Nicht expliziter Ausschluss kom. Recht in TfP 23

11.06.2013
Sorry wenn ich mich jetzt irre... aber grundsätzlich ist ein Modelrelease doch nix anderes als ein Vertrag....oder?!?
Der Fotograf darf mit den Bildern machen, was im Vertrag/ Modelrelease vereinbart wurde und umgekehrt.


Es ist schon so, dass ein Model für ihre Tätigkeit und zur Einräumung kommerzieller Nutzungsrechte eine Entlohnung zu erhalten hat, ob das nun eine Tüte Chips, 20.000 Dollar oder wie in vielen Fällen Fotos sind, ist nicht näher definiert.
Bekommst du keine Fotos in vereinbarter Form und Anzahl, ist das prinzipiuell Vertragsbruch, nutz der Fotograf die Bilder dann trotzdem, dürften rechtliche Schritte erfolgsversprechend sein.
11.06.2013
Es ist schon so, dass ein Model für ihre Tätigkeit und zur Einräumung kommerzieller Nutzungsrechte eine Entlohnung zu erhalten hat

Sagt wer genau jetzt? Eine solche Entlohnung ist ein kann - kein muss.
11.06.2013
Sorry wenn ich mich jetzt irre... aber grundsätzlich ist ein Modelrelease doch nix anderes als ein Vertrag....oder?!?
Der Fotograf darf mit den Bildern machen, was im Vertrag/ Modelrelease vereinbart wurde und umgekehrt.

Exakt so ist es.

Mit der kleinen Einschränkung, daß keine rechtlich unwirksamen Klauseln im Modelrelease enthalten sein sollten. Die wären dann nämlich nicht anwendbar, und das hätte dann u.U. eine Latte von Folgen.

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