Recht am Bild bei Tierbildern??? 23
[gone] Abgemeldet
25.09.2013
Property Release heißt der Vertrag den Besitzer von Immobilien unterschreiben sollen damit Fotografen/Agenturen Fotos von Locations kommerziel verwerten dürfen. Hat man diese Unterschrift nicht > dann ist das Einverständniss wohl widerrubar und auch schwer nachweißbar
#2Report
25.09.2013
Aber es ist keine kommerzielle Nutzung!
Lediglich bei Facebook... und ohne Namen, ohne Personen.
Lediglich bei Facebook... und ohne Namen, ohne Personen.
#3Report
[gone] User_100258
25.09.2013
Ich kann mich erinnern, dass Google den Hauseigentümern durchaus ein Widerspruchsrecht einräumen musste, nachdem ihr Eigentum bei streetview veröffentlicht wurde.
Aber schon alleine um sicher zu gehen würde ich die Bilder entfernen [EDIT: zumindest bis zur Klärung ob es erlaubt ist, oder nicht]. Ohne was schriftliches in der Hand sieht die Beweislage ehh schlecht für dich aus.
Man könnte erstmal das Gespräch suchen um sich darauf zu einigen, dass ihr beide von der Veröffentlichung abseht.
Ansonsten ist das Thema wohl zu komplex um es pauschal zu beantworten. Solltest es nicht klären können, bleibt dir wohl nur professionelle Hilfe.
NACHTRAG:
Meine persönliche Meinung: Wenn man jemand öffentlich angreift muss man mit Gegenwind rechnen, auch wenn die Person nicht namentlich genannt wird.
Aber schon alleine um sicher zu gehen würde ich die Bilder entfernen [EDIT: zumindest bis zur Klärung ob es erlaubt ist, oder nicht]. Ohne was schriftliches in der Hand sieht die Beweislage ehh schlecht für dich aus.
Man könnte erstmal das Gespräch suchen um sich darauf zu einigen, dass ihr beide von der Veröffentlichung abseht.
Ansonsten ist das Thema wohl zu komplex um es pauschal zu beantworten. Solltest es nicht klären können, bleibt dir wohl nur professionelle Hilfe.
NACHTRAG:
Meine persönliche Meinung: Wenn man jemand öffentlich angreift muss man mit Gegenwind rechnen, auch wenn die Person nicht namentlich genannt wird.
#4Report
25.09.2013
Eine kommerziellere Nutzung als das, was du mit den Facebook-AGB akzeptierst, geht eigentlich nicht.
#5Report
25.09.2013
Ich würde die Bilder im Zweifelsfall einfach aus Facebook raus nehmen um Stress zu vermeiden.
Möchtest Du hart bleiben, solltest Du Dir besser professionellen Rat bei einem Anwalt einholen, da Du hier nur Meinung bekommst, aber keine professionelle Beratung auf die Du Dich später auch berufen kannst.
Das selbe gilt für das Bild, auf dem Du, zwar anonymisiert, zu sehen bist. Ignoriere es oder gehe es professionell mit einem Anwalt an. Alles andere wird Dir nichts nützen.
Mein laienhafte Meinung dazu...
Möchtest Du hart bleiben, solltest Du Dir besser professionellen Rat bei einem Anwalt einholen, da Du hier nur Meinung bekommst, aber keine professionelle Beratung auf die Du Dich später auch berufen kannst.
Das selbe gilt für das Bild, auf dem Du, zwar anonymisiert, zu sehen bist. Ignoriere es oder gehe es professionell mit einem Anwalt an. Alles andere wird Dir nichts nützen.
Mein laienhafte Meinung dazu...
#6Report
#7
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
25.09.2013
Zunächst mal: ein Recht am eigenen Bild gibt es bei Tieren nicht. Du kannst also jedes noch so "prominentes" Tier (Dackel einer Schauspielerin, etc.) fotografieren und auch veröffentlichen.
Der zweite Punkt: ist die "Eigentümerin" die Besitzerin der Pferde oder des ganzen Hofes? Ist überhaupt auf dem Hof fotografiert worden, oder außerhalb des Weidezaunes?
Die Eigentümerin des Pferdehofes kann dir eine Veröffentlichung verbieten, wenn die Bilder innerhalb ihres Besitzes gemacht worden und du keine schriftliche oder (am besten unter Zeugen) mündliche Erlaubnis hattest. Die Eigentümerin der Pferde alleine, nicht...wenn du die Erlaubins zum Fotografieren der Besitzerin des Hofes hattest...oder z.B. von der Landstraße aus die Pferde auf der Weide fotografiert hast.
