Dessous Shooting mit Minderjährigen 61
02.08.2013
als erstes gilt es abzuklären, ob die bilder veröffentlicht werden sollen oder nicht.
daraus ergeben sich dann ggf. weiterreichende einschränkungen.
allen unkenrufen zum trotz, es gibt keine gesetzliche altersbeschränkung!
auch nicht für akt (nackt), weder nach oben noch nach unten.
eine entsprechende einschränkung in der mk allerdings schon und das ist gut so.
es bedarf für ein aktshooting mit einer 16 oder 17-jährigen nicht einmal der einwilligung
der erziehungsberechtigten. das sind nicht zwingend immer nur die eltern (vormund).
für die veröffentlichung dann allerdings doch (dauerschuldverhältnis).
ob und wie jemand minderjährige fotografiert muss jeder für sich selbst entscheiden.
es könnte dünnes eis sein, auf dem man sich bewegt. aber auto fahren ist auch risikobehaftet.
den moralapostel hier raushängen lassen... na ja. muss auch jeder für sich entscheiden.
und dann gibt es da noch den gern zitierten gummiparagrafen, der übrigens auch
schon bei vollends bekleideten mädchen zum tragen kommen kann. und ein weiterer
betrifft das aussehen von modellen. da kann das model 23 jahre alt sein. wenn die auf
dem bild wie eine 14-jährige wirkt, kann schon das reichlich probleme mit sich bringen.
daraus ergeben sich dann ggf. weiterreichende einschränkungen.
allen unkenrufen zum trotz, es gibt keine gesetzliche altersbeschränkung!
auch nicht für akt (nackt), weder nach oben noch nach unten.
eine entsprechende einschränkung in der mk allerdings schon und das ist gut so.
es bedarf für ein aktshooting mit einer 16 oder 17-jährigen nicht einmal der einwilligung
der erziehungsberechtigten. das sind nicht zwingend immer nur die eltern (vormund).
für die veröffentlichung dann allerdings doch (dauerschuldverhältnis).
ob und wie jemand minderjährige fotografiert muss jeder für sich selbst entscheiden.
es könnte dünnes eis sein, auf dem man sich bewegt. aber auto fahren ist auch risikobehaftet.
den moralapostel hier raushängen lassen... na ja. muss auch jeder für sich entscheiden.
und dann gibt es da noch den gern zitierten gummiparagrafen, der übrigens auch
schon bei vollends bekleideten mädchen zum tragen kommen kann. und ein weiterer
betrifft das aussehen von modellen. da kann das model 23 jahre alt sein. wenn die auf
dem bild wie eine 14-jährige wirkt, kann schon das reichlich probleme mit sich bringen.
#22Report
02.08.2013
Ich versteh nur nicht ganz warum man dann hier gleich als Moralapostel abgestempelt wird...
wäre dann jeder der ein Teilaktfoto macht auch ein Tittenknipser?...
ich denke so wollen wir uns nicht verstanden wissen.
der TO fragt im letzten Satz nach Meinungen und Erfahrungen
einige versuchen dann hier was andere schreiben zu drehen
oder in den Dreck zu ziehen...warum?
Meine Erfahrung ist die:
wenn ich Dessousfotos von minderfjährigen in der Beispielmappe hätte
würden mir die Eltern wohl die Klamotten um die Ohren hauen
da würd dann nichts mehr in Richtung Shooting gehen...
Ich denke wenn man Dessousfotos von MInderjährigen ins Schaufenster packt
kannste den Laden auch dicht machen
zumindest wenn de nicht grad in einer Großstadt wohnst...
so what...es geht nacht der eigenen Auffassung
der der solche freizügigen Aufnahmen macht,
wird sie durchwinken wollen
andere würden es nicht wollen
ich find ne Sedcard mit solchen Fotos nicht prickelnd
würde mich als Model auch nicht so fotografieren lassen
um das mal aus der Brille der Models zu sehen
gesetzliche Vorgaben sollten schon sein
gut das es sie gibt
ansonsten würd es wohl noch mehr Theater geben
und meist hab ich das Gefühl die Models können gar nichts anderes mehr
als im 2. oder 3. Shooting Buxxe oder Schlübber auzzuziehen
man möchte da am liebsten mal das Experiment machen
wie sie auf "Normalen" Fotos im Stande sind
Posing Mimik Geste etc eigenständig zu wechseln
und schauen was sie da rüber bekommen mit oder ohne Anleitung
Gruß Jürgen
wäre dann jeder der ein Teilaktfoto macht auch ein Tittenknipser?...
ich denke so wollen wir uns nicht verstanden wissen.
der TO fragt im letzten Satz nach Meinungen und Erfahrungen
einige versuchen dann hier was andere schreiben zu drehen
oder in den Dreck zu ziehen...warum?
