Absicherung von Locationbesitzern 12
26.05.2013
ich sag und seh es mal aus Sicht des Locationbesitzers (ohne eine zu Besitzen)
Ich hätte nicht die geringste Lust für DEIN Hobby, DEINE BILDER etc auch nur im Ansatz in die Gefahr zu kommen IRGENDETWAS zahlen zu müssen (übertrieben gesagt egal ob eine zerrissene Strumpfhose, eine lebenslange Rente oder eine Beerdigung).
In sofern würde ich dich nur zu meinen Konditionen rein lassen ( auf eigene Verantwortung, Friss oder stirb) oder Du lässt es..
Ich denke aber auch das man grobe Fahrlässigkeit des "Vermieters" eh (ob mit oder ohne Vertrag und Klauseln) vor Gericht klären muss.
Aber hoffentlich bleibt das alles Theorie *aufHolzklopf
Ich hätte nicht die geringste Lust für DEIN Hobby, DEINE BILDER etc auch nur im Ansatz in die Gefahr zu kommen IRGENDETWAS zahlen zu müssen (übertrieben gesagt egal ob eine zerrissene Strumpfhose, eine lebenslange Rente oder eine Beerdigung).
In sofern würde ich dich nur zu meinen Konditionen rein lassen ( auf eigene Verantwortung, Friss oder stirb) oder Du lässt es..
Ich denke aber auch das man grobe Fahrlässigkeit des "Vermieters" eh (ob mit oder ohne Vertrag und Klauseln) vor Gericht klären muss.
Aber hoffentlich bleibt das alles Theorie *aufHolzklopf
#2Report
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
26.05.2013
Grobe Fahrlässigkeit des Besitzers kann man aus solchen Abmachungen nicht herauslösen (hab ich mal gelesen) und das wäre für mich als Besitzer immer der Knackpunkt. Mir wäre es lieber, ihr klettert übern Zaun und ich mache die Augen zu.
#3Report
Von jeder Industrieruine geht mit Sicherheit eine nicht zu vernachlässigende Unfallgefahr aus.
Gestatte ich jemandem trotz dieses offensichtlichen Gefahrenpotentials den Zutritt, so dürfte ich vermutlich grob fahrlässig handeln. Betritt jedoch jemand das Areal trotz Verbots, so handelt dieser grob fahrlässig.
Gestatte ich jemandem trotz dieses offensichtlichen Gefahrenpotentials den Zutritt, so dürfte ich vermutlich grob fahrlässig handeln. Betritt jedoch jemand das Areal trotz Verbots, so handelt dieser grob fahrlässig.
#4Report
[gone] xxxxxx
26.05.2013
Wär' dann auch mal die Frage, inwiefern man als überlebender Fotograf gegenüber den Hinterbliebenen der Models haftbar ist... ^^
Das hab ich mich bei manchen meiner Locations auch schon mal gefragt.
edit: Ja ich weiß, ist zugegeben etwas OT, aber streift das Problemfeld denke ich immer noch.
Ich kenne auch keinen Kiesgrubenbesitzer (anderes Thema gerade) der sagt 'Ja Leute, geht da mal rein...'
Ich denke, das ist aus genau den oben beschriebenen Gründen so.
LG
Frank
Das hab ich mich bei manchen meiner Locations auch schon mal gefragt.
edit: Ja ich weiß, ist zugegeben etwas OT, aber streift das Problemfeld denke ich immer noch.
Ich kenne auch keinen Kiesgrubenbesitzer (anderes Thema gerade) der sagt 'Ja Leute, geht da mal rein...'
Ich denke, das ist aus genau den oben beschriebenen Gründen so.
LG
Frank
#5Report
[gone] User_6449
26.05.2013
Zitat eckisfotos:
Ich möchte einmal wissen, was man mit dem Besitzer einer Location aushandeln sollte.
"Betreten auf eigene Gefahr" und die üblichen Formulierungen zum Haftungsausschluss.
Viele Grüße
Peter
#6Report
26.05.2013
... ja genau die üblichen Formulierungen, die wollte ich hier lesen. Wer schreibt sie auf?
Mit der groben Fahrlässigkeit meine ich natürlich nicht den baulichen Zustand, sondern wenn grob fahrlässig mein Blitz umgerannt wird.
