Ein Revival der Meta-Daten-Urhebervermerk muss in die Bilddatei 52
Ja, vom Gesetz ist er aber erstmal als zwingend definiert. Da kann man dann als Urheber natürlich sagen 'Nö, will ich nicht', aber weshalb der überhaupt eine so zentrale Rolle spielt, ist mir nicht wirklich klar.
Natürlich ist das nett, aber letztlich ist das auch nur Werbung.
Natürlich ist das nett, aber letztlich ist das auch nur Werbung.
#42Report
[gone] User_165787
07.02.2014
Aus dem Urheberrechtsgesetz:
Ich sehe den Zwang immer noch nicht....
Und ja, Werbung ist sicher ein Aspekt für die Namensnennung - aber auch die identifikation mit dem eigenen Werk.
§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Ich sehe den Zwang immer noch nicht....
Und ja, Werbung ist sicher ein Aspekt für die Namensnennung - aber auch die identifikation mit dem eigenen Werk.
#43Report
Eigentlich muss der Vermerk da sein, ausser der Urheber besteht nicht drauf. Wenn der Vermerk kein Zwang wäre, gäbe es das Urteil überhaupt nicht.
Ja, aber das ist doch beides einfach nur Ego-Getätschel. Völlig ok, aber sich das gesetzlich verbriefen zu lassen, finde ich merkwürdig. Andere Leute haben dieses Recht auch nicht. Zumindest hab ich an meiner Strasse noch nie einen Vermerk gesehen 'Diese Strasse wurden ihnen von Karl Müller gebaut und von Dieter Meier gefegt'.
Ja, aber das ist doch beides einfach nur Ego-Getätschel. Völlig ok, aber sich das gesetzlich verbriefen zu lassen, finde ich merkwürdig. Andere Leute haben dieses Recht auch nicht. Zumindest hab ich an meiner Strasse noch nie einen Vermerk gesehen 'Diese Strasse wurden ihnen von Karl Müller gebaut und von Dieter Meier gefegt'.
#44Report
[gone] User_165787
07.02.2014
Vielleicht, weil der Bau einer Straße noch keine ausreichende Schöfpungshöhe darstellt? :-)
#45Report
Ja, natürlich. Die sind keine Urheber. Aber die leisten auch was (ich würde sogar behaupten, dass es anstrengender ist, eine Strasse zu bauen als den Auslöser einer Kamera zu bedienen). Und die Frage, die sich mir da stellt: wieso wird die eine Leistung, die mit Urheberschaft verbunden ist, höher gewertet als andere. Unter dem Aspekt finde ich die Copyright-Regelung im angelsächsischen Raum eigentlich besser: da geht es nicht darum, wer was geschaffen hat, sondern wer was mit dem Werk tun kann. Das ist ja tatsächlich mal was Informatives.
Aber das führt jetzt irgendwie weg von dem Schwachsinns-Urteil :D
Aber das führt jetzt irgendwie weg von dem Schwachsinns-Urteil :D
#46Report
[gone] User_165787
07.02.2014
Ein letztes Off-Topic :-)
Weil das Urheberrechtsgesetz sich auf "persönliche geistige Schöpfungen" bezieht - nicht nach (körperlicher) Anstrengung oder (finanziellem) Aufwand.
Ich würde auch behaupten, dass es anstrengender ist, eine Straße zu bauen, als eine Maus oder einen Pen zu bedienen :-) Deine Leistung als Bildbearbeiter beurteile ich ja auch nicht nach den Zeit, die du für die Bearbeitung gebraucht hast oder nach den Kosten deines Bildbearbeitungsprogramms, sondern nach Idee(Kreativität) und Umsetzung.
Die Copyright-Regelungen umfassen wohl im wesentlichen die Verwertungsrechte, die in Unterabschnitt 3 (§15-20) ausgeführt sind. Oder was meintest du mit "Das ist ja tatsächlich mal was Informatives." ?
wieso wird die eine Leistung, die mit Urheberschaft verbunden ist, höher gewertet als andere
Weil das Urheberrechtsgesetz sich auf "persönliche geistige Schöpfungen" bezieht - nicht nach (körperlicher) Anstrengung oder (finanziellem) Aufwand.
