Kein Vertrag, Rechte beim Model? 38
#22
14.06.2013
und ob.
Das Urteil sagt das es nicht immer der schriftlichen Form eines Vertrages Bedarf.
und hier eins zum 22
.....
Das hat auch niemand behauptet...
Der "Nachweis" ohne einen schriftlichen Vertrag das die Fotos veröffentlicht werden (dürfen/sollen) ist halt ungleich schwieriger
Hier gab es einen Aushang "Foddotermin, kommt alle im Dresscode...*blablubb*"
Kläger setzt sich brav in die Reihe mit 30 seiner Kollegen....*Klick*
Es wurden Indizien bewertet das hier wohl ein konkludentes Handeln vorlag und der Kläger nichts gegen die Veröffentlichung hatte.
Desweiteren ist die Erkennbarkeit der Einzelperson nicht so deutlich..
Die Bewertung ergab dann "Foddo darf bleiben"
Was wäre wohl gewesen wenn der Kläger ein Attest vorgelegt hätte wo drin steht das er gemobbt wurde in der Firma und seitdem wäre er in psychologischer Behandlung. ?Das Foto erinnert ihn täglich an...*blablubb*
.................
Solche Gerichtsurteile muss man immer so nehmen wie sie sind.
Einzelfälle
Das Urteil sagt das es nicht immer der schriftlichen Form eines Vertrages Bedarf.
und hier eins zum 22
.....
Das hat auch niemand behauptet...
Der "Nachweis" ohne einen schriftlichen Vertrag das die Fotos veröffentlicht werden (dürfen/sollen) ist halt ungleich schwieriger
Hier gab es einen Aushang "Foddotermin, kommt alle im Dresscode...*blablubb*"
Kläger setzt sich brav in die Reihe mit 30 seiner Kollegen....*Klick*
Es wurden Indizien bewertet das hier wohl ein konkludentes Handeln vorlag und der Kläger nichts gegen die Veröffentlichung hatte.
Desweiteren ist die Erkennbarkeit der Einzelperson nicht so deutlich..
Die Bewertung ergab dann "Foddo darf bleiben"
Was wäre wohl gewesen wenn der Kläger ein Attest vorgelegt hätte wo drin steht das er gemobbt wurde in der Firma und seitdem wäre er in psychologischer Behandlung. ?Das Foto erinnert ihn täglich an...*blablubb*
.................
Solche Gerichtsurteile muss man immer so nehmen wie sie sind.
Einzelfälle
#23Report
Denke mal, wenn sich ein Model mit einem ausgewiesenen Berufsfotografen für lau einlässt muss es/sie davon ausgehen das die Bilder veröffentlicht werden wenn nicht anders vereinbart.
ggf. ist die Bezahlung einige Abzüge oder eine CD mit Fotos.
anders ist es wenn sie den Fotografen bezahlt !
ggf. ist die Bezahlung einige Abzüge oder eine CD mit Fotos.
anders ist es wenn sie den Fotografen bezahlt !
#24Report
14.06.2013
Wenn ich als Model in ein richtiges Fotostudio gehe und nicht für die Fotos bezahle, muss ich davon ausgehen, dass der Urheber diese Bilder macht um sie zu nutzen. Wenn ich beim Nachbarn im Keller bin - muss ich da nicht von ausgehen.
Darum finde ich immer lustig wenn ganz kluge Models verlangen: "Shooting nur mit Vertrag" Ohne Vertrag wäre es fürs Model besser!
Darum finde ich immer lustig wenn ganz kluge Models verlangen: "Shooting nur mit Vertrag" Ohne Vertrag wäre es fürs Model besser!
#25Report
14.06.2013
So isses Antoni !
"Darum finde ich immer lustig wenn ganz kluge Models verlangen: "Shooting nur mit Vertrag"
Ohne Vertrag wäre es fürs Model besser!"
"Darum finde ich immer lustig wenn ganz kluge Models verlangen: "Shooting nur mit Vertrag"
Ohne Vertrag wäre es fürs Model besser!"
#26Report
14.06.2013
@ Antoni:
Aber welcher Fotograf würde das denn machen ?
(Außer mir ?)
Fast alle wollen doch:
Zeigen, zeigen, zeigen...
Verkaufen können, verkaufen können, verkaufen können....
...obwohl alles von vornherin unverkäuflich ist.
Geht es vielleicht auch um das Gefühl von Macht ?
