Models ohne Gewerbeschein bezahlen - aber wie? 115
06.01.2014
Mein Steuerberater empfahl mir das Model schriftlich darauf hinzuweißen, dass sie sich um die Versteuerung und um eventuelle Sozialversicherung selbst kümmern muss und sich eventuell beraten lassen soll - fall sie/er keine Ahnung hat. Nicht, dass jemand auf die Idee kommt das Model wäre bei mir für ein paar Stunden angestellt gewesen und die ganzen Abgaben von mir fordert.
Dies habe ich mir unter den Vertrag geschrieben, wie auch das erhaltenen Honorar, Somit habe ich meine Quittung und bin aus dem Schneider.
Dies habe ich mir unter den Vertrag geschrieben, wie auch das erhaltenen Honorar, Somit habe ich meine Quittung und bin aus dem Schneider.
#22Report
06.01.2014
@Uiii-Gen
Der Satz heißt richtig:
"Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
Die Anbringung dieses Satzes ist bei Rechnungen nunmehr Pflicht.
Der Satz heißt richtig:
"Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
Die Anbringung dieses Satzes ist bei Rechnungen nunmehr Pflicht.
#23Report
06.01.2014
da ich nicht immer mit Berufs- oder Nebeberufs-Models arbeite, die über einen Gewerbeschein verfügen, tut sich spätestens wenn sich das Model weigert wegen einer einmaligen Bezahlung ein Gewerbe anzumelden die Frage auf: Wie bezahle ich das Model?
Bargeld. Scheck. Überweisung. Paypal. Bitcoins.
#24Report
06.01.2014
Das Model kann ja Freiberufler sein, das ist ja kein zulassungspflichtiges Handwerk. Lass Dir ein Quittung unterschreiben und gut ist es.
Models und Mannequins sind in Deutschland Gewerbetreibende, wenn sie mehr als nur einmalig für Geld modeln.
#25Report
06.01.2014
@Uiii-Gen
Der Satz heißt richtig:
"Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
Die Anbringung dieses Satzes ist bei Rechnungen nunmehr Pflicht.
Nö. Nur für einige ganz bestimmte Leistungen.
Welche Verträge führen zur Umsatzsteuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers?
Nach § 13b Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (reverse-charge) für:
- nach § 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers
Nach § 13b Abs.2 UStG gilt die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für folgende steuerpflichtige Umsätze:
- Werklieferungen und nicht unter Absatz 1 fallende sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers;
- Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens;
- Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen;
- Werklieferungen und sonstige Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. Nummer 1 bleibt unberührt;
- Lieferungen der in § 3g Absatz 1 Satz 1 genannten Gegenstände eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des § 3g;
- Übertragung von Berechtigungen nach § 3 Absatz 4 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes vom 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1954) geändert worden ist, Emissionsreduktionseinheiten im Sinne von § 3 Absatz 5 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und zertifizierten Emissionsreduktionen im Sinne von § 3 Absatz 6 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes;
- Lieferungen der in der Anlage 3 bezeichneten Gegenstände;
- Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen. Nummer 1 bleibt unberührt;
- Lieferungen von Gold mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel, in Rohform oder als Halbzeug (aus Position 7108 des Zolltarifs) und von Goldplattierungen mit einem Goldfeingehalt von mindestens 325 Tausendstel (aus Position 7109);
- Lieferungen von Mobilfunkgeräten sowie integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für die betroffenen Gegenstände in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 EUR beträgt.
Anlage 3 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 7) Liste der Gegenstände im Sinne des § 13b Absatz 2 Nummer 7 (Fundstelle: BGBl. I 2010, 1787)
(Quelle: hk24de)
Davon ganz abgesehen muß das Model ja überhaupt nicht umsatzsteuerpflichtig sein, für die meisten gewerblich tätigen Models außerhalb des "Profi-Model-Bereichs" wird ggf. die Umsatzsteuerbefreiung nach §19 UStG anzuwenden sein.
#26Report
[gone] xxxxxx
06.01.2014
Schön das es noch Menschen gibt, die dem verfickten Staat, der uns ausbeutet, noch zur Seite stehen :-)
Daumen hoch für die Verräter !
Neben der Wortwahl ist meiner Meinung nach auch die Aussage ziemlich daneben.
Auch ich finde einige Staatsausgaben nicht so sinnvoll und erfreulich, zum Beispiel Milliarden für den Kriegseinsatz in Afghanistan incl. 'Oberst klein'-
trotzdem nutze ich staatlich finanzierte Bildung, vom Staat gebaute Straßen, ich bin froh das es Ordnungs- und Justizbehörden gibt etc.
