Bitte um Prüfung meines TFP Vertrages 61

[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
15.12.2013
Als unstudierter Hobbyjurist sollte man tunlichst die Finger davon lassen, einen Vertrag in "Juristendeutsch" formulieren zu wollen. Das kann nur in die Hose gehen. Schreibt doch einfach in 2-3 kurzen Sätzen, was ihr zusammen machen wolllt. Dann verstehen´s beide Parteien...und im Notfall auch ein Richter.
Oder lernt euch kennen, habt mal ein bisschen Vertrauen und shootet auf freundschaftlicher Basis ohne (bzw. mit mündlichem) Vertrag.

Für Profis empfehle ich den kostenlosen Download von Model-Release Verträgen bei fast allen gängigen Bildagenturen. Die kann man mit 2 Sätzen auch für TfP anpassen.
15.12.2013
Als unstudierter Hobbyjurist sollte man tunlichst die Finger davon lassen, einen Vertrag in "Juristendeutsch" formulieren zu wollen. Das kann nur in die Hose gehen. Schreibt doch einfach in 2-3 kurzen Sätzen, was ihr zusammen machen wolllt. Dann verstehen´s beide Parteien...und im Notfall auch ein Richter.

Das ist so ziemlich exakt das zweite sinnvolle Statement im ganzen Thread...
Für Profis empfehle ich den kostenlosen Download von Model-Release Verträgen bei fast allen gängigen Bildagenturen. Die kann man mit 2 Sätzen auch für TfP anpassen.

Aber bitte nur von einer seriösen deutschen Agentur. Model-Releases, die aus anderen Rechtsräumen (USA, UK, Frankreich) kommen, führen bei Streitigkeiten, die auf der Grundlage deutschen Rechts entschieden werden, unter Umständen schnurstracks ins Desaster.
[gone] Gregor Wisniewski
15.12.2013
Meine güte, so viele richtlinien die sich teilweise gegenseitig Aufheben oder beschränkungen die es kompliziert machen.
Was spricht den bei einem TFP-Vertrag dagegen ihn recht leicht zu halten?

Einfach schreiben das beide die Veröffentlichungsrechte haben, beide sie nicht ohne Zusatzvertrg verkaufen dürfen.

Falls ein Model etwas zusätzliches wie haben will das diese Bilder nicht auf Seiten mit pornografischem Inhalt geladen werden dürfen o.Ä. fügt man einige Zeilen zum ausfüllen ein wo man jenes mal eben mit der Hand hinschreiben kann.

Oder seh ich das falsch?
15.12.2013
Vergesst das mit der "gewerbliche Nutzung", das ist a) überhaupt nicht juristisch definiert und b) könnte schon die Nutzung zur Eigenwerbung auf der MK als "gewerblich" ausgelegt werden (eben weil es nicht definiert ist). Viel Spaß dabei, einen Richter dafür zu bezahlen, dass er die Auslegung erfindet!
Besser ist "kein Verkauf an Dritte" oder wie es meine Juristenfreundin so schön für mich formuliert hat "Nutzung ohne Gewinnerzielungsabsicht".

Mein TfP-Vertrag darf gerne als Basis für eure eigenen Kreationen herangezogen werden. Bittedanke.

Den Porno-Absatz hab ich übrigens mittlerweile auch schon entfernt, weil er wie schon mehrfach hier geschildert wurde ebenfalls völlig zahnlos ist. Alles was zahnlos ist, hat in einem Vertrag nichts zu suchen, weil es mehr schadet als nutzt.
18.12.2013
Der Vertrag ist in Teilen widersprüchlich, wenn nicht sittenwidrig und kann jederzeit vom Model angegriffen werden. Rechtsberatung durch massenhafte (tw. sehr gute, manchmal aber eben auch nur gut gemeinte) Kommentare ist vollkommen ungeeignet, wenn man am Ende einen besseren Vertrag haben will. Man hat bestenfalls einen verschlimmbesserten. Ich kann nur davon abraten, aus dem Machwerk zu Beginn nun einen irgendwie besseren machen zu wollen. Das kann nur scheitern und so viel kostet ein "richtiger" Vertrag vom Anwalt auch nicht oder man bedient sich eines erprobten Vertrages von Freunden, soweit kein Urheberrecht dagegen steht.
@ Daniel Kötz

Endlich ein einschreitendes Wort vom Fachmann. Sehr lobenswert!
19.12.2013
der TO sollte sich über ... in Teilen widersprüchlich, wenn nicht sittenwidrig ... mal gedanken machen. ;)