Aber welcher Fotograf würde das denn machen ?
(Außer mir ?)
Fast alle wollen doch:
Zeigen, zeigen, zeigen...
Verkaufen können, verkaufen können, verkaufen können....
...obwohl alles von vornherin unverkäuflich ist.
Geht es vielleicht auch um das Gefühl von Macht ?
#28Report
14.06.2013
Warum sollte es für ein Model besser sein ohne Vertrag?
Für mich ist ein Vertrag wichtig, damit ich nachschauen kann, was ich mit den Bildern machen darf und was nicht (egarl auf welcher Seite der Kamera, als Fotografin bestimme ich das), denn da gibt es riesige Unterschiede - egal ob pay oder tfp.
Zunächst mal sollte man unterscheiden zwischen Model und Kunde, der Bilder von sich möchte und dafür auch bezahlt (oder es als tfp bekommt, wenn der Forograf auch die Rechte zur Veröffentlichung erhält). Wie genau das dann aussieht, ist Verhandlungssache und individuell verschieden, also in einem Vertrag/ Vereinbarung festzuhalten - nicht, um das vor Gericht zu verwenden, sondern um eine Sicherheit für das eigene Verhalten zu bekommen.
Ein Kunde bezahlt, also hat er die Rechte an den Bildern, allerdings zunächst nur zur persönlichen nichtkommerziellen Verwendung - alles andere bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Ein Model stellt sich zur Verfügung: wofür genau bedarf einer Vereinbarung, denn ein "Fotograf" kann ein Model buchen, um Bilder für sich selbst - ohne Veröffentlichung - zu erstellen, oder für Bilder, die er veröffentlichen, aber nicht verkaufen darf, oder eben für kommerzielle Zwecke. Die Bezahlung des Models kann dabei monetär oder mit zur Verfügung gestellten Bildern erfolgen (oder auch beides), aber genau dies ist eben normalerweise in einem Vertrag geregelt.
Prinzipiell finde ich es aber etwas daneben, wenn sich ein "Model" für Bilder zur Verfügung stellt (egal ob tfp oder gegen Modelhonorar) und dann nicht einverstanden ist mit einer Verwendung durch den Fotografen - nichtkommerziell..
Wie schon mehrfach geschrieben wurde: im Streitfall kommt es sehr auf die persönlichen Ansichten des Richters an - also lieber nicht darauf ankommen lassen. Meist lohnt sich eine Klage wohl auch nicht wirklich, höchstens für ein "Schmerzensgeld" bei ungerechtfertigter Veröffentlichung, aber im Netz sind die Bilder trotzdem...
Im Zweifel hat eh immer das Model schlechtere Karten im digitalen Zeitalter, sobald die Bilder einmal die Speicherkarte der Kamera verlassen haben - egal wer Recht hat oder Recht bekommt.
ICH würde daher Bilder, die nicht veröffentlicht werden dürfen, auch höchstens mit einem Fotografen machen, den ich sehr gut kenne und dem ich absolut vertraue - für Testzwecke (auf Gegenseitigkeit natürlich).
Anderen (die nicht über die entsprechenden Kontakte verfügen) würde ich empfehlen, solche Bilder zu bezahlen, wenn sie sie für sich haben wollen, oder gar nicht anfertigen lassen.
Mein Beitrag ist nicht rechtlich fundiert, sondern beruht auf meinem persönlichen Rechtsempfinden und logischem Denken.
Für mich ist ein Vertrag wichtig, damit ich nachschauen kann, was ich mit den Bildern machen darf und was nicht (egarl auf welcher Seite der Kamera, als Fotografin bestimme ich das), denn da gibt es riesige Unterschiede - egal ob pay oder tfp.
Zunächst mal sollte man unterscheiden zwischen Model und Kunde, der Bilder von sich möchte und dafür auch bezahlt (oder es als tfp bekommt, wenn der Forograf auch die Rechte zur Veröffentlichung erhält). Wie genau das dann aussieht, ist Verhandlungssache und individuell verschieden, also in einem Vertrag/ Vereinbarung festzuhalten - nicht, um das vor Gericht zu verwenden, sondern um eine Sicherheit für das eigene Verhalten zu bekommen.
