Bilderklau auf Facebook 52
Tim Brakemeier
13.10.2013
Wegen einem Bildchen das en passant entstanden ist schaltest Du einen Anwalt ein? Ich meine, es handelt sich ja nun offenbar nicht um das Exklusivfoto vom Einsturz des Eifelturms! Du scheinst ja viel Zeit, Kraft und Geld zu haben. Ich würde dem Facebookseitenbetreiber eine nette aber deutliche Nachricht schicken und den Rest unter digitale Reibungsverluste verbuchen.
#21Report
13.10.2013
@ Tim
den schalte ich erstmal nur ein um zu fragen wie es rechtlich aussieht. Das ist ein Cabriofreund ;-) ich will erstmal nur seine Meinung hören, bevor ich den Facebook Button drücke bzgl Urheberrechtsverletzung. Hab mich eben schon mal da durch geklickt :-) Wie hie rbereits geraten wurde
den schalte ich erstmal nur ein um zu fragen wie es rechtlich aussieht. Das ist ein Cabriofreund ;-) ich will erstmal nur seine Meinung hören, bevor ich den Facebook Button drücke bzgl Urheberrechtsverletzung. Hab mich eben schon mal da durch geklickt :-) Wie hie rbereits geraten wurde
#22Report
13.10.2013
natürlich wird er keinen anwalt einschalten, das heisst es immer und am ende erfahren sie was ein anwalt kostet und was die im besten fall rauschlagen können und dass wars dann.
#23Report
[gone] Lichtstreif
13.10.2013
Sobald du die Bilder auf Facebook veröffentlichst, trittst du die Nutzungsrechte komplett ab... Lebe also damit...
#24Report
[gone] Marina Refur
13.10.2013
@Lichtstreif: Das stimmt so nicht. Durch die Veröffentlichung bei Facebook räumt man Facebook Nutzungsrechte ein, damit die Bilder dort überhaupt gepostet, geteilt, schlichtweg angezeigt werden dürfen. Das hat aber rein gar nichts damit zu tun, dass jeder - pardon - "Honk" dazu berechtigt ist mit den Bildern zu machen, was er will.
#25Report
13.10.2013
Nach meiner Meinung krallen sich hier fast alle an Sachverhalte, die mehr oder weniger irrelevant sind.
1. Das Urheberrecht ist streng genommen für sich bedeutungslos. Der Urheber hat "nur" das Recht, Vereinbarungen über Nutzungsrechte einzugehen. Natürlich ist der Ursprungszustand so, dass nur der Urheber die Nutzungsrechte hat - wenn das Fotomodell nicht aufgrund des "Rechts am eigenen Bild" etwas dagegen unternimmt.
2. Die Facebook AGB besagen, dass Facebook Nutzungsrechte an hochgeladenen Bildern hat. Wie schon angemerkt wurde, benötigt Facebook diese Rechte deswegen, weil sie ja auf Facebook sichtbar sind und für diverse Funktionen zur Verfügung stehen. Keinesfalls besagen die Facebook AGBs, dass andere Personen berechtigt sind, veröffentlichte Bilder herunterzuladen, zu verändern und wieder zu veröffentlichen. Somit sind die Facebook AGBs auch bedeutungslos. Diese Nutzungsrechte brauchen übrigens auch Seiten wie die model-kartei oder fotocommunity - genau wie irgendeine andere Website wo Fotos veröffentlicht sind.
Damit also auf einer Fanseite (offiziell oder inoffiziel - das spielt keine Rolle) Fotos veröffentlicht werden dürfen, benötigt der Seiteninhaber gewisse Nutzungsrechte. D.h. in diesem Fall Facebook. Facebook erhält sie, weil der Firmeninhaber die AGBs akzeptiert hat. Der Firmeninhaber erhält sie von jemanden, der das Recht hat, Nutzungsrechte weiterzugeben. Das ist in diesem Fall der TO. Und da der TO gleichzeitig noch der zuständige "Admin" ist, ist das Ganze wohl recht unbürokratisch verlaufen. Jeder kann nun die Bilder "liken", verlinken usw. Unter Umständen werden dadurch die Bilder in Chroniken anderer FB-User sichtbar. Dagegen kann man nichts machen. Darum geht es hier aber gar nicht: Hier ist etwas mehr passiert. Ein Bild wurde heruntergelanden, verändert und wieder veröffentlicht. Laut TO wurde dafür kein Nutzungsrecht gewährt.
