Reicht Editorial ? 24

24.05.2013
Mich hat ein Kollege gefragt ob er die Fotos von der Dortmunder Vize-Feierlichkeit morgen Abend in London bei diversen Stockagenturen als Editorial anbieten darf oder ob Model-Release notwendig wär ???
für redaktionelle inhalte sind keine model releases notwendig.
24.05.2013
Die Auskunft halte ich für gewagt!
24.05.2013
Da es ja morgen Abend keine Vize-Feierlichkeit der Dortmunder geben wird,
sondern eine Vize-Feierlichkeit der Bayern, hat sich die Frage sowieso erledigt.
Die Auskunft halte ich für gewagt!

Kannste gern für gewagt halten, oder dich fragen ob die Yellow Press für jedes Partybild nen Model Release unterzeichnen lässt.
24.05.2013
Party wird's ja nicht wirklich sein, und bedeutenden Charakter hats ja auch nicht weils nur der Vize-Titel ist, deswegen die Unsicherheit.

Beim Bayern - Bankett reicht sicher Editorial, das ist kein Zweifel.
24.05.2013
Hab´s schon geahnt, dass die fachliche Frage
nicht die eigentliche Aussage sein sollte.
;-)
24.05.2013
um da mal meine Meinung kund zu tun: Es kommt ganz aufs Bild an. Wenn da ins Stadionrund geknipst wird, wie die Dortmunder feiern, ist das sicherlich nicht so kritisch. Wenn in ein weinendes Gesicht eines Bayernfans gezielt wird ist das ein anderes Thema :-) Ich befürchte sowieso, dass die Bilder von keiner Stockagentur angenommen werden. Die achten sehr genau auf die mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Auf ein Versuch kann man´s also gerne ankommen lassen. Das sind die Spezialisten und werden mit der Annahme/Ablehnung diese Frage beantworten.

Grüßle!

Sam
24.05.2013
das ganze cl-finale mit allem drumherum in der öffentlichkeit ist sicher als versammlung im sinne des kunsturhebergesetzes zu werten. feiernde und trauernde fans in london sind daher teil der versammlung und die veröffentlichung ist in deutschland gesetzeskonform. kotzende oder prügelnde / prügel erhaltende fans würde ich allerdings eher nicht zeigen oder an agenturen weitergeben, da hier eine "herabwürdigung" vorliegen könnte.

was anderes ist es mit sieger- bzw vizesieger-feierlichkeiten der mannschaften in geschlossenen locations. die spieler, trainer und busfahrer sind sicher personen des öffentlichen interesses, wofür obiges gilt. aber jetzt hat auch noch der veranstalter (verein oder uefa oder location-besitzer) etwas mitzureden. eventuell ist eine akkreditierung erforderlich, mit der dann bedingungen bezüglich verkauf / veröffentlichung der bilder verbunden sein könnte.
#11
25.05.2013
@Studio-Regensburg:
Die pauschale Aussage, dass man für redaktionelle Inhalte kein Model Release braucht, ist schlicht falsch.
25.05.2013
Hör auf Henning, der scheint sich auszukennen ;)

Mir fiele dazu noch ein, dass die Spieler/Trainer/VIPs bei der "Aftershow-Party" ja sowieso relative Personen der Zeitgeschichte sind, ergo nicht genehmigungspflichtig. Alles andere dürfte unter Beiwerk laufen. Im übrigen gilt: Wer sich bereitwillig von einem als solchem erkennbaren Pressefotografen ablichten lässt gibt im rechtlichen Sinne eine Willenserklärung ab - hat also auch keine Mäkel-Lizenz.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
25.05.2013
Mich hat ein Kollege gefragt ob er die Fotos von der Dortmunder Vize-Feierlichkeit morgen Abend in London bei diversen Stockagenturen als Editorial anbieten darf oder ob Model-Release notwendig wär ???

Die Feier eines Championsleague-Finales hat in Europa einen so hohen Stellenwert, dass die Spieler und Trainer zu "absoluten Personen des Zeitgeschehens" werden.
Absolute Person der Zeitgeschichte ist, wer aufgrund seiner Stellung, Taten oder Leistungen außergewöhnlich herausragt und deshalb derart im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, dass ein besonderes Informationsinteresse an der Person selbst, sowie an allen Vorgängen, die ihre Teilnahme am öffentlichen Leben ausmachen, besteht. Diese Personen dürfen auch ohne ihre Einwilligung fotografiert und das Material darf verbreitet werden.

Quelle: http://www.rechtambild.de

Zuschauer würde ich dabei nur im Zusammenhang mit der Verantstaltung stehend (d.h. nicht aus der Menge herausgestellt) fotografieren. Ein Foto der Ostkurve ist dabei unbedenklich. Auch ist in diesem Zusammenhang z.B. eine feiernde Zuschauerin, die in die Kamera winkt, unbedenklich, da sich durch ihre Gestik das Einverständnis zum Foto annehmen lässt.
Hier ein Beispiel vom Berliner Karneval der Kulturen: Das Mädel auf dem Bild lief im Zug mit, ist also daher eine "relative Person des Zeitgeschehens". Außerdem kann man anhand des Verhaltens eine Einwilligung ableiten.
http://www.janwischnewski.de/wp-content/uploads/2013/05/karneval-der-kulturen-2013-jan-wischnewski-fotografie-28.jpg
Relative Personen der Zeitgeschichte sind Menschen, die in Zusammenhang mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis in den Blick der Öffentlichkeit geraten sind (z. B. die Opfer des Gladbecker Geiseldramas oder z.B. Sportler während eines Spiels). Bilder dieser Personen dürfen nur im Zusammenhang mit diesem Ereignis ohne Einwilligung veröffentlicht werden.Die Einschränkung gilt nicht für Aufnahmen, deren Veröffentlichung offensichtlich nicht im Interesse des Abgebildeten sind. So darf man Personen des Zeitgeschehens nicht in Situationen ablichten, die sie stark negativ, provozierend oder in Privatsphäre zeigen.