Mit der groben Fahrlässigkeit meine ich natürlich nicht den baulichen Zustand, sondern wenn grob fahrlässig mein Blitz umgerannt wird.
#7Report
26.05.2013
Dann stelle halt deinen Blitz nicht so dämlich mitten in den Weg. ;)
#8Report
27.05.2013
Hallo,
"Mit der groben Fahrlässigkeit meine ich natürlich nicht den baulichen Zustand, sondern wenn grob fahrlässig mein Blitz umgerannt wird."
Dafür hat man eine Haftpflichtversicherung bzw. eine Fotoversicherung.
Ansonsten gilt, wenn man mit Genehmigung des Eigentümers z.B. in Industriehallen fotografiert, daß der Eigentümer meist einen Haftungsverzicht fordert.
Gruß,
peter
"Mit der groben Fahrlässigkeit meine ich natürlich nicht den baulichen Zustand, sondern wenn grob fahrlässig mein Blitz umgerannt wird."
Dafür hat man eine Haftpflichtversicherung bzw. eine Fotoversicherung.
Ansonsten gilt, wenn man mit Genehmigung des Eigentümers z.B. in Industriehallen fotografiert, daß der Eigentümer meist einen Haftungsverzicht fordert.
Gruß,
peter
#9Report
27.05.2013
Verständlicherweise möchte der Besitzer einer solchen Location seine Großzügigkeit nicht noch bezahlen, wenn er eine kostenlose oder gering bezahlte Genehmigung erteilt. Andererseits möchte man als Fotograf/Modell auch nicht zu viele Zugeständnisse machen für den Fall, dass ein solcher Besitzer grob fahrlässig handelt.
Eine Haftung für Schäden, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind, kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
So einfach ist das in dem Punkt. Da braucht man auch gar nichts in einen Vertrag schreiben, es wäre von vornherein nichtig und unwirksam.
Davon abgesehen macht man eine "Haftungsfreistellung" für alle Schäden, die dem Vertragspartner auf dem Gelände entstehen, so daß dieser "auf eigene Gefahr" handelt.
Eine Haftpflichtversicherung des Location-Besitzers oder -Eigentümers haftet grundsätzlich nicht bei Vorsatz, und im Regelfall auch nicht bei grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit wird sie evtl. erst leisten, und sich den Schaden dann von ihrem Versicherungsnehmer zurückholen. (So ist es bei der KFZ-Haftpflicht.) Genaues dazu sagt dem Locationbesitzer oder -eigentümer dessen Versicherung.
#10Report
27.05.2013
"Betreten auf eigene Gefahr" und die üblichen Formulierungen zum Haftungsausschluss.
Das kleine Problemchen dabei ist nur, daß ein Grundstücksbesitzer nicht einfach jeden "auf eigene Gefahr" auf sein Gelände lassen darf.
Wer weiß, daß auf seinem Gelände Gefahren drohen, der hat eine Verkehrssicherungspflicht und muß ggf. das Betreten des Geländes verhindern. (Z.B. durch einen Zaun.)
Macht er das nicht, handelt er ggf. grob fahrlässig.
Da beißt sich die Katze dann - siehe voriges Posting - u.U. in den Schwanz.
Natürlich kann der Grundstücksbesitzer sagen: "Hallo, Einsturzgefahr! Betreten auf eigene Gefahr!" Er haftet dann trotzdem. Weil er bei Einsturzgefahr niemanden auf sein Gelände lassen darf. Auch nicht "auf eigene Gefahr".
(Ausgenommen: Feuerwehr, Baufirmen usw.)
#11Report
#12
Topic has been closed
Ich möchte einmal wissen, was man mit dem Besitzer einer Location aushandeln sollte. Viele Locations sind ja so besonders, dass von Ihnen einerseits eine gewisse Unfallgefahr ausgeht (z.B. alte Fabrikhallen) oder andererseits die Gefahr besteht, dass beim Shooting Beschädigungen auftreten. Verständlicherweise möchte der Besitzer einer solchen Location seine Großzügigkeit nicht noch bezahlen, wenn er eine kostenlose oder gering bezahlte Genehmigung erteilt. Andererseits möchte man als Fotograf/Modell auch nicht zu viele Zugeständnisse machen für den Fall, dass ein solcher Besitzer grob fahrlässig handelt.