Nicht expliziter Ausschluss kom. Recht in TfP 23
06.06.2013
Mein Anwalt meint jeweils:
Bei Verträgen musst Du lesen, was geschrieben wurde.
Das ist meist erlaubt.
Das heisst im diesem Fall:
Aus meiner bescheidenen Sicht als Knipser:
Wenn die kommerzielle Nutzung einseitig erlaubt ist, darf die Partei, die die Erlaubnis besitzt, die
Bilder kommerziell nutzen. Die andere eben nicht. Das ist so vereinbart.
Wenn in einem TfP Vertrag nichts vereinbart ist, würde ich, da der Vertrag "Zeit für Bilder" überschrieben ist,
davon ausgehen, dass keine kommerzielle Nutzung vorgesehen ist.
In den meisten TfP Verträgen steht was von der Nutzung, zB Eigenwerbung auf eigenen "Bereichen"
im Internet, Sedcards etc. Manchmal auch Wettbewerbe, Bewerbungen (bei Models für Wahl Miss Apfelsaft oä).
Frage den Juristen deines Vertrauens. Ein TfP ohne Nutzungsvereinbarung ist im Grundsatz etwas "unglücklich."
Heiner
Bei Verträgen musst Du lesen, was geschrieben wurde.
Das ist meist erlaubt.
Das heisst im diesem Fall:
Aus meiner bescheidenen Sicht als Knipser:
Wenn die kommerzielle Nutzung einseitig erlaubt ist, darf die Partei, die die Erlaubnis besitzt, die
Bilder kommerziell nutzen. Die andere eben nicht. Das ist so vereinbart.
Wenn in einem TfP Vertrag nichts vereinbart ist, würde ich, da der Vertrag "Zeit für Bilder" überschrieben ist,
davon ausgehen, dass keine kommerzielle Nutzung vorgesehen ist.
In den meisten TfP Verträgen steht was von der Nutzung, zB Eigenwerbung auf eigenen "Bereichen"
im Internet, Sedcards etc. Manchmal auch Wettbewerbe, Bewerbungen (bei Models für Wahl Miss Apfelsaft oä).
Frage den Juristen deines Vertrauens. Ein TfP ohne Nutzungsvereinbarung ist im Grundsatz etwas "unglücklich."
Heiner
#2Report
06.06.2013
Immer wieder dieser Blödsinn, das bei TFP kommerzielle Rechte ausgeschlossen sind.....
Kriegt das doch bitte endlich mal in eure Köpfe: Der Begriff TFP regelt NUR und ausschließlich die Art der Bezahlung (Arbeitszeit für Bildrechte) UND NIX ANDERES! GAR NIX!
Alles andere und dazu gehört was, wem für Rechte zugestanden werden oder nicht ist frei vereinbar und es zählt nur was im Vertrag geschrieben steht.
Und da kann drin stehen, das Rechte einseitig, beidseitig oder gar nicht vergeben werden.
Und wenn es nicht drin steht dann bleibt nur mit dem Gegenüber zu sprechen oder Pech gehabt.
und was angeblich irgendwo bei irgendwem "üblich" ist, spielt keine Rolle.
Kriegt das doch bitte endlich mal in eure Köpfe: Der Begriff TFP regelt NUR und ausschließlich die Art der Bezahlung (Arbeitszeit für Bildrechte) UND NIX ANDERES! GAR NIX!
Alles andere und dazu gehört was, wem für Rechte zugestanden werden oder nicht ist frei vereinbar und es zählt nur was im Vertrag geschrieben steht.
Und da kann drin stehen, das Rechte einseitig, beidseitig oder gar nicht vergeben werden.
Und wenn es nicht drin steht dann bleibt nur mit dem Gegenüber zu sprechen oder Pech gehabt.
und was angeblich irgendwo bei irgendwem "üblich" ist, spielt keine Rolle.
#3Report
[gone] jodoform
07.06.2013
Und dann spielt es sicher noch eine Rolle, ob einer der beiden einen Gewerbeschein hat und der andere nicht. Dann ist nämlich der ohne Gewerbeschein ein Konsument und da kann es vorkommen, daß bei zu einseitigen Vereinbarungen zu Gunsten des Gewebetreibenden der Konsumentenschutz zuschlägt.
Jo
Jo
#4Report
07.06.2013
Wenn im Vertrag keine eindeutigen Formulierungen vorhanden sind, dann ist die Lage unklar. So einfach ist das.
Ich neige zu der Annahme, dass alles verboten ist, was nicht erlaubt ist. Daher mache ich eindeutige Verträge.
Ich neige zu der Annahme, dass alles verboten ist, was nicht erlaubt ist. Daher mache ich eindeutige Verträge.