@ Daniel Kötz
an dieser stelle könnte man doch einen ungefähren kostenrahmen benennen.
damit wäre sicher vielen geholfen, die vor vermeintlich zu hohen kosten zurückschrecken.

oder wäre das unerlaubte werbung für sie oder ihren berufsstand?
19.12.2013
Vergesst das mit der "gewerbliche Nutzung", das ist a) überhaupt nicht juristisch definiert und b) könnte schon die Nutzung zur Eigenwerbung auf der MK als "gewerblich" ausgelegt werden (eben weil es nicht definiert ist). Viel Spaß dabei, einen Richter dafür zu bezahlen, dass er die Auslegung erfindet!
Besser ist "kein Verkauf an Dritte" oder wie es meine Juristenfreundin so schön für mich formuliert hat "Nutzung ohne Gewinnerzielungsabsicht".

Erstens ist "gewerbliche Nutzung" juristisch genau klar definiert wie "gewerbsmäßige Nutzung", mit beiden Formulierungen hat im Bedarfsfall kein Richter ein Problem.

Zweitens ist "Nutzung ohne Gewinnerzielungsabsicht" immer eine nicht-gewerbliche Nutzung, denn eine unverzichtbare Voraussetzung von "gewerblichem Handeln" ist die Gewinnerzielungsabsicht.

"(Kein) Verkauf an Dritte" ist dagegen eine unbrauchbare Formulierung, weil im Regelfall im Zusammenhang mit Fotos überhaupt nichts "verkauft" wird. Es werden vielmehr bestimmte Rechte eingeräumt.
20.12.2013
Phototraum: Nein, es wäre nicht verboten, hier Hinweise über Kosten zu geben, aber in der Praxis will doch jeder etwas anderes, manche haben gute Vorlagen, manche wollen noch dies oder das drin haben. Ein grober Rahmen könnte wohl € 275,00 - 375,00 brutto sein.

Tom: Stimme, wie meist, zu, allerdings nicht zum letzten Punkt. Der Begriff Verkauf kann verwendet werden und ist dann ggf. auszulegen - aber ich bleibe dabei: Das ist kein Thema für so ein Forum.

Viele Grüße,
Daniel Kötz
20.12.2013
das ist doch mal eine ansage, die sicher einigen weiter hilft.
irgendwo dazwischen lag auch meine schätzung und somit
in einem durchaus akteptablen rahmen. wer tasende von euro
für sein equipment ausgibt, sollte diesen betrag doch übrig haben.

klar ist, dass es da keine fixe kostennote geben kann,
denn jeder hat seine eigenen befindlichkeiten und wünsche.
20.12.2013
@Daniel Kötz: 

Mal ehrlich: die unbrauchbarsten Verträge die im Netz "frei" rumschwirren SIND von Anwälten verfasst. 
Wer sagt mir dann, dass ich einen brauchbaren Vertrag dabei bekomme, wenn ich einen Anwalt konsultiere? 

Ein Beispiel hab dazu: Ein befreundeter Fotograf hat einen vollständig anwaltlich aufgesetzten Vertrag benutzt - dieser enthielt die beliebte Formulierung (sinngemäß, habe den Wortlaut nicht zur Hand!): "Dieser Vertrag git bis auf Widerruf auch für zukünftige Shootings". 

Nun ergab sich folgendes: Der Herr hat mit einem Model SEHR oft geshootet und wurde irgendwann auch zu einer Party geladen - um Fotos zu machen. Fotos von ihr hat er dann auch wohl im Netz veröffentlicht - und diese Dame hatte da etwas dagegen (es war nur sie auf den Bildern aber sie fand sich unvorteilhaft). Und hat (im Nachhinein!) gesagt, dass der Vertrag für die besagte Party eben NICHT gelten soll. Das Ganze ging bis vor Gericht und da hat der Fotograf verloren. Wie gesagt: Der Vertrag war individuell aufgesetzt von einem Anwalt. 

Ich habe meinen ersten Vertrag ebenfalls anwaltlich aufsetzen lassen. Auch der Vertrag enthielt haufenweise "problematische" Formulierungen. Wie das besagte "gilt auch für folgende", "kein Arbeitsverhältnis" und so weiter. Mein aktueller Vertrag ist komplett selber formuliert und dann befreundeten Anwälten und Jura Studentinnen gezeigt worden. Ob er wirklich wasserdicht ist weiss ich aber erst WENN ich es mal drauf ankommen lassen WÜRDE. 