Quelle: http://www.rechtambild.de


Da das Ganze im Stadion stattfindet, sind die AGb des Veranstalters zu beachten...also wahrscheinlich eine Akreditierung des Fotografen notwendig.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
25.05.2013
Ich befürchte sowieso, dass die Bilder von keiner Stockagentur angenommen werden. Die achten sehr genau auf die mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten.

Hmm...nicht wirklich. Ein Kunde von mir hat seine HP (Potsdamer Fremdenführer) u.a. mit Bildern von Fotolia bestückt. Ein Bild zeigt den Ausschnitt eines Schlosses in Potsdam Sanssouci, der (ich wohne dort nebenan) niemals von öffentlichem Grund aus fotografiert werden konnte. Ein Property-Release von der Schlösser & Gartenverwaltung liegt nicht vor. Auf Rückfrage ist Fotolia aus "allen Wolken gefallen" und versprach die Erstattung der Bildlizenzen...
 Tim Brakemeier
Die pauschale Aussage, dass man für redaktionelle Inhalte kein Model Release braucht, ist schlicht falsch.


Vollkommen korrekt, ich bin voll auf deiner Seite! ;)

Man kann das nicht pauschal sagen, das kommt wirklich aufs Foto an. Wichtig ist, dass die Bildaussage nichts mit den gezeigten Personen zu tun hat. Was wenn du zehn feiernde Bayern fotografierst auch wahrscheinlich so der Fall ist, wenn du einen einzelnen weinenden Dortmunder in Nahaufnahme zeigst wiederum wahrscheinlich nicht. Es gibt aber keine klare Regelung, sondern nur interpretierbare Formulierungen. Es wird also für jedes Foto neu bewertet, sollte es zum Streitfall kommen.
Die pauschale Aussage, dass man für redaktionelle Inhalte kein Model Release braucht, ist schlicht falsch. 

Nö die ist sogar ganz genau und zu 100% richtig ;) Kennzeichne ich ein Bild in den entsprechenden Agenturen nämlich so, brauche ich kein Release und nicht anderes hab ich geschrieben ;-)
 
Man kann das nicht pauschal sagen, das kommt wirklich aufs Foto an. Wichtig ist, dass die Bildaussage nichts mit den gezeigten Personen zu tun hat.
 

Ist doch vollkommen an der Realität vorbei. Glaubst doch wohl nicht wenn ich exklusiv und als aller erstes knipse wie Oliver Pocher mit irgend nem C-Promi rumleckt, das die entsprechenden (!) Bildagenturen sich die Hände vors Gesicht halten und sagen "Nenenene, das können wir so nicht nehmen, da fehlt das Model und Property Release".

Und wenn ich nu den hoeneß dabei erwische wie er n klopp den henkelpott in den allerwertesten schiebt, muss vielleicht n schwarzer balken rauf, aber ich brauch ganz sicher keine releases.
[gone] jan wischnewski photography | berlin | potsdam
25.05.2013
Und wenn ich nu den hoeneß dabei erwische wie er n klopp den henkelpott in den allerwertesten schiebt, muss vielleicht n schwarzer balken rauf, aber ich brauch ganz sicher keine releases.

Für Hoeneß ansich nicht..das gilt aber nicht für Aufnahmen, deren Veröffentlichung offensichtlich nicht im Interesse des Abgebildeten sind. So darf man Personen des Zeitgeschehens nicht in Situationen ablichten, die sie stark negativ, provozierend oder in Privatsphäre zeigen. Dabei kannst du schonmal für die Rechtsanwälte sparen... ;)

Aber die Frage nach dem redaktionellen Inhalt stellt sich gar nicht...siehe mein Post weiter oben.
Pocher, Hoeneß... Ihr driftet doch vollkommen ab... das sind, wie bereits von einigen hier erwähnt: "Absolute Personen der Zeitgeschichte" 

Die Fragestellung bezog sich doch auf Feierlichkeiten also auf normale Fans... Da kannst du doch nicht einfach eine Zeile aus meiner Erklärung rausnehmen und aus dem Zusammenhang reißen... Klar hast du recht bei Pocher oder auch bei Hoeneß... Mir ging es aber grundsätzlich um den Fan an sich. Und da habe ich genau das gesag, was  jan wischnewski photography | berlin | potsdam auch gesagt hat:

"So darf man Personen des Zeitgeschehens nicht in Situationen ablichten, die sie stark negativ, provozierend oder in Privatsphäre zeigen."
 
was so sicherlich auf den einzelnen, weinenden Dortmunder Fan zutreffen könnte bzw. würde...

Und ganz ehrlich: Scheiß drauf was die "Yellow Press" macht, hier geht es ja wohl um rechtliche Grundlagen. Da interessiert mich nicht wer sich nicht dran hält und einen Scheiß drauf gibt... Hier kommt wieder der berühmte Spruch: Wenn dein Nachbar von der Brücke springt, springst du auch?

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