Meine Erfahrung ist die:
wenn ich Dessousfotos von minderfjährigen in der Beispielmappe hätte
würden mir die Eltern wohl die Klamotten um die Ohren hauen
da würd dann nichts mehr in Richtung Shooting gehen...
Ich denke wenn man Dessousfotos von MInderjährigen ins Schaufenster packt
kannste den Laden auch dicht machen
zumindest wenn de nicht grad in einer Großstadt wohnst...
so what...es geht nacht der eigenen Auffassung
der der solche freizügigen Aufnahmen macht,
wird sie durchwinken wollen
andere würden es nicht wollen
ich find ne Sedcard mit solchen Fotos nicht prickelnd
würde mich als Model auch nicht so fotografieren lassen
um das mal aus der Brille der Models zu sehen
gesetzliche Vorgaben sollten schon sein
gut das es sie gibt
ansonsten würd es wohl noch mehr Theater geben
und meist hab ich das Gefühl die Models können gar nichts anderes mehr
als im 2. oder 3. Shooting Buxxe oder Schlübber auzzuziehen
man möchte da am liebsten mal das Experiment machen
wie sie auf "Normalen" Fotos im Stande sind
Posing Mimik Geste etc eigenständig zu wechseln
und schauen was sie da rüber bekommen mit oder ohne Anleitung
Gruß Jürgen
#23Report
02.08.2013
jürgen, einfach leben und leben lassen. ;-)
wenn der TO eine solche anfrage hatte, scheint er diese ja bedienen zu wollen.
darf er auch und wenn er sich im rahmen des gummiparagrafen bewegt - ok.
begibt er sich auf dünnes eis und bricht ein - sein problem.
aber man muss das nicht gleich verwerflich finden und die frage aufwerfen,
was das denn für eine mutter sei. es gibt reichlich beispiele, wo mütter ihren
kindern die kindheit "rauben", weil diese mit ihren töchtern ihre eigenen unerfüllten
wünsche umsetzen können.
der TO hat keine altersangabe gemacht, lediglich von einer minderjährigen geschrieben.
das kann auch eine 17-jährige eine woche vor ihrer volljährigkeit sein. es kann sich dabei
aber auch um eine 12-jährige handeln. wir wissen es nicht, also alles spekulativ.
auch hat er an keiner stelle geäußert, wie und wo er diese anfrage bekam. muss ja nicht
unbedingt hier in der mk gewesen sein. auch macht er keine angabe darüber, ob und wo
er die bilder später veröffentlichen will. soll das hier geschehen, so hat er sich dabei an
die hier geltenden regeln zu halten.
ob man eine solche sedcard oder solche bilder als prickelnd oder nicht empfindet, ist reine
geschmacksache. ob du oder ich oder sonstwer sich als model so fotografieren lassen wollte,
ist jedem seine eigene befindlichkeit und war auch nicht vom TO so erfragt.
gesetzliche vorgaben müssen sein. sie lassen in deutschland aber mehr zu als man gemeinhin
vermutet und erst recht im vergleich zu vielen anderen staaten. unser stück freiheit eben.
testet man die grenzen nicht zu sehr aus, lässt es sich damit gut leben und jeder entscheidet
selbst über ein handeln und den sich daraus ergebenden konsequenzen.
ich für meinen teil weiß, wo ich heute meine grenzen ziehe. wer seine grenzen anders setzt,
darf das gerne und eigenverantwortlich tun. ich verurteile das nicht, wohl aber, wenn gesetzliche
grenzen, nicht moralische, überschritten werden. dann habe ich auch keine skrupel, dieses den
strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.
wenn der TO eine solche anfrage hatte, scheint er diese ja bedienen zu wollen.
darf er auch und wenn er sich im rahmen des gummiparagrafen bewegt - ok.
begibt er sich auf dünnes eis und bricht ein - sein problem.
