Tattoos, Tätowierungen und Urheberrecht 27
#2
24.06.2013
Fragt sich, worauf du hinauswillst.
Besteht die Angst, dass sich ein Tättowierer wegen Copyrightverletzung an dich wenden könnte wenn du eines seiner Werke auf einem deiner Models fotografierst?
Kommt auch immer drauf an ob das Design vom Kunden erstellt wurde, ob es der Tättowierer selbst gestaltet hat, etc. etc. ... ich denke die Antwort musst du dir in jedem einzelnen Fall selber holen gehen; pauschale Antworten sind sicher schwierig ...
Besteht die Angst, dass sich ein Tättowierer wegen Copyrightverletzung an dich wenden könnte wenn du eines seiner Werke auf einem deiner Models fotografierst?
Kommt auch immer drauf an ob das Design vom Kunden erstellt wurde, ob es der Tättowierer selbst gestaltet hat, etc. etc. ... ich denke die Antwort musst du dir in jedem einzelnen Fall selber holen gehen; pauschale Antworten sind sicher schwierig ...
#3Report
24.06.2013
Dann dürftest Du Deine Frau in einem Designerkleid auch nicht mehr Fotografieren.
#4Report
[gone] deafening.silence
24.06.2013
Schon mal ein Copyright-Zeichen an einem Tattoo gesehen?? ^^
Würde es hier um einen Entwurf auf Papier gehen, würde ich die Frage verstehen, aber auf dem Körper?
Das wäre ja der Kracher wenn ich mir vorher eine Erlaubnis einholen müsste um meine Tattoos ablichten zu lassen.
Es gibt kein Kunsturheberrecht für sowas, ausser es ist vertraglich mit dem Tattookünstler so schriftlich vereinbart.
Ich hab einen derartigen Wisch noch nie unterschrieben, also liegen alle Rechte bei mir!
Würde es hier um einen Entwurf auf Papier gehen, würde ich die Frage verstehen, aber auf dem Körper?
Das wäre ja der Kracher wenn ich mir vorher eine Erlaubnis einholen müsste um meine Tattoos ablichten zu lassen.
Es gibt kein Kunsturheberrecht für sowas, ausser es ist vertraglich mit dem Tattookünstler so schriftlich vereinbart.
Ich hab einen derartigen Wisch noch nie unterschrieben, also liegen alle Rechte bei mir!
#5Report
24.06.2013
Ich verweise auf meinen Beitrag zum Thema Copyright und Patentrecht
https://www.model-kartei.de/forum/7/94074-0-copy-right-recht.html
https://www.model-kartei.de/forum/7/94074-0-copy-right-recht.html
#6Report
24.06.2013
Wenn man den Eifelturm bei Nacht fotografiert und sich zuhause im Album klebt, gibt es sicherlich keine Probleme. Wenn man den Eifelturm bei Nacht fotografiert und die Fotos kommerziel nutzen will, bekommt man garantiert große Probleme..........
Wenn das Model mit Tattoos fotografiert wird dürften dabei keine Probleme auftauchen. Wenn Du Tattoos auf einem Model fotografierst und zeigst....bin ich mir da nicht so sicher.....
Wenn man ein Kunstwerk fürs Wohnzimmer kauft, darf man es zeigen, sogar dem Nachbar ausleihen. Aber abfotografieren und die Fotos kommerziel nutzen darf man nicht.!
Und bei dem netten Designerkleid von Thomas seiner Frau ist es ebenso, darf er uns zeigen, klar. Aber in einem Umfeld von und für Designer-Kleider darf er das nicht zeigen, so ohne.....
...immer vorausgesetzt, das Tattoo stellt eine eigenständige Arbeit da..... ( zb abfotografieren und der Freundin bei einem anderen Stecher machen lassen.....geht nicht )........
...und auf meinen Bildern die Privat oder im Museum hängen ist übrigens kein Copyright-Zeichen. Ein Werk kann auch ohne C-Zeichen geschützt sein bzw mit trotzdem keinem Schutz unterliegen.....