Ein Kunde bezahlt, also hat er die Rechte an den Bildern, allerdings zunächst nur zur persönlichen nichtkommerziellen Verwendung - alles andere bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Ein Model stellt sich zur Verfügung: wofür genau bedarf einer Vereinbarung, denn ein "Fotograf" kann ein Model buchen, um Bilder für sich selbst - ohne Veröffentlichung - zu erstellen, oder für Bilder, die er veröffentlichen, aber nicht verkaufen darf, oder eben für kommerzielle Zwecke. Die Bezahlung des Models kann dabei monetär oder mit zur Verfügung gestellten Bildern erfolgen (oder auch beides), aber genau dies ist eben normalerweise in einem Vertrag geregelt.
Prinzipiell finde ich es aber etwas daneben, wenn sich ein "Model" für Bilder zur Verfügung stellt (egal ob tfp oder gegen Modelhonorar) und dann nicht einverstanden ist mit einer Verwendung durch den Fotografen - nichtkommerziell..
Wie schon mehrfach geschrieben wurde: im Streitfall kommt es sehr auf die persönlichen Ansichten des Richters an - also lieber nicht darauf ankommen lassen. Meist lohnt sich eine Klage wohl auch nicht wirklich, höchstens für ein "Schmerzensgeld" bei ungerechtfertigter Veröffentlichung, aber im Netz sind die Bilder trotzdem...
Im Zweifel hat eh immer das Model schlechtere Karten im digitalen Zeitalter, sobald die Bilder einmal die Speicherkarte der Kamera verlassen haben - egal wer Recht hat oder Recht bekommt.
ICH würde daher Bilder, die nicht veröffentlicht werden dürfen, auch höchstens mit einem Fotografen machen, den ich sehr gut kenne und dem ich absolut vertraue - für Testzwecke (auf Gegenseitigkeit natürlich).
Anderen (die nicht über die entsprechenden Kontakte verfügen) würde ich empfehlen, solche Bilder zu bezahlen, wenn sie sie für sich haben wollen, oder gar nicht anfertigen lassen.
Mein Beitrag ist nicht rechtlich fundiert, sondern beruht auf meinem persönlichen Rechtsempfinden und logischem Denken.
#29Report
15.06.2013
Da ich zu diesem Thema schon viele verschiedene Meinungen gehört habe, möchte ich jetzt mal genau wissen, was passiert wenn für ein Shooting, egal ob Pay oder Tfp, kein Vertrag abgeschlossen wurde.
Der erste Irrtum ist schon mal, daß kein Vertrag abgeschlossen wurde.
In dem Moment, wo A sagt "Ich lasse mich von Dir fotografieren" und B fotografiert, haben wir bereits einen Vertrag. Einen mündlichen, nichts desto trotz wirksamen.
Und da kommt es nun darauf an, was denn wohl vereinbart werden sollte.
Wenn A sich fotografieren lässt in dem klaren Wissen, wofür die Aufnahmen gemacht werden (Zeitungsreportage), dann reicht das im Regelfall als "konkludente" Einwilligung in die entsprechende Veröffentlichung aus. (Auch wenn's im Streitfall u.U. Auslegungsprobleme geben mag.)
Wenn sich das Model fotografieren lässt und eine Vergütung dafür erhält (schon wieder ein Vertrag entstanden), dann sagt das Gesetz, daß dies im Zweifel als Einwilligung in die Verbreitung und öffentlicher Zurschaustellung der Bilder wirkt.
#30Report
15.06.2013
Der Emailwechsel "Shooten wir am Samstag?" - "OK, gerne" ist aber eigentlich schon ein Vertrag. Nur kein besonders umfangreicher.
Ja. Nämlich eine "gegenseitige Selbstverpflichtung" bzw. "Willenserklärung".
#31Report
15.06.2013
Warum sollte es für ein Model besser sein ohne Vertrag?
So pauschal ist das sicher nicht richtig. Was aber sicher stimmt: ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarungen ist das, was "konkludent" bzw. durch gewisse Verträge an Nutzungsmöglichkeiten akzeptiert wird, eher weniger umfangreich. Hat dafür aber deutlich mehr Streitpotential - wobei man fairerweise sagen muß, daß das meiste Streitpotential wohl jene beliebten Model-Releases haben, die sich informiert wähnende Laien nach ein bißchen Internetlektüre selbst zusammenstoppeln...
#32Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
15.06.2013
Wenn A sich fotografieren lässt in dem klaren Wissen, wofür die Aufnahmen gemacht werden (Zeitungsreportage), dann reicht das im Regelfall als "konkludente" Einwilligung in die entsprechende Veröffentlichung aus. (Auch wenn's im Streitfall u.U. Auslegungsprobleme geben mag.)