aber man muss das nicht gleich verwerflich finden und die frage aufwerfen,
was das denn für eine mutter sei. es gibt reichlich beispiele, wo mütter ihren
kindern die kindheit "rauben", weil diese mit ihren töchtern ihre eigenen unerfüllten
wünsche umsetzen können.
der TO hat keine altersangabe gemacht, lediglich von einer minderjährigen geschrieben.
das kann auch eine 17-jährige eine woche vor ihrer volljährigkeit sein. es kann sich dabei
aber auch um eine 12-jährige handeln. wir wissen es nicht, also alles spekulativ.
auch hat er an keiner stelle geäußert, wie und wo er diese anfrage bekam. muss ja nicht
unbedingt hier in der mk gewesen sein. auch macht er keine angabe darüber, ob und wo
er die bilder später veröffentlichen will. soll das hier geschehen, so hat er sich dabei an
die hier geltenden regeln zu halten.
ob man eine solche sedcard oder solche bilder als prickelnd oder nicht empfindet, ist reine
geschmacksache. ob du oder ich oder sonstwer sich als model so fotografieren lassen wollte,
ist jedem seine eigene befindlichkeit und war auch nicht vom TO so erfragt.
gesetzliche vorgaben müssen sein. sie lassen in deutschland aber mehr zu als man gemeinhin
vermutet und erst recht im vergleich zu vielen anderen staaten. unser stück freiheit eben.
testet man die grenzen nicht zu sehr aus, lässt es sich damit gut leben und jeder entscheidet
selbst über ein handeln und den sich daraus ergebenden konsequenzen.
ich für meinen teil weiß, wo ich heute meine grenzen ziehe. wer seine grenzen anders setzt,
darf das gerne und eigenverantwortlich tun. ich verurteile das nicht, wohl aber, wenn gesetzliche
grenzen, nicht moralische, überschritten werden. dann habe ich auch keine skrupel, dieses den
strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.
#24Report
03.08.2013
Solch' eine Jobausschreibung, und alles ist moralisch in trockenen Tüchern...!?
"Model sollte sein: Weiblich, Ü18 (sollte klar sein), mit sehr jungem Äusseren, kindlich wirkend (ich muss es wiederholen, es soll "kein" Kind sein!), d.h. ein Model, welches man gern so schminken kann, dass es wie ein Kind aussieht."
"Model sollte sein: Weiblich, Ü18 (sollte klar sein), mit sehr jungem Äusseren, kindlich wirkend (ich muss es wiederholen, es soll "kein" Kind sein!), d.h. ein Model, welches man gern so schminken kann, dass es wie ein Kind aussieht."
#25Report
03.08.2013
Da mir das gerade auffällt: Kann es sein, dass es eigentlich überhaupt keinen Paragraphen gibt, der die
Anfertigung von Bild-/Videomaterial regelt, dass Minderjährige zeigt, regelt? Der JMSvT bezieht sich nach meinem
Verständnis auf bereits existierende Medien, nicht aber auf deren Anfertigung. Im JuschG wird dergleichen auch
nicht erwähnt. Gibt es noch mehr Paragraphen, die ich nicht kenne?
Wenn nicht, würde das ja bedeuten, dass nicht das Herstellen von, !nur als Beispiel!, pornographischen Aktaufnahmen von Kindern- und Jugendlichen
strafbar ist, sondern deren Besitz und Verbreitung. Aber das kann ja schlecht sein, denn wie würde man sonst bpsw. Leuten das Handwerk legen, die Aktenweise Kinder- und Jugendpornographische Trägermedien bei sich im Schrank stehen haben und anfertigen? Oder wird ein solcher Fall dann als sexuelle Handlung gegen Minderjährige ausgelegt? Nur woher weiß man dann, was eine sexuelle Handlung ist und was nicht? Bei eindeutig pornographischen Medien ist es ja eindeutig, aber es gibt doch sicherlich auch Fälle in denen naivere Bilder vollkommen ausreichen?? Also nur als Beispiel, das bezieht sich natürlich nicht auf die MK!!
Anfertigung von Bild-/Videomaterial regelt, dass Minderjährige zeigt, regelt? Der JMSvT bezieht sich nach meinem
Verständnis auf bereits existierende Medien, nicht aber auf deren Anfertigung. Im JuschG wird dergleichen auch
nicht erwähnt. Gibt es noch mehr Paragraphen, die ich nicht kenne?
