Ein Revival der Meta-Daten-Urhebervermerk muss in die Bilddatei 52

[gone] User_165787
04.02.2014
Aus http://www.ra-plutte.de/2014/02/lg-koeln-pixelio-bilder-muessen-urhebervermerk-in-bild-url-auffuehren/#more-10236
Über die Fotoplattform Pixelio bezogene Bilder müssen in der Bilddatei mit einem Urhebervermerk versehen werden. Andernfalls liegt ein abmahnbarer Verstoß gegen § 13 UrhG sowie die Pixelio-Lizenzbedingungen vor (LG Köln, Urteil vom 30.01.2014, Az. 14 O 427/13).

Interessanter Ansatz des LG Köln: Ein Urhebervermerk am Bild (z.B. als Bildunterschrift auf der Blogseite) reicht nicht aus, weil man das Bild ja auch direkt verlinken kann (Deep-Link) bzw. weil der Urhebervermerk auf der Artikelübersichtsseite nicht sichtbar war.

Berechtigtes Anliegen oder Gelddruckmaschine?
[gone] jodoform
04.02.2014
Sind dafür nicht die Metadaten gemacht worden? Vielleicht ein guter Grund, sie wieder ein wenig besser zu pflegen.

Jo
[gone] User_165787
04.02.2014
Ja, eigentlich schon - nur viele Uploader (auch hier in der MK) verwerfen sie, wenn Bilder skaliert werden, da nutzt die beste Pflege nichts :)
04.02.2014
Das kann sich ja logischerweise nur auf die Online-Veröffentlichung beziehen, also das zur Verfügung stellen von Bilddateien, die von Pixelio bezogen wurden.

Und da ist es logisch: wenn der Urheber bzw. Rechteinhaber bzw. sein Vertreter (z.B. die Agentur) Urheber-Informationen als Meta-Daten (IPTC vermutlich, ggf. auch EXIF) in der Bilddatei abgelegt hat, dann dürfen die selbstverständlich nicht eigenmächtig entfernt werden.

Das Problem dürfte hier eher sein, daß viele Software IPTC-Informationen ganz eigenmächtig aus der Bilddatei löscht - und dann der Kunde von Pixelio, der ein Foto für seine Website endbearbeitet ohne es zu wissen die Urheber-Informationen dadurch entfernt.

Das liegt dann an einer Unkenntnis der technischen Materie, aber die ist natürlich keine Entschuldigung und schon gar keine Rechtfertigung. Sinnvoll wäre es indessen aber auch, daß eine Agentur, die mit nicht professionellen Kunden zusammenarbeitet, ihre Kunden darauf hinweist, daß diese technische Gefahr besteht.
04.02.2014
Ja, eigentlich schon - nur viele Uploader (auch hier in der MK) verwerfen sie, wenn Bilder skaliert werden, da nutzt die beste Pflege nichts :)

Ist das immer noch so? Das wäre peinlich...

Allerdings kann man das umgehen, in dem man die Fotos gleich richtig skaliert, so daß keine MK-Maschine sie weiter anfassen muß. Was ohnehin zu einer unnötigen Verschlechterung der Bildqualität führt.
[gone] User_165787
04.02.2014
@Tom: ist immernoch so....
Mit Exifdate/Urhebervermerk:

Ohne Exifdate/Urhebervermerk:
04.02.2014
in dem angesprochenen fall war das bild in einem blog ordentlich mit einem urhebervermerk versehen, der logischerweise bei direktaufruf des bildes weg war.

hier mal die aufreger-story:
http://bestatterweblog.de/hammer-urteil-des-lg-koeln-abmahnfalle-alle-webseiten-sind-betroffen/
und hier das urteil dzu:
http://openjur.de/u/672132.html

ob sich deutsche stockfoto-knipser mit solchen aktionen einen gefallen tun, möchte ich bezweifeln - selbst wenn es (urheber)rechtens ist.
[gone] User_165787
04.02.2014
Wie ist das mit Bildern von Pixelio? Sind dort korrekte Metadaten enthalten? Und wenn nein, ist nachträgliches Einfügen eine nicht autorisierte Änderung des Werkes? :-)
Die Metadaten werden bei den meisten Uploader verworfen, da möglichst viel Dateigröße gespart werden soll. Das macht vor allem dann Sinn, wenn eine Seite sehr viele Bilder beinhaltet oder auch für mobile Nutzung optimiert werden soll. Auch das hochladen in der richtigen Größe auf der MK hilft nur bedingt, da sämtliche Thumbnails trotzdem skaliert werden.
04.02.2014
Frage ist, ob ein Einfügen der Urhebervermerke in den IPTC-Feldern den Anforderungen der Richter genügt.

Weil: Sowas wie Exif  und IPTC ist nur einem sehr kleinen Teil der Internetnutzer bekannt, und ich wette, dass ein recht grosser Teil der Leute, die hier in der MK Bilder reingestellt haben, nicht wissen, was das ist, und ggf. die Mehrheit zwar weiss, dass es sowas wie Exif gibt, aber von IPTC noch nie was gehört hat.