Wenn das Model mit Tattoos fotografiert wird dürften dabei keine Probleme auftauchen. Wenn Du Tattoos auf einem Model fotografierst und zeigst....bin ich mir da nicht so sicher.....
Wenn man ein Kunstwerk fürs Wohnzimmer kauft, darf man es zeigen, sogar dem Nachbar ausleihen. Aber abfotografieren und die Fotos kommerziel nutzen darf man nicht.!
Und bei dem netten Designerkleid von Thomas seiner Frau ist es ebenso, darf er uns zeigen, klar. Aber in einem Umfeld von und für Designer-Kleider darf er das nicht zeigen, so ohne.....
...immer vorausgesetzt, das Tattoo stellt eine eigenständige Arbeit da..... ( zb abfotografieren und der Freundin bei einem anderen Stecher machen lassen.....geht nicht )........
...und auf meinen Bildern die Privat oder im Museum hängen ist übrigens kein Copyright-Zeichen. Ein Werk kann auch ohne C-Zeichen geschützt sein bzw mit trotzdem keinem Schutz unterliegen.....
#7Report
24.06.2013
Vermutlich eine etwas blöde Frage, aber inwieweit ist eine Tätowierung vom Kunsturheberrechtsgesetz und seinen jeweiligen nationalen Pendants geregelt?
Vom Kunsturheberrechtsgesetz gar nicht, aber vom Urheberrechtsgesetz.
Das Design der Tätowierung kann und wird in vielen Fällen ausreichend Schöpfungshöhe haben, um urheberrechtlich geschützt zu sein.
Insofern darf es nicht einfach "nachgestochen" werden, wobei zu berücksichtigen ist, daß häufig ja nicht der Tätowierer das Design entworfen hat, sondern er selbst auch nur eine Kopie erstellt.
Was die Frage "Fotos von Menschen mit Tattoos" angeht, so habe ich vor Jahren schon einmal RA David Seiler (www.fotorecht.de) die Aussage entlocken können, er gehe davon aus, daß in der Ausfertigung eines Tattoos ggf. ein konkludentes Nutzungsrecht für den Tätowierten mit inbegriffen ist, das es diesem ermöglicht, sich unbeschränkt fotografieren und die Fotos veröffentlichen zu lassen - weil anderenfalls die urheberrechtlichen Ansprüche des Tätowierers einen zu starken Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Tätowierten bedeuten würden, der dann ja nie mehr Fotos von sich ohne Erlaubnis des Tätowierers veröffentlichen lassen könnte.
(Respektive man könne alternativ auch argumentieren, das Urheberrecht des Tätowierers oder Designers des Tattoos sei insoweit erschöpft.)
#8Report
24.06.2013
Wenn man den Eifelturm bei Nacht fotografiert und die Fotos kommerziel nutzen will, bekommt man garantiert große Probleme..........
In Frankreich vielleicht, aber nicht in Deutschland. Hier fällt auch der nächtliche Eiffelturm unter die Panoramafreiheit, weil die "künstlerische Beleuchtung" dauerhaft angebracht ist.
#9Report
24.06.2013
...in Frankreich sicher, lieber Tom, und in Deutschland würde ich es nicht probieren..... ( die rechtsklare Unterscheidung zwischen Dauerhaft und zeitlich begrenzt ist für solche u.ä. Fälle m.W. noch nicht abschließend geklärt )
Und zum erschöpftem Urhebereicht, wieviel Drucke meiner Kunst darf - muß ich verkaufen bis das Urheberrecht erschöpft ist ? Wenn also in 500 Baumärkten ein Bild von mir verkauft wird ist das Recht erlochen, oder erst bei 1000 weltweit oder bei.....???
Das beim Tattoo natürlich eine eigene Leistung vorliegen muß ist klar, aber wenn dieser sich eines Werkes eines anderen ermächtigt, würde alleine dieser Umstand das Werk nicht Rechtsfrei machen.....
( wie ist das mit dem Recht an Schriften...??... ? )
Und zum erschöpftem Urhebereicht, wieviel Drucke meiner Kunst darf - muß ich verkaufen bis das Urheberrecht erschöpft ist ? Wenn also in 500 Baumärkten ein Bild von mir verkauft wird ist das Recht erlochen, oder erst bei 1000 weltweit oder bei.....???