#5Report
07.06.2013
TfP bedeutet nicht: Zeit für Bilderechte, sondern Zeit für Bild.
Ist etwas l$änger her, da bekam man als Model ein oder zwei Bilder,
meist mit Passepartoux in der Grösse um A4 bis A3.
Nix mit Rechten, nix mit Publikation, nix mit ich habe gedacht.
Wenn man in solchen Fällen klagen muss, wird fast jeder Richter sich überlegen,
woher ist das so, was ist die Tradition. Wenn nichts vereinbart ist, ist das eben:
Model kriegt die Bilder fürs posen. Die Bilder wandern in den Safe.
Heiner
Ist etwas l$änger her, da bekam man als Model ein oder zwei Bilder,
meist mit Passepartoux in der Grösse um A4 bis A3.
Nix mit Rechten, nix mit Publikation, nix mit ich habe gedacht.
Wenn man in solchen Fällen klagen muss, wird fast jeder Richter sich überlegen,
woher ist das so, was ist die Tradition. Wenn nichts vereinbart ist, ist das eben:
Model kriegt die Bilder fürs posen. Die Bilder wandern in den Safe.
Heiner
#6Report
[gone] Andreas Jorns
07.06.2013
Dann ist nämlich der ohne Gewerbeschein ein Konsument und da kann es vorkommen, daß bei zu einseitigen Vereinbarungen zu Gunsten des Gewebetreibenden der Konsumentenschutz zuschlägt.Mach mal ein Beispiel. Bin gespannt.
#7Report
07.06.2013
tfp ist kein Vertrag, sondern eine Bezahlart, wie oft soll man das noch schreiben?????
#8Report
07.06.2013
Das Problem resultiert zum großen Teil daher, daß es hier jahrelang einen sehr seltsamen "tfp Vertrag" zum downloaden gab. Das hat sich irgendwie eingebrannt und kommt immer wieder hoch.
#9Report
07.06.2013
TFP...
..wird wohl ein ewiges Thema sein...
Das TfP ja nur die Art der Bezahlung regelt wurde ja schon gesagt, richtig !!
Aber wer oder was ist "kommerziele Nutzung" ?
Wenn ein Model auf ihrer MK-SC Pay-Shootings anbietet, auch anbietet, sind die gezeigten Fotos...Werbung in eigener Sache, und damit .......richtig !!
Das steht natürlich auch für Fotografen.
Wenn man mal mit Modellen so spricht, kommen die dollsten Sachen heraus. Ich möchte da keinen Rechtsstreit führen.
Daher mache ich nur Shootings wo ich zahle und im Gegenzug -alle- -alleinige- Bildrechte bekomme.
Friede Freude Eierkuchen.....
..wird wohl ein ewiges Thema sein...
Das TfP ja nur die Art der Bezahlung regelt wurde ja schon gesagt, richtig !!
Aber wer oder was ist "kommerziele Nutzung" ?
Wenn ein Model auf ihrer MK-SC Pay-Shootings anbietet, auch anbietet, sind die gezeigten Fotos...Werbung in eigener Sache, und damit .......richtig !!
Das steht natürlich auch für Fotografen.
Wenn man mal mit Modellen so spricht, kommen die dollsten Sachen heraus. Ich möchte da keinen Rechtsstreit führen.
Daher mache ich nur Shootings wo ich zahle und im Gegenzug -alle- -alleinige- Bildrechte bekomme.
Friede Freude Eierkuchen.....
#10Report
[gone] User_165787
07.06.2013
Nun ja ich bin kein Anwalt, aber wenn TfP (nur) die Art der Bezahlung regelt und sonst nichts geregelt ist, dürfen Bilder veröffentlicht werden, da nach §22 der/die Abgebildete eine Entlohnung erhielt. Unklar finde ich das nicht :-) Und wenn ich auch die restlichen Paragraphen querlese, finde ich keine Passage, die es dem Model erlauben würde, die Bilder seinerseits zu veröffentlichen (wenn nichts geregelt ist).
#11Report
07.06.2013
Mich würde einmal interessieren, wie die Rechtslage ist, wenn die kommerzielle Nutzung von Bildern die im Rahmen eines TfP Vertrags entstanden sind nicht wie üblich explizit ausgeschlossen ist.
Gegenfrage: was erlaubt das Model-Release denn?
All das ist erlaubt. Wenn das Model-Relase Veröffentlichungen erlaubt, sind Veröffentlichungen erlaubt. Private, gewerbliche, für Werbung, für die höhere Kunst, für gemeinnützige Zwecke. (Man muß trotzdem aufpassen, daß die Veröffentlichung kein "berechtigtes Interesse" des Models verletzt. Also nicht z.B. als Werbefoto für eine Bordellseite genutzt wird und den Eindruck erweckt, die Abgebildete wäre in dem Bordell tätig. Usw. usf.)
