TFP Vertrag 110
#62
#63
12.09.2013
art-emerge, danke für den Vertrag - für mich hilfreich wenn das Model mal meinen nicht akzeptiert, dann könnt ich sagen "dann kann ich auch nach dem Vertrag von art-emerge arbeiten".
Vielleicht kannst Du der Photo-Gemeinde noch den Dienst tun und das Wort "art-emerge" im PDF durch einen Leerraum ersetzen, dann kann man ihn direkt drucken und verwenden.
Vielleicht kannst Du der Photo-Gemeinde noch den Dienst tun und das Wort "art-emerge" im PDF durch einen Leerraum ersetzen, dann kann man ihn direkt drucken und verwenden.
#64Report
12.09.2013
Vielleicht kannst Du der Photo-Gemeinde noch den Dienst tun und das Wort "art-emerge" im PDF durch einen Leerraum ersetzen, dann kann man ihn direkt drucken und verwenden.
Dann mach ich das doch glatt! Aktualisierte Version, die beliebige Variationen zulässt und jetzt auch offiziell den Lizenztext enthält: http://www.art-emerge.com/beispielvertrag.pdf (eventuell ist ein reload im Browser notwendig)
Zur "soziale Netzwerke"-Klausel: diese dient in erster Linie dazu, den Models eine legale Veröffentlichung auf FB zu ermöglichen, ohne gleich jede kommerzielle Nutzung freizugeben (bei mir war das bis jetzt den meisten auch lieber so). Mir ist völlig klar, dass dieser Satz theoretisch die Möglichkeit schafft, Bilder bei einem "sozialen Netzwerk" (hier fehlt die eindeutige Definition, genauso wie zuvor bei der Porno-Klausel) zu veröffentlichen, das selbst die Bilder für den Verkauf anbietet. Jemand anderer könnte sie dann theoretisch dort inklusive Weiternutzungsrechten erwerben und somit völlig legal Geld damit verdienen. Sollte sich das wirklich jemand antun, dann hatte ich in dem Fall wohl einfach Pech.
#65Report
[gone] User_6449
12.09.2013
Zitat Heinz Drstak - CSM Mediendienst:
Aber all das geht IMHO an der Realität der MK-Fotografen und MK-Models vorbei.
Ein möglichst einfaches, klar verständliches Model Release sollte wohl genügen.
Welchen Vertrag sollten also "nicht MK-Fotografen" verwenden um nicht an der
Realität vorbei zu gehen?
Ein einfaches "Model Release" wird den meisten Zwecken leider nicht gerecht.
Viele Grüße
Peter
#66Report
12.09.2013
Ganz so leicht ist der Widerruf eines Model Release ja offensichtlich doch nicht. Wen das interessiert, kann ja mal dem angegebenen Link folgen:
fotorecht.de
Daß es "ganz leicht" sei, hat niemand behauptet. Es geht darum, daß es grundsätzlich möglich ist, und daß die Möglichkeit nicht wirksam durch Vertrag ausgeschlossen werden kann.
Du kannst ja mal nach "Model-Release" UND "Corinna Schuhmacher" googlen... ;-)
Faktum ist, dass diverse Passagen nicht nur im Getty Release so verfasst sind, sondern auch in diversen Model Releases von sehr großen deutschen Medienunternehmen. Deren Anwälte und Medienmanager müssen ja alles Idioten und Ignoranten sein, auch weil sie dich nicht vorher um Rat gefragt haben und nach deiner Meinung daher alle auf dem rechtlichen Holzweg sind.
Faktum ist, daß die "Deutsche Bank", die sich zweifellos noch bessere Juristen leisten kann als jedes Medienunternehmen, ungefähr einmal pro Jahr vom BGH vorbuchstabiert bekommt, was an ihren AGB oder sonstigen Vertragsbedingungen oder Geschäfts-Usancen gegen Gesetz und Rechtsprechung verstößt...
Das "Argument" "Die Großen machen das so, also wird es rechtlich ja wohl korrekt sein müssen" oder "Das wurde doch schon immer so gemacht, das kann nicht falsch sein" hat in der Juristerei noch nie so wirklich gut funktioniert... ;-)
Ich saß übrigens mal einige Zeit bei einem großen deutschen Zeitungsverlag (ja, dem) in der Abteilung "Licensing & Syndication". Seitdem habe ich meine ganz eigenen Erfahrungen, womit man rechtlich gegen die Wand fahren kann. Trotz guter Juristen inhouse und extern... ;-) Wie viele wackelige Model-Releases und andere Einwilligungs-Erklärungen später mit einem Bündel 1000 Mark-Scheine nachträglich repariert werden, weil man erkennt, daß ein Gang vor Gericht wahrscheinlich teurer wird, das willst Du gar nicht wissen. Allein die gemeinsame Foto-Redaktion der Springer-Zeitungen in Berlin hatte zu jener Zeit einen Etat von 100.000 DM pro Jahr ausschließlich für außergerichtliche Schmerzensgeldzahlungen u.ä. - diese Summe durfte die Redaktion freihändig ausgeben. Mehr Geld war durchaus drin, mußte nur dann mit dem Bereichsvorstand abgesprochen werden...