Eine Schwärzung deines Gesichtes rechtfertigt nicht per se eine Veröffentlichung, solange es noch andere Anhaltspunkte zum Erkennen deiner Person gibt. Können dich z.B. Freunde, Eltern, Verwandte anhand deiner Körperhaltung oder eines selbstgestrickten Pullovers erkennen, nutzt der Dame dein geschwärztes Gesicht gar nichts.
Der zweite Punkt: ist die "Eigentümerin" die Besitzerin der Pferde oder des ganzen Hofes? Ist überhaupt auf dem Hof fotografiert worden, oder außerhalb des Weidezaunes?
Die Eigentümerin des Pferdehofes kann dir eine Veröffentlichung verbieten, wenn die Bilder innerhalb ihres Besitzes gemacht worden und du keine schriftliche oder (am besten unter Zeugen) mündliche Erlaubnis hattest. Die Eigentümerin der Pferde alleine, nicht...wenn du die Erlaubins zum Fotografieren der Besitzerin des Hofes hattest...oder z.B. von der Landstraße aus die Pferde auf der Weide fotografiert hast.
Eine Schwärzung deines Gesichtes rechtfertigt nicht per se eine Veröffentlichung, solange es noch andere Anhaltspunkte zum Erkennen deiner Person gibt. Können dich z.B. Freunde, Eltern, Verwandte anhand deiner Körperhaltung oder eines selbstgestrickten Pullovers erkennen, nutzt der Dame dein geschwärztes Gesicht gar nichts.
#8Report
[gone] jodoform
25.09.2013
Und damit es erst richtig unterhaltsam wird, ändert sich die Lage noch einmal, wenn du die Bilder im Zusammenhang mit einer Reportage verwendest, die im weitesten Sinne im allgemeinen Interesse ist. Dann kannst du im Kontext der Reportage auch Bilder ohne Zustimmung der Abgebildeten verwenden.
Je nachdem wie weit du es treiben willst, kannst du die Dame zum Teufel schicken und schauen, was sie macht. Die meisten plustern sich nur furtchbar auf aber scheuen den Gang zum Anwalt und vor Gericht. Das kann allerdings ach daneben gehen, dann brauchst du ebenfalls einen passenden Anwalt und es könnte teuer werden. Trotzdem wäre das die Lösung, die ich nehmen würde.
Jo
Je nachdem wie weit du es treiben willst, kannst du die Dame zum Teufel schicken und schauen, was sie macht. Die meisten plustern sich nur furtchbar auf aber scheuen den Gang zum Anwalt und vor Gericht. Das kann allerdings ach daneben gehen, dann brauchst du ebenfalls einen passenden Anwalt und es könnte teuer werden. Trotzdem wäre das die Lösung, die ich nehmen würde.
Jo
#9Report
[gone] User_2972
25.09.2013
Was soll das ganze hin und her mit "anzeigen"
Polizei und Staatsanwaltschaft haben wichtigeres zu tun als in solchen Fällen zu ermitteln.
Das sind Fälle für den Anwalt.
Und ich denke nicht, dass eine von Euch wegen sowas zum Anwalt geht- das kostet nämlich Geld und
ich vermute, eine Rechtschutzversicherung lehnt das auch ab.
Abhaken würde ich sagen.
Polizei und Staatsanwaltschaft haben wichtigeres zu tun als in solchen Fällen zu ermitteln.
Das sind Fälle für den Anwalt.
Und ich denke nicht, dass eine von Euch wegen sowas zum Anwalt geht- das kostet nämlich Geld und
ich vermute, eine Rechtschutzversicherung lehnt das auch ab.
Abhaken würde ich sagen.
#10Report
25.09.2013
Ein "Recht am Bild" haben nur Menschen, ein "Recht am Bild einer Sache" (und Tiere werden rechtlich wie Sachen behandelt) gibt es so nicht.
Was es gibt: ein Eigentumsrecht an der Sache, welches durchaus einer Verwertung von Fotos dieser Sache im Weg stehen kann. Das ist, sehr vereinfacht gesagt, immer dann der Fall, wenn die Sache nicht von öffentlichem Grund aus, sondern auf Privatgelände fotografiert wird.