#12Report
07.06.2013
Immer wieder dieser Blödsinn, das bei TFP kommerzielle Rechte ausgeschlossen sind.....
Kriegt das doch bitte endlich mal in eure Köpfe: Der Begriff TFP regelt NUR und ausschließlich die Art der Bezahlung (Arbeitszeit für Bildrechte) UND NIX ANDERES! GAR NIX!
Murmeltiere stehen in Deutschland unter Naturschutz. Auch wenn in diesem speziellen Fall wirklich zu hoffen wäre, daß einer mal zur Axt greift und dieses ewig wiederkehrende Viech erschlägt...
#13Report
07.06.2013
Und dann spielt es sicher noch eine Rolle, ob einer der beiden einen Gewerbeschein hat und der andere nicht. Dann ist nämlich der ohne Gewerbeschein ein Konsument und da kann es vorkommen, daß bei zu einseitigen Vereinbarungen zu Gunsten des Gewebetreibenden der Konsumentenschutz zuschlägt.
Jein.
Zu unterscheiden ist zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Unternehmer sind Gewerbetreibende, Freiberufler und andere Selbständige. Verbraucher sind alle anderen.
Aber!: Auch ein Unternehmer kann selbstverständlich als Privatmensch handeln. Wenn also der Berufsfotograf zum rein privaten Vergnügen Fotos mit einem Model macht, dann ist hat er in dem Moment und für das Modelrelease keine Unternehmereigenschaft.
Es wird naturgemäß beim Berufsfotografen mühsamer sein, das rein private Verbraucherhandeln in so einem Fall nachzuweisen.
Models, die für Geld modeln, sind grundsätzlich immer Gewerbetreibende und damit immer auch Unternehmer.
Im Hinblick auf Modelreleases hat das eigentlich nur die Folge, daß man vom Unternehmer Model mehr Wissen und mehr Eigenverantwortung verlangt als vom Verbraucher Model. Das gewerblich tätige Model wird sich viel weniger darauf berufen können, es habe nicht wissen können, worauf es sich da einlässt. Da sagt die Justiz dann eiskalt: "Als Unternehmer hast Du das zu wissen, oder Dich mit Hilfe von Fachleuten kundig zu machen."
Der Amateurfotograf, der plötzlich TfP-Fotos für Geld als Werbefotos verkaufen möchte, wird sich aber m.E. ebenfalls vorhalten lassen müssen, daß er damit zum Unternehmer mutiert. Es geht dabei nämlich, zumindest bei natürlichen Personen, nicht darum, welchen "Status" jemand sonst hat, sondern in welcher Funktion und mit welcher Intention er gehandelt hat.
#14Report
07.06.2013
Nun ja ich bin kein Anwalt, aber wenn TfP (nur) die Art der Bezahlung regelt und sonst nichts geregelt ist, dürfen Bilder veröffentlicht werden, da nach §22 der/die Abgebildete eine Entlohnung erhielt. Unklar finde ich das nicht :-)
Sehr unklar ist dabei, ob "TfP-Bilder" als "Entlohnung" im Sinne des KunstUrhG gelten können oder nicht.
Bei einem gewerblicht tätigen Model, das im diesbezüglichen Fall mal TfP gemodelt hat, wird man das vermutlich unterstellen. Da wird man sagen: Das Model ist Unternehmer, wenn es statt für Cash für Bilder modelt, dann wusste es, was es tat, und hat die Bilder als "Entlohnung" akzeptiert. Zumal das so branchenunüblich ja auch nicht ist.
Bei einem reinen Amateur-Model wird man vermutlich eher sagen: "Unter Entlohnung versteht der durchschnittlich informierte Verbraucher eine Geldleistung."
#15Report
[gone] Wünsche weiterhin allen viel Spaß in der MK!
07.06.2013
"Bei einem gewerblicht tätigen Model, das im diesbezüglichen Fall mal TfP gemodelt hat, wird man das vermutlich unterstellen. Da wird man sagen: Das Model ist Unternehmer, wenn es statt für Cash für Bilder modelt, dann wusste es, was es tat, und hat die Bilder als "Entlohnung" akzeptiert. Zumal das so branchenunüblich ja auch nicht ist."
Insbesondere wenn die Pics auch noch für jeden sichtbar zur Eigenwerbung genutzt werden.
Insbesondere wenn die Pics auch noch für jeden sichtbar zur Eigenwerbung genutzt werden.
#16Report
10.06.2013
Ich hab nu in meiner Zeit hier schon so einige Verträge gesehen
Die Nutzungsrechte nicht genau im Vertrag abzuklären, halte ich für...suboptimal (bzw eigentlich für ziemlich dumm). Würd sowas nicht unterschreiben, da ich dann selber nicht sicher sein kann, was ich mit den Bildern machen darf.
