Veröffentlichung von Inhalten aus PN 7

20.07.2013
Private, persönliche Nachrichten sind tabuEindeutig unzulässig ist es, private, an einen bestimmten Empfänger gerichtete Nachrichten einfach zu veröffentlichen. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, in welchem Medium und aus welchem Anlass dies geschieht.

So urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg
mit Beschluss vom 20. Januar 2013 zum Az. 7 W 5/13


Hier im Forum denken ja auch manche nicht so recht nach und posten an sie adressierte Nachrichten. Was hier aus gutem Grund schon immer missbilligt wurde, steht nun auch auf rechtlichen Füßen.
20.07.2013
... wobei aber einige superschlaue das so auslegen, dass man gar nicht aus Mails o.ä. zitieren darf - auch dann nicht, wenn man den Namen des Absenders nicht erwähnt und der Inhalt auch keinen Rückschluss auf die Person zulässt. Ja, man wird sogar gerüffelt, wenn man aus bereits öffentlich gemachten Bewertungstexten zitiert - bei denen der Verfasser ja durchaus damit rechnen kann, dass ein Bewertungstext auch an Ort und Stelle gelesen wird. Also ich denke, dass der MK-Täterschutz auch schon vor dem Urteil ausreichend war. Ich sehe aber gerade in dem Urteil etwas von "öffentlichem Interesse". Jenes wird quasi gegen das Interesse einer zitierten Person abgewogen. Das heißt vermutlich, dass man schon vor jemanden warnen darf, der per Mail sehr großen Unsinn "verursacht".
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
21.07.2013
Lustig ist, dass es sich bei den Admins der Gruppe fast um das "who ist who" des Deutschen Kleinadels handelt. Die wollen - nach eigender Gruppenbeschreibung - anscheinend "Faker" in Sachen Adeltitel "entlarven".
Na, die scheinen es ja nötig zu haben. ;)
21.07.2013
äh - *amkoppkratz* - wo wolltest du deinen beitrag schreiben?
Ich kann also jemanden in einer PN als Arschloch betiteln, und wenn die andere Person diese Beleidigung veröffentlicht im Sinne von "der hat mich Arschloch genannt" ihn dann verklagen weil er den Inhalt meiner PN veröffentlich hat ?

Interessant.
Ja, Pat, kannst Du.
Aber der andere kann sich auch die PN schnappen und damit zur Polizei rennen. Das ist nämlich keine Veröffentlichung :D

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