Wenn dann Anforderungen vergleichbar der analogen Welt (dass man also ohne weitere Hilfsmittel wie sonstige Programme erkennen können muss, was geht) gestellt werden, sieht man alt aus.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
04.02.2014
Es geht bei dem Urteil nicht um EXIF-Daten, sondern darum, dass beim Öffnen des Bildes im neuen Fenster der Urhebervermerk weg ist, da das Bild nicht mehr im Zusammenhang mit der Internetseite steht, in die das Bild gebettet wurde. Der Urhebervermerk soll nach dem Willen der Richter nun ins Bild gesetzt werden, obwohl viele Lizenzen das Bearbeiten der Bilder verbieten.
Die Abmahnung kam übrigens nicht von der Agentur, sondern vom Fotografen. Die Agentur beteiligt sich nun an einer Revision. Hier die Stellungnahme der Agentur, die auch zeigt, dass die Überschrift des Threads hier gar nichts mit dem eigentlichen Fall zu tun hat:
http://www.pixelio.de/static/stellungnahme

Das Amtsgericht Köln verstößt übrigens auf seiner Internetseite selbst gegen das eigene Urteil: http://www.tagseoblog.de/liebes-lg-koeln-was-ist-denn-das-bitte
04.02.2014
Es geht nach dem Urteil meiner Meinung nach um Deep Links.
Um bei meinem Vorschreiber zu gucken schaue ich über https://www.model-kartei.de/sedcards/fotograf/68947/jan-wischnewski-photography-berlin-potsdam/
auf dessen SC.
Eines seiner (wirklich schönen) Bilder kann ich anklicken und sehe alle relevanten Infos zu dem Bild.
https://www.model-kartei.de/bilder/bild/13586722/

Nun kann ich aber auch über rechten Mausklick "Grafik anzeigen" (FF) mir das Bild auch so darstellen lassen:
https://img7.model-kartei.de/f9576c8d051218e20dda4554266ad68b/52f1593b/k/v/68947/4d8914bbd4acc5dd4909af613ce8dedf138788932987076747.jpg

Nun wird das Bild "isoliert" dargestellt und ist somit ohne Namensnennung und Urhebervermerk - darum ging es in dem Urteil des LG Köln.
Wenn ich das Urteil richtig lese ist da von einer neuen eigenständigen Benutzung die Rede.

Man kann nur hoffen, dass dies in einer möglichen Berufung am OLG Köln kassiert wird.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
04.02.2014
Wenn ich das Urteil richtig lese ist da von einer neuen eigenständigen Benutzung die Rede.

Was aber an der Realität vorbei geht, da es bis HMTL 3.2 nicht möglich ist, Bilder ohne eigne Webadresse in Webseiten einzufügen. Es gibt eine Möglichkeit, per .htaccess-Datei serverseitig das isolierte Anzeigen von Bildern zu stoppen. Aber im Cache sind sie trotzdem; sonst würden sie vom Browser nicht angezeigt. Selbst mit einem .htaccess-Skript wird das Bild erst beim neuen Laden der Bildadresse als verboten angezeigt. Zuletzt kann man immer noch das Bild über den Quelltext der Webseite aufrufen...
Das Urteil ist so realitätsfern, dass selbst die Bildagentur sich an der Revision beteiligt.
[gone] ANGELINA HAMBURG * Lass´ Leute reden *
04.02.2014
http://bestatterweblog.de/hammer-urteil-des-lg-koeln-abmahnfalle-alle-webseiten-sind-betroffen/

Ich bin ja auf dem Gebiet ein totaler Laie und in dem obigen Artikel steht etwas von Verträgen mit Fotografen.

Sehe ich es richtig, dass wenn ich einen Vertrag z. B. auf TFP-Basis mit dem Fotografen habe und dort steht, dass wir Beide die Fotos hochladen DÜRFEN, ich "auf der sicheren Seite bin"?

Oder könnte man da auch noch Ärger bekommen?

Denn dann würde es bedeuten:

Alle Fotos hier löschen, etwas Anderes als solche Verträge habe ich z. B. nicht.

Oder verstehe ich es vollkommen falsch?

Schöne Nacht noch, Angie
04.02.2014
in dem angesprochenen fall war das bild in einem blog ordentlich mit einem urhebervermerk versehen, der logischerweise bei direktaufruf des bildes weg war.

Wieso "logischerweise"?

