Bitte um Prüfung meines TFP Vertrages 61

@ Andreas Kwasniak

Ich für meinen Teil kann so einem doofen Stück Papier auch nichts weiter abgewinnen und erfreulicherweise sehen das meine Models genau so. Es gibt also nicht nur Fotografen, denen ein faires Shakehands genügt, sondern auch genügend Models - und Modelle sicherlich ebenso. :-)
14.12.2013
Man kann in diesem Fall nur hoffen, dass das Model
einen eigenen und geeigneten Vertrag dabei hat.
14.12.2013
Ja Vertrag hab ich schon geändert :)
Braucht nicht weiter drauf einzugehen, wie die Geier.... dachte hier wären die Leute "Humaner" als auf Facebook und co...
@ Kuba-Fotografie

Ein Shakehands als Ersatz für Schreibkram finde ich persönlich außerordentlich human. :-)
14.12.2013
Neue Version ^^ Bitte um erneute Stellungsnahme! :)

Modelvertrag -TFP-Shooting (TFCD)
Vertrag betreffend Fotoaufnahmen zwischen: Name, Vorname: _________________________________________________________Straße, Nummer: _________________________________________________________ PLZ, Ort: _________________________________________________________ Telefon u. E-Mail: _________________________________________________________- nachfolgend „Fotograf“ genannt -und

Name, Vorname: _________________________________________________________Straße, Nummer: _________________________________________________________ PLZ, Ort: _________________________________________________________ Telefon u. E-Mail: _________________________________________________________Geburtsdatum: _________________________________________________________ - nachfolgend „Model“ genannt -§ 1 Gegenstand des Vertrages  Dieser Vertrag gilt für ein Fotoshooting am _______________ für die Dauer von voraussichtlich __ Stunden.Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form:  [ ] Portrait [ ] Dessous[ ] Fashion [ ] Erotik[ ] Beauty [ ] Akt[ ] Lifestyle [ ] frei.Akt[ ] Cosplay [ ] Sonstiges:_________________________(Zutreffendes bitte ankreuzen) § 2 Vereinbarungen zu den Pflichten der Vertragsparteien  • Es handelt sich um ein TfP-Shooting (Time for prints/ Time for CD‘s) und deshalb heben sich Honorarforderungen und/oder Forderungen zur Aufwandsentschädigung gegeneinander auf; Fahrt-und Verpflegungskosten werden jeweils selbst getragen.  • Das Model erhält als Honorar vom Fotografen innerhalb von 3-4 Wochen (wenn nicht anders vereinbart) nach dem Shooting eine CD / DVD mit allen unbearbeiteten sowie 3-10 bearbeiteten Bildern, als voll aufgelöste Bilddatei, welche mittels elektronischer Bildbearbeitung durch den Fotografen aufbereitet werden. Zudem bekommt das Model eine Auswahl der im Rahmen des Shootings entstandenen Bildern (unbearbeitetes JPG / Originalgröße) Aus diesen Fotos darf sich das Model bis zu 5 Bilder aussuchen, welche vom Fotografen bearbeitet werden.1) • Beide Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen. __________________1) Bei einem Foto-Shooting ist immer mit einem „Ausschuss“ zu rechnen (falsch belichtet, verwackelt oder unscharf. Der Fotograf behält sich das Recht vor, die gesamte Zahl der Fotos, die bei dem Shooting entstanden sind, zu bewerten und einer Vorauswahl zu unterziehen. § 3 Vereinbarungen zu den Bilderrechten  • Eine kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bilderrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung. • Im Falle einer kommerziellen Nutzung der entstandenen Bilder wird das Model an den Einnahmen (nach Abzug der entstandenen Kosten) bei Akt-und Erotikaufnahmen mit 45% und bei allen anderen Aufnahmen zu 30% finanziell beteiligt.  • Beide Partien sind berechtigt die entstandenen Fotoaufnahmen, ohne zeitliche und örtliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke, sowie für nicht-gewerblichen Zwecke ( Eigenwerbung z.B. Internet, Sedcard ) in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden.  § 4 Sonstiges  • Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Ein Abweichen von der Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich vereinbart werden. • Die Namensnennung des Models bei Veröffentlichung der Bilder vom Fotografen ist wie folgt vereinbart:[ ] keine Namen / [ ] Nur Vorname / [ ] Vor- und Zuname
[ ] Künstlername: _______________________  • Der Fotograf ist in geeigneter Form als Urheber zu nennen. § 5 Salvatorische Klausel • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt   Ort, Datum: _________________________________   ____________________________ ____________________________Unterschrift Fotograf Unterschrift Model (bei Minderjährige auch die Erziehungsberechtigten)

PS: keine Ahnung, wieso die Formatierung hier sich zerstört :(
14.12.2013
@TO
Darf ich mal ganz offen was schreiben ohne das du böse wirst ? ^^
14.12.2013
Im neuen Entwurf haben jetzt beide Seiten kein Recht mehr auf gewerbliche Nutzung. War das so beabsichtigt? Ich biete den Fotomodellen die Auswahl zwischen der komplizierten Version (mit genauer Beschreibung von Eigenwerbung usw.) oder alternativ die Variante mit "gewerblich" an. 70% entscheiden sich für den Einschluss der gewerblichen Nutzung (natürlich für beide Seiten).

