Mein TFP-Vertrag (warum krieg ich alle Rechte?) 46
[gone] User_100258
02.11.2013
Guck dir mal den aktuellen teil von model-kartei.tv an.
Da werden deine Fragen erklärt und das von einem Anwalt.
Da werden deine Fragen erklärt und das von einem Anwalt.
#2Report
02.11.2013
"Warum kriegt eigentlich der Fotograf die exklusiven Rechte? Wo wäre der Nachteil bei einer Formulierung wie "die Parteien teilen sich die Nutzungsrechte zu gleichen Teilen (oder ähnliches)"?"
Wenn es Dir suspekt ist, warum schreibst Du es dann rein?
"Unten ist mein Vertrag, also was ich mir so zusammengeschustert habe, weil im Netz doch einige echt kaktastrophale Verträge rumschwirren."
Und es werden nicht weniger...
Wenn es Dir suspekt ist, warum schreibst Du es dann rein?
"Unten ist mein Vertrag, also was ich mir so zusammengeschustert habe, weil im Netz doch einige echt kaktastrophale Verträge rumschwirren."
Und es werden nicht weniger...
#3Report
02.11.2013
@ divine-creature:
Die Frage „warum krieg ich alle Rechte“ klingt so, als ob Du alle Rechte bekommen würdest und das Model keine. Aber so ist es ja nicht, wenn Du dem Model als Honorar alle Aufnahmen zusagst und das Recht, diese zur Eigenwerbung verwenden zu können.
Die Frage „warum krieg ich alle Rechte“ klingt so, als ob Du alle Rechte bekommen würdest und das Model keine. Aber so ist es ja nicht, wenn Du dem Model als Honorar alle Aufnahmen zusagst und das Recht, diese zur Eigenwerbung verwenden zu können.
#4Report
02.11.2013
soooo... also dia aktuelle Episode von model-kartei.tv habe ich gesehen und deswegen bin ich derzeit auch so drin im Thema; allerdings ist wohl das ein oder andere durchgegangen. Jetzt hab ich mir das nochmal mit meinem Vertrag angeschaut.
zu "Warum kriegt eigentlich der Fotograf die exklusiven Rechte?...: Ich wollte wissen, wie andere diesen Punkt sehen, denn ich kann mir vorstellen, dass Modelle sich ein wenig über den Tisch gezogen fühlen bei "Fotograf darf alles - Modell darf hier und da auch was". So wie ich das jetzt versteh, ist die Rechtssituation aber eh so, dass der Fotograf Urheber ist und das in den Verträgen keine offene rechtsverteilung ist sondern nur untermauert, wie die Situation ist -> Fotograf = Urheber mit allen Rechten. ???
zu "Warum kriegt eigentlich der Fotograf die exklusiven Rechte?...: Ich wollte wissen, wie andere diesen Punkt sehen, denn ich kann mir vorstellen, dass Modelle sich ein wenig über den Tisch gezogen fühlen bei "Fotograf darf alles - Modell darf hier und da auch was". So wie ich das jetzt versteh, ist die Rechtssituation aber eh so, dass der Fotograf Urheber ist und das in den Verträgen keine offene rechtsverteilung ist sondern nur untermauert, wie die Situation ist -> Fotograf = Urheber mit allen Rechten. ???
#5Report
02.11.2013
aus meiner sicht ist das mit den "exklusiven" rechten totaler unfug. der vertrag ist insgesamt völliger unfug, da offenbar nicht verstanden wurde, dass es urheber- und bildrechte gibt, die unterschiedlich zu behandeln sind. dazu gibt es noch das recht am eigenen bild, was für modelverträge idr jedoch nicht ganz so relevant ist, da implizit aufgehoben.
exklusive (nutzungs-)rechte bedeutet, dass man alleiniges veröffentlichungsrecht hat. exklusive rechte erhalten meine kunden für auftragsarbeiten. dadurch können sie sicher sein, dass niemand anders das bildmaterial verwenden kann (zb dass ich das material nochmals verkaufe oder verschenke). meistens behalte ich mir deshalb einen passus vor, in dem ich 1 oder 2 bilder für referenzzwecke verwenden darf.
exklusive rechte machen auch noch sinn bei einem model-release, bei dem das model die bilder nicht verwenden soll/darf, da diese z.B. weiterverkauft werden sollen.