Wenn nicht, würde das ja bedeuten, dass nicht das Herstellen von, !nur als Beispiel!, pornographischen Aktaufnahmen von Kindern- und Jugendlichen
strafbar ist, sondern deren Besitz und Verbreitung. Aber das kann ja schlecht sein, denn wie würde man sonst bpsw. Leuten das Handwerk legen, die Aktenweise Kinder- und Jugendpornographische Trägermedien bei sich im Schrank stehen haben und anfertigen? Oder wird ein solcher Fall dann als sexuelle Handlung gegen Minderjährige ausgelegt? Nur woher weiß man dann, was eine sexuelle Handlung ist und was nicht? Bei eindeutig pornographischen Medien ist es ja eindeutig, aber es gibt doch sicherlich auch Fälle in denen naivere Bilder vollkommen ausreichen?? Also nur als Beispiel, das bezieht sich natürlich nicht auf die MK!!
#26Report
[gone] torekersten.com
03.08.2013
Genau, einfach mal im Hier und Jetzt bleiben. "This is called logic, it won't hurt you." - Bill Hicks
Von der Minder- bis zu Volljährigkeit dauert es genau eine Sekunde, da finde ich es etwas merkwürdig, dass einige hier scheinbar so genau wissen, wie eine Minderjährige aussieht, wie dagenen ein volljähriges Modell, und wie (Dessous)Fotos mit Minderjährigen unter allen Umständen und immer aussehen. Und wie fiktive Eltern auf fiktive Fotos von fiktiven Minderjährigen reagieren werden... Is ja gut und schön wenn die innere Autohagiographie so trefflich und unterhaltsam externalisiert werden kann, aber das alles geht nicht nur am Thema des Threads vorbei, sondern verlagert darüber hinaus die eingeschobene ethische Diskussion in das Reich semantischen Krachs.
Das Alter steht niemandem auf der Stirn gechrieben, wie man mittlerweile an jeder Supermarktkasse lesen kann. Ich kenne Frauen, die noch mit Mitte 30 nach dem Ausweis gefragt werden. Habe ich das jetzt also so zu verstehen, dass Dessousfotos mit solchen Personen schädlich fürs Portfolio wären? Kate Moss sah bis in die 90er und noch weiter absolut underage aus. Und hat auch schon als Minderjährige Nacktaufnahmen gemacht. Will mir jemand allen Ernstes erzählen, dass sich diese Arbeiten schlecht im Portfolio des jeweiligen Fotografen machen, gar rufschädigend sind? Eben.
Dieses Thema ist in seiner ethischen Dimension nicht ohne den Kontext tatsächlicher Arbeiten zu diskutieren.
Es wäre somit vielleicht in der Tat angebracht, hier lediglich die Sachkundigen die Gesetzeslage gemäß der ursprünglichen Fragestellung erörtern zu lassen...
Von der Minder- bis zu Volljährigkeit dauert es genau eine Sekunde, da finde ich es etwas merkwürdig, dass einige hier scheinbar so genau wissen, wie eine Minderjährige aussieht, wie dagenen ein volljähriges Modell, und wie (Dessous)Fotos mit Minderjährigen unter allen Umständen und immer aussehen. Und wie fiktive Eltern auf fiktive Fotos von fiktiven Minderjährigen reagieren werden... Is ja gut und schön wenn die innere Autohagiographie so trefflich und unterhaltsam externalisiert werden kann, aber das alles geht nicht nur am Thema des Threads vorbei, sondern verlagert darüber hinaus die eingeschobene ethische Diskussion in das Reich semantischen Krachs.
Das Alter steht niemandem auf der Stirn gechrieben, wie man mittlerweile an jeder Supermarktkasse lesen kann. Ich kenne Frauen, die noch mit Mitte 30 nach dem Ausweis gefragt werden. Habe ich das jetzt also so zu verstehen, dass Dessousfotos mit solchen Personen schädlich fürs Portfolio wären? Kate Moss sah bis in die 90er und noch weiter absolut underage aus. Und hat auch schon als Minderjährige Nacktaufnahmen gemacht. Will mir jemand allen Ernstes erzählen, dass sich diese Arbeiten schlecht im Portfolio des jeweiligen Fotografen machen, gar rufschädigend sind? Eben.