Die Frage ist also: Woran erkennt ein juristischer Laie, dass das was ihm anwaltlich gegeben wird auch etwas taugt? :-)

Übrigens, da sie das selber nicht tun, hole ich das mal nach: Ihr Buch fand ich außerordentlich hilfreich für die Einarbeitung in die Materie

Viele Grüße,
Frank Becker
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
20.12.2013
Am besten gleich vom Anwalt fotografieren lassen... Wenn man Glück hat bekommt man einen TFP-Vertrag auf TFP-Basis...   :)
20.12.2013
ich glaube das größte problem ist in vielen fällen, dass die verträge eine "eierlegendewollmilchsau" sein sollen und auf ALLE gelegenheiten passen müssen. das beispiel mit der party fand ich bezeichnend. NATÜRLICH verliert er, wenn er einen vertrag über "alle weiteren shootings" macht und dann auf ner party fotografiert (party ist halt kein shooting).

für meinen teil halte ich es so einfach wie möglich und verlasse mich auch zum großen teil auf mein bauchgefühl, was das model angeht. und WENN ich einen wirklich wasserdichten vertrag haben will, dann muss ich halt geld dafür ausgeben. es ist in unserer "die app ist kostenlos" gesellschaft leider so, dass keiner mehr geld für know-how in die hand nehmen will und sich dann wundert, wenn der einen feuchten haufen in der hand hat, wenn es darauf ankommt.
20.12.2013
@sammysantos: Darauf kam es hier gar nicht an (Party oder nicht Party), denn er war ja zum Fotografieren "eingeladen" :-) 
Nein die Klausel an sich war eben unwirksam, da zu unbestimmt. Man muss tatsächlich wohl jedes Mal einen eigenen Vertrag machen, denn wie will man im Zweifelsfall BEWEISEN dass das Shooting TFP war? 

Viele Grüße,
Frank
20.12.2013
Keine Ahnung, wieso mein Beitrag hier immernoch Diskutiert wird, obwohl ich schon erwähnt habe, das der Vertrag komplett geändert wurde nach den Feeback hier :D
Vielen Dank an die Produktiven Fotografen, welche mir sehr geholfen haben.

Lg
Pascal
20.12.2013
@ BlueRose/Frank Becker: Danke für die Lorbeeren! :-)
Der Laie erkennt das an der Haftpflichtversicherung der Anwalts: wenn der falsch berät, haftet er.
Die Netz-Verträge sind m.E. eher nicht von Anwälten. So falsch kann keiner schreiben! :-)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
21.12.2013
Wer sagt mir dann, dass ich einen brauchbaren Vertrag dabei bekomme, wenn ich einen Anwalt konsultiere? 

Genau derjenige, der dir sagt, dass du mit einem Anwalt deinen nächsten Prozess auf jeden Fall gewinnst. ;)

Anwälte sind auch nur Menschen...und bei manchen habe ich mich schon gefragt, was sie während ihres Studiums getrieben haben oder wie sie durch ihre Prüfungen gekommen sind. Bei einer Freundin - welche grade in Scheidung lebt, hat ihre Familienanwältin "vergessen" - den Gatten wegen des Unterhaltes in Verzug zu setzen. Wer jetzt die verlorenen Monate wohl zahlt??? ;)

Bei einem befreundeten Pärchen (er Anwalt - sie Richterin) neckt die Dame der Hauses öfter ihren Ehegatten damit, dass er mit seiner dürftigen Prüfungsnote eben "nur" Anwalt werden konnte. :))))

Natürlich ist man bei juristischen Fragen bei Anwälten besser aufgehoben. Aber absolute Sicherheit hat man nur über eines:...dass man sterben muss, und dass man vom Anwalt eine Rechnung bekommt. ;)

Eine kleine Änderung in der MK wäre nett: TfP-Shooting, gesuchte Mitwirkende: Model, Visa, Anwalt. *lach*
21.12.2013
Tom: Stimme, wie meist, zu, allerdings nicht zum letzten Punkt. Der Begriff Verkauf kann verwendet werden und ist dann ggf. auszulegen - aber ich bleibe dabei: Das ist kein Thema für so ein Forum.

Ich formuliere es mal anders: statt von "Verkauf (von Bildern?)" zu reden - wobei man dann erstmal klären müsste, was denn gemeint sein soll, z.B. der Verkauf "dinglicher Fotos" (Prints) oder was - wäre es deutlich präziser, von der Einräumung von Nutzungsrechte an Dritte zu reden.

