Models ohne Gewerbeschein bezahlen - aber wie? 115
22.01.2014
Der Tom hat nicht nur ein unglückliches Beispiel gewählt,sondern völlig am Thema vorbeigeschrieben und meinen Post zwar gelesen,aber nicht verstanden.:-))
Von Umsatzsteuer habe ich kein Wort geschrieben,lediglich von Steuernummer,die in der Rechnung stehen sollte.
Die Umsatzsteuer-Nummer bzw. USt-Ident-Nummer ist die einzige Steuernummer, die in einer Rechnung ggf. angegeben werden muß. Anderen Steuernummern müssen weder in der Rechnung stehen, noch "sollten" sie dort stehen.
Sie sollten vielmehr aus Datenschutzgründen dort besser nicht stehen.
#102Report
22.01.2014
Das ist aber auch ein schwieriges Thema weil sich mit der Kleinunternehmerregelung nicht so viele auskennen. Der Standard im normalen Leben ist der normale umsatzsteuerpflichtige Unternehmer. Ich hatte da trotz kaufmännischer Ausbildung und mehreren Jahren Berufserfahrung da überhaupt keinen Plan, wie soll das dann ein Hobbyfotograf wissen? Das ist klar dass da Verwirrung herrscht.
Ein Hobbyfotograf braucht da überhaupt nichts zu wissen... ;-)
Ein Hobbyfotograf verdient kein Geld mit der Fotografie oder seinen Fotos, ist nicht steuerpflichtig in Hinblick auf die Fotografie, kann ergo auch nichts absetzen, und da "Modeln" keine Leistung des Baugewerbes ist, kann der Hobbyfotograf dem Model problemlos Bargeld in die Hand drücken, ohne sich irgendeinen Gedanken darüber zu machen, wie die Quittung aussehen muß.
#103Report
22.01.2014
???? Du meinst, die Rechnungen, die du in deinem Leben üblicherweise zu sehen bekommst sind vom Supermarkt und dort ist Mehrwertsteuer drauf zu sehen? Einen Standard gibt es im deutschen Steuerecht nicht.
Selbstverständlich gibt es einen solchen Standard. Er findet sich in der Abgabenordnung und in den diversen Durchführungsbestimmungen zur Umsatzsteuer. Das ist alles penibel bis zum letzten Krümel geregelt...
#104Report
#105
22.01.2014
und was hat der ganze märchensteuer scheiß mit der frage des to zun NIX !!!
das model hat kein Gewerbe(-schein den es ehy nicht gibt ) ist also nicht umsatzsteuer abzungs berechtigt also einfach die summe drauf !!!
logischer weise kann der fotograf dann auch keine ust zurückholen ( sofern er dürfte)
und ich grübel immer noch an dem problem was kommt bei 1+1= wirklich raus ... das sind die wahren probleme
das model hat kein Gewerbe(-schein den es ehy nicht gibt ) ist also nicht umsatzsteuer abzungs berechtigt also einfach die summe drauf !!!
