aber trotzdem auf seiner Seite verwendet, ein hässliches Wasserzeichen ist.
Wird man eher vermeiden wollen. Also können die Stockagenturen dichtmachen und deutsche Webseiten werden nur noch aus Text bestehen.
Super Sache.
Ich weiss, in Merkelland ist Denken nicht weitverbreitet. Hin und wieder kann man es aber mal tun.
Und dass bei jedem ausgelieferten Bild, auch wenn es direkt über seine URL angefordert wird, der Urheber genannt werden muss, sollte sich dieses schwachsinnige Urteil durchsetzen, hat nur eine einzige Konsequenz: dass auf *jedem* Bild der Urheber als Wasserzeichen genannt werden muss.
Dazu muss das Bild im Zweifelsfall durch Dritte verändert werden, wenn der Urheber nicht von sich aus seinen Namen reingeschrieben hat. Das verstösst aber im Zweifelsfall gegen das Urheberrecht, es sei denn der Urheber hat solch eine Veränderung gestattet.
Folge: veröffentlichen sollte man nur noch eigenes Bildmaterial. Stockagenturen sollte man meiden, es sei denn, die stempeln den Urheber mit ins Bild. Aber dann muss man damit leben, dass auf *jedem* Bild, dessen Urheber man nicht ist, das man aber trotzdem auf seiner Seite verwendet, ein hässliches Wasserzeichen ist.
Wird man eher vermeiden wollen. Also können die Stockagenturen dichtmachen und deutsche Webseiten werden nur noch aus Text bestehen.
Super Sache.
Ich weiss, in Merkelland ist Denken nicht weitverbreitet. Hin und wieder kann man es aber mal tun.
#35Report
[gone] User_6449
06.02.2014
@ Carsten
Du darfst Deine Meinung gern wiederholen, richtiger wird sie dadurch jedoch nicht.
Viele Grüße
Peter
Du darfst Deine Meinung gern wiederholen, richtiger wird sie dadurch jedoch nicht.
Viele Grüße
Peter
#36Report
peter, liess das urteil. und beschäftige dich mal mit html. und dann liess die stellungnahme der agentur.
du bist auf dem holzweg.
du bist auf dem holzweg.
#37Report
06.02.2014
@ Carsten:
Der Knackpunkt ist, daß es nicht am Gericht ist, die Gesetze an die (fehlerhafte/ungenügende) Software anzupassen. Wenn die Software es nicht her gibt, dann muß die Funktion halt geschaffen werden.
Daß die Frage softwareseitig nicht spontan gelöst werden kann, ist ärgerlich, aber im Zweifel ein Versäummnis der Entwickler - nicht des Gesetzgebers oder der Gerichte ...
Gruß Robert
Der Knackpunkt ist, daß es nicht am Gericht ist, die Gesetze an die (fehlerhafte/ungenügende) Software anzupassen. Wenn die Software es nicht her gibt, dann muß die Funktion halt geschaffen werden.
Daß die Frage softwareseitig nicht spontan gelöst werden kann, ist ärgerlich, aber im Zweifel ein Versäummnis der Entwickler - nicht des Gesetzgebers oder der Gerichte ...
Gruß Robert
#38Report
[gone] User_165787
07.02.2014
Der Knackpunkt ist eher, dass die Richter versuchen, Gesetze, die vor Jahr(zehnt)en gemacht wurden, auf Situationen anzupassen, die damals noch gar nicht denkbar waren. Das gelingt mal mehr, mal weniger gut. Dabei können Richter die Gesetze auslegen, aber nicht ändern.
In dem Fall geht es aber auch nicht darum, wie das Urheberrechtsgesetz ausgelegt wird (das ist, glaube ich, unstrittig), sondern die Nutzungsbedingungen von Pixelio.
Es geht nur darum, ob die Möglichkeit einer isolierten Bildanzeige ohne Urhebernennung gegen die Nutzungsbedingungen von Pixelio verstößt. Laut Pixelios Stellungnahme fordert die Nutzungsbedingungen am Bild - was von der Agentur als "über", "unter", "neben" dem Bild, vom Kläger und Richter aber als im Bild ausgelegt wird. Insofern gehen auch die Ansichten über die technische Machbarbeit auseinander - für die einen ist es schlicht technisch unmöglich, neben einer isolierten Bildanzeige auch noch den Urhebervermerk anzuzeigen, der in einer übergeordneten Seite gesetzt wurde - für die anderen ist es ein simples Einfügen einer Textzeile in ein digitales Bild. Und irgendwie haben beide von ihrem Standpunkt aus recht.
