Kein Vertrag, Rechte beim Model? 38
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
14.06.2013
Hier findest Du die Antwort auf Deine Frage:
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html
#2Report
14.06.2013
Grob zusammengefasst...."ja"
Wenn ein Fotograf keinen "schriftlichen" Vertrag hat, dann hat er Schwierigkeiten im Streitfall nachzuweisen das er die Erlaubnis besitzt die Fotos zu veröffentlichen.
Gibt nen paar Spezialfälle-Ausnahmefälle..
(Es gibt ne Quittung, Rechnung das er das Model bezahlt hat....konkludentes Verhalten....Zeugen was mündlich vereinbart war...)
Bis auf die Quittung, Rechnung ...(die ja auch schriftlich sind)..sind die anderen Umstände immer mit Vorsicht zu geniessen
Wenn ein Fotograf keinen "schriftlichen" Vertrag hat, dann hat er Schwierigkeiten im Streitfall nachzuweisen das er die Erlaubnis besitzt die Fotos zu veröffentlichen.
Gibt nen paar Spezialfälle-Ausnahmefälle..
(Es gibt ne Quittung, Rechnung das er das Model bezahlt hat....konkludentes Verhalten....Zeugen was mündlich vereinbart war...)
Bis auf die Quittung, Rechnung ...(die ja auch schriftlich sind)..sind die anderen Umstände immer mit Vorsicht zu geniessen
#3Report
14.06.2013
Mit der üblichen Einschränkung bei Rechtsthemen (Keine Rechtsberatung etc.):
Der hiesige Konsens scheint dahin zu gehen, dass der Fotograf nicht veröffentlichen darf, weil das Modell Rechte am eigenen Bild hat und keine Veröffentlichung genehmigt hat.
Das Modell darf nicht, weil der Fotograf die Urheberrechte hat und einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hat.
Gibt aber bei euch in Deutschland glaube ich den netten Passus "... Die genehmigung gilt im Zweifelsfall als erteilt, wenn der/die Abgebildete eine Entlohnung dafür enthalten hat(sich abbilden zu lassen)..."
Der Emailwechsel "Shooten wir am Samstag?" - "OK, gerne" ist aber eigentlich schon ein Vertrag. Nur kein besonders umfangreicher.
LG
Nick
Der hiesige Konsens scheint dahin zu gehen, dass der Fotograf nicht veröffentlichen darf, weil das Modell Rechte am eigenen Bild hat und keine Veröffentlichung genehmigt hat.
Das Modell darf nicht, weil der Fotograf die Urheberrechte hat und einer Veröffentlichung nicht zugestimmt hat.
Gibt aber bei euch in Deutschland glaube ich den netten Passus "... Die genehmigung gilt im Zweifelsfall als erteilt, wenn der/die Abgebildete eine Entlohnung dafür enthalten hat(sich abbilden zu lassen)..."
Der Emailwechsel "Shooten wir am Samstag?" - "OK, gerne" ist aber eigentlich schon ein Vertrag. Nur kein besonders umfangreicher.
LG
Nick
#4Report
14.06.2013
Nur das KunstUrhG zu lesen, hilft nicht weiter.
Ich unterstelle mal, es gab schon sowas wie ein Shooting, der Vertrag ist aus irgendwelchen Gründen nicht schriftlich niedergelegt worden? - Dann gab es evtl. eine mündliche Vereinbarung, die Deine Frage klärt?
Anders ausgedrückt: Hat der Fotograf Dich ohne Deine Zustimmung geknipst, hat er natürlich kein Recht, dieses Bild zu veröffentlich. Hatte er Deine Zustimmung, kann er sich auf eine mündl. Vereinbarung berufen. Ob diese dann vor Gericht bestand hat, obliegt dem Richter selbst. Fanden Vorgespräche nur unter "Vier Augen" statt, ist die Beweisslage ja mehr als schwierig.
Deswegen wird ja auch immer und überall darauf hingewiesen, ohne Vertrag gar nichts zu machen.
vg, Patrick
Ich unterstelle mal, es gab schon sowas wie ein Shooting, der Vertrag ist aus irgendwelchen Gründen nicht schriftlich niedergelegt worden? - Dann gab es evtl. eine mündliche Vereinbarung, die Deine Frage klärt?