Ich sehe meine und fast alle anderen Beiträge nicht als Rechtsberatung, weil es nur darum geht, zu klären, was man denn eigentlich vereinbaren will - und nicht darum, wie man es gerichtsfest formulieren muss. Andernfalls müsste man sich ja schon die Frage stellen, ob es erlaubt ist, eigene Vertragsentwürfe zur Verfügung zu stellen.

Für fatal halte ich den Rat, gänzlich auf einen Vertrag zu verzichten. Richtig ist allerdings, dass Modellverträge meist mehr den Fotografen nützen als den Fotomodellen. Insofern ist es fast logisch, dass diesmal ein Fotomodell damit angefangen hat.
@ eckisfotos

"Fatal" ist daran eigentlich gar nichts - vor allem nicht, wenn beide Seiten wissen, was sie tun, sich gegenseitiges Vertrauen entgegenbringen und auch keiner der Vertragsparteien vor hat, jemanden über den Tisch zu ziehen.

Hinzu kommt noch, daß ich ausgiebige Vorabkonversationen schätze und aus all dem Geschreibsel ließe sich zur Not sicherlich auch die ein oder andere "vertragliche Vereinbarung" für die ein oder andere Partei ableiten, wenn es denn jemals soweit kommen sollte.

Als Hobbyist kann man sich diesen "Vertrauens-Luxus" durchaus gönnen. Tut bei vernünftigem Verhalten aller Vertragsparteien niemandem weh. Als Berufsknipser mag ein bisschen formelle Rechtssicherheit sicherlich nicht verkehrt sein.

Aber grundsätzlich gibt es ihn noch, den guten alten Handschlag! :-)
14.12.2013
Immer noch viel zu viel Reglements...
Fotograf und Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form:  [ ] Portrait [ ] Dessous[ ] Fashion [ ] Erotik[ ] Beauty [ ] Akt[ ] Lifestyle [ ] frei.Akt[ ] Cosplay [ ] 

...Ausschuss zu rechnen...


Beide Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen


Was  soll denn dieser ganze Blödsinn :-o
Wie gesagt, es fehlt noch eine Regel, wann das Model zur Toilette darf ;-)
Du beschwerst Dich, dass es hier schlimmer als auf FB ist? Du scheinst wirklich nicht zu erkennen, was Du da verzapft hast, oder?

Dem dem vielen Geld, was ne Ausrüstung kostet, müssten doch 150 Euronen für nen Anwalt drin sein.
 
14.12.2013
Diesmal möchte ich nur sagen das es hier (und andernorts) zum Glück Fotografen gibt die nicht solch einen Vertrags-Heckmeck aufführen. Es werden zu Anfang und am Ende des Shootings die Hände geschüttelt. Mehr Vertrag braucht es nicht. Wer möchte erhält eine Quittung mit Autogramm.

Danke! Was bringt denn bitte ein Vertrag, wenn man nicht Willens ist ihn durch zu setzen? Wie oft habe ich schon von Vertragsbrüchen gelesen und wie oft kam als Antwort "Und willste deswegen zum Anwalt rennen?" 
Nein, will man nicht! Von daher ist auch ein Vertrag eher sinnfrei. 
Ständig lese ich von Hobbyknipserei und Hobbymodels... wozu braucht man da bitte einen Vertrag?
 
