Models ohne Gewerbeschein bezahlen - aber wie? 115
[gone] User_6449
20.01.2014
Was hat mir das Model bei Gagen über 150€ auszustellen?
Eine Quittung ...
http://de.wikipedia.org/wiki/Quittung
Sonst noch Fragen?
Viele Grüße
Peter
#62Report
20.01.2014
mano das ist zum piepsen hier das sollte der TO wissen er ist ja gew.treibender bzw freiberufler
kommt mir hier vor wie st.berater besaßungs trööt
aber die beiträge haben viel unterhaltungswert
@PMW gebe es auf es versteht ehy keiner oder will es nicht...
kommt mir hier vor wie st.berater besaßungs trööt
aber die beiträge haben viel unterhaltungswert
@PMW gebe es auf es versteht ehy keiner oder will es nicht...
#63Report
[gone] MauRocShi
20.01.2014
Rechnungsvordrucke gibts im Schreibwaren- Handel. Da sind Felder für alle Pflichtangaben, bei dem wird für die Steuer bei Kleinunternehmern 0 Euro bzw 0% eingetragen. Bei Barzahlung mit Bestätigung des Erhalts. Das ist ein kleines Büchlein, das man bequem mitnehmen und vor Ort ausfüllen kann. Dann wird das Original rausgetrennt und übergeben, der Durchschlag bleibt im Buch.
#64Report
[gone] User_6449
20.01.2014
@ MauRocShi
Dieses kleine Büchlein / den sogenannten Quittungsblock gibt es übrigens schon seit
Jahrzehnten.
Lediglich hier in der MK ticken die Uhren leider etwas anders und die "Entdeckung des
Rades" muß alle paar Wochen wieder neu erfolgen ... :-)
Viele Grüße
Peter
Dieses kleine Büchlein / den sogenannten Quittungsblock gibt es übrigens schon seit
Jahrzehnten.
Lediglich hier in der MK ticken die Uhren leider etwas anders und die "Entdeckung des
Rades" muß alle paar Wochen wieder neu erfolgen ... :-)
Viele Grüße
Peter
#65Report
20.01.2014
Ihr könnt auch den Modelvertrag als Beleg nehmen. Darauf steht Name und Adresse: Modelt für bla bla, Fotograf hat bla bal Rechte und Model erhielt dafür in bar Summe "bla bla". Wenn "sie" das öfters macht, sollte "sie" ein Gewerbe haben, wenn "sie" damit viel verdient, muss "sie" Mehrwertsteuer ausweisen. In jedem Fall muss "sie" das versteuern. Ob aber meine Lieferanten ihre Einnahmen ordnungsgemäss versteuern, ist nie mein Problem - ausser bei Baugewerken. Auf jeden Fall ist das alles kein Teufelszeug sondern einfach ganz logsich.
#66Report
[gone] User_6449
20.01.2014
@ Antoni
Es sollte "das" Model im Vertrag stehen, um es allgemein zu halten.
Denn "sie" ist ja weiblich, obwohl es durchaus auch "er" geben kann.
Nur zur Info für alle, welche den Begriff "Model" pauschal für weiblich
halten ... ;-)
Viele Grüße
Es sollte "das" Model im Vertrag stehen, um es allgemein zu halten.
Denn "sie" ist ja weiblich, obwohl es durchaus auch "er" geben kann.
Nur zur Info für alle, welche den Begriff "Model" pauschal für weiblich
halten ... ;-)
Viele Grüße
#67Report
[gone] MauRocShi
20.01.2014
@ Peter Herold: Den Quittungsblock meinte ich nicht, den kennt jeder und ich lebe schließlich nicht hinter dem Mond ;-)
Es gibt tatsächlich noch RECHNUNGS vordrucke zum Ausfüllen mit der Hand, ich wusste nicht dass es die im Computerzeitalter noch gibt. Ob die allerdings Sinn machen muss jeder selbst entscheiden. Schreibt man manche Rechnungen per Hand und manche per EDV, kommt man mit den Rechnungsnummern durcheinander. Und die sind ja ab einem Rechnungsbetrag von 150 Euro Pflicht. Allerdings weiß ich nicht wie das bei der Kleinunternehmerregelung ist, Ich habe bisher nur bei größeren Firmen ab GmbHs gearbeitet. Aber ich muss demnächst sowieso noch die Gewerbeanmeldung machen, da gehts dann direkt danach zum Finanzamt. Die können mir das sicher sagen.