wenn ein model nutzungsrechte erhält, dann sind die bildrechte nicht mehr exklusiv, da fotograf UND model diese bilder nutzen sollen/dürfen. von daher ist der begriff "exklusiv" im zusammenhang mit einem TFP vertrag überhaupt nicht nicht sinnvoll. ich vermute, da hat irgend einer, der mal so einen passus aufgesetzt hat etwas aus einem anderen (kommerziellen oder modelrelease) vertrag herauskopiert und nicht verstanden, worum es ging. - oder was verwechselt mit den urheberrechten, denn diese liegen automatisch immer alleinig beim fotografen. das hat aber nichts mit den nutzungsrechten zu tun.
fazit: wenn du als fotograf "die exklusiven rechte kriegst", dann dürfte das model NICHTS veröffentlichen. so wie es im vertrag bei dir drin steht bedeute das, dass du ALLE rechte alleinig (!) hast. auch die für die nutzung. wer so was als model unterschreibt, darf die bilder NICHT nutzen. - denn lt. deinem vertrag hat nur der fotograf das nutzungsrecht. das wird klarer, wenn du den nebensatz weglässt: "Die Parteien vereinbaren, dass die exklusiven Rechte für Nutzung und Veröffentlichung unbefristet auf den Fotografen übertragen werden." - daraus kann auch ein laie schließen, dass das model KEINE rechte hat, diese bilder zu nutzen ;-)
[EDIT] mein text ist vor dem letzten eintrag entstanden, daher ist der letzte post nicht berücksichtigt. richtig ist, es wurde vermutlich was mit den urheberrechten verwechselt
exklusive (nutzungs-)rechte bedeutet, dass man alleiniges veröffentlichungsrecht hat. exklusive rechte erhalten meine kunden für auftragsarbeiten. dadurch können sie sicher sein, dass niemand anders das bildmaterial verwenden kann (zb dass ich das material nochmals verkaufe oder verschenke). meistens behalte ich mir deshalb einen passus vor, in dem ich 1 oder 2 bilder für referenzzwecke verwenden darf.
exklusive rechte machen auch noch sinn bei einem model-release, bei dem das model die bilder nicht verwenden soll/darf, da diese z.B. weiterverkauft werden sollen.
wenn ein model nutzungsrechte erhält, dann sind die bildrechte nicht mehr exklusiv, da fotograf UND model diese bilder nutzen sollen/dürfen. von daher ist der begriff "exklusiv" im zusammenhang mit einem TFP vertrag überhaupt nicht nicht sinnvoll. ich vermute, da hat irgend einer, der mal so einen passus aufgesetzt hat etwas aus einem anderen (kommerziellen oder modelrelease) vertrag herauskopiert und nicht verstanden, worum es ging. - oder was verwechselt mit den urheberrechten, denn diese liegen automatisch immer alleinig beim fotografen. das hat aber nichts mit den nutzungsrechten zu tun.
fazit: wenn du als fotograf "die exklusiven rechte kriegst", dann dürfte das model NICHTS veröffentlichen. so wie es im vertrag bei dir drin steht bedeute das, dass du ALLE rechte alleinig (!) hast. auch die für die nutzung. wer so was als model unterschreibt, darf die bilder NICHT nutzen. - denn lt. deinem vertrag hat nur der fotograf das nutzungsrecht. das wird klarer, wenn du den nebensatz weglässt: "Die Parteien vereinbaren, dass die exklusiven Rechte für Nutzung und Veröffentlichung unbefristet auf den Fotografen übertragen werden." - daraus kann auch ein laie schließen, dass das model KEINE rechte hat, diese bilder zu nutzen ;-)
[EDIT] mein text ist vor dem letzten eintrag entstanden, daher ist der letzte post nicht berücksichtigt. richtig ist, es wurde vermutlich was mit den urheberrechten verwechselt
#6Report
02.11.2013
Das Urheberrecht hat er, heißt aber noch lange nicht das er auch veröffentlichen kann...
