Gewerbliche Werbung mit eigenen TFP Fotos 47
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
19.11.2013
eine feine Unterscheidung zwischen gewerblicher und kommerzieller Nutzung
Gibt es nicht.
Wer unbedingt auf den Ausschluß von gewerblicher (oder kommerzieller) Nutzung von Bildern aus einem Shooting bestehen will, sollte dann zumindest als Ausnahme die Eigenwerbung in den Vertrag aufnehmen.
#42Report
#43
20.11.2013
@jan wischnewski
Ich: "Der Vertrag sollte trotzdem fair sein - und das heißt in meinen Augen: gleiche Nutzungsrechte für Fotomodell und Fotograf!"
Jan:"Autsch! Ein Vertrag ist nicht automatisch unfair, wenn nicht die gleichen Nutzungsrechte verteilt werden. Bei einem Modelrelease hat z.B. das Model überhaupt keine Nutzungsrechte. Es wird i.d.R. dafür bezahlt, die Nutzungsrechte an den Fotografen zu übertragen. Das ist noch lange nicht unfair.
Auch ein TFP-Vertrag mit eingeschränkten Nutzungsrechten für das Model und uneingeschränkten Nutzungsrechten für den Fotografen ist nicht unfair, solange das Model bei evtl. Verkauf einen Anteil erhält."
Lieber Jan,
"Autsch" heißt wohl, dass ich getroffen habe. Schön! - Nein vermutlich meinst Du, dass ich irre. Aber ich bleibe bei meiner Meinung. Wenn ich noch im richtigen Film bin, dann geht es in diesem Thread um TFP. Bei TFP erhält das Fotomodell kein Geld, sondern Fotos. Fotos hängt man sich an die Wand, klebt sie ins Album oder man stellt sie aus. Letzteres tut man, um Aufmerksamkeit zu erhalten - auch von Leuten, die Geld für Aufträge ausgeben können und wollen. Wenn ein Fotograf mit Bildern aus einem TFP-Shooting für sein Können als Fotograf wirbt - warum dies dem Model verwehren? Welcher Zacken aus der Fotografenkrone wäre dadurch bedroht? Im Gegendatz zum Fotografen bekommt das Fotomodell bei vielen Fotografen ja noch nicht einmal alle Bilder. Ist das gerecht? Was einen Bilderverkauf angeht, so ist es selbstverständlich gerecht, wenn das Model einen fairen Anteil am Verkaufserlös erhält. Aber ist es nicht einfacher, auch dem Model das Nutzungsrecht zuzugestehen und jeder profitiert vom eigenen Erfolg als Verkäufer? Man muss sich dann ja nur bei der exklusiven Weitergabe der Bildnutzungsrechte absprechen.
Ich bin es übrigens leid, jedes einzelne Fotomodell davon überzeugen zu müssen, dass sich meine Verträge von irgendeinem Standardvertrag unterscheidet, weil meine Verträge sie besser stellen - und nicht etwa weil ich sie benachteiligen will. Meistens klappt das aber.
Ich: "Der Vertrag sollte trotzdem fair sein - und das heißt in meinen Augen: gleiche Nutzungsrechte für Fotomodell und Fotograf!"
Jan:"Autsch! Ein Vertrag ist nicht automatisch unfair, wenn nicht die gleichen Nutzungsrechte verteilt werden. Bei einem Modelrelease hat z.B. das Model überhaupt keine Nutzungsrechte. Es wird i.d.R. dafür bezahlt, die Nutzungsrechte an den Fotografen zu übertragen. Das ist noch lange nicht unfair.
Auch ein TFP-Vertrag mit eingeschränkten Nutzungsrechten für das Model und uneingeschränkten Nutzungsrechten für den Fotografen ist nicht unfair, solange das Model bei evtl. Verkauf einen Anteil erhält."
