"verwaiste Werke" - Aushöhlung des Urhebberechts ? 16
29.06.2013
was diese "sorgfältige Suche" beinhalten muss, wird erst klar sein, wenn entsprechende fälle durch mehrere instanzen geklagt wurden, und dadurch eine "ständige rechtsprechung" entstanden ist. ansonsten - wie immer bei neuen gesetzen - einzelfallbetrachtung und entscheidung des einzelrichters... is so in deutschland ;)
#2Report
29.06.2013
Die entsprechenden Werke müssen in einer öffentlichen Bibliothek oder Archiv vorhanden sein - es wird also auch das Erscheinungsdatum des Werkes eine Rolle spielen bzw. ggfs. das Jahr der Aufnahme in deren Bestand.
Ein Bildarchiv wird also auch den Zeitpunkt des "Vorhandenseins" registrieren und dokumentieren müssen - wenn eben nicht mehr ermittelbar ist, ob ein altes s/w-Foto von 1953 oder erst 1957 stammt, dieses aber seit 1966 in den Archivbestand aufgenommen wurde, so soll es legal digitalisierbar werden . Oder vielleicht eine alte VHS-Cassette, auf der ein nun prominenter GZSZ-Star vor 22 Jahren im Sandkasten gefilmt wurde - da wird sich vielleicht noch feststellen lassen, mit welchem Camcorder damals die Aufzeichnung erfolgte ?
Ein Bildarchiv wird also auch den Zeitpunkt des "Vorhandenseins" registrieren und dokumentieren müssen - wenn eben nicht mehr ermittelbar ist, ob ein altes s/w-Foto von 1953 oder erst 1957 stammt, dieses aber seit 1966 in den Archivbestand aufgenommen wurde, so soll es legal digitalisierbar werden . Oder vielleicht eine alte VHS-Cassette, auf der ein nun prominenter GZSZ-Star vor 22 Jahren im Sandkasten gefilmt wurde - da wird sich vielleicht noch feststellen lassen, mit welchem Camcorder damals die Aufzeichnung erfolgte ?
#3Report
30.06.2013
Eine Suche in Tineye oder googles Bildersuche dürfte zur sorgfältigen Suche dazugehören. Zumindest meine Bilder finde ich auf diese Art und Weise in den meisten Fällen auf meiner eigenen Website wieder - es ist also möglich zu mir Kontakt auf zu nehmen und meine Werke sind nicht verwaist.
Sehr spannend übrigens, das zumindest die Bildersuche bei google auch relativ stark abgewandelte und bearbeitete Bilder findet.
Sehr spannend übrigens, das zumindest die Bildersuche bei google auch relativ stark abgewandelte und bearbeitete Bilder findet.
#4Report
Mann, Mann, Mann... bei verwaisten Werken geht es doch um was ganz anderes. -.-
Archive haben nämlich oftmals das Problem, dass Werke, bei denen kein Urheber mehr ermittelt werden kann, nicht der Öffentlichkeit verfügbar gemacht werden können. Denn dazu müsste ein Einverständnis des Urhebers vorliegen - da der aber unbekannt ist, kann ein solches Einverständnis auch nicht eingeholt werden. Dies wird dann vor allem bei der Digitalsierung zum massiven Problem. Haufenweise Material, das eigentlich interessant wäre, aber nicht gezeigt werden darf, weil es bis jetzt *immer* eine Urheberrechtsverletzung darstellt, dieses Material zu veröffentlichen.
Deshalb diese EU-Richtlinie, um einen eleganten Umgang mit solchen verwaisten Werken zu ermöglichen. Inklusive Regelungen für Ausgleichszahlungen sollte doch noch ein Urheber ermittelt werden.
Ihr müsst nicht bei jedem Schlagwort, das Ihr nicht verstanden habt, Angst um Eure Bildchen haben.
-.-
Archive haben nämlich oftmals das Problem, dass Werke, bei denen kein Urheber mehr ermittelt werden kann, nicht der Öffentlichkeit verfügbar gemacht werden können. Denn dazu müsste ein Einverständnis des Urhebers vorliegen - da der aber unbekannt ist, kann ein solches Einverständnis auch nicht eingeholt werden. Dies wird dann vor allem bei der Digitalsierung zum massiven Problem. Haufenweise Material, das eigentlich interessant wäre, aber nicht gezeigt werden darf, weil es bis jetzt *immer* eine Urheberrechtsverletzung darstellt, dieses Material zu veröffentlichen.
Deshalb diese EU-Richtlinie, um einen eleganten Umgang mit solchen verwaisten Werken zu ermöglichen. Inklusive Regelungen für Ausgleichszahlungen sollte doch noch ein Urheber ermittelt werden.
Ihr müsst nicht bei jedem Schlagwort, das Ihr nicht verstanden habt, Angst um Eure Bildchen haben.
-.-
#5Report
[gone] jodoform
30.06.2013
Dieses Gesetz ist eine gute Sache, auch wenn es ein wenig mutiger sein könnte. Die Kunst lebt shließlich vom Aufbsu auf vergangenen Werken und nicht von juristischer Onanierei um Rechte. Weder Mozart noch da Vinci hatten ein Urheberrecht auf ihrer Seite, aber alle Mitglieder der Gruppe "Erotische Freizügige Detailfotografie" hier schon.
Jo
Jo
#6Report
#7
30.06.2013
Kenne mich nicht so aus...
Gab es schon 1966 IPTC Daten ?
Wurden diese auf die Negative eingedampft ?
:)
Gab es schon 1966 IPTC Daten ?
Wurden diese auf die Negative eingedampft ?
:)
#8Report
[gone] User_6449
30.06.2013
Gibt es irgendwo einen konkreten Text zur Reform?