Das beim Tattoo natürlich eine eigene Leistung vorliegen muß ist klar, aber wenn dieser sich eines Werkes eines anderen ermächtigt, würde alleine dieser Umstand das Werk nicht Rechtsfrei machen.....
( wie ist das mit dem Recht an Schriften...??... ? )
#10Report
24.06.2013
Es gab doch mal vor ein paar Jahren ein Urteil, wonach sich Tätowierer nicht bei der KSK versichern lassen durften, weil Ihre Arbeit nicht als Kunst, sondern als Handwerk gesehen wurde.
Mal ganz davon abgesehn, wass ihr (und ich) davon haltet - im juristischen Sinne würde das bedeuten, dass da keine Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht werden können. Nicht?
Mal ganz davon abgesehn, wass ihr (und ich) davon haltet - im juristischen Sinne würde das bedeuten, dass da keine Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht werden können. Nicht?
#11Report
24.06.2013
Zum Thema illummiertes Eiffelturm geben die Rechtsinhaber der Beleuchtung die S.E.T.E folgende Sondererlaubniss:
Die kommerzielle Nutzung der Fotos ist nicht gestattet. Und: Unter Euren Fotos des illuminierten Turms muss folgender Urheberrechtsvermerk stehen: “Copyright Tour Eiffel – Illuminations Pierre Bideau”
Lg ant
Die kommerzielle Nutzung der Fotos ist nicht gestattet. Und: Unter Euren Fotos des illuminierten Turms muss folgender Urheberrechtsvermerk stehen: “Copyright Tour Eiffel – Illuminations Pierre Bideau”
Lg ant
#12Report
24.06.2013
Lasst uns einfach den Eiffelturm in Berlin nachbauen und
dann beleuchten und fotografieren wir ihn, wie wir wollen.
(Unser Funkturm sieht zwar sowieso schon fast aus wie der,
ist aber einfach zu klein.)
Zum Threadthema: Das Tatoo ist doch im Normalfall
eine Auftragsarbeit und der Tattowierer hat mit der
Bezahlung die Rechte am Zeigen und Fotografieren
des Endproduktes (also beim Tätowierten) verkauft.
......sonst kommt noch der nächste Augenchirurg und
verlangt nach dem Lasern pro Blick aus dem Auge € 1,-
dann beleuchten und fotografieren wir ihn, wie wir wollen.
(Unser Funkturm sieht zwar sowieso schon fast aus wie der,
ist aber einfach zu klein.)
Zum Threadthema: Das Tatoo ist doch im Normalfall
eine Auftragsarbeit und der Tattowierer hat mit der
Bezahlung die Rechte am Zeigen und Fotografieren
des Endproduktes (also beim Tätowierten) verkauft.
......sonst kommt noch der nächste Augenchirurg und
verlangt nach dem Lasern pro Blick aus dem Auge € 1,-
#13Report
24.06.2013
...Nee @-Cowboy..
..er verlangt für die DVD der Laser-OP 340,75 € extra...........
....und dann trau ich mich nicht, das anzusehen, -wein-grusel-grusel-
..er verlangt für die DVD der Laser-OP 340,75 € extra...........
....und dann trau ich mich nicht, das anzusehen, -wein-grusel-grusel-
#14Report
24.06.2013
Dann hab ich ihn aber ruckzuck am Sack @berggorilla...
:-)
...denn er hat sicher kein Gewerbe als Filmschaffender angemeldet !
:-)
...denn er hat sicher kein Gewerbe als Filmschaffender angemeldet !
#15Report
24.06.2013
...au ja, werde ich Fragen, haha, ...
...zudem meine Frau hat´s am Bildschirm live miterlebt,...werde Fragen ob er eine Vorführungsgenehmigung hat. Und verkauf von Popcorn...ohohoh....ich seh schon......
Da muß er den Preis auf...mindestens....also ich denke so auf 3,45 € senken.
(( oh je, wir sind OT..)
...zudem meine Frau hat´s am Bildschirm live miterlebt,...werde Fragen ob er eine Vorführungsgenehmigung hat. Und verkauf von Popcorn...ohohoh....ich seh schon......