Es gibt tatsächlich noch RECHNUNGS vordrucke zum Ausfüllen mit der Hand, ich wusste nicht dass es die im Computerzeitalter noch gibt. Ob die allerdings Sinn machen muss jeder selbst entscheiden. Schreibt man manche Rechnungen per Hand und manche per EDV, kommt man mit den Rechnungsnummern durcheinander. Und die sind ja ab einem Rechnungsbetrag von 150 Euro Pflicht. Allerdings weiß ich nicht wie das bei der Kleinunternehmerregelung ist, Ich habe bisher nur bei größeren Firmen ab GmbHs gearbeitet. Aber ich muss demnächst sowieso noch die Gewerbeanmeldung machen, da gehts dann direkt danach zum Finanzamt. Die können mir das sicher sagen.
#69Report
21.01.2014
@ Neptun-Photoart
Ich bin mir nicht so ganz sicher, was den TO hier antreibt. Scheinbar wurde noch nicht die Antwort gegeben, die ihm "irgendwie passt" - unabhängig davon, ob sie denn nun richtig oder falsch wäre.
Aber ganz ehrlich: Mir ist es mittlerweile auch ziemlich scheiß egal. :-)
Ich bin mir nicht so ganz sicher, was den TO hier antreibt. Scheinbar wurde noch nicht die Antwort gegeben, die ihm "irgendwie passt" - unabhängig davon, ob sie denn nun richtig oder falsch wäre.
Aber ganz ehrlich: Mir ist es mittlerweile auch ziemlich scheiß egal. :-)
#70Report
21.01.2014
vielleicht sucht er nur nach schwarzem papier für die rechnung/quittung. ;-)
#71Report
21.01.2014
Ja! Oder er wundert sich, warum das Durchschreibpapier in seinem Laserdrucker nicht funktioniert. :-)
#72Report
#73
21.01.2014
Wieso ist denn der Radiologe nicht umsatzsteuerpflichtig?
Weil ärztliche Leistungen nicht umsatzsteuerpflichtig sind...
#74Report
21.01.2014
ja, da hat der tom ein sehr unglückliches beispiel gewählt. freiberufler sind umsatzsteuerpflichtig. allerdings gibt es davon auch ausnahmen, bspw. medizinische berufe (nicht nur ärzte, sondern bspw. auch freiberufliche therapeuten usw.), um die krankenkassen zu schonen. die müssten ja sonst für die umsatzsteuer aufkommen.
Die Frage "umsatzsteuerpflichtig" oder "nicht umsatzsteuerpflichtig" hat nichts mit "freiberuflich" oder "Gewerbe" zu tun. (Freiberufliche Journalisten z.B. sind umsatzsteuerpflichtig - innerhalb der EU.)
Umsatzsteuerpflichtigkeit und Umsatzsteuer-Satz richten sich allein nach der Art der Umsätze.
Nicht umsatzsteuerpflichtig sind z.B. ärztliche Leistungen, für landwirtschaftliche Umsätze gelten komplexe Sonderregelungen - es gibt eine spezielle Durchschnittsbesteuerung für Land- und Forstwirte. Hierunter fallen alle berufstypischen Umsätze, wie z. B. der Viehbetrieb oder der Ackerbau. Dabei werden sämtliche Umsätze mit einem sog. Durchschnittssteuersatz belegt. Diese Durchschnittssätze sind unterschiedlich, abhängig von den Umsätzen. Der Viehbetrieb z. B. wird mit 10,7% Umsatzsteuer berechnet. Gleichzeitig wird die Umsatzsteuer für die Eingangsleistungen festgeschrieben, beim Viehbetrieb wiederum mit 10,7%...