Aber das sind letztlich Petitessen. ;-)
21.12.2013
das ist doch mal eine ansage, die sicher einigen weiter hilft.
irgendwo dazwischen lag auch meine schätzung und somit
in einem durchaus akteptablen rahmen. wer tasende von euro
für sein equipment ausgibt, sollte diesen betrag doch übrig haben.

Vor allem dann, wenn man sich entschließt, Fotos mit Models zu machen für den Zweck, diese Fotos irgendwo zu veröffentlichen. Von wirtschaftlichem Verwerten will ich ja noch nicht mal reden, aber wer loszieht und viel Zeit und Geld darauf verwendet, unter Einsatz von Models Fotos für die Veröffentlichung zu produzieren, der sollte da schon in ein paar Basics investieren.  Das machen andere Menschen, die ihre Hobbies in gewerbliche Bereiche ausdehnen, ja auch.
21.12.2013
@Daniel Kötz:

Mal ehrlich: die unbrauchbarsten Verträge die im Netz "frei" rumschwirren SIND von Anwälten verfasst.

Die wenigsten von Anwälten verfassten Model-Releases schwirren frei im Netz herum, so altruistisch ist die Zunft nicht. Richtig ist, daß es einen solchen Mustervertrag gibt, bei dem ich mich allerdings schon seit Jahren fragen, ob sein Autor tatsächlich Rechtsanwalt ist.

Andererseits: auch Anwälte reden manchmal einen bemerkenswerten Unsinn zu rechtlichen Themen, vor allem, wenn sie zu Rechts-Laien sprechen...

Ich erinnere mich heute noch gut an ein Seminar am Rande der "PICTA" (Fotoagentur-Messe) vor einigen Jahren in Hamburg. Ein Hamburger "Medienrechts-Anwalt" hielt einen Vortrag zum Thema Fotorecht, in dem er sich zu der erstaunlichen Aussage verstieg, es sei in Deutschland nicht nur verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren, sondern auch Straßenkreuzungen, Brücken, und andere wichtige Verkehrseinrichtungen dürften nicht fotografiert werden.

Weil ich zunächst sicher war, daß ich mich verhört haben musste oder einfach die Aussage falsch verstanden hatte, fragte ich also nach. Doch, Bestätigung, ich hatte das schon richtig verstanden.

Okay.

Nach dem Vortrag ging ich zu jenem Anwalt hin, dessen Namen ich hier schamhaft verschweigen möchte, und sprach ihn darauf an. Ja, das sei so. Als ich ihn nach der Gesetzesgrundlage dafür fragte, bekam ich zur Antwort: "Weil, das ist eben so."

Was das ganze sollte - ich weiß es nicht. Vielleicht - nein, keine Unterstellung - war er nicht nüchtern, unter Drogen, es war in Wahrheit ein wissenschaftlicher Versuch... ich weiß es nicht.

Ich weiß nur, daß es seitdem einen Hamburger Rechtsanwalt gibt, die ich mit Sicherheit nie, nie, niemals mit einem Mandat beauftragen werde.
Wer sagt mir dann, dass ich einen brauchbaren Vertrag dabei bekomme, wenn ich einen Anwalt konsultiere?

Die Wahrscheinlichkeit. Trotz des oben gerade geschilderten. Brauchbare Verträge zu formulieren, ist das Alltagsgeschäft von Anwälten. Und gegen brauchbare Verträge zu klagen ebenso.
Ein Beispiel hab dazu: Ein befreundeter Fotograf hat einen vollständig anwaltlich aufgesetzten Vertrag benutzt - dieser enthielt die beliebte Formulierung (sinngemäß, habe den Wortlaut nicht zur Hand!): "Dieser Vertrag git bis auf Widerruf auch für zukünftige Shootings".

Nun ergab sich folgendes: Der Herr hat mit einem Model SEHR oft geshootet und wurde irgendwann auch zu einer Party geladen - um Fotos zu machen. Fotos von ihr hat er dann auch wohl im Netz veröffentlicht - und diese Dame hatte da etwas dagegen (es war nur sie auf den Bildern aber sie fand sich unvorteilhaft). Und hat (im Nachhinein!) gesagt, dass der Vertrag für die besagte Party eben NICHT gelten soll. Das Ganze ging bis vor Gericht und da hat der Fotograf verloren. Wie gesagt: Der Vertrag war individuell aufgesetzt von einem Anwalt.

Ja. Und was ist daran jetzt so erstaunlich?

Die Dame hat genau das gemacht, was im Vertrag vorgesehen war: widerrufen.

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