Anders ausgedrückt: Hat der Fotograf Dich ohne Deine Zustimmung geknipst, hat er natürlich kein Recht, dieses Bild zu veröffentlich. Hatte er Deine Zustimmung, kann er sich auf eine mündl. Vereinbarung berufen. Ob diese dann vor Gericht bestand hat, obliegt dem Richter selbst. Fanden Vorgespräche nur unter "Vier Augen" statt, ist die Beweisslage ja mehr als schwierig.
Deswegen wird ja auch immer und überall darauf hingewiesen, ohne Vertrag gar nichts zu machen.
vg, Patrick
#5Report
[gone] User_28381
14.06.2013
Ein Vertrag besteht bei einem gemeinsamen Shooting immer. Nur bei heimlich aufgenommen Bildern liegt dieser i.d.R. nicht vor. Die Frage ist nur, ob dieser schriftlich mündlich oder durch konkludentes handeln zustande kommt. Letztendlich spielt die Form nur bezüglich der Beweisbarkeit eine Rolle. Gültig sind grundsätzlich alle Varianten in gleichem Maße.
In vielen Fällen dürfte bereits entsprechendes Posen (oftmals in der Lifestyle und Streetfotografie) als konkludentes Handeln selbst für kommerzielle Veröffentlichungen ausreichen.
Letztendlich entscheidet im Zweifel ein Richter ob es paßt oder nicht, jedoch wird dieser dabei meist bei dürftiger Beweislage die Interessen gegeneinander abwägen. In diesem Zusammenhang dürfte es bei einem gemeinsam vereinbarten und geplanten Shooting dem Model genau so schwer fallen, einem Richter zu erklären, dass der Fotograf ganz uneigennützig ein Studio gestellt hat, 3 Stunden fotografiert hat, Bilder nachbearbeitet hat, ohne dafür eine Entlohnung z.B. in Form von Bildern für Werbezwecke zu bekommen, wie es einem Fotograf schwer fallen wird zu argumentieren, dass das Model ganz uneigennützig sich aufwendig geschminkt, eine Anreise auf sich genommen und 3 Stunden gepost hat und dabei nie geplant war, dass sie Bilder) bekommt...
Gruß Ralf
In vielen Fällen dürfte bereits entsprechendes Posen (oftmals in der Lifestyle und Streetfotografie) als konkludentes Handeln selbst für kommerzielle Veröffentlichungen ausreichen.
Letztendlich entscheidet im Zweifel ein Richter ob es paßt oder nicht, jedoch wird dieser dabei meist bei dürftiger Beweislage die Interessen gegeneinander abwägen. In diesem Zusammenhang dürfte es bei einem gemeinsam vereinbarten und geplanten Shooting dem Model genau so schwer fallen, einem Richter zu erklären, dass der Fotograf ganz uneigennützig ein Studio gestellt hat, 3 Stunden fotografiert hat, Bilder nachbearbeitet hat, ohne dafür eine Entlohnung z.B. in Form von Bildern für Werbezwecke zu bekommen, wie es einem Fotograf schwer fallen wird zu argumentieren, dass das Model ganz uneigennützig sich aufwendig geschminkt, eine Anreise auf sich genommen und 3 Stunden gepost hat und dabei nie geplant war, dass sie Bilder) bekommt...
Gruß Ralf
#6Report
14.06.2013
Ich würde patrick Feldhusen weitgehend zustimmen. Es gibt durchaus auch die Rechtsauffassung, dass, wenn Du dich als Model ganz offensichtlich mit Deinem Einverständnis fotografieren lässt (also nicht heimlich), Du damit auch ein Stcük weit Dein recht am eigenen bild abtrittst. Wie weit diese Abtretung geht und ob diese rechtsauffassung überhaupt greift, liegt im Falle eines Prozesses in der Hand des Richters. Ganz so einfach ist die Sache also nicht.
#7Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
14.06.2013
Ich schlage vor das Gesetz genauer zu formulieren. Arbeit mit Modellen gibt es ja nicht erst seit gestern... :)
Ein Modell ist nur mit der Veröffentlichung einverstanden wenn folgende Vorraussetzungen vorliegen: ...
Ein Modell ist nur mit der Veröffentlichung einverstanden wenn folgende Vorraussetzungen vorliegen: ...
#8Report
14.06.2013
@ Tim Brakemeier
Model fliegt mit einem WS Leiter uff ne Insel...