Grundsätzlich also dürften, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, einer Veröffentlichung und wirtschaftlichen Verwertung der Fotos in einem Fall wie dem beschriebenen die Eigentumsrechte an den Ponies entgegenstehen. Ein Anspruch auf "Vernichtung" der Fotos ergibt sich daraus so einfach aber durchauch nicht. Im Zusammenhang mit Medienberichterstattung über Mißstände auf diesem Ponyhof dürften die Eigentumsrechte sogar in den Hintergrund treten, und auch die Veröffentlichung zulässig sein. Davon abgesehen kann der Besitzer einer Sache seine Eigentumsrechte gegen Fotoveröffentlichungen sowieso nur in Stellung bringen, wenn diese Eigentumsrechte durch die Nutzung der Fotos beinträchtigt würden. Das ist nicht immer automatisch der Fall, kommt auf den Einzelfall an. Auch das wieder vereinfacht gesagt. Ob das in einem Fall wie dem beschriebenen der Fall ist, dazu kann man ohne vollständige Kenntnis aller Fakten nur spekulieren. (Wie in WWW-Foren meist üblich.)
Eine Verletzung des "Recht am eigenen Bild" setzt immer eine Erkennbarkeit der abgebildeten Person voraus. Dafür ist es nicht nötig, daß das Gesicht zu sehen ist, es muß aber eben die Person wiedererkennbar sein, wobei es reicht, daß nahestehende Dritte die Person erkennen könnten.
Davon abgesehen ist aber die Veröffentlichung des besagten Fotos nur zulässig, wenn der Urheber (Fotograf) dem zugestimmt hat.
"Anzeige", "Polizei" spielt dabei in der Praxis überhaupt keine Rolle, das sind ggf. zivilrechtliche Streitigkeiten. Da kann man dann, wenn man in seinen Rechten verletzt ist, zivilrechtlich Unterlassungsansprüche geltend machen.
Was es gibt: ein Eigentumsrecht an der Sache, welches durchaus einer Verwertung von Fotos dieser Sache im Weg stehen kann. Das ist, sehr vereinfacht gesagt, immer dann der Fall, wenn die Sache nicht von öffentlichem Grund aus, sondern auf Privatgelände fotografiert wird.
Grundsätzlich also dürften, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, einer Veröffentlichung und wirtschaftlichen Verwertung der Fotos in einem Fall wie dem beschriebenen die Eigentumsrechte an den Ponies entgegenstehen. Ein Anspruch auf "Vernichtung" der Fotos ergibt sich daraus so einfach aber durchauch nicht. Im Zusammenhang mit Medienberichterstattung über Mißstände auf diesem Ponyhof dürften die Eigentumsrechte sogar in den Hintergrund treten, und auch die Veröffentlichung zulässig sein. Davon abgesehen kann der Besitzer einer Sache seine Eigentumsrechte gegen Fotoveröffentlichungen sowieso nur in Stellung bringen, wenn diese Eigentumsrechte durch die Nutzung der Fotos beinträchtigt würden. Das ist nicht immer automatisch der Fall, kommt auf den Einzelfall an. Auch das wieder vereinfacht gesagt. Ob das in einem Fall wie dem beschriebenen der Fall ist, dazu kann man ohne vollständige Kenntnis aller Fakten nur spekulieren. (Wie in WWW-Foren meist üblich.)
Sie selbst verwendet jedoch ein Bild, auf dem ich selbst zu sehen bin (Gesicht geschwärzt)
für Annoncen im Internet! Ohne mein Einverständnis.
Und verstößt damit gegen Persönlichkeitsrecht.
Eine Verletzung des "Recht am eigenen Bild" setzt immer eine Erkennbarkeit der abgebildeten Person voraus. Dafür ist es nicht nötig, daß das Gesicht zu sehen ist, es muß aber eben die Person wiedererkennbar sein, wobei es reicht, daß nahestehende Dritte die Person erkennen könnten.
Davon abgesehen ist aber die Veröffentlichung des besagten Fotos nur zulässig, wenn der Urheber (Fotograf) dem zugestimmt hat.
"Anzeige", "Polizei" spielt dabei in der Praxis überhaupt keine Rolle, das sind ggf. zivilrechtliche Streitigkeiten. Da kann man dann, wenn man in seinen Rechten verletzt ist, zivilrechtlich Unterlassungsansprüche geltend machen.
#11Report
25.09.2013
Da diese " Dame " anscheinend was zu verbergen hat in Sachen artgerechte Tierhaltung
würde ich mir keinen Kopp drum machen, verwende die Bilder ruhig.