Das ist ein schlichtes Risiko-Management - bestimmte Dinge kann man nicht machen, wenn man nicht bereit ist, ein bestimmtes Kostenrisiko einfach einzukalkulieren. (Deshalb hat ja auch Anwalt Prinz durchaus recht, wenn er sagt: Persönlichkeitsrechtsverletzungen müssen so teuer werden, daß sie sich nicht mehr lohnen.) Ob Fotoamateure und Semiprofis in dieser Liga wirklich mitspielen möchten, wage ich aber zu bezweifeln. Und was "Getty" angeht: die sind weltweit berüchtigt dafür, im Streitfall ihre nichtangestellten Fotografen im Regen stehen zu lassen...
Ansonsten gilt wie üblich das gute alte Prinzip: wer glaubt, oberschlau zu sein, darf es gern ausprobieren und sich eine blutige Nase holen... Es sitzen dabei immer ein paar Leute auf dem Sofa, gucken zu und amüsieren sich.
#67Report
12.09.2013
Und morgen können wir dann über die interessante Frage diskutieren, wie's denn eigentlich mit "TfP-Models" aussieht, die kein Geld für's Modeln bekommen. Während man ja beim Pay-Model immerhin mit einem Gewerbetreibenden, ergo einem "Unternehmer" zu tun hat, wird man bei "TfP-Models" damit rechnen müssen, daß die als "Verbraucher" angesehen werden - und die genießen in Deutschland bekanntlich besonderen Schutz gegen Übervorteilung durch Unternehmer, wie "Getty" einer ist, oder auch der Berufsfotograf und im Zweifel vermutlich auch der "Semi-Profi"... ;-)) Und ganz besonders erst, wenn es um den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte geht.
Immerhin ging's im EP ja um TfP-Modeln.
Immerhin ging's im EP ja um TfP-Modeln.
#68Report
12.09.2013
Welchen Vertrag sollten also "nicht MK-Fotografen" verwenden um nicht an der
Realität vorbei zu gehen?
Ein einfaches "Model Release" wird den meisten Zwecken leider nicht gerecht.
Wieso eigentlich nicht? Je mehr "Sonderklauseln" und verschwurbelte und unklare Formulierungen man weglässt, desto haltbarer wird das Model-Release.
Schenkt man sich dazu noch rechtlich unhaltbare oder mehr als zweifelhafte Klauseln wie "unwiderruflich" und trifft dazu einfach überhaupt keine Regelungen, dann fällt man automatisch auf das zurück, was das BGB und die Rechtsprechung dazu in über 100 Jahren klug ausentwickelt haben.
Der von mir dazu vor Jahren mal konsultierte Rechtsanwalt, ein ausgewiesener Medienjurist, sagte lakonisch:
"Die Kündbarkeit des Model-Releases aus einem 'wichtigen Grund' wird man nie wirksam ausschließen können, also braucht man's auch gar nicht erst versuchen. Rückwirkend greift die Kündigung eh nicht, höchstens für zukünftige Verwendungen. Da gibt es dann ggf. einen Anspruch auf angemessenen Ausgleich, wenn ein Model-Honorar gezahlt wurde*. Wird sich das Model also auch zweimal überlegen. Und wenn weder eine Laufzeit vereinbart wurde noch Regeln für einen Widerruf noch eine "Unwiderruflichkeit", wie lange gilt dann das Model-Release? Genau - unbegrenzt, bis es eben jemand schafft, einen 'wichtigen Grund' zu finden, der eine Kündigung gerichtsfest möglich macht. Die Wahrscheinlichkeit, daß das gelingt, ist im Regelfall ziemlich gering. Solange Sie also nicht direkt in der Einflugschneise vom Fliegerhorst wohnen, gibt es wenig Grund, Vertragsklauseln für den Fall zu machen, daß Ihnen ein Starfighter auf den Kopf fällt."
Ehrlich. Hat der wirklich so gesagt damals, das mit dem Starfighter. (War aber zu einer Zeit, als die Starfighter schon lange ausgemustert waren...)
Die typische deutsche Vollkasko-Mentalität wird aber damit vermutlich nicht wirklich glücklich werden.
#69Report
14.09.2013
TomRohwer schrieb:
"Denn, das glaube ich mittlerweile jedenfalls, daß eigentliche Problem, der eigentliche Knackpunkt liegt doch ganz woanders:
Bevor irgendwer einen tauglichen Vertrag für TfP-Shootings zusammenbasteln könnte, müssten die Beteiligten erstmal die Frage klären, was zum Henker sie denn eigentlich vereinbaren wollen.