Lieber Jan,
"Autsch" heißt wohl, dass ich getroffen habe. Schön! - Nein vermutlich meinst Du, dass ich irre. Aber ich bleibe bei meiner Meinung. Wenn ich noch im richtigen Film bin, dann geht es in diesem Thread um TFP. Bei TFP erhält das Fotomodell kein Geld, sondern Fotos. Fotos hängt man sich an die Wand, klebt sie ins Album oder man stellt sie aus. Letzteres tut man, um Aufmerksamkeit zu erhalten - auch von Leuten, die Geld für Aufträge ausgeben können und wollen. Wenn ein Fotograf mit Bildern aus einem TFP-Shooting für sein Können als Fotograf wirbt - warum dies dem Model verwehren? Welcher Zacken aus der Fotografenkrone wäre dadurch bedroht? Im Gegendatz zum Fotografen bekommt das Fotomodell bei vielen Fotografen ja noch nicht einmal alle Bilder. Ist das gerecht? Was einen Bilderverkauf angeht, so ist es selbstverständlich gerecht, wenn das Model einen fairen Anteil am Verkaufserlös erhält. Aber ist es nicht einfacher, auch dem Model das Nutzungsrecht zuzugestehen und jeder profitiert vom eigenen Erfolg als Verkäufer? Man muss sich dann ja nur bei der exklusiven Weitergabe der Bildnutzungsrechte absprechen.
Ich bin es übrigens leid, jedes einzelne Fotomodell davon überzeugen zu müssen, dass sich meine Verträge von irgendeinem Standardvertrag unterscheidet, weil meine Verträge sie besser stellen - und nicht etwa weil ich sie benachteiligen will. Meistens klappt das aber.
#44Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
21.11.2013
Ergo, und damit wieder zurück zum Thema, macht es durchaus Sinn, die Model Releases entsprechend abzufassen. Will ein Fotograf seine Bilder unmittelbar nach dem Shooting, oder auch später verkaufen, dann sollte er das Model Release dahingehend verfassen. Welche Bezahlung das Model bekommt (Bilder, Geld, oder beides), ist eine Sache der Vereinbarung.
Darüber sind wir uns einig. Einen Vertrag, der gewerbliche Nutzung ausschließt, gibt es bei mir nicht. Ich kann auch die Teilnehmer von Fotoreisen mit Modelshootings in südlichen Fincas nicht verstehen, die sich - trotzdem immer eine Modelgage im Preis enthalten ist - auf Shootings "ohne kommerzielle Nutzung" (wie es fast immer in den Ausschreibungen formuliert ist) einlassen. Aber da steht dann wohl der Urlaub mit Kontakt zu knackigen Mädels im Vordergrund. ;)
#45Report
24.11.2013
Ich klinke mich mal hier ein. Jeder tfp - Vertrag muss im Einzelfall ausgelegt werden. Ich hab schon viele kuriose, schwierige Verträge gesehen. Möglicherweise hast du irgendwo stehen, dass im Einzelfall Rücksprache mit der Vertragspartei zu halten ist.
Übrigens, den Begriff "kommerziell" gibt es im Gesetz nicht. Aber das ändert nichts daran, dass er im Zweifel ausgelegt werden muss. Entscheidend ist, dass die Vertragsparteien offenbar etwas vereinbaren wollten. Und da ist es völlig egal, welche Begriffe verwendet wurden.
Hinsichtlich der Rechteübertragung ist folgendes zu sagen: Die Urheberrechte liegen bereits bei dir. Du darst also entscheiden, wer die Fotos wie nutzen darf. Das entscheidest du spätestens mit dem tfp - Vertrag, denn damit überträgst du "einfache" Nutzungsrechte an das Model. Diese Nutzungsrechte bestimmst du durch die vertragliche Vereinbarung.
Das Model allerdings hat auch seine Rechte, nämlich die am eigenen Bild. Und das Model kann bestimmen, wie und wo es gezeigt wird. Vor allem, wenn die Fotos bearbeitet werden, sollte das Model entscheiden, ob es sich verunstaltet sieht. Deshalb lässt sich der Fotograf alle Rechte "am Bild" übertragen.
Kommerzielle Nutzung lässt sich in allen Varianten auslegen. Eigenwerbung kann kommerziell sein, ist aber möglicherweise ein Ausnahmeposten, der eben "ausnahmsweise" erlaubt ist, nämlich durch die vertragliche Vereinbarung.
Kommerziell kann auch bedeuten, dass der Fotograf die Fotos nutzt, um sie auf T-Shirts zu drucken, und diese dann gewinnbringend zu verkaufen. Hier liegt auch Eigenwerbung vor, aber der Fotograf macht auch noch einen Gewinn!! Versteht ihr?