Selbst wenn ich im Einzelnen daran Kritik haben mag- bezahlt werden muss es!
Wem die Bereitschaft fehlt, dazu angemessen beizutragen, dem kann man nur empfehlen, zu versuchen, sein Gewerbe irgendwo in den Weiten Sibiriens oder Canadas zu betreiben und darauf zu hoffen, dass da ist der 'verfickte Staat' dann nicht so präsent ist...
Und wer rumheult, er könne sein Gewerbe nicht betreiben, weil er, wie die anderen auch, Steuern zahlen müsse- der sollte sich vielleicht einen angemesseneren Beruf suchen...
Daumen hoch für die Verräter !
Neben der Wortwahl ist meiner Meinung nach auch die Aussage ziemlich daneben.
Auch ich finde einige Staatsausgaben nicht so sinnvoll und erfreulich, zum Beispiel Milliarden für den Kriegseinsatz in Afghanistan incl. 'Oberst klein'-
trotzdem nutze ich staatlich finanzierte Bildung, vom Staat gebaute Straßen, ich bin froh das es Ordnungs- und Justizbehörden gibt etc.
Selbst wenn ich im Einzelnen daran Kritik haben mag- bezahlt werden muss es!
Wem die Bereitschaft fehlt, dazu angemessen beizutragen, dem kann man nur empfehlen, zu versuchen, sein Gewerbe irgendwo in den Weiten Sibiriens oder Canadas zu betreiben und darauf zu hoffen, dass da ist der 'verfickte Staat' dann nicht so präsent ist...
Und wer rumheult, er könne sein Gewerbe nicht betreiben, weil er, wie die anderen auch, Steuern zahlen müsse- der sollte sich vielleicht einen angemesseneren Beruf suchen...
#27Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
06.01.2014
"Models und Mannequins sind in Deutschland Gewerbetreibende, wenn sie mehr als nur einmalig für Geld modeln."
Ich will mich hier ja nicht schon wieder "aufplustern"... :) Aber auch Mal- und Zeichenmodelle (Aktmodelle) sind einkommensteuerpflichtig, Pflichtmitglied in der IHK und Gewerbetreibende. Aktmodell ist kein freier Beruf und die KSK will von solch küntlerisch unqualifiziertem Personal nichts wissen.
Ich will mich hier ja nicht schon wieder "aufplustern"... :) Aber auch Mal- und Zeichenmodelle (Aktmodelle) sind einkommensteuerpflichtig, Pflichtmitglied in der IHK und Gewerbetreibende. Aktmodell ist kein freier Beruf und die KSK will von solch küntlerisch unqualifiziertem Personal nichts wissen.
#28Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
06.01.2014
Nadja Auermann musste € 90.000,- Stafe bezahlen wegen Steuerhinterziehung so weit ich weiß... da stelle ich mich doch lieber auf einem Bein solange aufs Podest bis ich umfalle... :)
#29Report
06.01.2014
Man kann auch als Selbständiger ein Auto, oder ein Haus kaufen, ohne das der Verkäufer einen Gewerbeschein haben muss.
Ich schreibe immer in den Vertrag: Model macht das..., Rechte sind so..., Ich darf das..., Model bekommt dafür XXX. Bestätigt und erhalten am..., Unterschrft...
Es steht der richtige Name und die richtige Adresse des Models auf dem Vertrag, und der Vertrag gilt gleichzeitig als Quittung.
Ob derjenige der das Haus, oder das Auto verkauft, oder für mich modelt, das als Einkommen versteuert und ggf. Usatzsteuer abführt, hat mit mir nichts zu tun. Ich muss auch nicht bei Karstadt nach der Gewerbeanmeldung fragen und sie darauf hinweisen das sie die Einnahmen ggf. versteuern müssen.
Ich schreibe immer in den Vertrag: Model macht das..., Rechte sind so..., Ich darf das..., Model bekommt dafür XXX. Bestätigt und erhalten am..., Unterschrft...
Es steht der richtige Name und die richtige Adresse des Models auf dem Vertrag, und der Vertrag gilt gleichzeitig als Quittung.
Ob derjenige der das Haus, oder das Auto verkauft, oder für mich modelt, das als Einkommen versteuert und ggf. Usatzsteuer abführt, hat mit mir nichts zu tun. Ich muss auch nicht bei Karstadt nach der Gewerbeanmeldung fragen und sie darauf hinweisen das sie die Einnahmen ggf. versteuern müssen.