Denn alle Versuche, einen bestimmten Inhalt in eine ausreichend rechtssichere Vertragsform zu bringen, scheitern doch spätestens dann, wen über den Inhalt keine Einigkeit besteht. Das ist hier nicht anders als bei der UNO..."
Ok, da wurde bisher wenig drauf eingegangen. Ich habe da so meine Vorstellungen:
1) Was wird fotografiert (und veröffentlicht)?
Also für mich ist es wichtig, dass wenigstens kurz festgehalten wird, was man eigentlich für Fotos machen will. Also ich hab schon erstaunliche Wendungen erlebt. Ich verabredete mich zu einem Shooting mit Bodypainting und das Model wollte Passbilder - mehr nicht. Viele Modelle erleben es, dass Bilder entstehen, die viel mehr als vereinbart zeigen. Es sollte zumindest klar sein, dass wenigstens die Veröffentlichung "schlimmer" Fotos verhindert wird. Das sollte auch dann gelten, wenn unerwünschte Inhalte erst durch eine phantasievolle Nachbearbeitung entstehen.
2) Wer bekommt was?
Bei Pay-Shootings ist das das Honorar für den einen Shootingpartner. Bei TFP sollte festgehalten werden, was für Bilder das Model vom Fotografen bekommt (Form, Bearbeitung, Anzahl, Größe, ...).
3) Wer darf was mit den Bildern machen?
Hier kommt dann der ganze Kram mit den Veröffentlichungen. Bei vielen von uns läuft es (hoffentlich) darauf hinaus, dass Model und Fotograf das gleiche dürfen. Manche sind dabei eher restriktiv - andere (wie ich) machen am liebsten Vereinbarungen, wo Bilder auch verkauft werden dürfen (von beiden).
Ich bin mit meinem Vertrag recht zufrieden - abgesehen davon, dass auch mir im eigenen und im Interesse des Models, dass Bilder in gewissen Medien nicht auftauchen. Da fehlt noch eine gute Formulierung.
"Denn, das glaube ich mittlerweile jedenfalls, daß eigentliche Problem, der eigentliche Knackpunkt liegt doch ganz woanders:
Bevor irgendwer einen tauglichen Vertrag für TfP-Shootings zusammenbasteln könnte, müssten die Beteiligten erstmal die Frage klären, was zum Henker sie denn eigentlich vereinbaren wollen.
Denn alle Versuche, einen bestimmten Inhalt in eine ausreichend rechtssichere Vertragsform zu bringen, scheitern doch spätestens dann, wen über den Inhalt keine Einigkeit besteht. Das ist hier nicht anders als bei der UNO..."
Ok, da wurde bisher wenig drauf eingegangen. Ich habe da so meine Vorstellungen:
1) Was wird fotografiert (und veröffentlicht)?
Also für mich ist es wichtig, dass wenigstens kurz festgehalten wird, was man eigentlich für Fotos machen will. Also ich hab schon erstaunliche Wendungen erlebt. Ich verabredete mich zu einem Shooting mit Bodypainting und das Model wollte Passbilder - mehr nicht. Viele Modelle erleben es, dass Bilder entstehen, die viel mehr als vereinbart zeigen. Es sollte zumindest klar sein, dass wenigstens die Veröffentlichung "schlimmer" Fotos verhindert wird. Das sollte auch dann gelten, wenn unerwünschte Inhalte erst durch eine phantasievolle Nachbearbeitung entstehen.
2) Wer bekommt was?
Bei Pay-Shootings ist das das Honorar für den einen Shootingpartner. Bei TFP sollte festgehalten werden, was für Bilder das Model vom Fotografen bekommt (Form, Bearbeitung, Anzahl, Größe, ...).
3) Wer darf was mit den Bildern machen?
Hier kommt dann der ganze Kram mit den Veröffentlichungen. Bei vielen von uns läuft es (hoffentlich) darauf hinaus, dass Model und Fotograf das gleiche dürfen. Manche sind dabei eher restriktiv - andere (wie ich) machen am liebsten Vereinbarungen, wo Bilder auch verkauft werden dürfen (von beiden).
Ich bin mit meinem Vertrag recht zufrieden - abgesehen davon, dass auch mir im eigenen und im Interesse des Models, dass Bilder in gewissen Medien nicht auftauchen. Da fehlt noch eine gute Formulierung.
#70Report
16.09.2013
Ok, da wurde bisher wenig drauf eingegangen. Ich habe da so meine Vorstellungen:
1) Was wird fotografiert (und veröffentlicht)?
Also für mich ist es wichtig, dass wenigstens kurz festgehalten wird, was man eigentlich für Fotos machen will. Also ich hab schon erstaunliche Wendungen erlebt. Ich verabredete mich zu einem Shooting mit Bodypainting und das Model wollte Passbilder - mehr nicht. Viele Modelle erleben es, dass Bilder entstehen, die viel mehr als vereinbart zeigen. Es sollte zumindest klar sein, dass wenigstens die Veröffentlichung "schlimmer" Fotos verhindert wird. Das sollte auch dann gelten, wenn unerwünschte Inhalte erst durch eine phantasievolle Nachbearbeitung entstehen.
