Assoziieren ist nicht kopieren 8

[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
24.07.2013
http://www.rechtambild.de/2013/07/pippi-langstrumpf-assoziieren-ist-nicht-gleich-kopieren/

Also keine Angst vor dem Veröffentlichen von Xenia- Lara Croft- oder Pippi Langstumpf-Bildern. ;)
24.07.2013
Ich wage mal die Prognose, daß dieses Urteil einen Spitzenplatz unter den von Laien falsch verstandenen Urteilen einnehmen wird... ;-)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
24.07.2013
„Zwar erkennt der Betrachter, dass es sich bei den Figuren in der Werbung der Beklagten um Pippi Langstrumpf handeln soll...

...Das Urheberrecht an einer solchen Figur wird nicht schon dadurch verletzt, dass lediglich wenige äußere Merkmale übernommen werden, die für sich genommen den Urheberrechtsschutz nicht begründen könnten.

TomRohwer: Ich wage mal die Prognose, daß dieses Urteil einen Spitzenplatz unter den von Laien falsch verstandenen Urteilen einnehmen wird... ;-)

Kann sein...zumindest stellt sich die Frage, ab wann genug äußere Merkmale zusammenkommen, um einen Verstoß gegen das Urheberrecht zu begründen. Was ist "wenig" und was ist zu viel? :)
[gone] User_165787
24.07.2013
Kann es auch damit zu tun haben, dass "Pippi Langstrumpf" in erster Linie eine literarische Figur ist. Alleine die optischen Merkmale sind doch wohl hauptsächlich durch die Filme geprägt worden und nicht durch das Buch (auch wenn es Illustrationen geben mag, was ich mangels Buch nicht beurteilen kann :-) ). Sowohl Xenia oder Lara Croft sind doch eher visuelle Vorlagen, durch Film und Computerspiel bekannt.

Aber verstehe ich das richtig, dass der/die Rechteinhaber gegen die Abbildung/Werbung eines "Pippi Langstrumpf"-Kostüm vorgegangen sind, aber nicht gegen den Verkauf des Kostüms selber? Hat jmd. eine Vermutung warum?
[gone] User_165787
24.07.2013
Was ist "wenig" und was ist zu viel? :)

Das kann dir im Zweifel nur der Richter erklären, dessen Prozess du oder der Rechteinhaber zahlt ;-)
24.07.2013
Jetzt mal rein theoretisch gefragt: was wäre, wenn "Pipi langstrumpf" in Deutschland als MARKE eingetragen worden wäre? 

Im Übrigen halte ich das wie Tom Rohwer, das wird eine Menge Fehlinterpretationen geben :-(

Viele Grüße,
Frank
24.07.2013
Jetzt mal rein theoretisch gefragt: was wäre, wenn "Pipi langstrumpf" in Deutschland als MARKE eingetragen worden wäre?

Dann würden sich genau dieselben Fragen in Punkto "Ähnlichkeit", "Verwechslungsgefahr" usw. stellen. Und obendrein noch die Frage, ob denn eine markenmäßige Nutzung vorliegt oder nicht.

(Geschützte fremde Marken zu nutzen ist ja mitnichten generell unzulässig...)
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
21.08.2013
Letztendlich hat die Ähnlichkeit des Kostümes einfach nicht zu einem Schadenersatz ausgereicht. Ob ein Stoffaffe auf der Schulter und ein Dukatenkoffer in der Hand die Grenze überschritten hätte, weiß nur der Richter. ;)

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