#30Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
07.01.2014
Das Hobbymodel schreibt ne Quittung (falls ich ein solches je bezahlen sollte), vom Model mit Gewerbeschein erwarte ich eine ordentliche Rechnung. So eine, wie sie mir meine Visas übrigens ganz selbstverständlich zukommen lassen. Wer von denen dann welches Geld versteuert, darf mir schnuppe sein.
#31Report
07.01.2014
ch will mich hier ja nicht schon wieder "aufplustern"... :) Aber auch Mal- und Zeichenmodelle (Aktmodelle) sind einkommensteuerpflichtig, Pflichtmitglied in der IHK und Gewerbetreibende. Aktmodell ist kein freier Beruf und die KSK will von solch küntlerisch unqualifiziertem Personal nichts wissen
Ich sehe keinen Widerspruch zu meinem Statement "Models und Mannequins sind in Deutschland Gewerbetreibende, wenn sie mehr als nur einmalig für Geld modeln."
Auch Aktmodelle sind Models. Und einkommenssteuerpflicht hat mit Gewerbeeigenschaft auch nichts zu tun. Jeder Gewerbetreibende ist einkommenssteuerpflichtiger Selbständiger, aber nicht jeder einkommenssteuerpflichte Selbständige ist ein Gewerbetreibender.
#32Report
07.01.2014
Das Hobbymodel schreibt ne Quittung (falls ich ein solches je bezahlen sollte), vom Model mit Gewerbeschein erwarte ich eine ordentliche Rechnung.
Und auch das Hobbymodel kann eine "ordentliche Rechnung" schreiben. Wie jedermann.
("Unordentliche Rechnungen" gibt es übrigens nicht. Allerhöchstens unvollständige.)
#33Report
07.01.2014
@ TomRohwer
Ja, KANN und DARF es. Ist aber vollkommen unnötig, da das "Hobbymodel" eh keine Mehrwertsteuer ausweisen darf und die Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung bezieht sich in diesem Fall ausschließlich auf den etwaigen Umsatzsteuerabzug beim zahlenden Unternehmer. Als Kostennachweis der getätigten Barzahlung kann dem Unternehmer eine Quittung somit vollkommen ausreichen.
Und auch das Hobbymodel kann eine "ordentliche Rechnung" schreiben. Wie jedermann.
Ja, KANN und DARF es. Ist aber vollkommen unnötig, da das "Hobbymodel" eh keine Mehrwertsteuer ausweisen darf und die Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung bezieht sich in diesem Fall ausschließlich auf den etwaigen Umsatzsteuerabzug beim zahlenden Unternehmer. Als Kostennachweis der getätigten Barzahlung kann dem Unternehmer eine Quittung somit vollkommen ausreichen.
#34Report
08.01.2014
Ja, KANN und DARF es. Ist aber vollkommen unnötig, da das "Hobbymodel" eh keine Mehrwertsteuer ausweisen darf und die Ordnungsmäßigkeit einer Rechnung bezieht sich in diesem Fall ausschließlich auf den etwaigen Umsatzsteuerabzug beim zahlenden Unternehmer. Als Kostennachweis der getätigten Barzahlung kann dem Unternehmer eine Quittung somit vollkommen ausreichen.
Es geht mir nur darum, den Begriff "Rechnung" zu entmystifizieren.
Wenn Du mit Deinem Auto in meinen Gartenzaun krachst, dann schicke ich Dir eine Rechnung über die Reparaturkosten.
Ganz ohne Steuernummer, ganz ohne Umsatzsteuer - weil eine Rechnung zunächst einmal nichts anderes ist als eine Zahlungsaufforderung, die bestimmte Informationen enthält, nämlich einen Zahlungsempfänger, einen Zahlungspflichtigen, ein Rechnungsdatum, einen Rechnungsgrund, ein Zahlungsziel (wieviel Geld bis wann wohin, wobei sich "bis wann?" ggf. auch aus dem BGB ergibt), und ein Rechnungsdatum.
Soll die Rechnung steuerlich geltend gemacht werden, dann müssen unter Umständen noch weitere Informationen hinzu - Umsatzsteuer und Steuernummer usw.
Das eine Quittung beim Hobbymodel genauso reicht ist einerseits völlig richtig, ändert aber überhaupt nichts daran, daß "Rechnung" und "Quittung" sachlich zwei vollkommen unterschiedliche Dinge sind.
Eine "Rechnung" ist eine Zahlungsaufforderung - die Zahlung soll erst noch erfolgen.
Eine "Quittung" ist ein Beleg über eine erfolgte Zahlung.
Es mag zwar unüblich sein, aber rein rechtlich spricht überhaupt nichts dagegen, daß ein Model (und auch ein Amateur-Model) "auf Rechnung" modelt, d.h. also erst modelt und dann darauf wartet, daß innerhalb von 14 Tagen (oder welcher Zahlungsfrist auch immer) das Honorar überwiesen wird.