Okay - wir nähern uns einer sinnvollen "Problem-Analyse", da steigen die Chancen auf praktikable Lösungen. ;-)
"Was man eigentlich für Fotos machen will"...
Gegenfrage: Was hat das in einem "Model-Release" zu suchen? Ein "Model-Release" ist eine Freigabeerklärung für bestimmte, bestehende Fotos.
Im Regelfall verabredet man, bestimmte Fotos zu machen. Die macht man, und dann macht man ein Model-Release. Die Frage "was für Fotos sollen gemacht werden" vorher vertraglich zu klären macht m.E. nur Sinn, wenn man verhindern will, daß erst teure Aufwendungen entstehen, und anschließend aufgrund von Meinungsverschiedenheiten keine Fotos entstehen.
Also z.B.: man verabredet "romantische Dessous-Fotos", Model reist an (oder Fotograf, oder Location wird gemietet, was auch immer), und dann will der Fotograf plötzlich "XXX-Schweinkram", oder das Model sagt: "Nicht ohne meinen Pullover und meine Jeans!"
Das ist dann Sch.... Aber dagegen hilft höchstens ein Vertrag mit Konventionalstrafe für das "Platzenlassen des Shootings", und ganz ehrlich - alles, das da über eine Regelung im Falle des "Shooting findet wegen Nichterscheinens nicht statt" hinausgeht sollte man richtig ausgekochten Anwälten überlassen. Vertragliche Leistungsverpflichtungen solcher Art sind immer ziemlich heikel... Zumal bei TfP.
Wendungen wie "verabredet war Bodypainting, dann sollten es Passbilder sein" sind ein Kommunikationsproblem, kein Vertragsproblem. Das löst man auch nicht mit einem Vertrag.
Wendungen wie "dass Bilder entstehen, die viel mehr als vereinbart zeigen" sind ein Handlungsproblem - da ist das Model in der Pflicht, verdammt noch mal eben nicht die Möse herzuzeigen, wenn nur normaler Akt geplant war. Da muß ein Model dann eben auch mal sagen: "Nö - da spiel ich nicht mit. Das war so nicht verabredet."
Hinterher Fotos, die man eigentlich gar nicht machen wollte, mit Hilfe eines Model-Releases wieder "einfangen" zu wollen, ist die schlechteste Idee überhaupt.
"Es sollte zumindest klar sein, dass wenigstens die Veröffentlichung "schlimmer" Fotos verhindert wird. Das sollte auch dann gelten, wenn unerwünschte Inhalte erst durch eine phantasievolle Nachbearbeitung entstehen."
Das kann man ohne einen Stab von Juristen nicht wirklich vertraglich verhindern. Vor allem fängt der Streit dann überhaupt erst an, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist. Was soll denn "schlimm" im Sinne des Vertrages sein?
An dieser Stelle muß man mal ganz klar und realistisch sagen: die meisten Probleme in dem Punkt entstehen durch den Versuch, etwas vertraglich zu regeln, das in der Praxis nicht sinnvmll vertraglich geregelt werden kann. Da muß man anders ansetzen.
2) Wer bekommt was?
Bei Pay-Shootings ist das das Honorar für den einen Shootingpartner. Bei TFP sollte festgehalten werden, was für Bilder das Model vom Fotografen bekommt (Form, Bearbeitung, Anzahl, Größe, ...).
Das ist ja nun für jeden, der halbwegs der deutschen Sprache mächtig ist, einfach und problemlos.
Da überlegt man sich vorher, was man dann geben will/bekommen will, und dann schreibt man das so auf. Da muß man sich, vor allem als Fotograf, eben nur überlegen, was das bedeutet, das man da vereinbart. Wer "50 Fotos" zusagt, und dann nur 20 hat, für die er sich nicht schämt, der kommt aus der Nummer so nicht mehr raus. Das ist aber keine rechtliche Frage, sondern eine inhaltliche, eine fotografisch-kreative-"künstlerische".
Am Rande, nur mal so als spontane Idee: warum nicht für den Fall, daß der Fotograf die vereinbarte Zahl von Fotos nicht liefern kann oder will (wegen schlecht), eine kleine Aufwandsentschädigung in Geld vereinbaren? Fristen für die Erfüllung nicht vergessen, und Fristen realistisch ansetzen.
3) Wer darf was mit den Bildern machen?
Hier kommt dann der ganze Kram mit den Veröffentlichungen. Bei vielen von uns läuft es (hoffentlich) darauf hinaus, dass Model und Fotograf das gleiche dürfen. Manche sind dabei eher restriktiv - andere (wie ich) machen am liebsten Vereinbarungen, wo Bilder auch verkauft werden dürfen (von beiden).