Überhaupt nicht in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind (etwas vereinfacht gesagt) alle Umsätze, die im Nicht-EU-Ausland erzielt werden. Usw. usf.
#75Report
21.01.2014
und was hat der radiologe mit der frage des TO zu tun .. der soll zettel nehmen und rechung duf kritzeln name anschrift betrag für was und das ganze in den karton für den steueronkel und fertsch .....
@tom viehbetrieb hier als beispiel zu nehmen wo es um ein model geht finde ich voll daneben und ackerbau betrifft nur lanmdschaftsknipser ... y my 2 cents
@tom viehbetrieb hier als beispiel zu nehmen wo es um ein model geht finde ich voll daneben und ackerbau betrifft nur lanmdschaftsknipser ... y my 2 cents
#76Report
tom, ich hatte ja geschrieben, dein beispiel sei unglücklich :D
#77Report
21.01.2014
Viehtrieb... Ich hab schon so manches Posing gesehen... und auch so mancher Ruhrpottfotgraf hat seine Sedcard....
Naja, so schlecht war das Beispile vielleicht nicht. Und wenn es sogar Umsatzsteur spart...
Ich werde es dem nächsten Prüfer erklären ;-)
Naja, so schlecht war das Beispile vielleicht nicht. Und wenn es sogar Umsatzsteur spart...
Ich werde es dem nächsten Prüfer erklären ;-)
#78Report
22.01.2014
ja, da hat der tom ein sehr unglückliches beispiel gewählt. freiberufler sind umsatzsteuerpflichtig. allerdings gibt es davon auch ausnahmen
Der Tom hat nicht nur ein unglückliches Beispiel gewählt,sondern völlig am Thema vorbeigeschrieben und meinen Post zwar gelesen,aber nicht verstanden.:-))
Von Umsatzsteuer habe ich kein Wort geschrieben,lediglich von Steuernummer,die in der Rechnung stehen sollte.Wer keine USt. ID hat,der kann auch keine angeben.
USt Pflicht besteht für jährliche Einnahmen über 17.500 €,also auch für Fotografen und Models und um die geht es hier.
Der Tom hat nicht nur ein unglückliches Beispiel gewählt,sondern völlig am Thema vorbeigeschrieben und meinen Post zwar gelesen,aber nicht verstanden.:-))
Von Umsatzsteuer habe ich kein Wort geschrieben,lediglich von Steuernummer,die in der Rechnung stehen sollte.Wer keine USt. ID hat,der kann auch keine angeben.
USt Pflicht besteht für jährliche Einnahmen über 17.500 €,also auch für Fotografen und Models und um die geht es hier.
#79Report
22.01.2014
Ist schon super, daß dieser Thread bereits die fünfte Seite geentert hat und das für eine Frage, deren Beantwortung im Praxisfall ein bis zwei Sätze beanspruchen würde. :-)
#80Report
Topic has been closed
Das Model soll dir eine Rechnung schreiben: Blanko Papier, Ihr Name als Abesender, dein Name als Empfänger, Titel "RECHNUNG", Datum druff, dann den/die Rechnungsposten mit Betrag aufführen und fertig. Lediglich ein Ausweis von Umsatzsteuer darf nicht erfolgen. Wenn sie mag, darf sie dann noch irgendwelche Zahlungsvermerke drauf schreiben. Wird bar bezahlt, darf der Wisch auch als Zahlungsquittung mißbraucht werden.
Das darf JEDER, ohne daß er auch nur annähernd in irgendeiner Form Geschäftsmann/-frau/Unternehmer/-in zu sein. Kurz gesagt: Auch Privatleute dürfen eine Rechnung ausstellen.