Verwaltungsgericht bestätigt Kopierverbot für Personalausweise 58

[gone] User_6449
12.12.2013
Dann leiht man sich eben gar keine Schlittschuhe mehr aus.
Ist bei älteren Leuten auch viel besser für die Gesundheit ...

Ich war letztes Wochenende im Eisstadion in Hannover (weil
das im Winter öfter vorkommt) und die wollen lediglich Geld
als Pfand plus Leihgebühr. Aber keine persönlichen Daten ...

Viele Grüße
Peter
Zitat Peter Herhold:
Jeder mit ein Wenig technischem Verstand und geeigneten Geräten kann den
Inhalt der Chips der neuen Ausweise auslesen. Ganz genau so einfach, wie
die Daten jeder EC oder Kreditkarte.


Ja? Ich denke, dass es gerade NICHT möglich ist, diese Daten auszulesen. Ich kann den Chip zerstören, das stimmt, aber das ist nicht schwer, aber auslesen kann man die Daten nicht unberechtigt.

Das Fraunhofer Institut sagt:
Ein widerrechtliches Auslesen von Daten ist nicht möglich. Daten können nur dann aus dem Chip ausgelesen werden, wenn der Dienstanbieter – z.B. ein Onlineshop – ein Berechtigungszertifikat  besitzt.  Und wenn der Personalausweisinhaber das Auslesen von Daten durch Eingabe seiner PIN genehmigt.


Ich glaube, selbst der CCC hat das noch nicht einmal geschafft.
Zitat von eckisfotos:
Ich habe mich selber im www mal auf die Suche gemacht und an diversen Stellen die Info gefunden, dass es KEIN generelles Kopierverbot von Ausweisen gibt. Ich habe mir auch die verlinkten Paragrafen durchgelesen (§14-§20) und dazu nichts gefunden, was eine aus meiner Sicht klare und eindeutige Aussage dazu hergibt.
In den meisten Texten geht es um elektronische Erfassung (was auch oft Scannen genannt wird) und Speicherung der Ausweisdaten.

Ob ich fotokopiere oder ob ich scanne, das ist egal, es ist beides eine Speicherung der Daten, einmal ist es halt eine elektronische Speicherung der Daten.

Aus Sicherheitsgründen verbietet das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis das Fotokopieren. Dies geht aus der Gesetzesbegründung zu den §14 und folgenden §15/17 bzw. §18/20 PAuswG sowie einer Klarstellung des Bundesinnenministeriums hervor.

Hier die Gesetzesbegründung zu den §14
Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. (…) Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.

Somit will der Gesetzgeber das nicht und das PAuswG ist dementsprechend auszulegen.

Bitte nicht auf dem Part "optoelektronische Erfassung („scannen“) " versteifen, es ist fotokopieren und scannen gemeint. Fragt doch einfach einmal Eure zuständigen Datenschutzbeauftragten, die können einem Material zusenden. Man kann die ganzen Begründungen zum Gestzgebungsverfahren des PAuswG einsehen und daraus geht es explizit hervor. Bloß weil im Gesetz etwas steht, was man so oder so auslegen kann, bedeuten es nicht, dass es richtig ist, es so oder so auszulegen. Und gerade eine Gestzesbegründung zeigt dem leser, wie es gemeint ist.

Ich denke, dass man sich sehr gut darüber diskutieren kann, ob es Sinn macht oder was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, aber es macht keinen Sinn, darüber zu diskutieren, OB es verboten ist oder nicht, wenn es schwarz auf weiß geschrieben steht, dass es verboten ist und es wurden diverse Quellen angegeben, die belegen, dass es verboten ist:

  1. Der niedersächsische Landesdatenschutzbeauftragte
  2. Das VG Hannover  (U.v. 28.11.2013 - 10 A 5342/11)
  3. Gesetzesbegründung zu  §14 PAuswG

28.12.2013
Ich denke, dass man sich sehr gut darüber diskutieren kann, ob es Sinn macht oder was sich der Gesetzgeber dabei gedacht hat, aber es macht keinen Sinn, darüber zu diskutieren, OB es verboten ist oder nicht, wenn es schwarz auf weiß geschrieben steht, dass es verboten ist und es wurden diverse Quellen angegeben, die belegen, dass es verboten ist

Danke.
28.12.2013
heute am Schloßplatz gesehen: bei der Ausleihe von Schlittschuhen wird der Ausweis als Pfand verlangt .... na hoffentlich kopieren sie ihn da nicht :)

Das ist schlicht ebenfalls verboten:


§ 1 Personalausweisgesetz Ausweispflicht; Ausweisrecht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
#26
29.12.2013
Das die MK eien Ausweiskopie verlangt ist natürlich auch illegal
wurde auch schon mehrfach geschreiben

