Models ohne Gewerbeschein bezahlen - aber wie? 115
06.01.2014
Du kannst Dich nicht strafbar machen, keiner verpflichtet Dich in diesem Fall dazu beizutragen ob ein Model ihre Einkünfte ordnungsgemäß versteuert. Die Gage in den Vertrag nehmen oder sonst geeignet dokumentieren und gut. Woher willst Du denn wissen, ob das Model in einem Jahr nur von Dir oder von zig anderen auch noch Gage erhält? Für das Model müssen schon einige Faktoren zusammen kommen bevor das Modeln i.S. der Rechtsprechung "geschäftsmäßig" betrieben wird.
Wenn Du einen Klemptner brauchst ist das schon anders, da wäre es offensichtlich wenn Du jemanden schwarz beschäftigst und dafür belangt wirst.
Wenn Du einen Klemptner brauchst ist das schon anders, da wäre es offensichtlich wenn Du jemanden schwarz beschäftigst und dafür belangt wirst.
#2Report
06.01.2014
Das Model kann ja Freiberufler sein, das ist ja kein zulassungspflichtiges Handwerk. Lass Dir ein Quittung unterschreiben und gut ist es.
#3Report
[gone] MauRocShi
06.01.2014
Ich hatte für 2013 noch keinen Gewerbeschein, sondern gebe meine 6,80 Euro Gewinn über Sonstige Einkünfte an, den Gewerbeschein hole ich mir die nächsten Tage weil es mittlerweile eine regelmäßige Geschichte ist und ich damit Gewinne erzielen will. Damit bin ich zur Anmeldung verpflichtet.
Die Fotografen haben sich den Empfang quittieren lassen und teilweise darauf hingewiesen dass das Model sich selbst um die Versteuerung kümmern muss.
Die Fotografen haben sich den Empfang quittieren lassen und teilweise darauf hingewiesen dass das Model sich selbst um die Versteuerung kümmern muss.
#4Report
06.01.2014
Im Zweifelsfall steht im Vertrag sowas wie "das Model verpflichtet sich, das Honorar (o. ä.) falls nötig zu versteuern" etc. pp.
Zumindest hatte ich sowas in der Art schon des Öfteren im Vertrag stehen ;-)
Zumindest hatte ich sowas in der Art schon des Öfteren im Vertrag stehen ;-)
#5Report
06.01.2014
eine Quittung sollte reichen. Sofern die Honorarzahlung im Vertrag geregelt ist, Höhe und Zahlungsfrist, sollte sogar eine zusätzliche Quittung nicht wirklich nötig sein. Ansonsten, wenn Du auf der ganz sicheren Seite sein willst, shoote nur mit Modellen die dir auch eine entsprechende Rechnung ausstellen können.
Ob das Model die Einahmen ordnungsgemäss versteuert, kann dir eigentlich egal sein, das ist Aufgabe des Models. Oder überprüfst Du auch ob der Bäcker, bei dem Du deine Brötchen kaufst, den Erlös ordnungsgemäss versteuert, bzw. lässt dir das von ihm bescheinigen?
Ob das Model die Einahmen ordnungsgemäss versteuert, kann dir eigentlich egal sein, das ist Aufgabe des Models. Oder überprüfst Du auch ob der Bäcker, bei dem Du deine Brötchen kaufst, den Erlös ordnungsgemäss versteuert, bzw. lässt dir das von ihm bescheinigen?
#6Report
06.01.2014
Einfache Quittung reicht ! - Wie das Model das hinterher angibt ist allein ihr Problem.
#7Report
06.01.2014
Aber selbstverständlich kannst du dir beim Bäcker den Kauf quittieren lassen.
Ich habe letztens in einem "Handyladen" ein Ladegerät gekauft und als ich eine Quittung gefordert habe, musste er 5 min lang seinen Block suchen und 2 min darauf lesen, wie man den überhaupt ausfüllt.
