Pornos genießen keinen Urheberrechtschutz? 44
sondern im Gegenteil vielmehr den Urheberrechtsschutz für 99,999 Prozent aller pornographischen Werke durchaus anerkennt.
Beleg?
#42Report
[gone] User_6449
03.07.2013
@ Carsten Weiss (plain)
Es ist klar belegt, nur umgekehrt zu dem was Tom daraus liest.
Denn laut Urteil fällt nun sogar der Schutz für "Laufbilder" ohne
die besondere Schöpfungshöhe von "Filmwerken" weg und jeder
darf diese frei kopieren, veröffentlichen und verbreiten.
Was für die Pornobranche bedeutet:
Das ist sehr gut für die Verbreitung von Pornographie, denn 99%
der Filme in der Branche haben eben keine "Schöpfungshöhe"
und nach dem Urteil nicht mal mehr einen "Laufbildschutz" ...
Eine Stärkung des Urheberrechts wäre es nur dann gewesen,
wenn das Gericht geurteilt hätte:
"Bei Streitigkeiten über die Schöpfungshöhe gilt im Zweifelsfall
zumindest der Laufbildschutz."
Den haben sie aber auch abgelehnt ...
Viele Grüße
Peter
Es ist klar belegt, nur umgekehrt zu dem was Tom daraus liest.
Denn laut Urteil fällt nun sogar der Schutz für "Laufbilder" ohne
die besondere Schöpfungshöhe von "Filmwerken" weg und jeder
darf diese frei kopieren, veröffentlichen und verbreiten.
Was für die Pornobranche bedeutet:
Das ist sehr gut für die Verbreitung von Pornographie, denn 99%
der Filme in der Branche haben eben keine "Schöpfungshöhe"
und nach dem Urteil nicht mal mehr einen "Laufbildschutz" ...
Eine Stärkung des Urheberrechts wäre es nur dann gewesen,
wenn das Gericht geurteilt hätte:
"Bei Streitigkeiten über die Schöpfungshöhe gilt im Zweifelsfall
zumindest der Laufbildschutz."
Den haben sie aber auch abgelehnt ...
Viele Grüße
Peter
#43Report
03.07.2013
Das ist sehr gut für die Verbreitung von Pornographie, denn 99%
der Filme in der Branche haben eben keine "Schöpfungshöhe"
und nach dem Urteil nicht mal mehr einen "Laufbildschutz" ...
.......
Urteil in Reinfassung gelesen ?
Würde ich einfach mal tun bevor du anfängst mit nem Filesharing ^^
der Filme in der Branche haben eben keine "Schöpfungshöhe"
und nach dem Urteil nicht mal mehr einen "Laufbildschutz" ...
.......
Urteil in Reinfassung gelesen ?
Würde ich einfach mal tun bevor du anfängst mit nem Filesharing ^^
#44Report
Topic has been closed
Doch. Da steht nämlich etwas über die Beschaffenheit des konkreten Filmschnipsels, um den es im Urteil ging.
Und wenn man das liest, wird verständlich, warum das LG München in diesem Fall urheberrechtlichen Schutz abgelehnt hat. Es handelt sich nämlich gerade nicht um ein "Filmwerk".
Wenn man das Urteil des LG München vollständig liest und versteht, dann begreift man, daß auch das LG München keineswegs "Pornos den Urheberrechtsschutz aberkannt" hat, sondern im Gegenteil vielmehr den Urheberrechtsschutz für 99,999 Prozent aller pornographischen Werke durchaus anerkennt. So wie es sich auch aus dem Gesetz und der übrigen Rechtsprechung ergibt.