Da lautet der erste, zweite, dritte, vierte und auch noch der zehnte gute Ratschlag:
Je einfacher, desto besser.
Ich persönlich würde das an den Fotos festmachen. Nicht an den "Medien".
Ob ein Model oder ein Fotograf sagt "Dieses Foto hier gebe ich für die Veröffentlichung frei" - das ist eine simple "ja/nein"-Entscheidung. Die ist so einfach, einfacher geht's nicht.
Ob Medium X nun aber "pornographisch" ist (ein Gummiband vom Nordkapp bis nach Sizilien) oder der Veröffentlichungszusammenhang in Medium Y "diffamierend" (nicht mal mehr ein Gummiband, sondern nur noch ein Kubikkilometer Magerquark mit hundert Hintertüren) - das sind Kriterien, deren Klärung sollte sich niemand freiwillig aussetzen, der noch halbwegs alle Tassen im Schrank hat.
Im übrigen: ein "Porno-Magazin" druckt keine Fine-Art-Fotos, und ein Fine-Art-Kalender-Verleger, der seine Produkte über den Buchhandel verkaufen will, druckt keine "zwei Finger in Möse, ein Finger in Anus"-Fotos.
Davon mal völlig abgesehen, daß ein Model, das sich für "Fine-Art" TfP buchen lässt und dann seine Finger für die Kamera in subumbilicuzile* Körperöffnungen steckt, ihr eigenes Handeln hinterfragen sollte, und nicht das des Fotografen.
___________________________________
*) südlich des Bauchnabels
#71Report
16.09.2013
@TomRohwer: danke für deine wirklich amüsanten und gleichzeitig schlüssigen Ausführungen. Du hast mich erfolgreich darin bestärkt, die Aufnahmebereiche auch weiterhin nicht vertraglich festzuhalten, weil ich ebenfalls denke, dass das ein Kommunikations- und kein Vertragsthema ist.
Ich hatte bis jetzt noch nie ein Problem damit, wenn der Vertrag erst nach dem Shooting unterzeichnet wurde (er wird trotzdem immer schon Tage vorher vorbereitet und dem Model kommuniziert). Es gibt dem Model zusätzliche Sicherheit, erst am Ende des Shootings sagen zu dürfen "ja, das hat für mich wirklich gepasst, natürlich darfst du das so wie zuvor ausgemacht veröffentlichen".
Vielleicht denke ich anders, wenn ich das erste Mal einen echten Reinfall erlebt habe. Bis dahin geht Kommunikation und Kompromissfähigkeit vor vermeintlichen Rechtsverpflichtungen.
Ich hatte bis jetzt noch nie ein Problem damit, wenn der Vertrag erst nach dem Shooting unterzeichnet wurde (er wird trotzdem immer schon Tage vorher vorbereitet und dem Model kommuniziert). Es gibt dem Model zusätzliche Sicherheit, erst am Ende des Shootings sagen zu dürfen "ja, das hat für mich wirklich gepasst, natürlich darfst du das so wie zuvor ausgemacht veröffentlichen".
Vielleicht denke ich anders, wenn ich das erste Mal einen echten Reinfall erlebt habe. Bis dahin geht Kommunikation und Kompromissfähigkeit vor vermeintlichen Rechtsverpflichtungen.
#72Report
[gone] Und weg ...
17.09.2013
Hier muss ich jetzt einmal einhaken.
Ich glaube man sollte ein paar Dinge unterscheiden:
Zu erstens:
Ich biete sehr gern TFP Shootings an. Ich habe bestimmte Themen, die ich einfach gern fotografiere und zeigen möchte. Zum Beispiel mein "intimes Portrait" oder meine "The One Piece Project" Sachen. Wenn das Model ZUSÄTZLICH Sachen machen möchte, komme ich ihr dann GERN entgegen. Ob das nun Fashion / Portrait / Dessous oder Vollakt ist - ist mir doch WUPPE! Hauptsache das Model ist mit dem Shooting so zufrieden wie ich. Wenn dann Bilder entstehen die ich nicht zeigen "darf" - dann ist das halt so.
Zu zweitens:
Ich habe Job Ausschreibungen laufen um NEUE Modelle zu finden. Solange man sich nicht kennt, beschränkt man eben die Aufnahmebereiche ein wenig und shootet z.B. nur verdeckten Akt, nur Dessous oder eben das Model in einem Kleid ohne Unterwäsche - wie bei meinem "The One Piece Project". Ich habe es nicht nötig ein Model zu irgendwas zu überreden. Ich habe satt genug Modelle mit denen ich deutlich mehr als einmal gearbeitet habe und die mir vertrauen. Manchmal entsteht dieses Vertrauen bereits beim allerersten Shooting - warum zum Henker soll ich das Model dann daran hindern jenseits dessen zu shooten was wir VORHER wo wir uns noch gar nicht kannten vereinbart hatten? Und dann kommt wieder "erstens" zum tragen. Solang ich MEINE Bilder bekomme - warum soll ich dem Model nicht etwas GÖNNEN?