14.12.2013
@Patrick Michael Weber

Ich bleibe bei "fatal" und verlinke gern ein paar Threads zu den Themen "Fotograf schickt keine Bilder" und "Modell will nachträglich Bildnutzung verbieten". Den zweiten Fall hatte ich zweimal und zwar mit Fotomodellen mit denen ich zwei (im Abstand von 6 Monaten) bzw. fünf (im Zeitraum von 3 Jahren!!!) Shootings hatte. Ausgelöst wurde das durch Wechsel der Lebensumstände (neuer Partner) bzw. durch Missbrauch eines Fotos durch einen Dritten (vermutlich aus dem Umfeld des Models). Es ist erschreckend. In beiden Fällen war kein vernünftiges Wort möglich - obwohl beide Modelle zum Zeitpunkt der Shootings bereits Abitur hatten. Wer so etwas erlebt, wird niemals auf einen Vertrag verzichten.
@ eckisfotos

Erst vor knapp einem Monat habe ich hier auf Bitte eines Models ein Bild gelöscht. Dabei habe ich mir irgendwie keinen Zacken aus der Krone gebrochen. Sie hat gefragt und die Umstände erklärt, ich hab's runtergenommen. Fertig. Bisher hat anscheinend niemand das Bild auf meiner SC vermisst. Das Fehlen des Fotos scheint also keine fatalen Auswirkungen auf mein hiesiges Darsein als Hobbyknipser zu haben. ;-)

Und da meine Models ihre Bilder immer bekommen, brauchen sie auch dafür keinen Vertrag. Mag jetzt zwar eingebildet klingen, aber ich selbst kenne meine Zuverlässigkeit und weiß, was ich wem versprechen kann, ohne hinterher in Bedrängnis zu kommen.

Allerdings möchte ich einmal mehr betonen, daß ich mir meine Shootingpartner u.a. nach zwischenmenschlichen Gesichtspunkten aussuche und zwar einfach weil die Knipserei eine Freizeitbeschäftigung ist und ich meine Freizeit nicht mit Panneköppen verbringen will. Das bewirkt, daß ich mit meinen Shootingpartnern im Regelfall einen sehr freundschaftlichen Kontakt pflege, was wiederum zur Folge hat, daß beide Parteien absolut locker und verständnisvoll miteinander umgehen können.

Beispiele für lockeren und verständnisvollen Umgang:
- Termin vereinbart. Model kommt zu spät. Ist mir scheiß egal, weil ich mich trotzdem freue und dann halt eine Stunde mehr faul vor der Glotze hängen konnte.
- Beim Shooting kriege ich irgendwas nicht so abgelichtet, wie wir das geplant hatten. Dem Model ist's egal und es sagt gut gelaunt "Nächstes Set!".
- Ich kriege die Bilder nicht so schnell bearbeitet, wie versprochen. Kurz bescheid gesagt und gesagt bekommen, daß das kein Problem wäre und ich mir einfach Zeit lassen soll.
- Wir verquatschen uns gnadenlos auf der Couch. Ist uns beiden aber scheiß egal, weil wir nett gequatscht haben, der Kaffee lecker war und wir dann einfach ein nächstes "Foto-Date" ausmachen, bei dem wir dann etwas ranklotzen.

Auch kenne ich von meinen Shootings keine festen Zeiten - halt diese typischen 3-4 Stunden. Ne, man trifft sich einfach zu einer vereinbarten Zeit und dann ist im Normalfall "open end" angesagt. Da schaut man höchstens mal auf die Uhr, um den letzten Zug nicht zu verpassen oder man stellt fest, daß es schon mitten in der Nacht ist und man mal so langsam die Segel streichen könnte.

Mir haben schon genügend Models davon erzählt, wie wohl sie sich bei dem und dem Fotografen gefühlt haben. Umgekehrt haben dieselben Models dann aber auch erzählt, daß sie bei anderen Fotografen so früh es ging wieder abgehauen sind.

Wer SOWAS erlebt, der wird JEDERZEIT auf einen Vertrag verzichten. :-)

Ich habe zwar einen Vertrag griffbereit liegen, ich weiß aber auch, daß der nicht "wasserdicht" ist. Einfach deshalb, weil ich das Thema aus eigener Erfahrung nicht weiter ernst nehmen muß, sondern erfreulicherweise extrem lasch damit umgehen kann.

Deine Problemfälle in allen Ehren, aber selbst DIE wären für mich in keiner Weise ein Grund dafür, zukünftig jeden Shootingpartner damit zu "belästigen".
14.12.2013
Der Patrick beschreibt es auf den Punkt wie es auch bei mir Hobbyknipser zu geht.
Aber halt, ein paar habe ich schon gemacht, dann, wenn Bilder einem Dritten (Firmen) überlassen wurden, weil sie uns ne geile Location zur Verfügung gestellt hatten. Wobei, eigentlich hätte es dessen nicht bedurft, weil die Mädels megastolz waren, ne Website oder nen Flyer eines großen Unternehmens zieren zu dürfen.

Um etwas Topic beizusteuern: Hier waren die gemachten bzw. überlassenen Bilder als Thumbs dem Vertrag als Anlage beigefügt.
Vertrag ist gut uns schön, aber um welche Bilder es sich handelt ist kaum nachweisbar, ExIf-Daten sind locker mit einem Editor zu fälschen.
@ .::DIGI|mik::.