Mit "konkret" meine ich keine Pressemitteilungen,
sondern: Was steht tatsächlich und wörtlich aus-
formuliert im Text der Reform?
Viele Grüße
Peter
Mit "konkret" meine ich keine Pressemitteilungen,
sondern: Was steht tatsächlich und wörtlich aus-
formuliert im Text der Reform?
Viele Grüße
Peter
#9Report
#10Report
#11
30.06.2013
Ich nehme an, es bedarf nur zweier Personen, um ein Foto oder einen Kurzfilm absichtlich "verwaisen" zu lassen: Der eine entfernt die Metadaten/Exif und ggf das Logo und stellt sie anonym auf eine internationale Website wo das anonym möglich ist, der andere "entdeckt" das Foto/den Kurzfilm und kann dann trotz angeblicher "sorgfältiger Suche" den Urheber nicht finden ?
Oder stimmt das nicht ?
Nein. Das stimmt nicht. Nicht mal ansatzweise.
#12Report
03.07.2013
Erstmal, mein Thread ist eher eine Frage. Ich denke es ist schon sinnvoll sich mit dem Thema zu beschäftigen, denn was die EU vorgibt ist nicht immer zum Nutzen aller, und ich wollte das nicht alleine machen.
Hier ist wohl die verabschiedete Version des deutschen Gesetzes : http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713423.pdf.
Sehr wahrscheinlich die verabschiedete Version, aber 100% sicher bin ich nicht (?).
Es ist wohl glücklicherweise nicht so einfach, denn das Patentamt muss wohl kontaktiert werden ( ?? nunja dass nun Geld dem ohnehin "gut versorgten" Patentamt in den Rachen geworfen wird, da könnt ich mir was sinnvolleres vorstellen, aber es bremst zumindest die Anwendung des Gesetzes ), und betrifft ggf Filme und nur GEDRUCKTE Fotos, ggf auch nur Veröffentlichung durch Institutionen ?? Vielleicht könnte dies jemand genauer durchlesen und zusammenfassen.
VG.
Hier ist wohl die verabschiedete Version des deutschen Gesetzes : http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713423.pdf.
Sehr wahrscheinlich die verabschiedete Version, aber 100% sicher bin ich nicht (?).
Es ist wohl glücklicherweise nicht so einfach, denn das Patentamt muss wohl kontaktiert werden ( ?? nunja dass nun Geld dem ohnehin "gut versorgten" Patentamt in den Rachen geworfen wird, da könnt ich mir was sinnvolleres vorstellen, aber es bremst zumindest die Anwendung des Gesetzes ), und betrifft ggf Filme und nur GEDRUCKTE Fotos, ggf auch nur Veröffentlichung durch Institutionen ?? Vielleicht könnte dies jemand genauer durchlesen und zusammenfassen.
VG.
#13Report
[gone] User_6449
03.07.2013
@ Carl vom Westhafen
Lies doch einfach den Text des Reformentwurfs, dann wird vieles klarer.
Wenn Du schreiben kannst, mußt Du zwangsläufig auch lesen können.
Zum Verstehen ist es dann nur noch ein kleiner Schritt ...
Viele Grüße
Peter
Lies doch einfach den Text des Reformentwurfs, dann wird vieles klarer.
Wenn Du schreiben kannst, mußt Du zwangsläufig auch lesen können.
Zum Verstehen ist es dann nur noch ein kleiner Schritt ...
Viele Grüße
Peter
#14Report
03.07.2013
Ich habe den Text bzw Link gerade erst entdeckt. Peter, wenn Du nichts konstruktives beitragen möchtest, könntest Du ja auch auch einfach schweigen.
#15Report
[gone] User_6449
03.07.2013
@ Carl vom Westhafen
Immerhin hast Du den Text jetzt entdeckt und
meine "unkonstruktiven Beiträge" haben Dich
offensichtlich aufgerüttelt und weiter angeregt
genauer nachzulesen.
Besser geht es nicht!
Viele Grüße
Peter
Immerhin hast Du den Text jetzt entdeckt und
meine "unkonstruktiven Beiträge" haben Dich
offensichtlich aufgerüttelt und weiter angeregt
genauer nachzulesen.
Besser geht es nicht!
Viele Grüße
Peter
#16Report
Topic has been closed
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-beschliesst-Urheberrechtsreform-fuer-verwaiste-Werke-1902137.html.
Um die folgende EU-Richtlinie umzusetzen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Parlament-verabschiedet-Richtlinie-zu-verwaisten-Werken-1707480.html.
Es geht um die "nichtkommerzielle Nutzung von Filmen und anderen schöpferischen Werken".
Sind damit auch Fotos gemeint ?
Diese dürfen nun genutzt werden, wenn der Urheber nicht ermittelbar ist, das Foto oder der Kurzfilm also verwaist ist.
Ich nehme an, es bedarf nur zweier Personen, um ein Foto oder einen Kurzfilm absichtlich "verwaisen" zu lassen: Der eine entfernt die Metadaten/Exif und ggf das Logo und stellt sie anonym auf eine internationale Website wo das anonym möglich ist, der andere "entdeckt" das Foto/den Kurzfilm und kann dann trotz angeblicher "sorgfältiger Suche" den Urheber nicht finden ?
Oder stimmt das nicht ?
Vielleicht hat jemand mehr Info´s darüber, zB was diese "sorgfältige Suche" beinhalten muß ?
Gibt es zB irgendwelche Foto-Datenbanken die der "Verwender" konsultieren muß ?
Oder hilft nur, nun größere Logo´s einzusetzen etc ?
Oder was hilft, damit eigene Fotos oder Kurzfilme nicht so schnell als "verwaist" deklariert werden können ?
Oder sind meine Bedenken unbegründet ?
Schönen Sonntag.