Eigenwerbung oder Kommerziell 48
16.01.2014
Und wenn das Model freiberuflich arbeitet, ist sie nicht gewerblich!
Models sind in Deutschland immer Gewerbetreibende, die Tätigkeit als "Fotomodell" oder "Mannequin" gehört nämlich zu den sog. "Katalogberufen", die ausdrücklich vom Gesetz als gewerbliche Tätigkeit genannt wird.
"Freiberuflich tätige Models" gibt es in Deutschland nicht. Sobald sie wiederkehrend für Honorar modeln, sind sie Gewerbetreibende.
Und auch "Schauspieler", die ja zweifelsfrei Freiberufler sind, sollten besser aufpassen, eine Tätigkeit als "Model" mit ihrer Schauspielertätigkeit zu vermischen. Denn das hat gemäß dem Grundsatz "Gewerbe verdirbt"* zur Folge, daß ihre gesamte Tätigkeit steuerlich als Gewerbe eingestuft wird.
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*) "Gewerbe verdirbt" = wenn ein Selbständiger auch gewerbliche Tätigkeiten ausübt, dann wird seine gesamte Tätigkeit, unabhängig davon wie groß der gewerbliche Anteil ist, steuerlich als gewerblich eingestuft und gewerbesteuerpflichtig. Dies kann er nur vermeiden, indem er beide Bereiche strikt und komplett voneinander trennt, mit verschiedenen Steuernummern, getrennter Buchführung, getrennten Betriebsvermögen, usw. usf.
Mal leicht vereinfacht erklärt, Details gibt's z.B. beim Weber gegen Honorar gemäß Vergütungsverordnung für Steuerberater...
#42Report
16.01.2014
Ich weiss nicht wie viele Jahre ich hier noch runterbeten soll, dass der Begriff kommerziell einfach falsch ist und das es selbigen im deutschen recht überhaupt nicht gibt.
gewerblich ist das zauberwort.
Das ist völlig unerheblich, weil "kommerziell" als Vertragsformulierung genauso die Anforderungen an Eindeutigkeit erfüllt wie "gewerblich" oder "gewerbsmäßig".
Verträge müssen nämlich keineswegs "juristische Formulierungen" verwenden - sie müssen nur eindeutige Formulierungen enthalten.
#43Report
16.01.2014
@ TomRohwer
Vielen Dank für die Werbung - die definitiv keine Eigenwerbung ist. :-)
Vielen Dank für die Werbung - die definitiv keine Eigenwerbung ist. :-)
#44Report
16.01.2014
Dein TFP Vertrag regelt die Beziehung zwischen dir und dem Model als Privatperson, nicht mit der/ihrer Kosmetikfirma.
Die Kosmetikfirma, auch wenn sie die Inhaberin ist, und du seid also noch keine Vertragspartner. Daher gilt der alte Vertrag nicht für den aktuellen Sachverhalt.
Da musst eine neue Vereinbarung (Vertrag) mit dem neuen Vertragspartner aushandeln.
Das wäre nur dann richtig, wenn das "Kosmetikunternehmen" eine juristische Person sein sollte.
Das wird es aber höchstwahrscheinlich als Startup nicht sein. Das (Ex-)Model wird schlicht und einfach ein Gewerbe angemeldet haben, aber nicht im Handelsregister eingetragen sein - muß es ja auch nicht, solange der Umfang ihres Gewerbebetriebs nicht eine gewisse Größe überschreitet.
(Am Rande angemerkt, wenn wir schon Korinthen kacken wollen: "Firma" ist der Name, unter der der Kaufmann sein Handelsgeschäft betreibt. (§17 HGB)
Ein Unternehmen ist keine "Firma". Ein Unternehmen hat eine Firma.
§ 17 HGB
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
#45Report
17.01.2014
@ Tom. Das stimmt auch nicht so ganz. Ist das Model z.B. hauptberuflich Ärztlin, Apothekerin, Anwalt oder Stb. ist, kann sie sehr wohl Freiberiuflerin sein und das Bild für ihre Praxis oder ihre Kanzlei verwenden, oder eben nicht.
#46Report
17.01.2014
@ Antoni
Die Einkünfte als Ärztin, Apothekerin, Anwältin, Steuerberatin wären Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, wogegen die Einkünfte aus der Modeltätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb wären.
Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
Die Einkünfte als Ärztin, Apothekerin, Anwältin, Steuerberatin wären Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, wogegen die Einkünfte aus der Modeltätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb wären.
Das sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe.
#47Report
[gone] nofkabu
18.01.2014
@ Antoni: Siehe den Beitrag von @ TomRohwer, Stichwort "Gewerbe verdirbt"
Eine Freiberuflerin (Ärztin, etc.) tut gut daran eben nicht gewerblich zu modeln. Das kann nämlich durchaus auf den bis dahin geltenden Status des freien Beruf durchschlagen. Mit rückwirkenden Steuernachforderungen.
Frag mal Deinen Apotheker warum er den Arzneimittelvertrieb macht und die im gleichen Geschäftsraum befindliche (allerdings mit eigener Eingangstür ausgestattete) Drogerie, die nicht unter das Arzneimittelgesetz fallenden Ergänzungspräparate und Hilfsmittel durch seine Frau als Geschäftsführerin einer GmbH betrieben wird. Das ist dann nämlich einerseits die Abtrennung von freiem Beruf und gewerblicher Tätigkeit und dazu in Ergänzung noch die Trennung des Privatvermögens über eine GmbH als juristische Person...
Eine Freiberuflerin (Ärztin, etc.) tut gut daran eben nicht gewerblich zu modeln. Das kann nämlich durchaus auf den bis dahin geltenden Status des freien Beruf durchschlagen. Mit rückwirkenden Steuernachforderungen.
Frag mal Deinen Apotheker warum er den Arzneimittelvertrieb macht und die im gleichen Geschäftsraum befindliche (allerdings mit eigener Eingangstür ausgestattete) Drogerie, die nicht unter das Arzneimittelgesetz fallenden Ergänzungspräparate und Hilfsmittel durch seine Frau als Geschäftsführerin einer GmbH betrieben wird. Das ist dann nämlich einerseits die Abtrennung von freiem Beruf und gewerblicher Tätigkeit und dazu in Ergänzung noch die Trennung des Privatvermögens über eine GmbH als juristische Person...
#48Report
Topic has been closed
Erstens würde ich mich freuen, dass meine Bilder offenbar so gut angekommen sind, dass sie sogar für Werbezwecke verwendet werden,
Zweitens würde ich die Nennung meines Namens fordern, das kann unter Umständen kostenlose Werbung für mich sein,
Drittens würde ich der Dame anbieten, weiterhin sozusagen als "Hausfotograf" für sie tätig zu werden,
Viertens kann die Dame vielleicht ein wenig Mund-zu-Mund-Propaganda für mich bei ihren Kundinnen machen - Mädels die zur Kosmetik gehen, sind vielleicht auch an einem Fotoshooting interessiert.
Damit wäre allen Beteiligten geholfen, und alle sind glücklich (außer den Anwälten, die leider keine Gebühren berechnen können)
Norbert.