Sollte Sie dann evt aktiv werden gegen Dich, dann einfach beim Vorstand des nächsten
Tierheimes vorstellig werden oder beim zuständigen Veterinäramt und denen mal ein
paar Takte flüstern - der Rest geht dann von selbst, auch ein Tipp an die örtliche
Redaktion der Tageszeitungen in dem Gebiet kann was bewirken.
Bei sowas sind die mitlerweile sehr empfindlich geworden und reagieren schnell
Würde ich aber erst machen nachdem Du die Bilder verwendest hast und Sie dann
Dir mit Anwalt oder sonst was kommt.
würde ich mir keinen Kopp drum machen, verwende die Bilder ruhig.
Sollte Sie dann evt aktiv werden gegen Dich, dann einfach beim Vorstand des nächsten
Tierheimes vorstellig werden oder beim zuständigen Veterinäramt und denen mal ein
paar Takte flüstern - der Rest geht dann von selbst, auch ein Tipp an die örtliche
Redaktion der Tageszeitungen in dem Gebiet kann was bewirken.
Bei sowas sind die mitlerweile sehr empfindlich geworden und reagieren schnell
Würde ich aber erst machen nachdem Du die Bilder verwendest hast und Sie dann
Dir mit Anwalt oder sonst was kommt.
#12Report
25.09.2013
Ich kann mich erinnern, dass Google den Hauseigentümern durchaus ein Widerspruchsrecht einräumen musste
Deine Erinnerung ist falsch bzw. ungenau und unvollständig.
Google Streetview hatte ein reines Datenschutz-Problem, und zwar nicht mit den Hauseigentümern, sondern mit den Bewohnern (Haus/Wohnungsbesitzern).
Das Fotografieren und Veröffentlichen von Häuserfassaden ist rechtlich völlig legal, solange von der Straße aus fotografiert wird. Bei Google Streetview ging es aber rechtlich um die Datenschutzproblematik, daß hier Bilder in gewissem Umfang mit Personendaten zusammengeführt wurden bzw. zusammengeführt werden könnten. Die Option, auf Aufforderung von Hauseigentümern und -bewohnern die einzelnen Bildteile zu verpixeln war davon abgesehen eine rein freiwillige, Google wäre in Deutschland nach deutschem Recht dazu nur verpflichtet gewesen, wenn z.B. Klingelschilder erkennbar sind.
#13Report
25.09.2013
würde ich mir keinen Kopp drum machen, verwende die Bilder ruhig.
Du bezahlst die Kosten für die anwaltliche Abmahnung/einstweilige Verfügung? Falls eine kommt?
Dann ist ja gut.
#14Report
25.09.2013
ich erinnere mich an einen streitfall zwischen einem fotografen und einem tierpark südlich von hamburg,
in dem der fotograf fotos von den tieren machte, deren verwendung man ihm (nachträglich) untersagte.
leider schon zu lange her und auch weiß ich nicht mehr, in welchem forum und auf welcher plattform das
gepostet wurde. das gericht folgte dem antrag des tierparks.
grundlage war da wohl das hausrecht.
interessant vielleicht auch dieses hier zu lesen
in dem der fotograf fotos von den tieren machte, deren verwendung man ihm (nachträglich) untersagte.
leider schon zu lange her und auch weiß ich nicht mehr, in welchem forum und auf welcher plattform das
gepostet wurde. das gericht folgte dem antrag des tierparks.
grundlage war da wohl das hausrecht.
interessant vielleicht auch dieses hier zu lesen
#15Report
Ist doch was anderes ob Du Fotos im Tierpark machst oder von öffentlichen Plätzen, Strassen usw. aus.
Viele Tierparks verbieten die kommerzielle Nutzung der dort gemachten Fotos.
Viele Tierparks verbieten die kommerzielle Nutzung der dort gemachten Fotos.
#16Report
[gone] xxxxxx
25.09.2013
@ TO: Nehmt lieber Wasserpistolen und duelliert euch, um die Sache auszuräumen!
Ganz ehrlich, das hört sich für mich nach Kindergartenstreit der allerfeinsten Sorte an.
Es geht um NICHTS außer irgendwie gekränkten Stolz, und ihr vergebt euch wohl beide nichts, dem jeweiligen Wunsch auf Nichtveröffentlichung zu entsprechen. Der finanzielle Schaden hält sich wohl in Grenzen.
'Ich veröffentliche aber nur nicht, wenn die dann auch....'
Gutgut, ich dachte es mir...
Ganz ehrlich, das hört sich für mich nach Kindergartenstreit der allerfeinsten Sorte an.