Wenn ich die Situation aus meinen persönlichen Erfahrungen und aus dem ganzen Drumherum an Erzählungen einigermaßen richtig einschätze, hapert es im Hobbybereich oftmals daran, daß sich die Leute für die Wahl ihrer Shootingpartner einfach zu wenig Zeit nehmen oder auch durchaus zu wenig Mühe geben. Und dann noch dieses scheinbar nicht gerade seltene Verhalten von Fotografen, die Models als Ware anzusehen und auch so zu behandeln. Da wundert es mich dann auch nicht weiter, wenn die Models dann auf die Minute genau das Shooting beenden.

Sorry, aber wer geht schon abends ins Kino und nimmt Leute mit, die einem den Abend irgendwie versauen könnten? Unter Freunden oder guten Bekannten wird man sich wohl IMMER auf einen Film einigen können. Nimmt man dagegen den flüchtigen Freund eines noch flüchtigeren Bekannten mit, kann es durchaus passieren, daß er dich hängen lässt oder zu spät kommt, weil er halt was besseres gefunden hat, oder vielleicht auch den ganzen Film über rummault.
14.12.2013
Gaaanz genau!

20 Zeichen
14.12.2013
als model würd ich den vertrag vom TO so nicht unterschreiben - da is so viel geschwafel drin dass man die übersicht verliert. jeder vertrag der versucht ALLE EVENTUALITÄTEN zu regen scheiter an nun ja ungeregelten eventualitäten. wozu soll man die aufnahmebereiche reinnehmen? das spricht man vorher ab und regelt ggf nur das was NICHT veröffentlicht werden darf und das dann so: zb nicht freiz akt oder erotik reinschreiben sonder eher bilder mit schtbaren nippeln und schambereich dürden nicht veröffentlicht werden. oder du musst einen seitenlangen anhang machen mit definitionen von zb erotik was ja natürlich was tooootal anderes ist als freizügiger akt ....

außerdem aus welch lustigem grund soll ich bei tfp dem knipser kommerzielle rechte einräumen im sinne von verkauf von bildern

wenn du schon n model bilder aussuchen lässt und dir freihälst ob du die bearbeitest oder nicht - warum lässt du das model dann überhaupt bilder aussuchen???

ich hab rechtsanwaltsfachangestellte gelernt - lektion nr 1 im vertragsrecht:
- vertrag regelt was (tfp shooting vertrag oder pay shooting vertrag)
- personalien beider vertrasparteien
- datum + ort
- KURZ und VERSTÄNDLICH geschrieben was geregelt werden: bilder werden erstellt, bilder werden verwendet für (selbstdarstellung im inet/flyer/bücher/ausstellungen/verkauf/ - beide vertragspareiteien sollten gleichwertige nutzungsrechte bekommen da benachteiligungen im nachhinein angefochten werden können und man wiederum nur diskussionen erntet
- ggf leistung: wie viele bilder in welchem zeitraum fotograf liefert + mitsprache des models bei bildauswahl oder dessen ausschluss
- ausschlüsse: zb veröffentlichung oder veräußerung in bestimmten kontexten (zb pornographie/politische inhalte...) + bildverfremdung duch model/dritte einräumung oder eben ausschluss dessen
- unterschrift .

alles was begleitperson etc anbelang einfach normal per pn besprechen. in verträge gehört das nicht! und körperhaltungen ablehnkram - naja wenn model was nicht will machts auch nicht - logisch oder dass du die nicht zwingen kanns ... lach

gewerbliche verwendung sollte einfach immer gesondert geregelt sein und zwar vor der verwendung. woher soll das model denn sonst wissen wo du die bilder verscherbels und was du da erwirtschaftest. ich unterzeiche als model soche verträge nie weil ich das nicht kontrollieren kann und im zweifel kassiert der fotograf - model geht leer aus weils nicht mal informiert wird/werden kann weil zb umgezogen/tel geänder/aus der mk ausgetreten/nicht erreichbar ist.
wenn tfp dann tfp - wenn gewerblich dann pay und von vornerein geregelt wofür bilder verwendet werden.



 
14.12.2013
Mal zurück zum T.O. ....

warum um Gottes Willen so kompliziert? Und so viel Text, der noch dazu Interpretationsspielraum lässt. Und DAS ist nicht das was du willst, glaub es mir, denn dann kannst du auf schriftliches gleich ganz verzichten ...