logischer weise kann der fotograf dann auch keine ust zurückholen ( sofern er dürfte)
und ich grübel immer noch an dem problem was kommt bei 1+1= wirklich raus ... das sind die wahren probleme
#106Report
22.01.2014
@Neptun-Photoart
Im Zweifel ist die Antwort immer 42. Damit liegt man eigentlich immer goldrichtig. Und genau wie in der Roman-/Filmvorlage wird diese Antwort nicht unbedingt jedem etwas nützen oder gar gefallen. :-D
Im Zweifel ist die Antwort immer 42. Damit liegt man eigentlich immer goldrichtig. Und genau wie in der Roman-/Filmvorlage wird diese Antwort nicht unbedingt jedem etwas nützen oder gar gefallen. :-D
#107Report
22.01.2014
mal zum TO :
"Es ging um den Fall, dass ich ursprünglich ein TfP-Shooting mit einem normalsterblichen gemacht habe, jemand das Bild entdeckt, eine Lizenz erworben hat und ich das Model gerne nachträglich am Umsatz beteiligen möchte ..... "
also quittung rechnung was och immer und das ganze dann auf 4760 (SKR03) bzw 6770 (SKR04) buchen fertsch
hab ich mir verklickt in der kack-buchhaltung darf mir das weberlein gerne korrigiern :D
"Es ging um den Fall, dass ich ursprünglich ein TfP-Shooting mit einem normalsterblichen gemacht habe, jemand das Bild entdeckt, eine Lizenz erworben hat und ich das Model gerne nachträglich am Umsatz beteiligen möchte ..... "
also quittung rechnung was och immer und das ganze dann auf 4760 (SKR03) bzw 6770 (SKR04) buchen fertsch
hab ich mir verklickt in der kack-buchhaltung darf mir das weberlein gerne korrigiern :D
#108Report
@ Carsten
Und was willste jetzt von mir hören? Etwa daß 1+1 = 2 ist? Oh Mann...
könnte ja auch 10 sein...
#109Report
22.01.2014
@ Neptun-Photoart
Kommt halt drauf an, wie genau jemand seine Kosten aufgeschlüsselt haben möchte. :-)
@ Carsten Weiss
Ganz genau! Deswegen sagte ich ja auch, daß die Frage zu ungenau gestellt wäre. :-D
Kommt halt drauf an, wie genau jemand seine Kosten aufgeschlüsselt haben möchte. :-)
@ Carsten Weiss
Ganz genau! Deswegen sagte ich ja auch, daß die Frage zu ungenau gestellt wäre. :-D
#110Report
ich hab die frage doch garnicht gestellt. das warst doch du! :D
jetzt mal nicht mir die schuld in die schuhe schieben.
jetzt mal nicht mir die schuld in die schuhe schieben.
#111Report
22.01.2014
Doch, Carsten. Ausnahmsweise mußt du mal dran glauben. Mir ist irgendwie danach. :-)
#112Report
ich hab schon lange damit aufgehört, an irgendwas zu glauben :D
#113Report
22.01.2014
Gut so. Mathematik ist nämlich weniger eine Sache des Glaubens. Vielleicht kannst du dich ja auch noch dafür begeistern. :-)
#114Report
ich kann mich doch dafür begeistern :D
aber zahlen sind halt nicht alles. mit oder ohne rechnung.
aber zahlen sind halt nicht alles. mit oder ohne rechnung.
#115Report
Topic has been closed
Er ist ein konkretes Beispiel dafür, daß auch auf einer Rechnung über einen Rechnungsbetrag von mehr als 150 Euro keineswegs zwingend Umsatzsteuer aufgeführt sein muß...
Das wiederum wurde in dem Posting
"Kleinbeträge bis 150,- €.
Darüber hinaus geht es nur mit Rechnung und zusätzlichen Angaben wie Rechnungsnr. Name ,Anschrift des Fotografen als Zahlender,Steuernummer."
nicht ganz korrekt behauptet. (Richtig ist: wenn USt ausgewiesen wird, dann muß der USt-Betrag auf der Rechnung bei einem Rechnungsbetrag über 150 € gesondert ausgewiesen werden, es reicht dann nicht die Angabe "einschließlich x Prozent USt".)
Um zu vermeiden, daß die Nachfrage kommt "Wer soll denn eine Rechnung über 150 Euro ausstellen können, ohne umsatzsteuerpflichtig zu sein?" wählte ich den Radiologen - weil der im Regelfall von allen Erbringern umsatzsteuerfreier Leistungen vermutlich die fettesten Rechnungen ausstellt.
Dasselbe gilt für den Landwirt - auch der ist ein Beispiel dafür, daß die Umsatzsteuerpflicht in der Praxis nicht ganz so simpel ist wie sich Klein Hänschen das manchmal vorstellt...