Und dafür reicht es oft schon aus, freundlich in die Kamera zu lächeln.
Wenn eine Frau - die sich in der MK oder anderswo als Model verdingt - mit einem Fotografen zum Shooting trifft, wird sie es - sogar ohne Vertrag - im Streitfall schwer haben, einen Richter davon zu überzeugen, dass sie die üblichen Folgen eines (wenn auch mündlich geschlossenen) TfP-Vertrages nicht kennt.
Will man sich (als Fotograf) bei einem Pay-Shooting uneingeschränkte Bildrechte sichern, sollte man aber zumindest eine Quittung oder einen Zeugen der Geldübergabe im Ärmel haben. ;)
#33Report
[gone] User_355912
16.10.2013
Guten Abend zusammen, ich schreibe hier einfach mal drunter, hoffe, das wird noch gelesen.
Eine Frage zum Vertrag ..
Mit einem meiner (Ex)Models hatte ich ca. 4 Shoots dieses Jahr. Alle tfp. Den Fotovertrag schicke ich immer vorher per Mail ab, damit er angesehen werden und mir vor dem Shooting als Anmeldung per Post zugeschickt werden kann. (Oft sind mehr als 3 Modelle bei meinen Shoots anwesend) Er hat sich nicht geändert, immer das gleiche. Leider habe ich mich immer wieder vertrösten lassen, weil der Vertrag wie so oft "vergessen" wurde .. Da ich mich auf etwas wie Respekt, Zuverlässigkeit und einen Hauch auf Freundschaft verlassen habe, stehe ich nun immer noch nach mehreren Monaten ohne Verträge da, bekomme keine Antworten mehr und möchte auch nicht wirklich zum 50x nachfragen, wo sie denn bleiben.
Die Dame modelt nicht beruflich, rennt auch nicht von Fotograf zu Fotograf, war einfach nur wegen der reinen Freude am shooten bei mir.
Hat nun einiges an bearbeiteten Fotos von mir bekommen, hat kein Geld dafür ausgegeben, ect. Tfp eben.
In meinem Vertrag bestehe ich u.a. auf die Namensnennung, und dass die Fotos nicht nachbearbeitet werden dürfen.
Könnte dieses Model nun mit den Fotos machen "was sie möchte", da Vertrag nicht unterschrieben? (Ja ich weiß, mein Pech, ich hätte ohne Vertrag gar nicht erst shooten sollen - das wichtigste der paar Shootings war aber ein größeres Projekt mit insgesamt 8 Modellen, jeder in seiner Rolle - ohne sie hätte es nicht geklappt ..) Jeder der anderen Modelle hatte den Vertrag vorher abgeschickt, da gab es keinerlei Probleme.
Wie sieht das jetzt aus? Das Modell wusste schon lange Bescheid, wie der Vertrag aussieht, kam jedes Mal zum Shoot und ich wurde vertröstet. Fotos habe ich auf FB und meiner Website veröffentlicht, wie auch im Vertrag beschrieben. Ich denke nicht, dass ich von ihr gezwungen werde, die Fotos zu entfernen, aber andersrum habe ich Angst, dass meine Fotos irgendwo wahnsinnig schlecht nachbearbeitet im Netz gefunden werden .. Und falls es doch irgendwann so weit sein sollte, und ich "gezwungen" werde, die Fotos zu löschen, die ich kostenlos für sie angefertigt habe ..?
Eventuell kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank und schönen Abend.
Eine Frage zum Vertrag ..
Mit einem meiner (Ex)Models hatte ich ca. 4 Shoots dieses Jahr. Alle tfp. Den Fotovertrag schicke ich immer vorher per Mail ab, damit er angesehen werden und mir vor dem Shooting als Anmeldung per Post zugeschickt werden kann. (Oft sind mehr als 3 Modelle bei meinen Shoots anwesend) Er hat sich nicht geändert, immer das gleiche. Leider habe ich mich immer wieder vertrösten lassen, weil der Vertrag wie so oft "vergessen" wurde .. Da ich mich auf etwas wie Respekt, Zuverlässigkeit und einen Hauch auf Freundschaft verlassen habe, stehe ich nun immer noch nach mehreren Monaten ohne Verträge da, bekomme keine Antworten mehr und möchte auch nicht wirklich zum 50x nachfragen, wo sie denn bleiben.