Man kann nun das Bild bei FB melden und es bestehen gute Chancen, dass das Bild auch gelöscht wird (zu mehr wird es eher nicht kommen). Alternative ist die Einschaltung eines Anwalts, der dann die rechtlichen Mittel ausschöpft.
1. Das Urheberrecht ist streng genommen für sich bedeutungslos. Der Urheber hat "nur" das Recht, Vereinbarungen über Nutzungsrechte einzugehen. Natürlich ist der Ursprungszustand so, dass nur der Urheber die Nutzungsrechte hat - wenn das Fotomodell nicht aufgrund des "Rechts am eigenen Bild" etwas dagegen unternimmt.
2. Die Facebook AGB besagen, dass Facebook Nutzungsrechte an hochgeladenen Bildern hat. Wie schon angemerkt wurde, benötigt Facebook diese Rechte deswegen, weil sie ja auf Facebook sichtbar sind und für diverse Funktionen zur Verfügung stehen. Keinesfalls besagen die Facebook AGBs, dass andere Personen berechtigt sind, veröffentlichte Bilder herunterzuladen, zu verändern und wieder zu veröffentlichen. Somit sind die Facebook AGBs auch bedeutungslos. Diese Nutzungsrechte brauchen übrigens auch Seiten wie die model-kartei oder fotocommunity - genau wie irgendeine andere Website wo Fotos veröffentlicht sind.
Damit also auf einer Fanseite (offiziell oder inoffiziel - das spielt keine Rolle) Fotos veröffentlicht werden dürfen, benötigt der Seiteninhaber gewisse Nutzungsrechte. D.h. in diesem Fall Facebook. Facebook erhält sie, weil der Firmeninhaber die AGBs akzeptiert hat. Der Firmeninhaber erhält sie von jemanden, der das Recht hat, Nutzungsrechte weiterzugeben. Das ist in diesem Fall der TO. Und da der TO gleichzeitig noch der zuständige "Admin" ist, ist das Ganze wohl recht unbürokratisch verlaufen. Jeder kann nun die Bilder "liken", verlinken usw. Unter Umständen werden dadurch die Bilder in Chroniken anderer FB-User sichtbar. Dagegen kann man nichts machen. Darum geht es hier aber gar nicht: Hier ist etwas mehr passiert. Ein Bild wurde heruntergelanden, verändert und wieder veröffentlicht. Laut TO wurde dafür kein Nutzungsrecht gewährt.
Man kann nun das Bild bei FB melden und es bestehen gute Chancen, dass das Bild auch gelöscht wird (zu mehr wird es eher nicht kommen). Alternative ist die Einschaltung eines Anwalts, der dann die rechtlichen Mittel ausschöpft.
#26Report
was redet ihr denn?
melde das foto bei facebook.
fertig.
melde das foto bei facebook.
fertig.
#27Report
13.10.2013
... verstehe nicht warum ihr immer sagt das die rechte an facebook "abgetreten" werden, das hiesse ja, das er die fotos nicht mehr nutzen dürfe, sobald diese auf FB hochgeladen werden
... ich denke er sobald diese auf FB geladen werden,FB ein nutzungsrecht eingeräumt wird, aber nicht das diese "abgetreten" werden.
zum thema, nunja, ich verstehe seinen unmut, wenn er die privaten kontakte zum anwalt hat, warum sollte er nicht mal checken was für ihn rausspringen könnte
anonsten, ja FB profil melden und sofern möglich zeitweise sperren lassen, ich denke das wiegt schwerer ;-)
glg maik
... ich denke er sobald diese auf FB geladen werden,FB ein nutzungsrecht eingeräumt wird, aber nicht das diese "abgetreten" werden.
zum thema, nunja, ich verstehe seinen unmut, wenn er die privaten kontakte zum anwalt hat, warum sollte er nicht mal checken was für ihn rausspringen könnte
anonsten, ja FB profil melden und sofern möglich zeitweise sperren lassen, ich denke das wiegt schwerer ;-)
glg maik
#28Report
13.10.2013
Was redet ihr alle von FB, Firma u.s.w.
