Models ohne Gewerbeschein bezahlen - aber wie? 115

#41
08.01.2014
@Heinz: Angela Merkel hatte einen Skiunfall.
@ Heinz Drstak

Dieser Aspekt ist für den TO aber vollkommen irrelevant, da er lediglich Geld an jemanden abdrücken möchte und das entsprechend quittiert haben muß.

Und da es sich bei dem Leistungserbringer/Zahlungsempfänger offensichtlich eh um jemanden handelt, der das ganze nicht beruflich ausübt, spielt die Umsatzsteuer schonmal gar keine Rolle. Und ob der Leistungserbringer/Zahlungsempfänger das erhaltene Geld ordentlich versteuert, liegt nicht in diesem Fall nicht in der Verantwortung des TO.

Ergo: Einfachen Quittungsblock nehmen, gezahlten Betrag einsetzen (ohne Ausweis der Umsatzsteuer), Verwendungszweck "Blablabla" eintragen, Datum, Unterschrift und ab in den Buchführungsordner damit. Sein Steuerberater wird zufrieden sein und auch ein etwaiger Finanzamtsprüfer. :-)

Alles super, alles einfach...und sicherlich keine dreiseitige Diskussion wert. :-)
#44
@ Heinz

Es wird generell gerne irgendwas von Gewerbescheinen geredet - dabei gibt es gar keinen Gewerbeschein. Von daher kann damit erstmal alles mögliche gemeint sein. ;-)

Im Zweifelsfall kann der TO das auch gerne nochmal klarstellen, aber seinem Eröffnungsbeitrag nach zu urteilen, hat den TO lediglich der Umstand zu interessieren, daß eine einfache Quittung für seine Zwecke ausreicht. :-)
 
08.01.2014
Der TO stellt hier garnichts mehr klar, aber kloppt euch gerne weiter, ich bin Arschloch genug um an sowas Gefallen zu finden =)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
08.01.2014
Der TO stellt hier garnichts mehr klar, aber kloppt euch gerne weiter, ich bin Arschloch genug um an sowas Gefallen zu finden =)

Wer kloppt sich hier? Der Konsens ist doch eindeutig: Rechnung oder Quittung. Ich kann mir sogar eine Ersatzquittung (einen sogenannten "Eigenbeleg") selbst schreiben, wenn die Quittung des Models verloren gegangen ist. Solange diese plausibel ist, muss das Finanzamt diesen Eigenbeleg anerkennen. Bei kleineren Ausgaben des täglichen Lebens, wie z.B. Trinkgelder, Parkuhren oder Schließfächern ist der Eigenbeleg sogar übliche Geschäftspraxis.
@ Jerome

Sorry, daß ich mich als Mann vom Fach deines Problems annehmen wollte. Aber lass dich ruhig weiter seitenweise mit Antworten erfreuen, die man auch auf einen Satz beschränken könnte. :-)
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
08.01.2014
"Ich sehe keinen Widerspruch zu meinem Statement "Models und Mannequins sind in Deutschland Gewerbetreibende, wenn sie mehr als nur einmalig für Geld modeln."

Auch Aktmodelle sind Models. Und einkommenssteuerpflicht hat mit Gewerbeeigenschaft auch nichts zu tun. Jeder Gewerbetreibende ist einkommenssteuerpflichtiger Selbständiger, aber nicht jeder einkommenssteuerpflichte Selbständige ist ein Gewerbetreibender."


Es war auch kein Widerspruch, sondern lediglich eine Ergänzung. Dafür folgt nun Widerspruch! :)

Aktmodelle sind keine Models. Und Models keine Aktmodelle. Das soll keine Wortklauberei sein, sondern es sind ganz einfach unterschiedliche Tätigkeiten.

Nur beim Aktfotografen oder vielleicht Modefotografen finden sich sowohl Aktmodell als auch Model wieder. Das ist der Grund warum ich in der MK bin. Um vielleicht hier Mal einen bezahlten Modelljob zu ergattern. Bitte beachten, nicht etwa einen Modeljob. Ich bin kein Model und modeln liegt mir nicht.


Als ich mit der Modelltätigkeit begann bekam ich von der Hochschule Bezüge auf Lohnsteuerkarte. Quittung war überflüssig, wie halt so bei Arbeitnehmern üblich. Dies wurde in Hamburg geändert und fortan ein Honorar gezahlt, Selbständigkeit, eigentlich nicht beabsichtig, mit Einkommenssteuerpflicht und dem sonstigen Rattenschwanz folgten. Nun bin ich halt Kleinstunternehmer und unterschreibe Quittungen, bzw. schreibe Rechnungen für Leute die partout nich wahr haben wollen das eine Quittung ausreichend ist..
09.01.2014
Und auch das Hobbymodel kann eine "ordentliche Rechnung" schreiben. Wie jedermann.

Das ist mir schon klar. Da den meisten Hobbymodels aber hundert "?" durch den Kopf schwirren, wenn ich sage, sie sollen eine Rechnung mitbringen, ist eine Quittung einfach sinnvoller. Ich bin da mehr praxisorientiert.