Zu drittens:
Mein TFP Vertrag ist kurz und knapp. Im Aktbereich kann das Model ankreuzen was veröffentlicht werden darf und dabei wählen aus "Topless", "klassicher Akt", "verdeckter Akt", "anonymer Akt" und "Erotik". Was mit den Bereichen gemeint ist, steht vorher genau im Vertrag. Die Freigabe von Bildern beschränkt sich auf die angekreuzten Bereiche. Shootet das Model dann auch "mehr", verwende ich die Bilder eben nicht - oder FRAGE bevor ich etwas für die Sedcard aufbereite. Mein Vertrag besagt weiterhin nur, dass ich nichts koste solange ich Bildrechte bekomme (mit der erwähnten Einschränkung bei Akt). Ich sage MÜNDLICH aber eine bestimmte Zahl an bearbeiteten Bildern zu und halte mich daran. Hat ganz einfach damit zu tun dass ich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch gar nicht weiss wie viele Bilder es überhaupt WERT sind bearbeitet zu werden. Und ich auch nicht weiß ob ich eine Zicke treffe oder einen freundlichen und offenen Menschen! Also regele ich EINIGES nur mündlich.
Zu viertens:
Es geht nichts, aber auch gar nichts über Vertrauen. Sowohl als Fotograf, als auch als Model. Aus Modelle die alle möglichen Einschränkungen im Vertrag geregelt haben wollen, lasse ich mich nicht mehr ein. Mein Vertrag ist also a) ein Model Release und b) eine Garentie, dass ich dem Model nichts koste. Nicht mehr und nicht weniger.
Verträge macht man solange man sich verträgt NUR für den Fall dass man sich mal nicht mehr verträgt. Ich habe noch NIE einen Vertrag "gebraucht". Es war immer eine Einigung auf Basis des gegenseitigen Vertrauens möglich. "Meine" Modelle wissen dass ich kein Interesse habe sie bloß zu stellen. Sie kommen immer wieder und ich mache bestimmte Projekte mit bestimmten Modellen - weil ich die Grenzen eines jeden Models sehr gut kenne.
Ich möchte Bilder mit sichtbaren Brustwarzen darauf ausstellen? Dann frag ich kein Model von dem ich weiss, dass die solche Bilder nicht im Netz sehen möchte. Ich will eine Bildidee umsetzen, die einen Vollakt mit sichtbarem Schambereich notwendig macht? Dann BUCHE ich entweder ein entsprechend professionelles Model oder kenne eines, das freizügig genug ist und weiß was ich vorhabe. Und wenn das bei TFP dann mal nicht so klappt wie gedacht, wandern die Bilder nicht ins Netz, sondern in die elektronische Rundablage. Das WISSEN meine Modelle und deswegen machen sie bei mir auch sehr oft sehr viel mehr auf TFP als bei anderen "Fotografen".
Was mir so oft fehlt und was ich so bedauerlich finde: einige scheinen Verträge zu machen, um jemanden in ein Korsett zu zwängen in das er freiwillig gar nicht rein will :-(
Den Vertrag des TO nit lauter Drohungen und Verboten finde ich einfach LÄCHERLICH.
Mellow greetings,
Frank / Aktprojekt.de
Ich glaube man sollte ein paar Dinge unterscheiden:
- Nicht alles was ich bei einem TFP Shooting fotografiere ist auch dazu gedacht veröffentlicht zu werden.
- WAS man überhaupt fotografieren möchte KANN man vorher festlegen - wenn man aber IM Shooting merkt, dass ein gewisses "Grundvertrauen" entstanden ist, dann werden Aufnahmebereiche auch schon mal weniger eng gesteckt.
- An Absprachen (auch mündlicher Art) muss man sich einfach halten
- Man KANN nicht alles vertraglich regeln.
Zu erstens:
Ich biete sehr gern TFP Shootings an. Ich habe bestimmte Themen, die ich einfach gern fotografiere und zeigen möchte. Zum Beispiel mein "intimes Portrait" oder meine "The One Piece Project" Sachen. Wenn das Model ZUSÄTZLICH Sachen machen möchte, komme ich ihr dann GERN entgegen. Ob das nun Fashion / Portrait / Dessous oder Vollakt ist - ist mir doch WUPPE! Hauptsache das Model ist mit dem Shooting so zufrieden wie ich. Wenn dann Bilder entstehen die ich nicht zeigen "darf" - dann ist das halt so.