Da gibbet einen WS wo die Teilnehmer fröhlich das Model naggisch fotografieren und die Bilder veröffentlichen dürfen...
Uff der Insel macht der WS Leiter zu Anfang ein hübsches Portrait...nicht naggisch....und Model lächelt auch hübsch in die Cam
Friede, Freude, Eierkuchen...
Dummerweise gab es n bisserl Stress auf dem WS und man ist sich n etwas böse.
Model sieht veröffentlichtes Portraitbildchen...
Net lang rumgeeiert sondern gleich zum Anwalt...
War nicht billig...das hübsche Portrait...
..............................
Alle diese Tips von wegen mündlich und konludentes Verhalten und so nen Kram....
...kann man meisst inne Tonne kloppen wenn es drauf ankommt.
Im Ernstfall (vor Gericht) zählt meisst das was beweisbar ist..
Schriftlicher Vertrag ist einfach zu beweisen...kann man nämlich nachlesen was drin steht.
Alles andere ist....nun....Lotterie
Model fliegt mit einem WS Leiter uff ne Insel...
Da gibbet einen WS wo die Teilnehmer fröhlich das Model naggisch fotografieren und die Bilder veröffentlichen dürfen...
Uff der Insel macht der WS Leiter zu Anfang ein hübsches Portrait...nicht naggisch....und Model lächelt auch hübsch in die Cam
Friede, Freude, Eierkuchen...
Dummerweise gab es n bisserl Stress auf dem WS und man ist sich n etwas böse.
Model sieht veröffentlichtes Portraitbildchen...
Net lang rumgeeiert sondern gleich zum Anwalt...
War nicht billig...das hübsche Portrait...
..............................
Alle diese Tips von wegen mündlich und konludentes Verhalten und so nen Kram....
...kann man meisst inne Tonne kloppen wenn es drauf ankommt.
Im Ernstfall (vor Gericht) zählt meisst das was beweisbar ist..
Schriftlicher Vertrag ist einfach zu beweisen...kann man nämlich nachlesen was drin steht.
Alles andere ist....nun....Lotterie
#9Report
14.06.2013
In den USA gab es mal einen Rechtsstreit um dieses
*Bild*. Das Foto ist mit einer Blitzfalle aufgenommen. Der Abgebildete wußte nicht, daß er fotografiert werden wird. Er wollte eine Veröffentlichung verbieten und hat u.a. mit seinem Glauben argumentiert (Bilderverbot). Der Richter hat die Freiheit der Kunst höher eingeschätzt und dem Fotografen Recht gegeben.
Wie ein Urteil bei uns ausgesehen hätte, bleibt Spekulation. Aber das Beispiel zeigt, daß es immer von der Auslegung des Gesetzes abhängt. Dabei hilft ein guter Anwalt.
*Bild*. Das Foto ist mit einer Blitzfalle aufgenommen. Der Abgebildete wußte nicht, daß er fotografiert werden wird. Er wollte eine Veröffentlichung verbieten und hat u.a. mit seinem Glauben argumentiert (Bilderverbot). Der Richter hat die Freiheit der Kunst höher eingeschätzt und dem Fotografen Recht gegeben.
Wie ein Urteil bei uns ausgesehen hätte, bleibt Spekulation. Aber das Beispiel zeigt, daß es immer von der Auslegung des Gesetzes abhängt. Dabei hilft ein guter Anwalt.
#10Report
14.06.2013
Die Frage ist doch
und die Antwort lautet glasklar: nein, das ist nicht richtig so und kann so pauschal gar nicht beantwortet werden.
Es gibt immer einen Vetrag, ob schriftlich oder mündlich. PN Nachvollziehbarkeit kann u.U. auch anerkannt werden.
Wenn Kohle geflossen ist, dann sowieso.
Vorschläge Gesetze zu ändern oder sonstige Mutmaßungen sind doch völliger bullshit und die ganzen
Empfehlungen von den Leuten die wahrscheinlich noch nicht einen Rechtsstreit geführt haben ebenso.
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass der Fotograf dann offiziell (wo kein Kläger da kein Richter) keine Rechte hat die Bilder überhaupt auszustellen.
Ist das richtig so?
und die Antwort lautet glasklar: nein, das ist nicht richtig so und kann so pauschal gar nicht beantwortet werden.