Es fehlen auch die Angaben zu
Nutzung, Aufbewahrung, Zugang und Überprüfung
vom fehlenden Datenschutzbeauftragten.
29.12.2013
Treffer, versenkt                                .
29.12.2013
es soll reisebüros / reisveranstalter geben, die raten, vor einem auslandsurlaub die papiere (ggf den pass) zu kopieren
damit - falls das original geklaut wird - noch ein ident nachweis möglich ist

womöglich geht es also nicht darum, dass die kopie verboten ist sondern wegen datenschutz an die verwendung / speicherung / auswertung besonders grosse anforderungen gestellt werden (oder diese auch untersagt ist)
Dieser Thread hat mich neugierig gemacht, so dass ich mal geschaut habe, was der Gesetzgeber nun mit dem neuen Perso überhaupt will und warum er da so pingelig ist. Ich bin zu folgendem Schluss gekommen: (korrigiert mich, wenn ich falsch liege)

Der Grundgedanke des Gesetzgebers in Sachen Perso ist, dass der Perso dazu dient, den (zuständigen) Behörden zu beweisen, wer man ist. Er dient in erster Linie nur dazu, sich gegenüber dem Staat (im weitesten Sinne) auszuweisen. Der Perso ist nicht extra dafür hergestellt worden, dass das Fitnessstudio weiß, wer ich bin, aber es ist "erlaubt" sich damit privat "auszuweisen".
Und da haben wir es schon, "ausweisen" brauche ich mich gegenüber dem Fitnessstudio nur mit Namen, Adresse, Geburtsdatum (um mich eindeutig zu identifizieren, falls ich Franz Meyer heiße), der Adresse und dem Foto. Damit habe ich gegenüber dem Fitnessstudio bewiesen, wer ich bin und das Fitnessstudio hat alle Daten für einen Vertrag.

Alle anderen Aussagen auf dem Perso gehen das Fitnessstudio nichts an:

  • Seriennummer
  • Zugangsnummer
  • Letzter Tag der Gültigkeit
  • Ausstellende Behörde
  • Maschinenlesbare Zone



aber das kommt alles mit drauf auf die Fotokopie und das möchte der Staat nicht, denn das geht niemanden etwas an.

Das mit dem Chip und der elektronischen Lesbarkeit ist schon mehr etwas, wo der Gesetzgeber an das ausweisen im zivilen Bereich gedacht hat, aber auch hier, wird sichergestellt, dass das Gegenüber nur mitbekommt, was es benötigt:

  • "ist der Mensch volljährig?" (hier sagt der "Perso" nur ja oder nein, er sagt nicht, wann die Person geboren ist)
  • "Name und Anschrift",
  • "Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort"



Ich finde diese Möglichkeit übrigens sehr gut. Ich kann mich mit meinem Perso auf mein Rentenkonto einloggen, oder bei der Schufa. Als ob ich dort wäre und dem Sachbearbeiter meinen Perso zeigte.

Die besonders "versteckten" elektronischen Dinge auf dem Perso gehen dann wieder nur die Behörden etwas an, also die Fingerabdrücke z.B.


Ich verstehe das absolut, dass man als angehender Arbeitnehmer dem Arbeitsgeber nicht sagen wird, dass es verboten ist, wenn er meinen Perso kopiert, da wäre man ja schön blöd. Man kann auch zu stolz sein. Mal im Ernst, dann soll er das Teil doch kopieren, der Arbeitgeber wird schon kein illegaler Datensammler sein, der mit den Daten etwas ganz schlimmes vorhat.

Wenn man gar nicht darüber hinweg sehen kann, dann kann man ja mit dem Arbeitgeber reden, wenn man schon einige Zeit in der Firma ist, vielleicht änder er sein Verhalten ja.
Oder man schwärzt ihn anonym beim Landesdatenschutzbeauftragten an, der wird ihn dazu auffordern, es zu unterlassen.
es soll reisebüros / reisveranstalter geben, die raten, vor einem auslandsurlaub die papiere (ggf den pass) zu kopieren
damit - falls das original geklaut wird - noch ein ident nachweis möglich ist


das ist doch eine gute Idee.
So kann ich mich dann in der Botschaft oder dem Konsulat wenigstens "quasi ausweisen" aber die Beamten können so sicherlich schneller helfen.
Eine Kopie gilt zwar nicht, aber wenn man sich heutzutage einen Wagen mietet, dann bekommt man bei einigen Mietfirmen auch nur eine Kopie des Fahrzeugscheins. Der gilt aber nicht.