Ich würde auch behaupten, dass es anstrengender ist, eine Straße zu bauen, als eine Maus oder einen Pen zu bedienen :-) Deine Leistung als Bildbearbeiter beurteile ich ja auch nicht nach den Zeit, die du für die Bearbeitung gebraucht hast oder nach den Kosten deines Bildbearbeitungsprogramms, sondern nach Idee(Kreativität) und Umsetzung.
Die Copyright-Regelungen umfassen wohl im wesentlichen die Verwertungsrechte, die in Unterabschnitt 3 (§15-20) ausgeführt sind. Oder was meintest du mit "Das ist ja tatsächlich mal was Informatives." ?
#47Report
weil es doch letztlich völlig wurst ist, wer welches werk geschaffen hat, sondern doch nur interessant ist, wer was damit anstellen darf.
die nennung des urhebers dient doch am ende eh nur egotrip-interessen. wenn es aber nun bspw. ein cooles bild von irgendwas gibt, ist es doch durchaus interessant zu wissen, wer z.b. die veröffentlichungsrechte besitzt. wenn man es bspw. selbst auch gerne veröffentlichen würde.
deshalb ist *das* ein informativer punkt.
die nennung des urhebers dient doch am ende eh nur egotrip-interessen. wenn es aber nun bspw. ein cooles bild von irgendwas gibt, ist es doch durchaus interessant zu wissen, wer z.b. die veröffentlichungsrechte besitzt. wenn man es bspw. selbst auch gerne veröffentlichen würde.
deshalb ist *das* ein informativer punkt.
#48Report
#49
07.02.2014
@ Sylvio Dittrich
Eine gewisse Ordnung ist vielleicht nicht verkehrt, aber "das Netz" ist nunmal etwas schwieriger handzuhaben (i.S. von "zu bändigen"), als viele Leute denken und daher ist komplettes Umdenken nicht verkehrt. Rechtsräume, die auf herkömmlichen physischen Ländergrenzen beruhen, sind auf "das Netz" nicht wirklich sinnvoll anwendbar.
Außerdem bitte folgendes bedenken: Auf der gleichen Etage mit den Knipsern, die ihre Bilder verschenken, was in deinen Augen scheinbar eine Greultat darstellt, wohnen übrigens auch diese unsäglichen Programmierer, die freie Software programmieren und für lau unters Volk schmeißen. Wer weiß, vielleicht hast du auch das ein oder andere freie Programm auf deinem Rechner. ;-)
Eine gewisse Ordnung ist vielleicht nicht verkehrt, aber "das Netz" ist nunmal etwas schwieriger handzuhaben (i.S. von "zu bändigen"), als viele Leute denken und daher ist komplettes Umdenken nicht verkehrt. Rechtsräume, die auf herkömmlichen physischen Ländergrenzen beruhen, sind auf "das Netz" nicht wirklich sinnvoll anwendbar.
Außerdem bitte folgendes bedenken: Auf der gleichen Etage mit den Knipsern, die ihre Bilder verschenken, was in deinen Augen scheinbar eine Greultat darstellt, wohnen übrigens auch diese unsäglichen Programmierer, die freie Software programmieren und für lau unters Volk schmeißen. Wer weiß, vielleicht hast du auch das ein oder andere freie Programm auf deinem Rechner. ;-)
#50Report
Vielleicht sollten hier nur solche Leute schreiben, die Ahnung vom Thema haben. Und sollte das Urteil bestand hat, dann wird das alle betreffen. Egal was sie so beruflich treiben.
#51Report
@Carsten
genau so sieht es aus ...... zur Freude der Abmahner ;-)
genau so sieht es aus ...... zur Freude der Abmahner ;-)
#52Report
Topic has been closed
Der Urhebervermerk ist nicht zwingend - dem Urheber ist es freigestellt, ob er als Urheber genannt werden möchte oder nicht - aber er ist keinenfalls gezwungen, jedes seiner Werke zu kennzeichnen.