In dem Fall geht es aber auch nicht darum, wie das Urheberrechtsgesetz ausgelegt wird (das ist, glaube ich, unstrittig), sondern die Nutzungsbedingungen von Pixelio.
Es geht nur darum, ob die Möglichkeit einer isolierten Bildanzeige ohne Urhebernennung gegen die Nutzungsbedingungen von Pixelio verstößt. Laut Pixelios Stellungnahme fordert die Nutzungsbedingungen am Bild - was von der Agentur als "über", "unter", "neben" dem Bild, vom Kläger und Richter aber als im Bild ausgelegt wird. Insofern gehen auch die Ansichten über die technische Machbarbeit auseinander - für die einen ist es schlicht technisch unmöglich, neben einer isolierten Bildanzeige auch noch den Urhebervermerk anzuzeigen, der in einer übergeordneten Seite gesetzt wurde - für die anderen ist es ein simples Einfügen einer Textzeile in ein digitales Bild. Und irgendwie haben beide von ihrem Standpunkt aus recht.
#39Report
Der Knackpunkt ist eher, dass die Richter versuchen, Gesetze, die vor Jahr(zehnt)en gemacht wurden, auf Situationen anzupassen, die damals noch gar nicht denkbar waren.
Eben. Und wenn dann noch extremes technisches Unwissen dazukommt, führt das regelmässig zur Katastrophe.
Und das hat alles auch nichts mit 'Softwarefehlern' zu tun.
Bilder, die in HTML-Seiten angezeigt werden, liegen eben als seperate Datei vor. Die stecken nicht im HTML. Die haben eine eigene URL und können über diese natürlich auch getrennt von der HTML-Seite angezeigt werden. So ist dieses Format eben aufgebaut. Und das ist auch gut so.
Sonst müssten nämlich Bilder binär codiert innerhalb des HTML-Stroms eingebaut werden. Das würde die Sache extrem unpraktisch und unflexibel machen.
Die Forderung, HTML und HTTP an Regelungen des deutschen Urheberrechts anzupassen, ist deshalb abwegig. Nein, Deutschland und seine Gesetze sind nicht der Nabel der Welt. Statt dessen müssen eben die deutschen Gesetze - genauer: ihre Auslegung - an die technischen Gegebenheiten angepasst werden. Nach 30 Jahren WWW sollte das möglich sein. Zumal mir der zwingende Sinn des Urhebervermerks eh noch nie sonderlich eingeleuchtet hat. Aber nun gut.
Bleibt zu hoffen, dass das Urteil zeitnah von der nächsthöheren Instanz kassiert wird und nicht weiter Steuergeld für solchen Schwachsinn verschleudert werden.
#40Report
Topic has been closed
Das ist ja nun Blödsinn - dann gäbe es nur noch Seiten ohne Bilder. Wer weiß, dass beim Öffnen eines Bildes im neuen Browserfenster nur das Bild zu sehen ist und eben KEIN Layout, versteht auch, dass diese Forderung technisch unmöglich umzusetzen ist. Dafür muss man den Urhebervermerk auf dem Bild anbringen. Da aber bei vielen Bildern eine solche Bearbeitung nicht erlaubt ist, befinet man sich als Kunde in einer Sackgasse. Somit sind praktisch alle Internetseiten in Deutschland, welche sich lizensierter Bilder bedienen, rechtswidrig. Die Lösung dieses Problems liegt auch nicht in der Hand des Fotokunden, sondern bei den Bildagenturen, welche ihre Lizenzbedingungen ändern müssen.
Zum Thema "Copyright in den Exif-Daten": Urhebervermerke müssen SICHTBAR angebracht werden. Üblicherweise neben oder unter dem Bild, auf der selben Seite oder in einer Liste mit Bildnachweisen im Impressum. Exif-Daten sind für den "normalen" User unsichtbar!