Zu zweitens:
Ich habe Job Ausschreibungen laufen um NEUE Modelle zu finden. Solange man sich nicht kennt, beschränkt man eben die Aufnahmebereiche ein wenig und shootet z.B. nur verdeckten Akt, nur Dessous oder eben das Model in einem Kleid ohne Unterwäsche - wie bei meinem "The One Piece Project". Ich habe es nicht nötig ein Model zu irgendwas zu überreden. Ich habe satt genug Modelle mit denen ich deutlich mehr als einmal gearbeitet habe und die mir vertrauen. Manchmal entsteht dieses Vertrauen bereits beim allerersten Shooting - warum zum Henker soll ich das Model dann daran hindern jenseits dessen zu shooten was wir VORHER wo wir uns noch gar nicht kannten vereinbart hatten? Und dann kommt wieder "erstens" zum tragen. Solang ich MEINE Bilder bekomme - warum soll ich dem Model nicht etwas GÖNNEN?
Zu drittens:
Mein TFP Vertrag ist kurz und knapp. Im Aktbereich kann das Model ankreuzen was veröffentlicht werden darf und dabei wählen aus "Topless", "klassicher Akt", "verdeckter Akt", "anonymer Akt" und "Erotik". Was mit den Bereichen gemeint ist, steht vorher genau im Vertrag. Die Freigabe von Bildern beschränkt sich auf die angekreuzten Bereiche. Shootet das Model dann auch "mehr", verwende ich die Bilder eben nicht - oder FRAGE bevor ich etwas für die Sedcard aufbereite. Mein Vertrag besagt weiterhin nur, dass ich nichts koste solange ich Bildrechte bekomme (mit der erwähnten Einschränkung bei Akt). Ich sage MÜNDLICH aber eine bestimmte Zahl an bearbeiteten Bildern zu und halte mich daran. Hat ganz einfach damit zu tun dass ich zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch gar nicht weiss wie viele Bilder es überhaupt WERT sind bearbeitet zu werden. Und ich auch nicht weiß ob ich eine Zicke treffe oder einen freundlichen und offenen Menschen! Also regele ich EINIGES nur mündlich.
Zu viertens:
Es geht nichts, aber auch gar nichts über Vertrauen. Sowohl als Fotograf, als auch als Model. Aus Modelle die alle möglichen Einschränkungen im Vertrag geregelt haben wollen, lasse ich mich nicht mehr ein. Mein Vertrag ist also a) ein Model Release und b) eine Garentie, dass ich dem Model nichts koste. Nicht mehr und nicht weniger.
Verträge macht man solange man sich verträgt NUR für den Fall dass man sich mal nicht mehr verträgt. Ich habe noch NIE einen Vertrag "gebraucht". Es war immer eine Einigung auf Basis des gegenseitigen Vertrauens möglich. "Meine" Modelle wissen dass ich kein Interesse habe sie bloß zu stellen. Sie kommen immer wieder und ich mache bestimmte Projekte mit bestimmten Modellen - weil ich die Grenzen eines jeden Models sehr gut kenne.
Ich möchte Bilder mit sichtbaren Brustwarzen darauf ausstellen? Dann frag ich kein Model von dem ich weiss, dass die solche Bilder nicht im Netz sehen möchte. Ich will eine Bildidee umsetzen, die einen Vollakt mit sichtbarem Schambereich notwendig macht? Dann BUCHE ich entweder ein entsprechend professionelles Model oder kenne eines, das freizügig genug ist und weiß was ich vorhabe. Und wenn das bei TFP dann mal nicht so klappt wie gedacht, wandern die Bilder nicht ins Netz, sondern in die elektronische Rundablage. Das WISSEN meine Modelle und deswegen machen sie bei mir auch sehr oft sehr viel mehr auf TFP als bei anderen "Fotografen".
Was mir so oft fehlt und was ich so bedauerlich finde: einige scheinen Verträge zu machen, um jemanden in ein Korsett zu zwängen in das er freiwillig gar nicht rein will :-(
Den Vertrag des TO nit lauter Drohungen und Verboten finde ich einfach LÄCHERLICH.
Mellow greetings,
Frank / Aktprojekt.de
#73Report
[gone] Andreas Jorns
17.09.2013
Nicht alles was ich bei einem TFP Shooting fotografiere ist auch dazu gedacht veröffentlicht zu werden.
Fotografieren für die Schublade?
Fotografieren, ohne dass die Bildergebnisse veröffentlicht werden, kenne ich auch. Ist meine tägliche Praxis. Nennt sich Pay-Shooting. Hat mit tfp nichts zu tun.
#74Report
17.09.2013
Ich möchte Bilder mit sichtbaren Brustwarzen darauf ausstellen? Dann frag ich kein Model von dem ich weiss, dass die solche Bilder nicht im Netz sehen möchte.
Löst allerdings nicht das Problem, das gelegentlich Models (besser: "Models") kommen und drei Wochen oder drei Monate nach dem Shooting plötzlich nicht mehr zu den gemachten Fotos stehen mögen.