Die Dame modelt nicht beruflich, rennt auch nicht von Fotograf zu Fotograf, war einfach nur wegen der reinen Freude am shooten bei mir.
Hat nun einiges an bearbeiteten Fotos von mir bekommen, hat kein Geld dafür ausgegeben, ect. Tfp eben.
In meinem Vertrag bestehe ich u.a. auf die Namensnennung, und dass die Fotos nicht nachbearbeitet werden dürfen.
Könnte dieses Model nun mit den Fotos machen "was sie möchte", da Vertrag nicht unterschrieben? (Ja ich weiß, mein Pech, ich hätte ohne Vertrag gar nicht erst shooten sollen - das wichtigste der paar Shootings war aber ein größeres Projekt mit insgesamt 8 Modellen, jeder in seiner Rolle - ohne sie hätte es nicht geklappt ..) Jeder der anderen Modelle hatte den Vertrag vorher abgeschickt, da gab es keinerlei Probleme.
Wie sieht das jetzt aus? Das Modell wusste schon lange Bescheid, wie der Vertrag aussieht, kam jedes Mal zum Shoot und ich wurde vertröstet. Fotos habe ich auf FB und meiner Website veröffentlicht, wie auch im Vertrag beschrieben. Ich denke nicht, dass ich von ihr gezwungen werde, die Fotos zu entfernen, aber andersrum habe ich Angst, dass meine Fotos irgendwo wahnsinnig schlecht nachbearbeitet im Netz gefunden werden .. Und falls es doch irgendwann so weit sein sollte, und ich "gezwungen" werde, die Fotos zu löschen, die ich kostenlos für sie angefertigt habe ..?
Eventuell kann mir jemand weiterhelfen, vielen Dank und schönen Abend.
#34Report
17.10.2013
Wenn ein Model will, dass seine Bilder nicht irgendwo gezeigt werden, lohnt ein
schriftlicher Vertrag. Nachzuweisen, dass Model in der MK vereinbart für TfP sich
ablichten lässt, die Bilder in der MK nicht gezeigt werden dürfen könnte je nach Richter
sehr heikel sein.
Will Fotograf die gemachten Bilder zB in einem Stock verkaufen, lohnt
ein schriftlicher Vetrrag auch immer.
Macht man zusmmen Bilder und zeigt sie in der MK und in Moderweissich nicht wieviel
ist eher von einem konkludenten Verhalzen auszugehen.
Aber ein bisschen Mail schreiben und am Schluss die Zusammenfassung ausdrucken
und drei Kreuze machen reicht ja schon.
Heiner
schriftlicher Vertrag. Nachzuweisen, dass Model in der MK vereinbart für TfP sich
ablichten lässt, die Bilder in der MK nicht gezeigt werden dürfen könnte je nach Richter
sehr heikel sein.
Will Fotograf die gemachten Bilder zB in einem Stock verkaufen, lohnt
ein schriftlicher Vetrrag auch immer.
Macht man zusmmen Bilder und zeigt sie in der MK und in Moderweissich nicht wieviel
ist eher von einem konkludenten Verhalzen auszugehen.
Aber ein bisschen Mail schreiben und am Schluss die Zusammenfassung ausdrucken
und drei Kreuze machen reicht ja schon.
Heiner
#35Report
17.10.2013
Karl Valentin, 1.
#36Report
17.10.2013
Karl Valentin, 2.
#37Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
17.10.2013
Zumindest bei einem Pay-Shooting ersetzt die Honorarzahlung in ganz erheblichem Umfang das Model-Release. Nur über die Grenzen dieses Umfangs kann man dann noch streiten.
Ich wäre vorsichtig damit, eine Honorarzahlung als Model-Release anzusehen. Im Model-Release (übliche Form/Bildagentur) tritt das Model sämtliche Rechte an ihren Bildern an den Verwerter ab. Diese Rechte müssten ohne Vertrag bröckenweise vor Gericht erstritten werden.
#38Report
Topic has been closed
Das hat doch aber mit dem hier vorgebrachten Fall
doch nun wirklich fast gar nichts zu tun.
Weder inhaltlich noch der Form nach.
Sinngemäß:
"Das Gesicht ist in der Gruppe der
30 Arbeitskollegen kaum auszumachen"
Ehrlich:
Was hat das mit einem Bild eines Shootings zu tun ?