Hier in einem Forum kann man sich gut Anregungen holen, aber wenn man es richtig machen will, sollte man sich richtig beraten lassen. Eine Klage kann teuer werden, das wird den Leuten immer im Nachhinein klar, nachdem sie sich dachten, ein Rechtsrat ist ihnen zu teuer...
Schönen Sonntag noch ;-)
Übrigens, den Begriff "kommerziell" gibt es im Gesetz nicht. Aber das ändert nichts daran, dass er im Zweifel ausgelegt werden muss. Entscheidend ist, dass die Vertragsparteien offenbar etwas vereinbaren wollten. Und da ist es völlig egal, welche Begriffe verwendet wurden.
Hinsichtlich der Rechteübertragung ist folgendes zu sagen: Die Urheberrechte liegen bereits bei dir. Du darst also entscheiden, wer die Fotos wie nutzen darf. Das entscheidest du spätestens mit dem tfp - Vertrag, denn damit überträgst du "einfache" Nutzungsrechte an das Model. Diese Nutzungsrechte bestimmst du durch die vertragliche Vereinbarung.
Das Model allerdings hat auch seine Rechte, nämlich die am eigenen Bild. Und das Model kann bestimmen, wie und wo es gezeigt wird. Vor allem, wenn die Fotos bearbeitet werden, sollte das Model entscheiden, ob es sich verunstaltet sieht. Deshalb lässt sich der Fotograf alle Rechte "am Bild" übertragen.
Kommerzielle Nutzung lässt sich in allen Varianten auslegen. Eigenwerbung kann kommerziell sein, ist aber möglicherweise ein Ausnahmeposten, der eben "ausnahmsweise" erlaubt ist, nämlich durch die vertragliche Vereinbarung.
Kommerziell kann auch bedeuten, dass der Fotograf die Fotos nutzt, um sie auf T-Shirts zu drucken, und diese dann gewinnbringend zu verkaufen. Hier liegt auch Eigenwerbung vor, aber der Fotograf macht auch noch einen Gewinn!! Versteht ihr?
Hier in einem Forum kann man sich gut Anregungen holen, aber wenn man es richtig machen will, sollte man sich richtig beraten lassen. Eine Klage kann teuer werden, das wird den Leuten immer im Nachhinein klar, nachdem sie sich dachten, ein Rechtsrat ist ihnen zu teuer...
Schönen Sonntag noch ;-)
#46Report
[gone] User_222264
03.12.2013
hallo zusammen, danke nochmal für die vielen Anregungen hier.
habe meinen Vertrag jetzt auch geändert, insbesondere der jetzt erlaubten Eigenwerbung, auch für den eigenen gewerblichen Bereich.
Ich habe aber weiterhin den Verkauf der Fotos bei Tfp Verträgen ausgeklammert, wenn hier wirklich mal anfragen kommen, muss ich halt meine Modelle fragen und wenn die nicht mehr erreichbar sind habe ich halt Pech. Für meinen persönlichen Geschmack sollten Tfp Fotos nicht von vornerein zum Verkauf freigegeben werden. lg Andreas
habe meinen Vertrag jetzt auch geändert, insbesondere der jetzt erlaubten Eigenwerbung, auch für den eigenen gewerblichen Bereich.
Ich habe aber weiterhin den Verkauf der Fotos bei Tfp Verträgen ausgeklammert, wenn hier wirklich mal anfragen kommen, muss ich halt meine Modelle fragen und wenn die nicht mehr erreichbar sind habe ich halt Pech. Für meinen persönlichen Geschmack sollten Tfp Fotos nicht von vornerein zum Verkauf freigegeben werden. lg Andreas
#47Report
Topic has been closed
Kommerzielle Bildrechte (dabei spielt es keine Rolle ob der Gesetzduden das Wort kennt oder nicht) bedeutet, das jemand versucht damit Geld zu verdienen. Also nutzt jeder, der auch nur den kleinsten, bezahlten Job annehmen würde, oder auch nur im Ansatz dazu bereit wäre, und mit seinen, wo auch immer veröffentlichten Bildern dafür wirbt, Bilder die kommerzielle Rechte ausschliessen nicht (gar nicht) verwenden, nicht veröffentlichen und keinem zeigen...!!!
Heisst. Wenn du auch nur 1 Euro mit deinen Bildern gemacht hast oder machen willst, darfst du die Bilder ohne kommerzielle Nutzungsrechte NICHT verweden.