Völlig richtig - zumal ja im Regelfall die MK-/Hobby-Models vor, während oder gleich nach dem Shooting bezahlt werden, und in Deutschland jedenfalls üblicherweise in bar. Und da im Regelfall der Fotograf auch das Model-Release mitbringt, ist es sinnvoll, die Honorar-Quittung gleich an selbiges dranzutackern.
#51
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
09.01.2014
Nach der Gerwerbeanmeldung der Modelle hat mich das Finanzamt in 20 Jahren aber noch nicht gefragt.

Das hat dich auch nicht zu interessieren. Diese Frage kommt ggf. vom Finanzamt direkt an das Model. Allerdings glaube ich, dass das Amt zufrieden ist, wenn die fälligen Steuern gezahlt werden und sich die Mühe erspart, wegen den paar Rübchen sich auch noch mit dem Gewerbeamt abzugleichen. An einer Gewerbeanmeldung sind viel eher die diversen Kammern interssiert, die dann gerne ihre Zwangbeiträge eintreiben möchten. ;)
Hallo,
wenn ich als gewerblicher Fotograf ein Model habe,das bezahlt werden möchte,erwarte ich eine korrekt ausgefüllte Quittung mit Datum,Namen und Anschrift des Models und ggf. Telefonnummer.Dafür gibts kostengünstige Stempel,die man sich anfertigen lassen kann.Dazu eine kurze Beschreibung der Dienstleistung.
Diese Angaben stehen eigentlich auch in allen gängigen Model Payverträgen und genügt für Kleinbeträge bis 150,- €.
Darüber hinaus geht es nur mit Rechnung und zusätzlichen Angaben wie Rechnungsnr. Name ,Anschrift des Fotografen als Zahlender,Steuernummer.
19.01.2014
Genau das meine ich ja!


Wenn ich Requisiten oder sonstwas fürs Gewerbe kaufe reicht ab 150€ auch kein einfacher Kassenbon mehr, sondern ich muss mir eine Rechnung ausstellen lassen!
20.01.2014
Kleinbeträge bis 150,- €.
Darüber hinaus geht es nur mit Rechnung und zusätzlichen Angaben wie Rechnungsnr. Name ,Anschrift des Fotografen als Zahlender,Steuernummer.

Auch eine Rechnung über 150 € muß keine Umsatzsteuernummer enthalten, wenn der Rechnungssteller nun mal nicht umsatzsteuerpflichtig ist...

Korrekter noch gesagt: eine Rechnung darf unabhängig vom Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer enthalten, wenn der Rechnungsteller nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

Das hat auch nur indirekt etwas mit "Kleinunternehmer-Regelung" nach §19 UStG zu tun - auch auf der Rechnung eines Radiologen, der im Jahr 1,5 Millionen Euro Umsatz macht, über einen Betrag von 20.000 Euro findet sich keine Umsatzsteuer und keine Umsatzsteuernummer. Weil der Radiologe nun mal nicht umsatzsteuerpflichtig ist...

Und andere Steuernummern als die Umsatzsteuernummer bzw. die USt-Indent-Nummer müssen auf Rechnungen generell nicht angegeben werden.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
20.01.2014
Weil der Radiologe nun mal nicht umsatzsteuerpflichtig ist...

Wieso ist denn der Radiologe nicht umsatzsteuerpflichtig? Ich denke, er ist nur nicht gewerbesteuerpflichtig, da er als Arzt ein Freiberufler ist? Sowei ich weiß, sind doch aber Freiberufler trotzdem umsatzsteuerpflichtig.
ja, da hat der tom ein sehr unglückliches beispiel gewählt. freiberufler sind umsatzsteuerpflichtig. allerdings gibt es davon auch ausnahmen, bspw. medizinische berufe (nicht nur ärzte, sondern bspw. auch freiberufliche therapeuten usw.), um die krankenkassen zu schonen. die müssten ja sonst für die umsatzsteuer aufkommen.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
20.01.2014
die müssten ja sonst für die umsatzsteuer aufkommen.

"Wir", nicht "die"  :-D
[gone] User_6449
20.01.2014
Die Ursprüngliche Frage des TO war: "Wie bezahle ich das Model?"

Ich selbst mache das zumeist mittels Bargeld, gelegentlich auch per
Überweisung. Checks gehen auch, könnten jedoch mal platzen ... ;-)

Ob das Modell seine Honorare nun versteuert oder nicht ist mir dabei
vollkommen gleichgültig, denn für das was das Modell dem Finanzamt
angibt ist es selbst verantwortlich.

Allerdings weise ich in meinen Fotovertäge extra nochmal darauf hin,
daß Honorare und Einkünfte aus den Fotoarbeiten der Selbstversteu-
erung unterliegen. Das muß ich nicht machen, füge es jedoch zur
Information für das Modell mit ein.

Viele Grüße
Peter
20.01.2014
Bei dem Threat hier bekomm ich echt Kinder...

Vom Handyladen, über den Arzt, aber meine Frage wurde noch immer nicht beantwortet:
Was hat mir das Model bei Gagen über 150€ auszustellen?

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