Detailfotos (Kleid, Blumenstrauß) ohne Einverständnis verwenden? 11

Hallo zusammen,

ich habe mal eine allgemeine Frage zum Thema Einverständnis des Models. Das generell das Model sein Einverständnis geben muss wenn das Gesicht auf dem Foto ist ist klar aber wie verhält es sich z.B. mit Detailfotos bei einer Braut? Der Brautstrauß, Details am Kleid, vom Schleier, die Ringe... benötigt der Fotograf dazu auch das Einverständnis bei Veröffentlichung oder kann man diese Bilder ohne Erlaubnis verwenden?

Thx für eure Hilfe und LG
Antje
29.07.2013
Kann und darf hier keine Rechsauskunft geben. Aber solange die Person nicht zu erkennen ist, darf er meines Wissens Fotos von Dingen veröffentlichen. Ich hab mal auf einem Flohmarkt Sachen auf einem Stand fotografiert. Der Besitzer fand es nicht so gut, danach habe ich mich informiert. Er darf es nicht verhindern, wenn er dinge in der Öffentlichkeit zeigt.
Was anderes wäre, wenn es sich um ein Eindringen in ein Privatgrundstück handelt.
LG RickB
29.07.2013
hinderungsgrund für eine veröffentlichung ist die erkennbarkeit der person. das muss nicht unbedingt das gesicht sein, sondern auch tattoos, piercings oder muttermale. ein zitiertes urteil zum thema gibt es hier: *hier*.
Ah ok also wenn man die Person nicht erkennt, dürfen die Fotos verwendet werden. So lese ich das jetzt jedenfalls aus dem Text heraus. Ich danke euch beiden. :)

LG
Antje
Ah ok also wenn man die Person nicht erkennt, dürfen die Fotos verwendet werden. So lese ich das jetzt jedenfalls aus dem Text heraus. Ich danke euch beiden. :)

LG
Antje
29.07.2013
Das generell das Model sein Einverständnis geben muss wenn das Gesicht auf dem Foto ist ist klar

"Gesicht" oder "nicht Gesicht" ist nicht relevant - für die Frage einer Verletzung des "Recht am eigenen Bild" kommt es auf die "Erkennbarkeit" an. Es reicht, daß nahestehende Personen den Abgebildeten erkennen können, z.B. an einem Tattoo, das im bekleideten Zustand gar nicht zu sehen ist.

Ist das Gesicht zu sehen, wird eine Erkennbarkeit aber in der Tat praktisch immer gegeben sein.
wie verhält es sich z.B. mit Detailfotos bei einer Braut? Der Brautstrauß, Details am Kleid, vom Schleier, die Ringe... benötigt der Fotograf dazu auch das Einverständnis bei Veröffentlichung oder kann man diese Bilder ohne Erlaubnis verwenden?

Eine Erlaubnsi des Abgebildeten wird immer dann benötigt, wenn dessen "Recht am eigenen Bild" berührt wird.

Wenn der Abgebildete nicht erkennbar ist, ist das üblicherweise nicht der Fall. (Es sei denn, man schreibt beispielsweise dazu, um wen es sich handelt; auch kann eine Person z.B. über einen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang erkennbar sein.)

Im Regelfall wird also in einem Fall wie dem beschriebenen eine Erlaubnis des Abgebildeten nicht erforderlich sein - aber... das kann sich ändern, wenn es ein Model-Release gibt, das z.B. jede Veröffentlichung usw. von einer eigenen Erlaubnis abhängig macht oder sonst wie regelt. Dann ergibt sich eine Zustimmungspflicht ggf. ja nicht aus dem "Recht am eigenen Bild", sondern aus der vertraglichen Vereinbarung.

Des weiteren: Eigentumsrechte an Kleid, Brautstrauß usw. können u.U. durch eine Veröffentlichung eines Fotos davon verletzt werden, das gilt besonders dann, wenn die Fotos nicht auf öffentlichem Grund bzw. von öffentlichem Grund aus gemacht wurden.

Last but not least können Urheberrechte am Design eines Kleides bestehen, die im bestimmten Kontext bestimmte Verwendungen ohne Zustimmung des Designers verbieten. (Beim Brautstrauß dürfte das nur sehr selten der Fall sein, undenkbar ist aber gar nichts.)
[gone] jodoform
29.07.2013
Tom,

soweit mir bekannt ist gibt es in Deutschland kein Urheberrecht an Modeschnitten. Das hat H&M in der Anfangszeit sehr zum Leidwesen der Designer bei den Modeschauen ausgenutzt. Was es allerdings schon gibt, ist das Urheberrecht auf eingewobenen oder aufgedruckten Mustern am Stoff.

Jo
 
29.07.2013
Wenn es sich um eine private Party handelt und der Fotograf beauftragt wurde, darf er meines erachtens die Bilder nicht verwenden... Also zum Thema Brautstrauss: Auf der Hochzeit fotografiert eher nicht, es sei denn das ist vertraglich anders geregelt.
29.07.2013
was mich interessieren würde : wie sieht es aus wenn ich das gesicht durch bildbearbeitung veränder?

also augenfarbe, gesichtsform, nase, haare ... vielleicht muttermäler rausretuschiere, dann dürfte doch die erkennbarkeit nicht gegeben sein  oder ?

es gibt doch menschen die sich ähneln (doppelgänger) und wie weit muss die erkennbarkeit gegeben sein dammit das recht am eigenen bild greift?
wenn ich z.b die augen veränder dürfte dass recht am eigenen bild micht mehr greifen oder ?

einige models hier sehen ganz ok aus, aber wenn ich sie so weit bearbeite dass sie wunderschön sind dann sind sie doch nicht mehr die person die ich fotografiert habe.

was würde ein richter dazu sagen ?
@ Uiiii-Gen

Visagisten und Maskenbildner können auch wahre Wunderwerke vollbringen, so daß das Model nicht mehr wiederzuerkennen wäre.

Wie sieht es mit solchen Situationen aus?
30.07.2013
Also die Frage ist wohl auch, ob jemand für die Bilder gezahlt hat?! Wie verhält es sich, wenn ich als Fotograf Bilder im Auftrag mache? Dann sind es ja nicht mehr die Bilder des Fotografen?!

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