#7Report
02.11.2013
genau, das hat er aber auch ohne es in den vertrag zu schreiben. von daher wäre es eher zu dokumentationszwecken, bzw. als nachweis. z.b.:
der fotograf xy ist urheber der am x.y.z. in abc erstellten fashionbilder.
die nutzungsrechte kann man dann beiden parteien zugestehen (ohne das wort "exklusiv", denn das bedeutet alleinig). bei tfp schränke ich die nutzungsrechte insofern ein, dass ich finanzielle verwertung ausschließe. zu unterscheiden ist die kommerzielle nutzung, die man bereits unterstellen kann, wenn man als fotograf die bilder auf seiner webseite zeigt (dann verdient der fotograf zwar kein geld, nutzt sie aber für sein gewerbe "kommerziell"). von daher schließe ich die kommerzielle nutzung NICHT aus, jedoch die finanzielle verwertung oder weiterveräußerung der bilder.
der fotograf xy ist urheber der am x.y.z. in abc erstellten fashionbilder.
die nutzungsrechte kann man dann beiden parteien zugestehen (ohne das wort "exklusiv", denn das bedeutet alleinig). bei tfp schränke ich die nutzungsrechte insofern ein, dass ich finanzielle verwertung ausschließe. zu unterscheiden ist die kommerzielle nutzung, die man bereits unterstellen kann, wenn man als fotograf die bilder auf seiner webseite zeigt (dann verdient der fotograf zwar kein geld, nutzt sie aber für sein gewerbe "kommerziell"). von daher schließe ich die kommerzielle nutzung NICHT aus, jedoch die finanzielle verwertung oder weiterveräußerung der bilder.
#8Report
02.11.2013
Hi
schon vieles richtiges gesagt worden...
"sowie in pornografischen Zusammenhängen ist den Parteien untersagt. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass das Ansehen beider Parteien keinen Schaden nimmt."
Was ist ein pornographischer Zusammenhang? Wie definierst Du Ansehensverlust? Da haben Rechtsanwälte und Gerichte bestimmt viel Spass daran, das zu interpretieren.
schon vieles richtiges gesagt worden...
"sowie in pornografischen Zusammenhängen ist den Parteien untersagt. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass das Ansehen beider Parteien keinen Schaden nimmt."
Was ist ein pornographischer Zusammenhang? Wie definierst Du Ansehensverlust? Da haben Rechtsanwälte und Gerichte bestimmt viel Spass daran, das zu interpretieren.
#9Report
02.11.2013
Warum kriegt eigentlich der Fotograf die exklusiven Rechte?
Weil es vertraglich so vereinbart wird... Wenn's nicht so vereinbart wird, kriegt er sie nicht.
Wo wäre der Nachteil bei einer Formulierung wie "die Parteien teilen sich die Nutzungsrechte zu gleichen Teilen (oder ähnliches)"?
Für den Fotografen wäre der Nachteil, daß er nicht mehr alle Rechte hat...
Würde man als Modell da auch nicht viel schneller unterschreiben, weil es einfach fairer klingt?
Vielleicht: ja. Vielleicht: nein. Vielleicht: vielleicht. Zutreffendes bitte ankreuzen.
Die Veröffentlichung/Verwendung des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, sowie in pornografischen Zusammenhängen ist den Parteien untersagt.
Es fehlt die Definition, was a) "pornographische Zusammenhänge" sein sollen und b) was eine "Verwendung in pornographischen Zusammenhängen" sein soll.
Des Weiteren ist darauf zu achten, dass das Ansehen beider Parteien keinen Schaden nimmt.
Auch das müsste definiert werden.
Ein Vertrag, der zu 90 Prozent aus vollkommen unklaren Klauseln besteht, von denen keiner weiß, was sie bestimmen sollen. Der (Alp)Traum jedes Anwalts. Garantie für Streit und lukrative Prozesse.
#10Report
"unwiderruflich" geht, sowit mir bekannt ist, schon mal gar nicht.
Und "sollen" heißt können, aber nicht müssen.
Und "sollen" heißt können, aber nicht müssen.
#11Report
[gone] User_100258
03.11.2013
In der mk.tv folge wird klar gesagt, dass die Rechte immer unwiderruflich übertragenen werden, sofern man nicht ausdrücklich einen festen Zeitraum angibt.
Des weiteren sollte man, wenn man kommerzielle Nutzung ausschließt, Eigenwerbung ausdrücklich erlauben, denn eine Veröffentlichung auf der eigenen Homepage oder MK-Seite ist schon kommerzielle Nutzung, sofern man mit dieser Seite auch Werbung für pay-Angebote macht - also die Seite auch gewerblich genutzt wird.