Klar hilft da gute Kommunikation vorab, und vor allem auch ein bißchen Menschenkenntnis - aber im Ernstfall ist es schon gut, wenn man nötigenfalls freundlich aber bestimmt darauf hinweisen kann: "Wir haben einen Vertrag, und den kann man jedenfalls nicht mal eben einfach mit einem 'Och, ich hab's mir anders überlegt' in Luft auflösen."
#75Report
17.09.2013
Nicht alles was ich bei einem TFP Shooting fotografiere ist auch dazu gedacht veröffentlicht zu werden.
Fotografieren für die Schublade?
Fotografieren, ohne dass die Bildergebnisse veröffentlicht werden, kenne ich auch. Ist meine tägliche Praxis. Nennt sich Pay-Shooting. Hat mit tfp nichts zu tun.
Den Zusammenhang kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Warum sollte jemand nicht für irgendwelche Testzwecke, versuche, lernen usw. ein TfP-Model anheuern? Gerade weil es nicht um Veröffentlichung geht.
#76Report
[gone] jodoform
18.09.2013
Andreas Jorns hat geschrieben:
Fotografieren für die Schublade?
Das trifft auf mich ziemlich genau zu, obwohl ich mir die Option offenhalte, das eine oder andere Bild auf meine Sedcard zu stellen. Man übt ja auch nicht Klavier vor dem vollen Konzersaal. Wenn das Model mit den Bilder ausreichend zufrieden ist und ich mich in die richtige Richtung bewege, reicht mir das. Das sit auch der Grund, warum ich bei meinen Models nur wenig wählerisch bin, solange sie willig sind.
Jo
#77Report
18.09.2013
Nicht alles was ich bei einem TFP Shooting fotografiere ist auch dazu gedacht veröffentlicht zu werden.
Fotografieren für die Schublade?
Fotografieren, ohne dass die Bildergebnisse veröffentlicht werden, kenne ich auch. Ist meine tägliche Praxis. Nennt sich Pay-Shooting. Hat mit tfp nichts zu tun.
Das ist ein Punkt an dem sich m.E. Profi und Amateur unterscheiden. Während der Profi bei seinen freien Arbeiten auf TFP-Basis oft den Nutzen für Veröffentlichungen und Werbung für seine Dienstleistungen in den Vordergrund stellt, können es sich Amateure auch mal leisten nur mal etwas auszuprobieren oder zu üben. Und diese "Übungsergebnisse" müssen ja nicht zwingend veröffentlicht werden.
#78Report
18.09.2013
@ Andreas Jorns:
Fotografieren für die Schublade?.......... Hat mit tfp nichts zu tun.
Deine Aussage bestätigt nicht nur, dass Du ein Vollprofi bist,
sondern auch, dass Du keine Leidenschaft und Freude
mehr für das Fotografieren an sich empfindest.Tut mir leid.
Fotografieren für die Schublade?.......... Hat mit tfp nichts zu tun.
Deine Aussage bestätigt nicht nur, dass Du ein Vollprofi bist,
sondern auch, dass Du keine Leidenschaft und Freude
mehr für das Fotografieren an sich empfindest.Tut mir leid.
#79Report
18.09.2013
Das ist ein Punkt an dem sich m.E. Profi und Amateur unterscheiden. Während der Profi bei seinen freien Arbeiten auf TFP-Basis oft den Nutzen für Veröffentlichungen und Werbung für seine Dienstleistungen in den Vordergrund stellt, können es sich Amateure auch mal leisten nur mal etwas auszuprobieren oder zu üben. Und diese "Übungsergebnisse" müssen ja nicht zwingend veröffentlicht werden.
Viele Profi-Fotografen und viele Aufträge und Produktionen von Profi-Fotografen haben überhaupt nichts mit Veröffentlichung zu tun.
Portrait- und Hochzeitsfotokunden würden sich im Regelfall auch bedanken, wenn der Fotograf die Fotos veröffentlicht...
#80Report
Topic has been closed
Das Getty-Release ist nichts weiter als eine Übersetzung des Model-Releases aus den USA, das auf US-Recht beruht, und niemand hat sich die Mühe gemacht, es an die jeweiligen nationalen Rechtsbedingungen anzupassen.
Insofern: Finger weg, solange Getty nicht garantiert, den Fotografen, der es benutzt, im Streitfall gegen alle Forderungen Dritter finanziell abzusichern.
Fragt mal bei Getty nach, ob die bereit sind, einem Fotografen, der das Getty-Release nutzt, Rechtsschutz zu gewähren für den Fall, daß das Release vor Gericht vom Model angefochten wird.
Die Antwort wird sein: Haben Sie einen Knall? Sie allein sind dafür verantwortlich, ein korrektes Model-Release mit dem Model abzuschließen, WIR übernehmen überhaupt keine Haftung. Und wenn unsere Model-Release vor Gericht keinen Bestand hat, dann werden WIR Sie verklagen, weil Sie uns Fotos ohne ausreichendes Model-Release geliefert haben...