Gewerbliche Werbung mit eigenen TFP Fotos 47

[gone] User_222264
18.11.2013
Hallo zusammen,
ich habe jetzt ein Kleingewerbe als Fotograf laufen, bin mir hier aber bei einer Sache unsicher.
Laut dem TFP Vertrag ist eine kommerzielle Nutzung der Fotos nicht erlaubt. Soweit mal klar.
Wie sieht das jetzt aber mit der Werbung aus ? Ich würde 2 meiner TFP Fotos gerne als Foliendruck auf meinem Auto, als Werbung für mich nutzen. Damit nutze ich die Fotos ja gewerblich für mein Kleingewerbe. Werde natürlich das Model um Erlaubnis fragen. Kann das Model Geld verlangen ? Und wenn ja, was wäre gerechtfertigt ? Hat hier jemand schon Erfahrungen ?
viele Grüße
Andreas
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
18.11.2013
Kommerzielle Nutzung nicht erlaubt...aha...ist den Eigenwerbung im Vertrag nicht aufgeführt? Wenn nicht, Model fragen. Das gehört eigentlich zu TfP dazu und dafür sollte sie kein Geld verlangen.

Und deinen TfP-Vertrag in den Müll schmeissen. ;)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
18.11.2013
P.S.: Foliendruck aufs Auto? Kameradiebe anlocken? ;)
@Jan
P.S.: Foliendruck aufs Auto? Kameradiebe anlocken? ;)

so schlimm wirds wohl nicht sein
naja in Großstädten vielleicht
aber es gibt ja auch noch die Variante das alles separat zu versichern....
ich hab übriges auch noch nie schechte Erfahrungen damit gemacht
obwohl ich Werbung auf dem Wagen habe
Gruß Jürgen
[gone] User_222264
18.11.2013
Hallo zusammen, dankeschön für die ersten schnellen Antworten.
Also ich habe eine Fotoversicherung und die Kamera lasse ich sowieso nicht im Auto liegen, aber dennoch ein guter Hinweis.
Ja den Vertrag werde ich wohl mal dementsprechend ändern. 
Habe einen Passus da drin stehen,
die bearbeiteten Fotos darf das Model für persönliche Zwecke und Eigenwerbung ... nutzen... sollte da wohl schreiben, das Model und Fotograf.
lg Andreas
[gone] User_222264
18.11.2013
obwohl ich als ersten Satz ja schon drin stehen hab :
der Fotograf und das Model vereinbaren, das unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jedliche Nutzung und Veröffentlichung ... auf den Fotografen übertragen werden...
dann die üblichen Ausnahmen, wie nicht kommerziell, nicht in pornografischen...
das heisst ja ich darf die zu Werbezwecken veröffentlichen... sprich auch aufs auto kleben
18.11.2013
dann die üblichen Ausnahmen, wie nicht kommerziell,


...und damit bist Du raus, nix mit Werbung. Wenn die Werbung dazu dient, Einnahmen zu generieren, ist das laut Deinem Vertrag nicht erlaubt.

Warum macht ihr das immer so kompliziert? Warum nagelt ihr euch immer ans Kreuz? Räumt euch ein gegenseitiges Recht zur Eigenwerbung ein und gut ist.
Dann darfst Du Deinen Fotoladen bewerben, Model Pics ner Agentur zur Verfügung stellen....
[gone] User_6449
18.11.2013
@ Blende 1.2 photography

Werbung für Dein Gewerbe ist kommerziell. Wenn in Deinem
"TfP-Vertrag" eine kommerzielle Nutzung ausgeschlossen ist,
geht sowas nicht.

Also nachträglich die entsprechenden Modelle fragen, ob sie
damit einverstanden sind und wie viel sie dafür als Honorar
haben möchten. Soweit Du sie nach längerer Zeit überhaupt
noch erreichen kannst ...

Und als Tip:

Beim nächsten Fototermin keinen "TfP-Vertrag" mehr machen,
welcher eine kommerzielle Nutzung ausschließt. Dann ergeben
sich solche Probleme erst gar nicht.