Dieses Thema ist in seiner ethischen Dimension nicht ohne den Kontext tatsächlicher Arbeiten zu diskutieren.
Es wäre somit vielleicht in der Tat angebracht, hier lediglich die Sachkundigen die Gesetzeslage gemäß der ursprünglichen Fragestellung erörtern zu lassen...
#27Report
03.08.2013
@ torekersten
dein beispiel mit der supermarktkasse ist geradezu trefflich. das erinnert mich an ein erlebnis vor 2 jahren.
ich besuchte ein model für 3 tage. einen abend davon wollten wir im zuge einer großveranstaltung in ein
veranstaltungszelt. das model war 26 jahre alt und musste tatsächlich ihren ausweis vorzeigen.
@ jas ming
da wirst du m.w. nicht viel finden. zu unterscheiden ist eben zwischen akt und porno und dem gummiparagrafen.
kinderpronografie ist strafbar, aber darum geht es hier ja nicht. der rest ist auslegungssache.
dein beispiel mit der supermarktkasse ist geradezu trefflich. das erinnert mich an ein erlebnis vor 2 jahren.
ich besuchte ein model für 3 tage. einen abend davon wollten wir im zuge einer großveranstaltung in ein
veranstaltungszelt. das model war 26 jahre alt und musste tatsächlich ihren ausweis vorzeigen.
@ jas ming
da wirst du m.w. nicht viel finden. zu unterscheiden ist eben zwischen akt und porno und dem gummiparagrafen.
kinderpronografie ist strafbar, aber darum geht es hier ja nicht. der rest ist auslegungssache.
#29Report
03.08.2013
Jas Ming, du siehst das völlig richtig, in keinem Gesetz in Deutschland steht das es verboten ist Minderjährige nackt zu fotografieren. Gibt es einfach nicht. Nur für die Veröffentlichung gelten feste Regeln, die aber nix mit Akt, Dessous oder Portraitfotos zu tun haben, da geht es nur um die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen.
#30Report
03.08.2013
@phototraum:
Horst das was Du schreibst, klingt plausibel
unterschreibe ich Dir auch so
ich hätte es auch besser gefunden wenn der TO die weiteren näheren Angaben gemacht hätte
sorry wenn ich es dennoch für verwerflich halte eben auch weil alles so schwammig und Auslegungssache ist...
@torekersten:
danke für das Beispiel mit Kate Moss
das ist aber nicht Maß aller Dinge,
ich frag mich grad wo Du die ellenlange Liste versteckt hast
mit all den "Models" die schon mit exakt diesen Aufnahmen auf die "Fresse " geflogen sind....
Gruß Jürgen
Horst das was Du schreibst, klingt plausibel
unterschreibe ich Dir auch so
ich hätte es auch besser gefunden wenn der TO die weiteren näheren Angaben gemacht hätte
sorry wenn ich es dennoch für verwerflich halte eben auch weil alles so schwammig und Auslegungssache ist...
@torekersten:
danke für das Beispiel mit Kate Moss
das ist aber nicht Maß aller Dinge,
ich frag mich grad wo Du die ellenlange Liste versteckt hast
mit all den "Models" die schon mit exakt diesen Aufnahmen auf die "Fresse " geflogen sind....
Gruß Jürgen
#31Report
03.08.2013
Hat jemand konkrete Gesetzestexte?
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/
#32Report
03.08.2013
...und es geht wieder los...:-P
Gesetzeslage = erlaubt.
Damit ist eigentlich alles notwendige gesagt... Aber es wird nichts nützen.
#33Report
03.08.2013
Kann es sein, dass es eigentlich überhaupt keinen Paragraphen gibt, der die
Anfertigung von Bild-/Videomaterial regelt, dass Minderjährige zeigt, regelt?
Das ist richtig, und es wäre auch selbst für Deutschland arg überzogen, dafür ein extra Gesetz zu haben.
Gesetzlich geregelt ist die Herstellung, Vertrieb etc. von pornographischen Darstellungen mit Minderjährigen.
Gesetzlich geregelt ist außerdem im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das nur als kleiner Tip für Pay-Shootings, wie lange und wann Minderjährige arbeiten dürfen.
Ein weiterer Punkt, der meist komplett übersehen wird:
Modeln für Geld ist in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit, wenn's nicht nur einmal, sondern des öfteren betrieben wird. Wer eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, muß bei der zuständigen Behörde ein Gewerbe anmelden, ansonsten droht ein saftiges Bußgeld.