Ob ich die 20,- Euro Verwarngeld vom Mietservive wieder bekomme?
#33
die frage ist dann, kann ich die mietwagenfirma in regress nehmen, weil die sich vorher geweigert haben, mit den fahrzeugschein auszuhändigen?
[gone] ANGELINA HAMBURG * Lass´ Leute reden *
29.12.2013
Ich bin vor 3 Wochen überfallen worden:

Geld, Führerschein, Bankkarten, Krankenkassenkarte

+ AUSWEIS

= Alles fort.

Ich habe wegen "fahrlässiger Körperverletzung" (stürzte beim Überfall und brach mir mein Sprunggelenk), sowie "Diebstahl" bei der Polizei Anzeige gegen "unbekant" erstattet und ...

... DIE waren froh, dass ich meinen "alten" Ausweis kopiert hatte und denen geben konnte.

Wie passt das zusammen oder verstehe ich da etwas falsch?

Muss ja - für private Zwecke - erlaubt sein, sonst hätten die doch was gesagt?

Angie
#36
30.12.2013
Im Zusammenhang mit dem Personalausweis hat das BMI das Recht zur Privatkopie ausdrücklich bestätigt.
Aber auch betont: Eigentum und Urheberrecht liegt bei der Bundesrepublik Deutschland.

Mit der Kopie hat du denen 5 Minuten Arbeit gespart
Es hätte auch gereicht wenn du Ausweisnummer, Ausstellungsdatum und Behörde gewusst hättest.
Das Zentralregister ist für exakte Anfragen, nicht für grobe optimiert (Datenschutz sei dank).


Das Fitnessstudio  muss überhaupt nicht wissen wer ich bin.
Das einzige berechtigte Interesse das die haben können ist, das ich meinen Teil des Vertrages erfülle
Also Zahle.
Wenn nicht können sie ja sofort ihren Teil verweigern.
Verträge sollen ja immer für beide Seiten gleich sein. Also soll auch der Mitarbeiter dort nachweisen wer er ist und das er die nötige Prokura hat.
Personalausweis und Handelsregisterauszug reichen ;-)
Das macht denen vielleicht deutlich wie unberechtigt ihre Forderung ist.
Gut, meist habe die wohl Mitarbeiter denen die Chefs nicht zutrauen Namen und Bankverbindung bei Abbuchung fehlerfrei aufzuschreiben.
Oder Bargeld verlustfrei entgegenzunehmen.
Das Problem sollten aber die Chefs und nicht die Kunden lösen.
 
Mit der Kopie hat du denen 5 Minuten Arbeit gespart
Es hätte auch gereicht wenn du Ausweisnummer, Ausstellungsdatum und Behörde gewusst hättest.
Das Zentralregister ist für exakte Anfragen, nicht für grobe optimiert (Datenschutz sei dank).

Es gibt ein Zentralregister? Das wäre schön, wenn es so etwas gäbe, bzw. wenn Behörden auf so etwas zugreifen könnten.
Es mag sein, dass die Bundesdruckerei eine Datenbank hat mit allen erstellten Persos aber darauf kann man nicht zugreifen.

Die Polizei benötigt die Ausweisnummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde nur zur POLAS/INPOL Speicherung.
Leider gibt es kein Zentralregister, wo man Einwohnermeldedaten erfragen kann in Deutschland (Polen hat so etwas).
Man benötigt die Meldegemeinde, muss dann bei der Dienststelle dort anrufen und die schauen in den Rechner des Einwohnermeldeamtes und können dann die Daten angeben.
Das Fitnessstudio  muss überhaupt nicht wissen wer ich bin.
Das einzige berechtigte Interesse das die haben können ist, das ich meinen Teil des Vertrages erfülle
Also Zahle.

Natürlich müssen die wissen, wer Du bist. Solltest Du Deiner vertraglichen Pflicht (der Zahlung des Entgeldes) nicht nachkommen, so benötigen sie Deine Personaldaten zur Vollstreckung, bzw. für weitere rechtliche Schritte.
Hätten die Deine Daten mündlich in gutem Glauben aufgenommen, so hättest Du ja jegliche Angaben machen können.

Und dass das Fitnessstudio Dir einen Handelsregisterauszug zeigt ist weltfremd, ebenso, dass der Mitarbeiter Dir seinen Perso zeigt.
Das macht denen vielleicht deutlich wie unberechtigt ihre Forderung ist.

Wenn der Mensch ehrlich wäre, würde ich Dir Recht geben, aber der Mensch ist nicht ehrlich und wenn man die Angaben mündlich machen dürfte, so würden einige falsche Personalien angeben. Ich denke, das Vorzeigen eines Persos im Fitnessstudio zwecks Aufnahme der Daten ist doch vollkommen in Ordnung. Dier Schreiben ja nur meinen Namen und meine Adresse ab. Das Fitnessstudio fotokopiert ihn ja nicht, sondern überprüft nur die Daten, die ich angab. Dafür habe ich doch meinen Perso, um zu beweisen, wer ich bin.

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