Viele Grüße
Peter
[gone] User_222264
18.11.2013
danke, also den Vertrag werde ich dementsprechend natürlich jetzt ändern,

aber ich schreibe hier jetzt nochmal den genauen Wortlaut... weil da vorhin doch was wichtiges fehlte , das Wort "Dritte"
Der Fotograf und das Model vereinbaren, dass unwiderruflich und zeitlich unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung an den am ... durch den Fotograf von dem Model angefertigten Fotos auf den Fotografen übertragen werden.Der Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke ist ausgeschlossen.
#10
18.11.2013
Ich hab in meinem TFP - vertrag drinn stehen das ich Die Bilder für Flyer, Zeitung,Internetseite, Facebook nutzen möchte und werde. :-) 
[gone] User_222264
18.11.2013
nun ich gebe durchaus zu, das ich den part mit dem tfp vertrag viel besser hätte regeln können... nun ja... ist halt so... aber vielleicht werden jetzt durch den tread noch ein paar andere wach gerüttelt.
[gone] Mietstudio Wuppertal
18.11.2013
Frag einfach die Models, ob du die Bilder verwenden kannst. Sind nicht alles Monster. Viele freuen sich sogar darüber, wenn ihre Bilder kommerziell genutzt werden.
Werte doch auf  :-)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
18.11.2013
so schlimm wirds wohl nicht sein
naja in Großstädten vielleicht
aber es gibt ja auch noch die Variante das alles separat zu versichern....

Hier in Berlin haben sogar die Kameramänner vom RBB Magnettafeln, die sie nur bei Einsätzen anbringen. Und ganz egal, ob die Kamera gar nicht im Auto lag, oder versichert ist...eine eingeschlagene Scheibe ist immer ärgerlich. Besonders bei Regen oder im Winter. ;)

Aber zurück zum Vertrag:
Wenn dort steht, dass das Model die Bilder für Eigenwerbung nutzen darf, wäre es etwas weit hergeholt, dem Fotografen das zu verbieten. "Nichtkommerzielle Eigenwerbung" habe ich noch nie gehört. Für was sollte dann geworben werden? Irgendwie widersprüchlich, der Vertrag.
18.11.2013
Also das mit der Eigenwerbung sollte gehen, wenn im Vertrag nur die gewerbliche Nutzung durch DRITTE ausgeschlossen wird. Ich weiß natürlich nicht, was sonst noch im Vertrag steht.

Ansonsten wäre es mal an der Zeit, dass die "Stimmungsschwankungen" hier im MK-Forum einmal geglättet werden. Es gilt ja immer noch, dass man es als TO nicht richtig machen kann. Legt hier jemand einen Vertrag vor, der gewerbliche Nutzung erlaubt, so läuft er/sie in Gefahr zumindest verbal gelyncht zu werden. Begriffe wie ausbeuterisch, sittenwidrig und unseriös fallen dann schnell. Macht dann ein Fotograf dann einen Vertrag, der gewerbliche Nutzung verbietet, dann wird hier so getan, als hätte es die anderen Threads nach obigem Muster nie gegeben und natürlich haben immer alle gewusst, dass der Verzicht auf gewerbliche Nutzung großer Unsinn ist: Der Fotograf darf seine Bilder nicht auf sein Auto kleben und das Model darf die Bilder nicht bei einer Agentur einreichen. Toll!!! Und wenn ein Foto oder das abgebildete Model mal einen Wettbewerb gewinnt, dann darf die Gegenpartei klagen, weil der gewonnene Betrag ein Beweis für die kommerzielle Nutzung ist.

Also ein "JA" zur gewerblichen Nutzung. ABER: Der Vertrag sollte trotzdem fair sein - und das heißt in meinen Augen: gleiche Nutzungsrechte für Fotomodell und Fotograf! Genau diese Fairness vermisse ich in vielen mir bekannten Vertragsentwürfen.
[gone] User_222264
18.11.2013
hi Eckisfotos, ja da hast Du auch wieder Recht. danke :)
lg 
[gone] User_6449
18.11.2013
Zitat Blende 1.2 photography:
Der Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte,
insbesondere für kommerzielle Zwecke ist ausgeschlossen.


Durch "Dritte" sieht die Lage natürlich schon wieder ganz
anders aus.

Sowas würde ich allerdings auch aus dem Vertrag lassen,
weil eine kommerzielle Nutzung auf anderen Plattformen
als Deinen eigenen dann trotzdem ausgeschlossen wäre.

Auch wenn es nicht gern gehört wird:

"Dritte" wären zum Beispiel die Model-Kartei, facebook,
die Fotocommunity und all die anderen kommerziellen
Internetplattformen, welchen Du Bildrechte überträgst
(per AGB), um dort überhaupt etwas veröffentlichen zu
dürfen ...

Viele Grüße
Peter
 
[gone] User_222264
18.11.2013
ja genau, das mit dem Dritte lasse ich ganz weg, weil das ja auch die ganzen Karteien ausschließt, danke...
ürbrigens lasse ich das jetzt zuerst mal mit der Autowerbung... bin wirklich nicht scharf drauf das leute mal die Scheibe einschlagen.
lg Andreas
das wort kommerziell gibt es in deutschland in den gesetzbüchern immer noch nicht. ich weiss nicht wieviele jahre ich das nun schon in die foren schreibe.
"gewerblich" ist dein freund und der gesuchte begriff.
#20

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