Alles uninteressant...
Dritter nutzt unberechtigterweise ein Bild, nicht mehr, nicht weniger.
Wäre zunächst zu ermitteln, wo der seinen Wohnsitz hat. Ist das nicht D, kann man zwar zum Anwalt laufen, wird aber nix werden. Es sei denn, man packt genug Scheine ein...
Und da scheinbar eh alles gefakt ist, kann man sich alle Mühen sparen. Anwalt lohnt nur, wenn die Person bekannt ist und auch hier ihren Wohnsitz hat.
Schlicht melden und gut ist.
Alles uninteressant...
Dritter nutzt unberechtigterweise ein Bild, nicht mehr, nicht weniger.
Wäre zunächst zu ermitteln, wo der seinen Wohnsitz hat. Ist das nicht D, kann man zwar zum Anwalt laufen, wird aber nix werden. Es sei denn, man packt genug Scheine ein...
Und da scheinbar eh alles gefakt ist, kann man sich alle Mühen sparen. Anwalt lohnt nur, wenn die Person bekannt ist und auch hier ihren Wohnsitz hat.
Schlicht melden und gut ist.
#29Report
[gone] Dirk Jacobs Fotografie
13.10.2013
Also ... die Firma darf sie verwenden, weil ich deren FacebookAdmin bin und der Ladeninhaber ein Freund von mir... ICH selbst habe die für den Laden hochgeladen und ich selber habe sie gemacht.
Gleiche Lage wie bei mir des öfteren. Ich mache oft Fotos auf Konzerten und sonstigen Veranstaltungen in einem Laden hier, Der Inhaber ist ein freund von mir dessen Webseite und Fanpage auf FB ich betreue. Ich mache die Bilder für die besagte FB Seite und der Webseite. Hier wird natürlich oft und gerne mal geklaut. Meist werden diese Bilder zuerst runtergeladen und dann wieder von der Person unter eigenem Namen wieder hochgeladen. Da frag ich mich wozu es die Funktion Teilen gibt...
Komme ich dahinter fordere ich die Person auf das Bild zu entfernen. Reagiert die Person nicht oder wird sogar pampig fertige ich einen Screenshot vom Beitrag und dem Chatverlauf an. Daraufhin informiere ich Facebook über diese illegale Nutzung. Meist ist das Bild in kürzester Zeit gelöscht. Sollt die Person daraufhin erneut Bilder von mir hochladen landen Screenshots ect. beim Anwalt. Wer nicht hören will muss fühlen.
Ich biete den Personen, die evtl. auf dem Bild abgebildet wurden (springen ja von selber genug vor die Kamera und wollen fotografiert werden) an, dieses Bild von mir in anständiger Größe und Auflösung zu bekommen. So braucht keiner zu klauen. gilt aber nur wenns ie selber auf dem Bild sind.
#30Report
13.10.2013
Was mir in der Diskussion abgeht, ist die Frage: was will der Kunde / die Kundin eigentlich? Die rechtlichen Gegebenheiten sind ja das eine, aber die meisten Künstler freuen sich über Fanpages, auch wenn die natürlich in den seltensten Fällen legal erworbene Bilder nutzen.
Sprich: natürlich kannst du das Bild melden oder den Fan belehren, aber im Sinne der Künstlerin wird das nicht sein. Für die wäre das ein Bärendienst, weil sie von jeder einzelnen Fanseite profitiert.
Du kannst bei der Aktion eigentlich nur verlieren: es kostet Zeit, Nerven, Ärger und schadet der Kundin. Meine Empfehlung: pfeif drauf und nutz die Zeit, die du für Anwälte und Facebook-Schreibereien nutzen würdest für einen schönen Herbstspaziergang! Davon hast du mehr.
Sprich: natürlich kannst du das Bild melden oder den Fan belehren, aber im Sinne der Künstlerin wird das nicht sein. Für die wäre das ein Bärendienst, weil sie von jeder einzelnen Fanseite profitiert.
Du kannst bei der Aktion eigentlich nur verlieren: es kostet Zeit, Nerven, Ärger und schadet der Kundin. Meine Empfehlung: pfeif drauf und nutz die Zeit, die du für Anwälte und Facebook-Schreibereien nutzen würdest für einen schönen Herbstspaziergang! Davon hast du mehr.