Zurück zum Thema:
RTL2 und Co. werden ihren "Darstellern" aus dem Mittagsfernsehen ja auch etwas zahlen und da wird niemand ein Gewerbe, geschweige denn einen Job haben. Von daher wird das wohl mal gehen.
Ich weiss nur noch nicht so recht, wie ich einen Modelvertrag verbuchen soll ohne Rechnungsnummer o.ä.!?
Ich habe letztens in einem "Handyladen" ein Ladegerät gekauft und als ich eine Quittung gefordert habe, musste er 5 min lang seinen Block suchen und 2 min darauf lesen, wie man den überhaupt ausfüllt.
Zurück zum Thema:
RTL2 und Co. werden ihren "Darstellern" aus dem Mittagsfernsehen ja auch etwas zahlen und da wird niemand ein Gewerbe, geschweige denn einen Job haben. Von daher wird das wohl mal gehen.
Ich weiss nur noch nicht so recht, wie ich einen Modelvertrag verbuchen soll ohne Rechnungsnummer o.ä.!?
#8Report
06.01.2014
Also wir haben einen ganz normalen Quittungsblock im Studio, den füllen wir aus - das ist gar nicht sooo kompliziert.
Der Assistent, das Model, die Aushilfe, etc. quittieren den erhaltenen Betrag und gut ist. Kannst dem FA natürlich noch Deinen Vertrag mit dem Model dazulegen - bei uns wurde das noch nicht gewünscht.
Der Assistent, das Model, die Aushilfe, etc. quittieren den erhaltenen Betrag und gut ist. Kannst dem FA natürlich noch Deinen Vertrag mit dem Model dazulegen - bei uns wurde das noch nicht gewünscht.
#9Report
06.01.2014
eine Quittung besagt ja auch nur, dass Du was bezahlt, nicht das der Erhaltende dieses auch versteuert. Das ist sein Bier.
Rechnungsnummer brauchst Du nicht unbedingt, einfach mit dem Paginierstempel deine Belegnummer draufstempeln und darunter verbuchen.
Rechnungsnummer brauchst Du nicht unbedingt, einfach mit dem Paginierstempel deine Belegnummer draufstempeln und darunter verbuchen.
#10Report
06.01.2014
Kompliziert ist das auch nicht. Ich war noch schockiert, dass der in einem Ladengeschäft wohl zum ersten mal eine Quittung ausgestellt hat!
Super, danke euch!
Super, danke euch!
#11Report
06.01.2014
Ich würde noch den auch für Rechnungen vorgeschriebenen Satz:
Steuerpflicht des Leistungsempfängers
anfügen, dann bist Du aus jedem Schneider raus.
Steuerpflicht des Leistungsempfängers
anfügen, dann bist Du aus jedem Schneider raus.
#12Report
06.01.2014
auch wenn OT, aber dem handyladenbetreiber würde ich die steuerfahndung auf den hals hetzen.
fängt erst klein an und endet bei hoeneß & co.
zum thema selbst:
für schwarzarbeit stellt man keine quittung aus und erhält keine.
erhältst du eine, bist du aus dem schneider. alles andere ist nicht dein bier.
nach meinem vertrag haftet das model selbstschuldnerisch für alle steuern und abgaben.
damit bin ich definitiv aus dem schneider.
fängt erst klein an und endet bei hoeneß & co.
zum thema selbst:
für schwarzarbeit stellt man keine quittung aus und erhält keine.
erhältst du eine, bist du aus dem schneider. alles andere ist nicht dein bier.
nach meinem vertrag haftet das model selbstschuldnerisch für alle steuern und abgaben.
damit bin ich definitiv aus dem schneider.
#13Report
06.01.2014
Schön das es noch Menschen gibt, die dem verfickten Staat, der uns ausbeutet, noch zur Seite stehen :-)
Daumen hoch für die Verräter !