Des weiteren sollte man, wenn man kommerzielle Nutzung ausschließt, Eigenwerbung ausdrücklich erlauben, denn eine Veröffentlichung auf der eigenen Homepage oder MK-Seite ist schon kommerzielle Nutzung, sofern man mit dieser Seite auch Werbung für pay-Angebote macht - also die Seite auch gewerblich genutzt wird.
#12Report
03.11.2013
In meinem Vertrag werden keinerlei Rechte vom Modell an den Fotografen oder umgekehrt "übertragen" - auch wenn das in dem Buch von Dr. Kötz empfohlen wird. So wie ich das sehe ist jedem klar, dass ich als Fotograf die Urheberrechte habe (die auch nicht übertragbar sind - wozu also im Vertrag erwähnen?) und das Fotomodell das Recht am eigenen Bild (was zumindest im deutschen Sprachverständnis auch nicht übertragbar sein dürfte, da nun einmal das Model auf dem Foto zu sehen ist und nicht ich selbst - Juristen sehen das vielleicht anders).
Vielmehr vereinbare ich mit dem Model NUTZUNGSRECHTE. Die sehen bei mir im Idealfall bei einem TFP-Shooting so aus, dass beide mit den Fotos so ziemlich alles machen können - außer exklusiv verkaufen/weitergeben (das geht ja nicht, weil ein Bild ja nur einmal exklusiv verkauft werden kann).
Wenn ich ein Model bezahle, dann bekomme ich die Nutzungsrechte allein.
Ich wundere mich ja immer wieder, dass in den meisten Verträgen nicht vereinbart wird, was für Bilder gemacht werden (Akt oder Portrait oder ...) und was für Bearbeitungen zwecks Veröffentlichung erlaubt sind.
Natürlich habe auch ich eine Passage im Vertrag, die Veröffentlichungen in "Männermagazinen" o.ä. verbietet - ohne das zu definieren. Ich nehme in Kauf, dass dadurch eine Grauzone entsteht. Ich vertraue einmal darauf, dass view, fotocommunity und die MK außerhalb dieser Grauzone liegen.
Vielmehr vereinbare ich mit dem Model NUTZUNGSRECHTE. Die sehen bei mir im Idealfall bei einem TFP-Shooting so aus, dass beide mit den Fotos so ziemlich alles machen können - außer exklusiv verkaufen/weitergeben (das geht ja nicht, weil ein Bild ja nur einmal exklusiv verkauft werden kann).
Wenn ich ein Model bezahle, dann bekomme ich die Nutzungsrechte allein.
Ich wundere mich ja immer wieder, dass in den meisten Verträgen nicht vereinbart wird, was für Bilder gemacht werden (Akt oder Portrait oder ...) und was für Bearbeitungen zwecks Veröffentlichung erlaubt sind.
Natürlich habe auch ich eine Passage im Vertrag, die Veröffentlichungen in "Männermagazinen" o.ä. verbietet - ohne das zu definieren. Ich nehme in Kauf, dass dadurch eine Grauzone entsteht. Ich vertraue einmal darauf, dass view, fotocommunity und die MK außerhalb dieser Grauzone liegen.
#13Report
[gone] Marina Refur
03.11.2013
Hello divine-creature, der von dir aufgesetzte Vertrag ergibt in sofern keinen Sinn, da im Teil „Rechte“ die exklusiven Rechte für Nutzung und Veröffentlichung der entstandenen Bilder auf den Fotografen übertragen werden, im Teil „Honorar“ jedoch dem Modell Nutzungsrechte zur nicht-kommerziellen Eigenwerbung eingeräumt werden. Das ist insofern Schwachsinn, weil die Nutzungsrechte des Fotografen, dann nicht mehr exklusiv sind. Es gibt nur entweder, oder. Entweder du hast die Exklusivrechte, dann hat das Model gar keine Veröffentlichungs/Nutzungsrechte, oder du beanspruchst keine Exklusivrechte und es muss aus dem Vertrag deutlich hervorgehen, wer zu was wie wo berechtigt ist.
