Recht am Bild bei Tierbildern??? 23
26.09.2013
Hallo Ravengirl88,
wie ich sehe, sind hier vereinzelt recht qualifizierte Antworten. Hinsichtlich der Rechte an den Bildern ist kaum noch was hinzuzufügen. Hinsichtlich der Lügen, die die Frau verbreitet, kannst du auch etwas tun, sofern dies deinem Ruf schadet.
Hinsichtlich der Rechte am Bild kann ich TomRohwer nur zustimmen. Die Kosten einer Abmahnung sind nicht zu unterschätzen! Im Falle von Bildrechten sind die Streitwerte auch noch relativ hoch angesiedelt.
Aber da du die Bilder gelöscht hast, ist das Thema ja erledigt.
Wenn Sie dich auf den Fotos schwärzt, kommt es darauf an, wie du auf dem Foto abgebildet bist. Da gibt es viele Feinheiten, die zu beachten sind.
Solche Fragen machen in einem Forum keinen Sinn, da das konkrete Foto entscheidend ist und hier im Forum keiner sehen kann.
MfG,
I. Kila
wie ich sehe, sind hier vereinzelt recht qualifizierte Antworten. Hinsichtlich der Rechte an den Bildern ist kaum noch was hinzuzufügen. Hinsichtlich der Lügen, die die Frau verbreitet, kannst du auch etwas tun, sofern dies deinem Ruf schadet.
Hinsichtlich der Rechte am Bild kann ich TomRohwer nur zustimmen. Die Kosten einer Abmahnung sind nicht zu unterschätzen! Im Falle von Bildrechten sind die Streitwerte auch noch relativ hoch angesiedelt.
Aber da du die Bilder gelöscht hast, ist das Thema ja erledigt.
Wenn Sie dich auf den Fotos schwärzt, kommt es darauf an, wie du auf dem Foto abgebildet bist. Da gibt es viele Feinheiten, die zu beachten sind.
Solche Fragen machen in einem Forum keinen Sinn, da das konkrete Foto entscheidend ist und hier im Forum keiner sehen kann.
MfG,
I. Kila
#22Report
26.09.2013
Hey Dini,
Du hast definitiv ein Recht am Bild, dass von Dir gemacht wurde und kannst eine Verwendung
untersagen, wenn es keine abgetretenen Bildrechte gibt. Da Du keine Person öffentliches Interesses
bist, gibt es auch keine Ausnahme a la Presserecht. Du kannst der Stallbesitzerin auf dieser Basis
jederzeit untersagen, Bilder mit (Körperteilen von) Dir zu speichern oder zu verwenden. Die Schwärzung
ist dabei irrelevant, denn Du bist ja gezielt mit dem Pferd zusammen aufgenommen worden und genau
dabei geht es um die Rechte am Bild.
Kleiner Nebensatz noch zu !Fratzenbuch! - da gehören gar keine Bilder hinein, die Persönlichkeits- oder
Urheberechte Dritter betreffen. Insbesondere keine von Shootings, bei denen per Vertrag die Bildrechte beim
Fotografen liegen und dieser einer Verwendung bei Facebook nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Dort gibst
Du nämlich ggf. Bildrechte an Facebook ab, die DU gar nicht hast.... Das kann in der Tat eine Abmahnung
und Kosten nach sich ziehen.
Abmahnung ist ein anderes wichtiges Stichwort. Sollte sich der Streit mit der Stallbesitzerin nicht durch ein
Gespräch legen lassen und Sie eine Abmahnung oder einweilige Verfügung erwirken (manche haben einfach
nur Freude dran, anderen einen rein zu würgen oder verdienen genau damit ihre Kohle), kann es Dich auch
Geld kosten, wenn die Rechtsgrundlage unklar ist oder ein Prozess (falls es dazu käme) zu Deinen Gunsten
ausfiele. Auf den Kosten der Abmahnung bzw. des gegnerischen Anwalts bleibst Du nämlich leicht hängen
und schwupps ist die Fotokasse leer. Es macht also immer Sinn, eine Einigung mit einer Konfliktpartei zu
erzielen, wenn man nicht gerade ne Advo-Card hat und die einem alle Kosten eines Verfahren abnimmt.
Dazu sag ich nur (Kleingedrucktes beachten ,-)
Viel Erfolg!
LG, STeffen
Du hast definitiv ein Recht am Bild, dass von Dir gemacht wurde und kannst eine Verwendung
untersagen, wenn es keine abgetretenen Bildrechte gibt. Da Du keine Person öffentliches Interesses
bist, gibt es auch keine Ausnahme a la Presserecht. Du kannst der Stallbesitzerin auf dieser Basis
jederzeit untersagen, Bilder mit (Körperteilen von) Dir zu speichern oder zu verwenden. Die Schwärzung
ist dabei irrelevant, denn Du bist ja gezielt mit dem Pferd zusammen aufgenommen worden und genau
dabei geht es um die Rechte am Bild.
Kleiner Nebensatz noch zu !Fratzenbuch! - da gehören gar keine Bilder hinein, die Persönlichkeits- oder
Urheberechte Dritter betreffen. Insbesondere keine von Shootings, bei denen per Vertrag die Bildrechte beim
Fotografen liegen und dieser einer Verwendung bei Facebook nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Dort gibst
Du nämlich ggf. Bildrechte an Facebook ab, die DU gar nicht hast.... Das kann in der Tat eine Abmahnung
und Kosten nach sich ziehen.
Abmahnung ist ein anderes wichtiges Stichwort. Sollte sich der Streit mit der Stallbesitzerin nicht durch ein
Gespräch legen lassen und Sie eine Abmahnung oder einweilige Verfügung erwirken (manche haben einfach
nur Freude dran, anderen einen rein zu würgen oder verdienen genau damit ihre Kohle), kann es Dich auch
Geld kosten, wenn die Rechtsgrundlage unklar ist oder ein Prozess (falls es dazu käme) zu Deinen Gunsten
ausfiele. Auf den Kosten der Abmahnung bzw. des gegnerischen Anwalts bleibst Du nämlich leicht hängen
und schwupps ist die Fotokasse leer. Es macht also immer Sinn, eine Einigung mit einer Konfliktpartei zu
erzielen, wenn man nicht gerade ne Advo-Card hat und die einem alle Kosten eines Verfahren abnimmt.
Dazu sag ich nur (Kleingedrucktes beachten ,-)
Viel Erfolg!
LG, STeffen
#23Report
Topic has been closed
Wenn...
... die Aufnahmen nicht auf öffentlichem Grund oder von öffentlichem Grund aus gemacht worden sind. Sonst braucht's keine Einwilligung des Eigentümers.
(Tiere sind übrigens rechtlich keine Sachen, sie werden wie Sachen behandelt. Kleiner, feiner Unterschied:
§ 90a BGB Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.)