Impressum unter “Info” auf Facebook-Seiten ist unzureichend 18
17.01.2014
aha und was schlägt das olg stattdessen vor?
so einen schwachsinn kann es nur in deutschland geben...
so einen schwachsinn kann es nur in deutschland geben...
#2Report
[gone] Uwe Richter Photography
17.01.2014
Ist aber auch, wie so oft, ein besonderer Einzelfall.
Kaum zu generalisieren.
Kaum zu generalisieren.
#3Report
aha und was schlägt das olg stattdessen vor?
so einen schwachsinn kann es nur in deutschland geben...
ist denen vermutlich völlig wurst, wie man das in der praxis machen soll.
einstellungsvoraussetzung für richter ist schliesslich nicht ohne grund der nachweis darüber, sich 30 jahre nicht mehr in der realen welt bewegt zu haben. facebook kennen die vermutlich nur vom hörensagen.
#5Report
17.01.2014
Schaut Euch mal bei Facebook das hier an: https://www.facebook.com/SocialMediaTeam.de?sk=app_284506591599316Damit habe ich mein Impressum erstellt und eingebunden. https://www.facebook.com/Fotografie.Lars.Walter/ VG
#6Report
17.01.2014
Bei mir kommt:
Entschuldigen Sie, ein Fehler ist aufgetreten.
Impressum über eine fremde App ist wohl ein denkbar schlechter Weg.
Entschuldigen Sie, ein Fehler ist aufgetreten.
Impressum über eine fremde App ist wohl ein denkbar schlechter Weg.
#7Report
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
17.01.2014
In meinen Augen ist Facebook hier in der Pflicht eine rechtssichere Möglichkeit zu schaffe ein Impressum einzubinden. Leider zieren sich die Damen da gewaltig und verlassen sich darauf das Nutzer auf diese Apps zurückgreifen. Denen würde ich, auch wenn sie z. B. vn Blend Solution bereitgestellt werden, keinen Meter weit trauen. Eine Kachel ist eine gute Lösung, wird aber leider nicht von FB selber angeboten. Da sollte FB nachbessern.
#8Report
17.01.2014
Warum die Aufregung? Im Text der Richter steht klar drin wie sich die "Herren" den Eintrag wünschen/verlangen. Der Hauptanstoss ist doch das "INFO" nicht deutlich macht das man dortdrunter auch das Impressum findet.
#9Report
[gone] nofkabu
17.01.2014
Da wir alle Facebook kaum dazu bewegt bekommen etwas zu ändern, ein funktionierender Workaround:
http://allfacebook.de/policy/update-nach-designaenderungen-anleitung-zum-sicheren-facebook-impressum
Das funktioniert auch bei der Mobil-App, denn hier waren schon einige Abmahnungen unterwegs.
http://allfacebook.de/policy/update-nach-designaenderungen-anleitung-zum-sicheren-facebook-impressum
Das funktioniert auch bei der Mobil-App, denn hier waren schon einige Abmahnungen unterwegs.
#10Report
17.01.2014
hier wird sich schon wieder über das eigene Fehlverhalten künstlich aufgeregt!!! nicht bei Facebook sein und schon habt ihr das Problem nicht!
#11Report
@RHK: krass, weil ich bei facebook bin, reicht der info-button nicht als link? erstaunliche logik.
aber sobald das urteil bei facebook angekommen ist, die bekommen das ja immer direkt zugeschickt, wenn in deutschland in irgendeinem dorfgericht was entschieden wurde, werden die sicherlich umgehend zusätzlich zum info-button einen impressums-button einbauen. wäre ja gelacht.
aber sobald das urteil bei facebook angekommen ist, die bekommen das ja immer direkt zugeschickt, wenn in deutschland in irgendeinem dorfgericht was entschieden wurde, werden die sicherlich umgehend zusätzlich zum info-button einen impressums-button einbauen. wäre ja gelacht.
#12Report
[gone] nofkabu
18.01.2014
@ Carsten: Glaube ich nicht. Die Diskussion zieht in verschiedenen Abstufungen bereits seit rund zwei Jahren durch die Social Media Berater Szene. Klarer Tenor bislang: Facebook nimmt keine Rücksicht auf so was exotisches wie unser UWG. Wir basteln uns 'nen Workaround. Und das übrigens bei jedem Update von Facebook oder App. Denn da ändert sich dauernd etwas, man sollte also nach einem Update das Ganze tunlichst überprüfen.
#13Report
Echt? Facebook interessiert sich nicht sonderlich für Deutsche Urteile? Oo
#14Report
19.01.2014
@RHK-Foto: Wenn ich mir so ansehe woher die Leute auf meine HP kommen, möchte ich auf FB nicht verzichten...aber das hatten wir ja schon ;-)
Schönen Abend allseits!
Schönen Abend allseits!
#15Report
19.01.2014
In meinen Augen ist Facebook hier in der Pflicht eine rechtssichere Möglichkeit zu schaffe ein Impressum einzubinden.
Wieso sollte Facebook dazu in der Pflicht sein? Ein Webspace-Provider ist das ja auch nicht, eine Druckerei ebenfalls nicht.
#16Report
Und genau deshalb ist das mal wieder ein absolut weltfremdes Urteil.
Facebook bietet kein Standardfeld 'Impressum', nur ein Standardfeld 'Info'. Facebook kann das völlig egal sein. Und den normalen FB-Nutzern eigentlich auch. Denn jeder, der schon mehr als zwei FB-Fanseiten gesehen hat, würde genau auf diesen Info-Link clicken, um nähere Informationen und auch möglicherweise ein Impressum zu finden.
Aber den Herren Richtern an ihrem grünen Tisch sind solche Überlegungen aus der normalen Realität natürlich völlig fremd. Und so werden dann Urteile gefällt, die keinem dienen - höchstens vielleicht der nächsten Horde Abmahnanwälte, die sich jetzt wieder durch die Fanseiten clicken und ihre Fertigbriefe verschicken können.
Und das ist höchst befremdlich.
Facebook bietet kein Standardfeld 'Impressum', nur ein Standardfeld 'Info'. Facebook kann das völlig egal sein. Und den normalen FB-Nutzern eigentlich auch. Denn jeder, der schon mehr als zwei FB-Fanseiten gesehen hat, würde genau auf diesen Info-Link clicken, um nähere Informationen und auch möglicherweise ein Impressum zu finden.
Aber den Herren Richtern an ihrem grünen Tisch sind solche Überlegungen aus der normalen Realität natürlich völlig fremd. Und so werden dann Urteile gefällt, die keinem dienen - höchstens vielleicht der nächsten Horde Abmahnanwälte, die sich jetzt wieder durch die Fanseiten clicken und ihre Fertigbriefe verschicken können.
Und das ist höchst befremdlich.
#17Report
19.01.2014
Solange Facebook nix hat - Beitrag erstellen und den Impressum nennen - oben festpinnen.
#18Report
Topic has been closed
Das OLG Düsseldorf hat in dem Urteil vom 13.8.2013 (Az. I-20 U 75/13) endgültig entschieden, dass das Einbinden eines Impressums unter der Rubrik „Info“ auf einer Facebook-Fanpage nicht ausreiche. Insbesondere stellte das Gericht damit fest, dass ein Impressum im dem Bereich „Info“ keineswegs die Voraussetzungen des § 5 TMG hinsichtlich der leichten Erkennbarkeit und unmittelbaren Erreichbarkeit erfülle.
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