In tfp-Verträgen ist es üblich, dass sowohl Fotograf als auch Modell die Nutzungsrechte zur Eigenwerbung (Referenzen, Sedcards, Homepage etc) erhalten, die kommerzielle Verwendung wird jedoch ausgeschlossen. Damit sind Fotograf und Modell gleichermaßen berechtigt die Ergebnisse aus der gemeinsamen Arbeit zu nutzen und es sollte sich niemand über den Tisch gezogen werden.
Man sollte sich vielleicht auch einfach nochmal vor Augen führen wobei es beim tfp-Shooting geht. Das ist nicht dazu gedacht, dass Fotografen das Modelhonorar umgehen, um den Gewinn, den sie aus der kommerziellen Nutzung der Bilder machen, zu steigern…es geht dabei in den meisten Fällen doch ums „Portfolio-Building“, das Realisieren freier, nicht kommerzieller Projekte, bei dem beide Parteien aufeinander angewiesen sind. Wenn du als Fotograf Exklusivrechte oder Rechte zur kommerziellen Nutzung beanspruchen möchtest, wird das wohl nur schwer ohne eine angemessene Entlohnung des Models möglich sein.
In tfp-Verträgen ist es üblich, dass sowohl Fotograf als auch Modell die Nutzungsrechte zur Eigenwerbung (Referenzen, Sedcards, Homepage etc) erhalten, die kommerzielle Verwendung wird jedoch ausgeschlossen. Damit sind Fotograf und Modell gleichermaßen berechtigt die Ergebnisse aus der gemeinsamen Arbeit zu nutzen und es sollte sich niemand über den Tisch gezogen werden.
Man sollte sich vielleicht auch einfach nochmal vor Augen führen wobei es beim tfp-Shooting geht. Das ist nicht dazu gedacht, dass Fotografen das Modelhonorar umgehen, um den Gewinn, den sie aus der kommerziellen Nutzung der Bilder machen, zu steigern…es geht dabei in den meisten Fällen doch ums „Portfolio-Building“, das Realisieren freier, nicht kommerzieller Projekte, bei dem beide Parteien aufeinander angewiesen sind. Wenn du als Fotograf Exklusivrechte oder Rechte zur kommerziellen Nutzung beanspruchen möchtest, wird das wohl nur schwer ohne eine angemessene Entlohnung des Models möglich sein.
#14Report
03.11.2013
"unwiderruflich" soll vermutlich bedeuten, dass dem model hinterher nicht einfallen kann, dass es die bilder plötzlich doch nicht mehr veröffentlicht haben möchte, weil der neue freund das mit seinen minderwertigkeitsproblemen nicht vereinbaren kann.
ein vertrag ist jedoch ohnehin so lange gültig, wie in selbigem angegeben - oder bis man einvernehmlich zu einer anderen einigung kommt (wurde ja bereits ähnlich von den vorschreibern erklärt). sofern im vertrag nichts anders angegeben ist, kann man also ohnehin davon ausgehen, dass er unbefristet gelten soll. bei den nutzungsrechten gibt man auch häufiger an, dass diese unbefristet gelten sollen, um hier eindeutigkeit zu schaffen. ein typischer passus für nutzungsrechte ist z.b. "die nutzungsrechte gelten exklusiv, sowie örtlich und zeitlich unbeschränkt". das bedeutet in kurzform, dass der kunde die bilder alleinig, so lange er möchte und überall auf der welt für jedes medium nutzen darf.
solche beschreibungen sind insofern sinnvoll, da es nämlich auch beschränkte nutzungsrechte gibt. so kann man den zeitraum der nutzung einschränken, die genutzten medien oder aber auch die region, in der das material genutzt wird. hintergrund ist meist, dass die kosten für die nutzungsrechte dann entsprechend teurer oder günstiger werden. für kleinere jobs sicher unrelevant, aber für größere kampagnen wirkt sich das enorm auf die kosten aus.
