Model trägt z.b.: Armani oder Playboy kleidung 12
23.08.2013
Wahrscheinlich nur, wenn Du diese Outfits in eigener Herstellung vertreiben willst !
#2Report
[gone] User_202009
23.08.2013
Das Model muss doch irgend etwas anhaben (wenn's mal kein Akt sein soll). Warum sollte das verboten sein. Warum ist Armani was anderes als C&A. Wenn der Hersteller es für nötig hält, sein Markenlogo so auffällig anzubringen, dass es jeder sofort sieht, anstatt es sittsam ins Etikett zu setzen, ist das sein Problem.
Kritisch würde es, wenn dein Geschäft etwas mit Kleidung zu tun hat und durch erkennbare Designerware ein aufwertender Bezug zu deinen Waren entstehen könnte.
Kritisch würde es, wenn dein Geschäft etwas mit Kleidung zu tun hat und durch erkennbare Designerware ein aufwertender Bezug zu deinen Waren entstehen könnte.
#3Report
23.08.2013
wenn das logo beim normalen tragen ohnehin zu sehen ist gibt es keine probleme, solltest du das logo extra zeigen solltest du einen kredit aufnehmen und deine familie um geld anbetteln du würdest es brauchen
#4Report
[gone] User_6449
23.08.2013
Solange es um das Gesamtbild und nicht
um das Markenlogo als Werbemittel geht,
ist eine Veröffentlichung nicht verboten.
Die Logos sind halt an den Klamotten mit
dran, genau so wie z.B. die massenhaften
Markenzeichen, wenn man in der Stadt
ein Architekturfoto macht.
Viele Grüße
Peter
um das Markenlogo als Werbemittel geht,
ist eine Veröffentlichung nicht verboten.
Die Logos sind halt an den Klamotten mit
dran, genau so wie z.B. die massenhaften
Markenzeichen, wenn man in der Stadt
ein Architekturfoto macht.
Viele Grüße
Peter
#5Report
23.08.2013
In Zeiten der allgemeinen Globalisierung ist bei solchen Themen zuweilen ein Blick über den Tellerrand ganz interessant: Meines Wissens nach ist die Rechtsprechung in den USA in diesem Punkt zB eine ganz andere als bei uns. Dort wird sehr viel strenger geurteilt, wenn zB eine Coca Cola Flasche im Bild steht o.ä.
#6Report
[gone] Der Weihnachtsmann
23.08.2013
Kommt darauf an, was du mit dem Bild machst. Willst du es vermarkten, z.B. Stock?
Dann gilt schon der Markenschutz. Auch wenn du ein Gebäude oder irgendetwas mit einem Loge usw fotografierst brauchst du z.B. ein "Property Release"
Seriöse Stockagenturen fragen dies auch ab und würden im Zweifelsfall das Bild zurückweisen. Das wird von den meisten Amateuren gerne ignoriert, kann im Ernstfall zur Abmahnung führen.
Für die private Nutzung auf der Webseite usw. wird wohl nichts passieren.
Werbeflyer ist grenzgängig. Wo kein Kläger ...
Nachtrag - In solchen Fällen nehme ich das Logo einfach mit Photoshop raus.
Lg
Jörg
Dann gilt schon der Markenschutz. Auch wenn du ein Gebäude oder irgendetwas mit einem Loge usw fotografierst brauchst du z.B. ein "Property Release"
Seriöse Stockagenturen fragen dies auch ab und würden im Zweifelsfall das Bild zurückweisen. Das wird von den meisten Amateuren gerne ignoriert, kann im Ernstfall zur Abmahnung führen.
Für die private Nutzung auf der Webseite usw. wird wohl nichts passieren.
Werbeflyer ist grenzgängig. Wo kein Kläger ...
Nachtrag - In solchen Fällen nehme ich das Logo einfach mit Photoshop raus.
Lg
Jörg
#7Report
#8
24.08.2013
@ Heinz:
Für Dein MK-Profilfotto solltest Du Dich auf jeden Fall absichern.
Schriftlich und mehrfach. Oder aber nicht mehr fotograf kommentieren.
Die Gründe für Markenverzicht bei Stockagenturen oder auch in Filmen
liegen doch völlig woanders und haben nichts damit zu tun,
dass ich das Poster meiner Tochter - in einem Porsche, Pepsi trinkend
beim Bekleckern ihrers Calvin Klein-Shirts - weltweit verkaufen darf.
Für Dein MK-Profilfotto solltest Du Dich auf jeden Fall absichern.
Schriftlich und mehrfach. Oder aber nicht mehr fotograf kommentieren.
Die Gründe für Markenverzicht bei Stockagenturen oder auch in Filmen
liegen doch völlig woanders und haben nichts damit zu tun,
dass ich das Poster meiner Tochter - in einem Porsche, Pepsi trinkend
beim Bekleckern ihrers Calvin Klein-Shirts - weltweit verkaufen darf.
#9Report
#10
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
24.08.2013
Bei Bildagenturen werden Marken nicht unkenntlich gemacht, sondern es steht der Hinweis am Bild "nur für redaktionelle Zwecke".
#11Report
24.08.2013
Ist das rechtlich verboten wenn mann auf den Werbeflyer für sich selbst das Logo des Kleidungsanbieter sieht ?
Nein. Solange man eine geschützte Marke nicht markenmäßig benutzt, ist das kein Problem.
Die Gründe für Markenverzicht bei Stockagenturen oder auch in Filmen
liegen doch völlig woanders und haben nichts damit zu tun,
dass ich das Poster meiner Tochter - in einem Porsche, Pepsi trinkend
beim Bekleckern ihrers Calvin Klein-Shirts - weltweit verkaufen darf.
99 Prozent aller geschützten Marken und Geschmackmuster, die auf Fotos abgebildet sind, werden weder vom Fotografen noch vom Mitarbeiter einer Bildagentur überhaupt als geschützte Marken bzw. Geschmacksmuster erkannt... ;-)
Stell Dich in die Mitte Deines Wohn- oder Arbeitszimmers und drehe Dich einmal im Kreis. Zähle dabei, wieviele geschützte Marken und Geschmacksmuster Du erkennst.
Wenn es weniger als 20 sind, liegt die Wahrscheinlichkeit nahe 100 Prozent, daß Du welche übersehen hast...
#12Report
Topic has been closed
LG