#31Report
14.10.2013
So Meldung hab ich vorhin abgesetzt. Den Link hatte ich bereits gestern gefunden. Schauen wir mal was passiert :-)
Danke aber nochmals für den Link
Danke aber nochmals für den Link
#33Report
#34
14.10.2013
... bei Facebook melden und nicht vergessen immer FETT das Log ins Bild tackern. Ich werde oft angemeckert... das fette Logo stört... seltsam bei meinen Fotos Zuhause an der Wand seh ich gar keins ;-)
#35Report
[gone] PADDY™ DAS ORIGINAL
14.10.2013
einfach mal den jenigen in normalen Ton anschreiben. Das ist mit Sicherheit ein ahnungsloser Fan, der sich nichts böses dabei gedacht hat. Hier wird aber auch immer unendlich übertrieben und die Anwaltkeule rausgeholt. So was kann passieren, wenn man Bilder ins Internet hochläd. Nicht jeder weiss, dass es so etwas wie Urheberrecht gibt ...
#36Report
15.10.2013
lies mal die AGB's von facebook durch ....
du tritts automatich alle nutzungsrechte an facebook ab ...
ja, an facebook. damit funktionen wie liken und teilen überhaupt rechtlich möglich sind. und man tritt auch nicht *alle* rechte ab, sondern nur die, die notwendig sind.
aber *nicht* an den betreiber irgendeiner fanseite...
Facebook darf die Rechte an den hochgeladenen Fotos nach eigenem Belieben und unbeschränkt weiterlizensieren...
Bevor man sich also echauffiert, sollte man prüfen, ob nicht genau das - auf irgendeinem verschlungenen Weg - passiert ist.
Ansonsten sage ich nur: Facebook... (Mark Zuckerberg hat ja gerade die vier Nachbargrundstücke seiner Villa gekauft. Er möchte mehr Privatsphäre, und auf diese Weise verhindern, daß ihm jemand in die Fenster guckt.
Das klingt für mich ungefähr ebenso absurd wie die Vorstellung, Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst hätte sich neben einer Badewanne für 15.000 Euro und einer Privatkapelle auch noch einen Privat-Puff in den Felsen unterm Limburger Dom fräsen lassen...)
#37Report
Facebook darf die Rechte an den hochgeladenen Fotos nach eigenem Belieben und unbeschränkt weiterlizensieren...
Bevor man sich also echauffiert, sollte man prüfen, ob nicht genau das - auf irgendeinem verschlungenen Weg - passiert ist.
Na klar, die Fanseite hat von Facebook eine Lizenz für das Bild bekommen. Klingt unglaublich plausibel.
Der hat das Bild halt einfach kopiert und damit gewollt oder ungewollt gegen das Urheberrecht verstossen. Kann man ignorieren, kann man eine Mail schreiben, kann man melden. Da muss man nichts recherchieren.
#38Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
15.10.2013
Facebook darf die Rechte an den hochgeladenen Fotos nach eigenem Belieben und unbeschränkt weiterlizensieren...
Bevor man sich also echauffiert, sollte man prüfen, ob nicht genau das - auf irgendeinem verschlungenen Weg - passiert ist.
Nun hat sich für mich der Eingangsthread aber nicht so angehört, als hätte der Betreiber der Fanseite die Bilder nur geteilt (im Sinne von FB), sondern sie erst heruntergeladen, dann verändert und wieder bei FB hochgeladen. Der Vorgang ist ganz sicher nicht mit der Lizensierung laut FB-AGB gedeckt.
#39Report
15.10.2013
@Jan
Was wäre denn, wenn der andere dann FB ein Nutzungsrecht in kyrillischer Schrift zu dem Bild vorlegt? Dann würden die Kosten und der Blutdruck des TO vielleicht explodieren, obwohl es nur ein Fake ist.
Was wäre denn, wenn der andere dann FB ein Nutzungsrecht in kyrillischer Schrift zu dem Bild vorlegt? Dann würden die Kosten und der Blutdruck des TO vielleicht explodieren, obwohl es nur ein Fake ist.
#40Report
Topic has been closed