ein vertrag ist jedoch ohnehin so lange gültig, wie in selbigem angegeben - oder bis man einvernehmlich zu einer anderen einigung kommt (wurde ja bereits ähnlich von den vorschreibern erklärt). sofern im vertrag nichts anders angegeben ist, kann man also ohnehin davon ausgehen, dass er unbefristet gelten soll. bei den nutzungsrechten gibt man auch häufiger an, dass diese unbefristet gelten sollen, um hier eindeutigkeit zu schaffen. ein typischer passus für nutzungsrechte ist z.b. "die nutzungsrechte gelten exklusiv, sowie örtlich und zeitlich unbeschränkt". das bedeutet in kurzform, dass der kunde die bilder alleinig, so lange er möchte und überall auf der welt für jedes medium nutzen darf.
solche beschreibungen sind insofern sinnvoll, da es nämlich auch beschränkte nutzungsrechte gibt. so kann man den zeitraum der nutzung einschränken, die genutzten medien oder aber auch die region, in der das material genutzt wird. hintergrund ist meist, dass die kosten für die nutzungsrechte dann entsprechend teurer oder günstiger werden. für kleinere jobs sicher unrelevant, aber für größere kampagnen wirkt sich das enorm auf die kosten aus.
#15Report
03.11.2013
Ist es nicht so, dass sich der Fotograf zunächst alle Bild- und Nutzungsrechte sichert, um die Bearbeitung und Veröffentlichung sicherzustellen und er anschließend einige oder alle Rechte auch an das Modell lizensiert, so wie an andere Kunden/Betreiber (z.B. Facebook) auch? Diese Nutzungsrechte für das Model bilden das Honorar, während ersteres überhaupt erst die Handlungsfähigkeit des Fotografen garantiert?
Wenn ich jemanden fotografiere entsteht für beide Parteien eine Sackgasse (konkludentes Handeln, Person öffentlichen Lebens etc. mal aussen vor). Ich bin zwar Urheber, darf die Bilder aber nur privat verwerten, da das Model das Recht am eigenen Bild hat. Das Model darf auch nur privat verwenden, da ich der Urheber bin. Eine Veröffentlichung wäre demnach nicht möglich. Durch das sichern und anschließende Teilen wird dies rechtskonform aufgelöst.
Wenn ich jemanden fotografiere entsteht für beide Parteien eine Sackgasse (konkludentes Handeln, Person öffentlichen Lebens etc. mal aussen vor). Ich bin zwar Urheber, darf die Bilder aber nur privat verwerten, da das Model das Recht am eigenen Bild hat. Das Model darf auch nur privat verwenden, da ich der Urheber bin. Eine Veröffentlichung wäre demnach nicht möglich. Durch das sichern und anschließende Teilen wird dies rechtskonform aufgelöst.
#16Report
03.11.2013
@Magus Imago:
Ich denke, dass Du das richtig beschrieben hast, aber es ist nach meiner Meinung unnötig kompliziert. Wenn zwischen uns zwei Stücke Kuchen liegen, dann nehme ich ja auch nicht erst beide, um Dir dann doch später noch eines abzugeben.
Ich denke, dass Du das richtig beschrieben hast, aber es ist nach meiner Meinung unnötig kompliziert. Wenn zwischen uns zwei Stücke Kuchen liegen, dann nehme ich ja auch nicht erst beide, um Dir dann doch später noch eines abzugeben.
#17Report
03.11.2013
@Eckisfotos: Ja, ist für Hobbyfotografen vielleicht oftmals etwas übertrieben. Das Kuchenbeispiel hinkt außerdem etwas, da du ja dem Model sicherlich nicht nur die Hälfte der Bilder gibst, oder? Zudem wird ein Kuchen gegessen und nicht ausgestellt.
Aber wenn es ein gemeinsam erarbeitetes Kuchenrezept ist und Du kopierst es, eröffnest Eckis Kuchenstube und verdienst Millionen, dann wäre eine klare Regelung der Besitzverhältnisse schon ein beruhigendes Gefühl, oder? Ansonsten gebe ich Dir recht - so einfach wie möglich, so abgesichert wie nötig.
Mist, jetzt krieg ich Hunger ;)
Aber wenn es ein gemeinsam erarbeitetes Kuchenrezept ist und Du kopierst es, eröffnest Eckis Kuchenstube und verdienst Millionen, dann wäre eine klare Regelung der Besitzverhältnisse schon ein beruhigendes Gefühl, oder? Ansonsten gebe ich Dir recht - so einfach wie möglich, so abgesichert wie nötig.