#35Report
08.01.2014
Bei Penny bekomme ich den Bon auch nur auf ausdrücklichen Wunsch. Trotzdem gehe ich davon aus, dass dort die Steuer ordnungsgemäß abgeführt wird - wie auch in jedem Handyladen. Das Finanzamt würde nämlich merken, dass Waren eingekauft aber nicht verkauft werden.
Dort aber wird es elektronisch dokumentiert. Sollte woanders auch so sein. Selbst gastronische Betriebe müssen das.
Das Finanzamt würde es nur bei größeren Posten oder Stückzahlen merken. Bei Ladendiebstahl hat der Händler auch
nichts verkauft, wohl aber eingekauft.
Das ist der Grund, warum man mindestens einmal im Jahr Inventur macht...
Sonst könnte man eine Differenz zwischen Soll und Ist nämlich nicht feststellen.
#36Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
08.01.2014
Und auch das Hobbymodel kann eine "ordentliche Rechnung" schreiben. Wie jedermann.
Das ist mir schon klar. Da den meisten Hobbymodels aber hundert "?" durch den Kopf schwirren, wenn ich sage, sie sollen eine Rechnung mitbringen, ist eine Quittung einfach sinnvoller. Ich bin da mehr praxisorientiert.
Mit "ordentlicher" Rechnung meine ich natürlich eine vollständige...mit Datum des Shootings, Umsatzsteuer oder Kleinunternehmer, Adresse, Steuernummer... Man muss nicht immer gleich Haare spalten. ;)
#37Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
08.01.2014
Sollte woanders auch so sein. Selbst gastronische Betriebe müssen das.
*lach* ja...müssen sie. Wenn ich den Gastronom von nebenan dann aber im Schnapsladen um die Ecke Bareinkäufe tätigen sehe, statt die Spirituosen - wie sonst auch immer - beim Großhändler zu bestellen... :)))
Ich kenne das auch vom Blumengroßhandel: "Hallo Frau XY...heute auf Kundennummer oder Barverkauf?" ;)
#38Report
08.01.2014
Warum arten meine Posts immer so aus?
Meine gewerblichen Models schreiben mir ja auch immer brav Rechnungen, sonst können sie auch kein Geld bekommen.
Es ging um den Fall, dass ich ursprünglich ein TfP-Shooting mit einem normalsterblichen gemacht habe, jemand das Bild entdeckt, eine Lizenz erworben hat und ich das Model gerne nachträglich am Umsatz beteiligen möchte, weil ich das Jahr mit gutem Karma begi... ähm... ich meine: Weil ich so ein guter Mensch bin! Wegen der einmaligen Gage, möchte das Model jetzt nicht jedes Jahr Anlage EÜR ausfüllen, was ich verstehen kann.
Ich setz einfach mal was auf, was er mir unterschreiben soll, denn wenn ich mich jetzt noch 3 Tage damit beschäftige, hat sich der Lizenzverkauf nicht mehr gelohnt.
Meine gewerblichen Models schreiben mir ja auch immer brav Rechnungen, sonst können sie auch kein Geld bekommen.
Es ging um den Fall, dass ich ursprünglich ein TfP-Shooting mit einem normalsterblichen gemacht habe, jemand das Bild entdeckt, eine Lizenz erworben hat und ich das Model gerne nachträglich am Umsatz beteiligen möchte, weil ich das Jahr mit gutem Karma begi... ähm... ich meine: Weil ich so ein guter Mensch bin! Wegen der einmaligen Gage, möchte das Model jetzt nicht jedes Jahr Anlage EÜR ausfüllen, was ich verstehen kann.
Ich setz einfach mal was auf, was er mir unterschreiben soll, denn wenn ich mich jetzt noch 3 Tage damit beschäftige, hat sich der Lizenzverkauf nicht mehr gelohnt.
#39Report
08.01.2014
@ Jerome
Wie gesagt: Lass dir eine einfache Quittung unterzeichnen, vermerke einen Verwendungszweck für den Zahlbetrag darauf und packe diesen Beleg zu den restlichen Unterlagen für die Buchführung. Fertig. :-)
Wie gesagt: Lass dir eine einfache Quittung unterzeichnen, vermerke einen Verwendungszweck für den Zahlbetrag darauf und packe diesen Beleg zu den restlichen Unterlagen für die Buchführung. Fertig. :-)
#40Report
Topic has been closed
bis jetzt hat sich keine werbeagentur oder zeitschrift beschwert.