Verträge ohne genaue Angaben können immer zu Streitpunkten werden... was vermutlich alle Beteiligten vermeiden wollen.
Wenns von vorneherein genau abgeklärt ist, sind beide auf der sicheren Seite.
Hier ists ja meist üblich, dass bei TfP beide Parteien die Bilder zur Eigenwerbung nutzen dürfen, oder dass einer/beide die Bilder kommerziell nutzen darf.
Wenn es nicht genau geklärt ist kann man immer noch den Shootingpartner fragen, ob er/sie nachträglich mit einer kommmerziellen Nutzung einverstanden ist.
Die Nutzungsrechte nicht genau im Vertrag abzuklären, halte ich für...suboptimal (bzw eigentlich für ziemlich dumm). Würd sowas nicht unterschreiben, da ich dann selber nicht sicher sein kann, was ich mit den Bildern machen darf.
Verträge ohne genaue Angaben können immer zu Streitpunkten werden... was vermutlich alle Beteiligten vermeiden wollen.
Wenns von vorneherein genau abgeklärt ist, sind beide auf der sicheren Seite.
Hier ists ja meist üblich, dass bei TfP beide Parteien die Bilder zur Eigenwerbung nutzen dürfen, oder dass einer/beide die Bilder kommerziell nutzen darf.
Wenn es nicht genau geklärt ist kann man immer noch den Shootingpartner fragen, ob er/sie nachträglich mit einer kommmerziellen Nutzung einverstanden ist.
#17Report
10.06.2013
Vielen Dank für die bisherigen Beiträge. Mir geht es jedoch nicht um Ungenauigkeiten in einem Vertrag sondern um das fehlen des kommerziellen Ausschlusses. Die Rechteübertrag ist Modelrelease =》Fotograf und Copyright Fotograf =》Model.
Über weitere Meinungungen hier würde ich mich sehr freuen.
Über weitere Meinungungen hier würde ich mich sehr freuen.
#18Report
11.06.2013
Sorry wenn ich mich jetzt irre... aber grundsätzlich ist ein Modelrelease doch nix anderes als ein Vertrag....oder?!?
Der Fotograf darf mit den Bildern machen, was im Vertrag/ Modelrelease vereinbart wurde und umgekehrt.
Der Fotograf darf mit den Bildern machen, was im Vertrag/ Modelrelease vereinbart wurde und umgekehrt.
#19Report
11.06.2013
Murmeltiere stehen in Deutschland unter Naturschutz. Auch wenn in diesem speziellen Fall wirklich zu hoffen wäre, daß einer mal zur Axt greift und dieses ewig wiederkehrende Viech erschlägt...
Das Murmeltier unterliegt dem Jagdrecht, ist aber aktuell ganzjährig geschont, es besteht also durchaus Hoffnung, dass Überpopulationen evtl. mal wieder eine Jagdzeit bekommen, in Ösiland und Italien dürfen sie reguliert werden, z.B.
Unter Naturschutz stehen arme Kreaturen wie das Eichhörnchen, das bei einer Überpopulation einfach verreckt oder sich andere Lebensräume erschliesst, Mülltonnen und so...
Bei TFP lasse ich mir übrigens ein Standardrelease unterschreiben und eine Honorarvereinbarung, darin steht, wieviele Bilder das Model bekommt und dass die Nutzung zur Eigenpräsentation erlaubt ist.
Eine kommerzielle Nutzung z.B. üner Bildagenturen ist nur mir erlaubt. Selbstreden wird dies vor einem Termin besprochen...
Das Murmeltier unterliegt dem Jagdrecht, ist aber aktuell ganzjährig geschont, es besteht also durchaus Hoffnung, dass Überpopulationen evtl. mal wieder eine Jagdzeit bekommen, in Ösiland und Italien dürfen sie reguliert werden, z.B.
Unter Naturschutz stehen arme Kreaturen wie das Eichhörnchen, das bei einer Überpopulation einfach verreckt oder sich andere Lebensräume erschliesst, Mülltonnen und so...
Bei TFP lasse ich mir übrigens ein Standardrelease unterschreiben und eine Honorarvereinbarung, darin steht, wieviele Bilder das Model bekommt und dass die Nutzung zur Eigenpräsentation erlaubt ist.
Eine kommerzielle Nutzung z.B. üner Bildagenturen ist nur mir erlaubt. Selbstreden wird dies vor einem Termin besprochen...
#20Report
Topic has been closed
Wie verhält es sich, wenn der Ausschluss der kommerziellen Nutzung einseitig ist?