Mist, jetzt krieg ich Hunger ;)
#18Report
03.11.2013
An der ganzen Diskussion hier möchte ich mich gar nicht beteiligen, wenn hier tausende Hobby-Anwälte sogenannte "Vertragsdetails" ausseinandernehmen und einzelne Passagen kommentieren müssen. Ungefähr nach der Hälfte des Threads wurde schon alles von Steve Kay gesagt...
Was ich aber hier auf jeden Fall nochmal kommentieren musste ist folgendes:
DAS ist vollkommener Schwachsinn... Klar geht unwiderruflich...!
Vielleicht kann man das im Streitfall direkt am Anfang widerrufen, bevor man selbst etwas veröffentlicht hat, aber sobald man etwas von dem Bildmaterial veröffentlicht hat ist das mit dem Widerruf vorbei... egal ob man es dann wieder raus nimmt aus diesem internetz... Just my two Cents.
Was ich aber hier auf jeden Fall nochmal kommentieren musste ist folgendes:
Der Bazi von Hetzendorf last of the independents vor 12 Stunden
"unwiderruflich" geht, sowit mir bekannt ist, schon mal gar nicht.
DAS ist vollkommener Schwachsinn... Klar geht unwiderruflich...!
Vielleicht kann man das im Streitfall direkt am Anfang widerrufen, bevor man selbst etwas veröffentlicht hat, aber sobald man etwas von dem Bildmaterial veröffentlicht hat ist das mit dem Widerruf vorbei... egal ob man es dann wieder raus nimmt aus diesem internetz... Just my two Cents.
#19Report
03.11.2013
In der mk.tv folge wird klar gesagt, dass die Rechte immer unwiderruflich übertragenen werden, sofern man nicht ausdrücklich einen festen Zeitraum angibt.
"Unwiderruflich" scheitert schlicht daran, daß "Dauerschuldverhältnisse" immer aus einem "wichtigen Grund" gekündigt werden können. "Zeitlich unbegrenzt" plus "unwiderruflich" geht insofern nicht wirklich.
#20Report
Topic has been closed
vorweg einmal: ich will nicht alles zum xten Mal durchkauen; habe mich auch schon relativ lange mit dem Thema auseinandergesetzt, aber ich brauche mal Feedback:
- Warum kriegt eigentlich der Fotograf die exklusiven Rechte? Wo wäre der Nachteil bei einer Formulierung wie "die Parteien teilen sich die Nutzungsrechte zu gleichen Teilen (oder ähnliches)"? Würde man als Modell da auch nicht viel schneller unterschreiben, weil es einfach fairer klingt?
- Unten ist mein Vertrag, also was ich mir so zusammengeschustert habe, weil im Netz doch einige echt kaktastrophale Verträge rumschwirren. Ist das in Euren Augen so ok?
Grüße
Markus
Modell-Releasevertrag (tfp)
zwischen
(meine Daten)
nachfolgend "Fotograf" genannt und
(Daten des Modells)
nachfolgend "Modell" genannt.
Rechte
Die Parteien vereinbaren, dass die exklusiven Rechte für Nutzung und Veröffentlichung der durch den Fotografen von dem Modell am ................................ angefertigten Bilder unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbefristet auf den Fotografen übertragen werden. Die Veröffentlichung/Verwendung des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, sowie in pornografischen Zusammenhängen ist den Parteien untersagt. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass das Ansehen beider Parteien keinen Schaden nimmt. Die Namensnennung des Modells (verwendet werden soll: ................................) steht im Ermessen des Fotografen.
Honorar
Das Modell erhält als Honorar einen Datenträger mit den erstellten Aufnahmen, üblicherweise im Format jpg. Die erstellten Bilder darf das Modell (wie auch der Fotograf) ausschließlich zur nicht-kommerziellen Eigenwerbung (z. B. für Sedcards in Internetcommunities und auf der eigenen Homepage) verwenden. Mit diesem Honorar sind sämtliche Ansprüche des Modells vollständig abgegolten. Diese Vereinbarung gilt auch für evtl. folgende Shootings, wenn dafür nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Abweichende Vereinbarungen
Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt.
Ort und Datum
...................................................................
Unterschrift (eigenhändig) des Fotografen
..................................................................
Unterschrift (eigenhändig) des Modells
(bei Minderjährigkeit auch dessen Eltern oder Vormund)