Es geht um NICHTS außer irgendwie gekränkten Stolz, und ihr vergebt euch wohl beide nichts, dem jeweiligen Wunsch auf Nichtveröffentlichung zu entsprechen. Der finanzielle Schaden hält sich wohl in Grenzen.
'Ich veröffentliche aber nur nicht, wenn die dann auch....'
Gutgut, ich dachte es mir...
#17Report
25.09.2013
Horst G .............. Punkt !! aka DER LOLLIGRAF
Ist doch was anderes ob Du Fotos im Tierpark machst oder von öffentlichen Plätzen, Strassen usw. aus.
hier aber hat die TO die bilder nicht von öffentlichen plätzen aus gemacht.
#18Report
26.09.2013
Rein gesetzlich sind Tiere (leider) eine "Sache", eine Veröffentlichung (rechtlich abgesichert) benötigt daher ein Property Release.
Denke Ausnahme sind Tiergarten - Zoo - Fotografie von Tieren im Zuge öffentlicher Veranstaltungen
Anders jedoch bei Aufnahmen zu deren Erstellung u.U. auch Privatgrund (hier Koppel oder Weide) betreten werden müssen. Du wirst also nicht nachweisen können, das die Erlaubnis zuerst bestand und das es nunmehr angeblich 4 Zeugen gibt, die ein Verbot bestättigen können; also gehe den Weg des geringsten Widerstandes und buche das unter Erfahrung und entferne die Bilder (löschen brauchst Du sie jedoch nicht, insbesondere, wenn sie eine Amtstierärztliche Anzeige unterstützen würden...)
Denke Ausnahme sind Tiergarten - Zoo - Fotografie von Tieren im Zuge öffentlicher Veranstaltungen
Anders jedoch bei Aufnahmen zu deren Erstellung u.U. auch Privatgrund (hier Koppel oder Weide) betreten werden müssen. Du wirst also nicht nachweisen können, das die Erlaubnis zuerst bestand und das es nunmehr angeblich 4 Zeugen gibt, die ein Verbot bestättigen können; also gehe den Weg des geringsten Widerstandes und buche das unter Erfahrung und entferne die Bilder (löschen brauchst Du sie jedoch nicht, insbesondere, wenn sie eine Amtstierärztliche Anzeige unterstützen würden...)
#19Report
26.09.2013
Ich habe die Bilder gelöscht...
Die Dame hat jedoch eine weitere Anzeige geschaltet,
mit gleich 3 Bildern auf denen ich geschwärzt zu sehen bin und auch erkannt wurde!Und zwar nachdem ich sie aufgefordert habe,
die Bilderzu löschen!
Dass ich gegen ihren Willen auf dem Grundstück war, kann ausgeschlossen werden, da ich ihre Pferde geritten bin.
Ich bin mittlerweile echt sauer, sie verbreitet Lügen über mich, die Pferde werden nicht artgerecht gefüttert...
Die Dame hat jedoch eine weitere Anzeige geschaltet,
mit gleich 3 Bildern auf denen ich geschwärzt zu sehen bin und auch erkannt wurde!Und zwar nachdem ich sie aufgefordert habe,
die Bilderzu löschen!
Dass ich gegen ihren Willen auf dem Grundstück war, kann ausgeschlossen werden, da ich ihre Pferde geritten bin.
Ich bin mittlerweile echt sauer, sie verbreitet Lügen über mich, die Pferde werden nicht artgerecht gefüttert...
#20Report
Topic has been closed
Ich habe ein Problem:
Auf einem Ponyhof habe ich Bilder von den Pferden gemacht.
Die Besitzerin hatte nichts dagegen, fand sie toll.
Plötzlich ändert sie die Meinung (nachdem ich die Tierhaltung kritisiert habe).
Sie behauptet sie hätte 4 Zeugen, dass sie mir verboten hätte zu fotografieren.
Und will Anzeige erstatten, dass die Bilder gelöscht werden.
Sie selbst verwendet jedoch ein Bild, auf dem ich selbst zu sehen bin (Gesicht geschwärzt)
für Annoncen im Internet! Ohne mein Einverständnis.
Und verstößt damit gegen Persönlichkeitsrecht.
Zudem redet sie hinter meinem Rücken über mich beschimpft mich...
Kann sie mich tatsächlich deshalb anzeigen? Habe ich etwas zu befürchten?
Laut Gesetz besteht doch kein Recht an eigener Sache bei Bildern..?!
Sollte ich sie anzeigen bzgl Bild, Rufmord...?
Bin überfordert!