Schön das es noch Menschen gibt, denen man die Fotoausrüstung stehlen darf und denen dann niemand zur Seite stehen muss. :-)
Daumen hoch für für ein solch soziales Engagement!
#14Report
06.01.2014
1. Man braucht keinen Gewerbeschein, um Steuern bezahlen zu dürfen.
2. Bei Penny bekomme ich den Bon auch nur auf ausdrücklichen Wunsch. Trotzdem gehe ich davon aus, dass dort die Steuer ordnungsgemäß abgeführt wird - wie auch in jedem Handyladen. Das Finanzamt würde nämlich merken, dass Waren eingekauft aber nicht verkauft werden.
3. Ich bin sicher: Phototraum hat das nicht so gemeint, aber er hat recht. Auch Selbständige Unternehmer sollten Steuern zahlen - wie deren Angestellte es auch tun.
2. Bei Penny bekomme ich den Bon auch nur auf ausdrücklichen Wunsch. Trotzdem gehe ich davon aus, dass dort die Steuer ordnungsgemäß abgeführt wird - wie auch in jedem Handyladen. Das Finanzamt würde nämlich merken, dass Waren eingekauft aber nicht verkauft werden.
3. Ich bin sicher: Phototraum hat das nicht so gemeint, aber er hat recht. Auch Selbständige Unternehmer sollten Steuern zahlen - wie deren Angestellte es auch tun.
#15Report
06.01.2014
B r u n o t o t t i 06.01.2014, 13:10 Toller sinnfreier Kommentar ! (Kopfschütteln)
Das kommentiere ich jetzt mal nicht weiter.
#16Report
06.01.2014
Bei Penny bekomme ich den Bon auch nur auf ausdrücklichen Wunsch. Trotzdem gehe ich davon aus, dass dort die Steuer ordnungsgemäß abgeführt wird - wie auch in jedem Handyladen. Das Finanzamt würde nämlich merken, dass Waren eingekauft aber nicht verkauft werden.
Dort aber wird es elektronisch dokumentiert. Sollte woanders auch so sein. Selbst gastronische Betriebe müssen das.
Das Finanzamt würde es nur bei größeren Posten oder Stückzahlen merken. Bei Ladendiebstahl hat der Händler auch
nichts verkauft, wohl aber eingekauft.
#17Report
06.01.2014
Genau, weil ja Handyläden nuuur auf Rechnung einkaufen ;)
#18Report
06.01.2014
Hätte er den Einkauf dokumentiert, wäre es ja kein Problem gewesen, mir einen Durchschlag auszuhändigen!
#19Report
[gone] User_165787
06.01.2014
Das viele Unternehmer, generell Menschen - auch Fotografen, Modelle oder Visa etc. ums überleben kämpfen, wird von einigen völlig ausgeblendet.
Und das liegt woran genau? Vielleicht an einem nicht (mehr) tragfähigem Business-Modell? Aber es ist so einfach, die Schuld auf "den Staat" zu schieben.
#20Report
Topic has been closed
da ich nicht immer mit Berufs- oder Nebeberufs-Models arbeite, die über einen Gewerbeschein verfügen, tut sich spätestens wenn sich das Model weigert wegen einer einmaligen Bezahlung ein Gewerbe anzumelden die Frage auf: Wie bezahle ich das Model?
Ich kenne es aus meiner Model-/Schauspielzeit so, dass...
a) der Auftraggeber mich nicht fest gebucht hat, solange keine Kopie des Gewerbescheins vorlag
b) solange ich noch keinen hatte, unterschreiben musste, den Job nicht gewerblich auszuüben und die Gage einer "Aufwandsentschädigung" entspricht
Wenn ich in dem Fall nach Variante b) handle, habe ich Angst mich als "Auftraggeber von Schwarzarbeit" strafbar zu machen und dazu weiss ich nicht, ob mir das Finanzamt so einen Vertrag als Ausgabe anerkennt.
Wie handhabt ihr das denn?
VG