Da muß er den Preis auf...mindestens....also ich denke so auf 3,45 € senken.
(( oh je, wir sind OT..)
#16Report
25.06.2013
..in Frankreich sicher, lieber Tom, und in Deutschland würde ich es nicht probieren..... ( die rechtsklare Unterscheidung zwischen Dauerhaft und zeitlich begrenzt ist für solche u.ä. Fälle m.W. noch nicht abschließend geklärt )
In Deutschland ist das längst geklärt - die Archive der Bildagenturen sind voll mit Fotos vom nächtlich beleuchteten Eiffelturm. Es handelt sich um eine Dauerinstallation, insofern ist hierzulande die Veröffentlichung solcher Fotos rechtlich problemlos...
Und zum erschöpftem Urhebereicht, wieviel Drucke meiner Kunst darf - muß ich verkaufen bis das Urheberrecht erschöpft ist ?
Der "Erschöpfungsgrundsatz" des Urheberrechts hat überhaupt nichts mit einer Zahl zu tun. "Erschöpft" ist das Urheberrecht dort, wo es endet.
Das Urheberrecht des Designers eines Pafumflakons ist z.B. dort "erschöpft", wo Bilder des zweifelsfrei urheberrechtlich geschützten Flakons zu Werbezwecken in einem Kaufhausprospekt veröffentlicht werden. Hier kann der Designer keine Ansprüche mehr stellen, sein Urheberrecht ist an dieser Stelle "erschöpft", wie die Juristen sagen.
( wie ist das mit dem Recht an Schriften...??... ? )
Dito. Du darfst nicht einfach Schriftenfonts kopieren, wenn der Urheber des Fonts das nicht erlaubt. Du darfst aber mit dem Schriftenfont eine Werbung gestalten und diese beliebig veröffentlichen. Auch hier ist das Urheberrecht mit der Abgabe des Fonts an den Benutzer insoweit "erschöpft".
#17Report
25.06.2013
Es gab doch mal vor ein paar Jahren ein Urteil, wonach sich Tätowierer nicht bei der KSK versichern lassen durften, weil Ihre Arbeit nicht als Kunst, sondern als Handwerk gesehen wurde.
Das hat bloß überhaupt nichts damit zu tun, daß ein von einem Handwerker geschaffenes Werk im Sinne des UrhG urheberrechtlich geschützt ist...
Bitte nicht Sozialversicherungsrecht und Urheberrecht durcheinanderwürfeln - die haben absolut nix miteinander zu tun.
#18Report
25.06.2013
Zum Thema illummiertes Eiffelturm geben die Rechtsinhaber der Beleuchtung die S.E.T.E folgende Sondererlaubniss:
Die kommerzielle Nutzung der Fotos ist nicht gestattet. Und: Unter Euren Fotos des illuminierten Turms muss folgender Urheberrechtsvermerk stehen: “Copyright Tour Eiffel – Illuminations Pierre Bideau”
Das gilt in Frankreich. In Deutschland ist es rechtlich irrelevant. Hier gilt nämlich das deutsche UrhG.
#19Report
[gone] deafening.silence
25.06.2013
ich hoffe, ihr habt bedacht das der Eifelturm als solches kein Tattoo ist.^^
#20Report
Topic has been closed
Vermutlich eine etwas blöde Frage, aber inwieweit ist eine Tätowierung vom Kunsturheberrechtsgesetz und seinen jeweiligen nationalen Pendants geregelt?
Dass der kleine Stern am Knöchel unproblematisch ist leuchtet mir von selbst ein.
Aber wie steht es z.B. um eine großflächige, filigran ausgestaltete Tätowierung, die dann auf dem Foto groß und als Hau(p)tattraktion in Szene gesetzt wird?
Mein erster Gedanke ist, dass gezieltes Lichtsetzen und Bildgestaltung durch Pose und Ausschnitt eigentlich als eigenständige Leistung ausreichen sollten, aber gibt's dazu schon Erfahrungen und/oder Entscheidungen?
...
Let the games begin
LG
Nick