Wenn sich niemand an den Metadaten vergreift, dann bleiben sie in der Datei. Sie bleiben sogar in einem Thumbnail erhalten, wenn man das aus der Ursprungsdatei mit vernünftiger Software erstellt und weiß, was man da macht. Wenn man z.B. eine bearbeitete Dateiversion mit Photoshop speichert, dann bleiben die IPTC-Daten erhalten. Ausnahme: man wählt "für Web speichern" - dann löscht PS alles aus der Datei, was die Dateigröße erhöht und technisch nicht zwingend notwendig ist.
04.02.2014
Frage ist, ob ein Einfügen der Urhebervermerke in den IPTC-Feldern den Anforderungen der Richter genügt.

Weil: Sowas wie Exif und IPTC ist nur einem sehr kleinen Teil der Internetnutzer bekannt, und ich wette, dass ein recht grosser Teil der Leute, die hier in der MK Bilder reingestellt haben, nicht wissen, was das ist, und ggf. die Mehrheit zwar weiss, dass es sowas wie Exif gibt, aber von IPTC noch nie was gehört hat.

Wenn dann Anforderungen vergleichbar der analogen Welt (dass man also ohne weitere Hilfsmittel wie sonstige Programme erkennen können muss, was geht) gestellt werden, sieht man alt aus.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", und auch nur sehr begrenzt vor zivilrechtlichen Ansprüchen...

Wie schon gesagt: ich fände es sehr sinnvoll, wenn eine Agentur, zumal eine, die sich auch an Amateure als Kunden wendet, die Leute über diese Problematik informiert. Das wäre ohne Frage sehr hilfreich. Allerdings: selbst dann würden zweifellos 95 Prozent der Leute das nicht lesen oder einfach ignorieren, obwohl sie es gelesen haben...
04.02.2014
Es geht bei dem Urteil nicht um EXIF-Daten, sondern darum, dass beim Öffnen des Bildes im neuen Fenster der Urhebervermerk weg ist, da das Bild nicht mehr im Zusammenhang mit der Internetseite steht, in die das Bild gebettet wurde. Der Urhebervermerk soll nach dem Willen der Richter nun ins Bild gesetzt werden, obwohl viele Lizenzen das Bearbeiten der Bilder verbieten.

Das ist ja nun noch logischer und einfacher - wenn die Lizenzbedingungen einen Urhebervermerk am Bild vorschreiben, muß ein Urhebervermerk am Bild vorhanden sein. Ob sich das Bild in einem neuen Fenster öffnet, allein oder als Website, ist allein Sache des Benutzers, er muß eben sicherstellen, daß der Urhebervermerk wie vertraglich vereinbart am Bild steht.

Wenn das nun eine Änderung seines ursprünglich geplanten Website-Layouts erfordert, dann muß der Nutzer eben entweder auf die Nutzung des Bildes verzichten - oder sein Website-Layout entsprechend anpassen.
04.02.2014
Wenn das nun eine Änderung seines ursprünglich geplanten Website-Layouts erfordert, dann muß der Nutzer eben entweder auf die Nutzung des Bildes verzichten - oder sein Website-Layout entsprechend anpassen.

quark, das führt in der praxis dazu, dass man auf bestimmte bilder und/oder dienste verzichtet. warum glaubst du, will sich die bildagentur an der revision beteiligen ...

btw. iptc und exif interessieren state-of-the-art-cms nicht. natürlich kann man da als knipser mit dem fuss aufstampfen und sich aufplustern. letztendlich sucht sich das netz dann andere lösungen. im zweifel geht der deutsche michel dabei leer aus. korrigiere ... der geht garantiert leer aus. dafür wird er aber in den exifs, den iptc-daten, im dateinamen UND in 48 punkt im bild gleichzeitig genannt. wow! nächster abmahngrund: bild wurde verändert.

willkommen im kölschen deutschnet.
04.02.2014
das fazit ist wohl: durch die bekannterweise mangelhaften technischen kenntnisse überalterter deutscher richter bezüglich des internets und der bildverwaltung in browsern und bildbearbeitungsprogrammen wird es bald nur noch möglich sein, wirklich selbst gemachte bilder zu veröffentlichen. ausnahme: ich habe eine lizenzvereinbarung, die mich vor jedem anbringen eines urheberrechtsvermerks im/am/unter dem bild freistellt, da ich ja nicht weiß, was ein upload oder ein browser mit dem bild macht.

gute nacht, deutschland...
[gone] User_6449
04.02.2014
Zitat Andreas Rother:
Interessanter Ansatz des LG Köln: Ein Urhebervermerk am Bild (z.B. als Bildunterschrift
auf der Blogseite) reicht nicht aus, weil man das Bild ja auch direkt verlinken kann (Deep-
Link) bzw. weil der Urhebervermerk auf der Artikelübersichtsseite nicht sichtbar war.

Vollkommen klar, denn weil der Urhebervermerk verloren geht
wenn das Bild aus dem Kontext gerissen wird, setzt man den
bei Fotos im Internet selbstverständlich direkt auf das Bild.

Jeder Urheber kann verlangen genannt zu werden. Die Sache
ist also nicht neu, sondern ein alter Hut ...

Viele Grüße
Peter

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