Merke: Verträge macht man solange man sich verträgt - und NUR für den Fall, dass man sich mal nicht mehr verträgt. Deswegen muss der Vertrag "wasserdicht" sein.

Was brauchst du also im Vertrag? 

1. Natürlich euere Daten als Vertragspartner, dazu das Geburtsdatum des Models (wegen der Geschäftsfähigkeit)
2. Ein Model-Release für dich, also ein wirksamer (!) Verzicht des Models auf "das Recht am eigenen Bild".
3. Eine Regelung zur Namensnennung.
4. Eine Regelung zur Bildbearbeitung.
5. Für das Model "einfache Nutzungsrechte" an den Bildern (oder eine Bezahlung).
6. Vertragsdatum, -ort und Unterschrift aller Beteiligten.   

Das wars! Alles andere macht man mündlich oder auf den "Kulanzweg". 
Sehe deine Modelle als Partner und nicht als Gegner (wie dein jetziger Vertrag suggeriert!). 

Je weniger Text und je eindeutiger, desto besser. Je weniger Regeln und Einschränkungen, desto besser. 
Alles was schwammig oder "angreifbar" sein könnte raus werfen. Z.B. "Arbeitsverhältnis" - wenn es eines wäre könnte man es SO nicht ausschließen ;-) Entweder es ist eines oder eben nicht. Hat im Vertrag null verloren. Wenn du dich absichern willst schreib einfach, dass der Vertrag für EINEN Aufnahmetermin gilt. 

Ein weiterer "Killer" ist übrigens die beliebte Klausel "der Vertrag gilt auch für weitere Shootings". Das geht aus verschiedenen Gründen in die Hose. Nähres bei Interesse gern auf Nachfrage ...

Viele Grüße,
Frank / Blue Rose Pictures & Aktprojekt.de
14.12.2013
@babylol: 

Überwiegend Dàccord, bis auf folgendes:

Ausschlüsse bei Veröffentlichung: Sollten NICHT in den Vertrag. Pornografie ist leider nicht eindeutig geregelt - darunter verstehen viele etwas völlig verschiedenes. Wenn das Model Bilder "mitmacht", die sich in dem Umfeld veröffentlichen lassen, dann ist das so. Da werden kaum "brave" Bilder genutzt ... zumindest NIE legal. Und Bilderklau kann man im Vertrag eh nicht ausschließen. 

Das kann man (wie von dir vorgeschlagen) so regeln: "Bilder mit sichbaren Brustwarzen (und/oder Schamlippen) werden von jeder Veröffentlichung ausgeschlossen". Hab ich selber in der Vergangenheit auch so gemacht. Inzwischen gebe ich den Vertrag mit der Zusatzklausel jedoch praktisch nicht mehr heraus und halte mich einfach an das mündlich/menschlich vereinbarte.

Ein Model soll aus meiner Sicht möglichst nur die Bilder machen zu dem es auch stehen kann. 

Gewerbliche Nutzung: Wer sich die untersagen lässt, ist als Fotograf schlichtweg DUMM. Denn die liegt bereits dann vor wenn man ein Gewerbe anmeldet oder freiberuflich arbeitet und Werbung mit den Bildern macht. Allenfalls den VERKAUF von Bildern (an Dritte) würde ich mir untersagen lassen. 

Viele Grüße,
Frank / Blue Rose Pictures & Aktprojekt.de
14.12.2013
naja, ob es DUMM ist die kommerzielle nutzung von bildern auszuschließen würde ich in dieser pauschalität nicht entscheiden wollen - schließlich ist nicht jeder hier, um seine brötchen damit zu verdienen. mir ist es als reiner hobby-fotograf (ohne jegliche ambitionen auf mehr) sogar ziemlich wichtig, dass dieser ausschluss enthalten ist, denn SOLLTE mal ein kommerziell verwertbares bild entstehen (was natürlich reiner zufall wäre) würde ich doch nen ziemlichen hals bekommen ,wenn ich nicht zumindest a) davon wüsste und b) am gewinn beteiligt würde. somit steht in meinem tfp vertrag, dass die kommerzielle nutzung von durch mich erstellten bildern ausgeschlossen ist und sich die vertragsstrafe bei verstoß auf die höhe der erzielten einkünfte beläuft .... und by the way .... ich fände es auch super, wenn man die shootings auf handschlag vereinbaren könnte, habe mit meinen models einen super entspannten kontakt, bin großer freund von "wer spricht, dem wird geholfen" aber wer kann sich heute noch darauf verlassen - ein paar basics müssen m.E. einfach geklärt sein - zur beiderseitigen sicherheit
[gone] Die kreative Idee
15.12.2013
Mit einem Vertrag sichert man sich ab.

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