Es gibt immer einen Vetrag, ob schriftlich oder mündlich. PN Nachvollziehbarkeit kann u.U. auch anerkannt werden.
Wenn Kohle geflossen ist, dann sowieso.
Vorschläge Gesetze zu ändern oder sonstige Mutmaßungen sind doch völliger bullshit und die ganzen
Empfehlungen von den Leuten die wahrscheinlich noch nicht einen Rechtsstreit geführt haben ebenso.
#11Report
#12
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
14.06.2013
@ studio-regensburg.de
Willkürlich auslegbare Gesetze sind meiner Ansicht nach Bullshit...
Wenn Urheber (nach einer Änderung) schriftlich nachweisen müssen das der Abgebildete (das Modell) mit der Veröffentlichung seiner Person einverstanden ist... wäre einiges schon Mal deutlich klarer.... Ohne Einverständnis wird das entstandene Zeugs eingestampft wie im Gesetz geregelt. :)
Willkürlich auslegbare Gesetze sind meiner Ansicht nach Bullshit...
Wenn Urheber (nach einer Änderung) schriftlich nachweisen müssen das der Abgebildete (das Modell) mit der Veröffentlichung seiner Person einverstanden ist... wäre einiges schon Mal deutlich klarer.... Ohne Einverständnis wird das entstandene Zeugs eingestampft wie im Gesetz geregelt. :)
#13Report
[gone] jodoform
14.06.2013
Andreas, das würde aber den Models Rechte zugestanden, die zu Lasten der Rechte der Photographen gehen.Jetzt stellt sich die Frage, ob diese Verschiebung insgesamt eine ausgewogenere Rechtlage produziert oder nicht oder ganze Bereiche der Kunst einschränkt und ob das der Wille des Gesetzgebers ist. Und je nachdem wie das ganze formuliert ist, wird es sicher wieder viele Grenzfälle und Ausnahmen geben, womit am Ende die Lage wahrscheinlich nicht besser, sondern nur anders konfus ist. Damit ist nichts gewonnen, wenn nicht ein aktueller Mißstand behoben wird.
Außerdem finde ich, wenn sich jemand als Model betätigt und dafür Geld oder andere Leistungen bekommt, ist es nicht zu viel verlangt, ein gewisses Maß an Zustimmung zur Veröffentlichung anzunehmen.
Jo
Außerdem finde ich, wenn sich jemand als Model betätigt und dafür Geld oder andere Leistungen bekommt, ist es nicht zu viel verlangt, ein gewisses Maß an Zustimmung zur Veröffentlichung anzunehmen.
Jo
#14Report
14.06.2013
Der Fotograf, der ohne eine Abtretung des Models vom Recht am eigenen Bild
Fotos veröffentlicht, ist vor Gericht ganz sicher derjenige, der Erklärungsnot hat.
Nicht das Model.
Richtig so.
Fotos veröffentlicht, ist vor Gericht ganz sicher derjenige, der Erklärungsnot hat.
Nicht das Model.
Richtig so.
#15Report
#16
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
14.06.2013
@ jodoform Für mich ist die Sache klar... alles was entsteht darf veröffentlicht werden. Sicherheit gönne ich vor allem den Urhebern. Ich verdiene ausschließlich mit Urhebern mein Geld. :)
#17Report
14.06.2013
Heinz Drstak - CSM Mediendienst 14.06.2013, 15:51
Wo ist das Problem, sich von einem Model auch ein Model Release unterschreiben zu lassen???
falls es dir entgangen ist,
TO ist wbl. und model. sie hat also kein problem damit, sich von einem model ein modelrelease unterschreiben zu lassen. ;)
#18Report
14.06.2013
@ BS: Du sagst es selber "meist" und ich gebe Dir völlig recht: meistens ist es so - aber eben nicht immer. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Alles was ich relativieren wollte, ist, diese absoluten Meinungen, es sei so und nicht anders und es kann auch nie anders sein. Quatsch! Auch wenn 99 Richter so entscheiden findet sich doch immer noch einer, der es an ders sieht und niemand kann Dir garantieren, an was für einen Richter Du gerätst ;-)
#19Report
#20
Topic has been closed
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass der Fotograf dann offiziell (wo kein Kläger da kein Richter) keine Rechte hat die Bilder überhaupt auszustellen.
Ist das richtig so?
Lg Nadine