Minderjährige können grundsätzlich schon ein Gewerbe anmelden, aber das bedarf nicht nur der Zustimmung der Sorgeberechtigten, sondern auch der Erlaubnis des Familiengerichts.
Ist das nicht möglich, bleibt nur die Option, den Minderjährigen angestellt als Model zu beschäftigen, wobei er dann voll unter die einschlägigen Vorschriften des JArbSchG und anderer einschlägiger Vorschriften fällt.
Man kann insofern sagen, daß sich hier so einiges in einer rechtlichen Grauzone abspielt, soweit deutsches Recht involviert ist.
#34Report
03.08.2013
in keinem Gesetz in Deutschland steht das es verboten ist Minderjährige nackt zu fotografieren. Gibt es einfach nicht. Nur für die Veröffentlichung gelten feste Regeln
Ersteres ist richtig, zweiteres gewagt, denn die Regeln sind eben nicht "fest", sondern immer hochgradig auslegungsbedürftiges Gummi...
#35Report
03.08.2013
Gibt es noch mehr Paragraphen, die ich nicht kenne?
Wenn nicht, würde das ja bedeuten, dass nicht das Herstellen von, !nur als Beispiel!, pornographischen Aktaufnahmen von Kindern- und Jugendlichen
strafbar ist, sondern deren Besitz und Verbreitung. Aber das kann ja schlecht sein, denn wie würde man sonst bpsw. Leuten das Handwerk legen, die Aktenweise Kinder- und Jugendpornographische Trägermedien bei sich im Schrank stehen haben und anfertigen?
Bei Kinderpornographie ist bereits der Besitz strafbar (§184b StGB), bei "Jugendpornographie" (§184c StGB) nicht.
#36Report
03.08.2013
ich würde Dessousfotos auch erst ab 18 Jahren machen, obwohl ich keine moralischen Bedenken hätte.
Die laufen ja auch am Strand wenig bekleidet oder oben ohne herum, ist eigentlich nix dabei.
Da aber die Gesetzeslage sehr auslegbar ist und sie vielleicht plötzlich mit 18 alles anders sieht, weil sie mit 16 ja noch nicht alles überblicken kann, kann es unnötigen Ärger geben. Warum soll man sich das antun?
Gruß
Manfred
Die laufen ja auch am Strand wenig bekleidet oder oben ohne herum, ist eigentlich nix dabei.
Da aber die Gesetzeslage sehr auslegbar ist und sie vielleicht plötzlich mit 18 alles anders sieht, weil sie mit 16 ja noch nicht alles überblicken kann, kann es unnötigen Ärger geben. Warum soll man sich das antun?
Gruß
Manfred
#37Report
#38
03.08.2013
@JayBee
und Du glaubst tatsächlich daß das noch irgend jemand lesen will?
Wann klingelt es denn bei Dir endlich daß Du mal wach wirst und erkennst was man über Dich denkt?
Mein Gott, ein Murmeltier muß das doch irgendwann merken....
und Du glaubst tatsächlich daß das noch irgend jemand lesen will?
Wann klingelt es denn bei Dir endlich daß Du mal wach wirst und erkennst was man über Dich denkt?
Mein Gott, ein Murmeltier muß das doch irgendwann merken....
#39Report
03.08.2013
Ich denke wenn man Dessousfotos von MInderjährigen ins Schaufenster packt
kannste den Laden auch dicht machen
zumindest wenn de nicht grad in einer Großstadt wohnst...
Ich wüsst' ja gern mal, woran der Passant, der ins Schaufenster guckt, erkennen soll, ob die oder der Abgebildete 16,5 Jahre alt ist, 17 Jahre, 18 Jahre, 20 Jahre, oder 21 Jahre...
Ich kenne 25jährige Frauen, die bei jeder Packung Zigaretten im Supermarkt ihren Ausweis zeigen müssen, weil sie wie "unter 18" aussehen, und ich kenne 17jährige, die mit oder ohne Klamotten locker für 21 durchgehen...
#40Report
Topic has been closed
(Zunindest keinem Normalo, der vom Wohlwollen seiner sozialen Umgebung abhängig ist.)
Professionelle Fashion- Dessous-Labels machen das natürlich trotzdem !