Militäruniformen 21

03.05.2013
Das Thema Polizeiuniformen ist ja schon öfter diskutiert worden, wie ist es aber mit Militäruniformen. NVA als historische Uniformen dürfte ja kein Problem sein. Aber was ist mit Bundeswehr?

Hat jemand hier schonmal BW-Uniformen mit Abzeichen verwendet und Erfahrung damit? Ich erkenne nicht, wo die Amtsanmaßung (auch bei Polizei) liegt, wenn es sich um ein Foto handelt. Durch das Foto wird ja noch kein Amt ausgeübt.

Ich weiß beim Karneval werden Polizeiuniformen einkassiert (auch die veralteten), bei Bundeswehr habe ich aber schon alle Dienstgrade gesehen.
LG
Othmar
03.05.2013
Das Thema ist absolut identisch wie bei allen anderen Uniformen oder anderen geschützten Ämtern (Priester etc.) - ne Fotografie einer Person die Uniform trägt, kann nicht verboten sein.
[gone] User_165787
03.05.2013
Dürfen sich nur gelernte Hotelfachfrauen als "French Maid" ablichten lassen? Oder examinierte Krankenschwestern in der Latex-Schwesterntracht? :)
03.05.2013
Es geht ja nicht nur um geschützte Berufe, sondern hier ja um Ämter und Hoheitsabzeichen. Und Krankenschwester oder Zimmermädchen sind nu keine Ämter. Auch Priester ist kein öffentliches Amt. Wäre ja noch schöner.

Freunde, bei Rechtsfragen bitte ein bisserl mehr ernst.

> ne Fotografie einer Person die Uniform trägt, kann nicht verboten sein.
Bei Polizei mindestens ist es ja wohl nicht so einfach
03.05.2013
"Ich weiß beim Karneval werden Polizeiuniformen einkassiert (auch die veralteten)"
... nunja, was in manchen Bundesländern veraltet ist, ist in anderen noch die aktuelle Uniform. Das führt immer wieder zu Mißverständnissen und ungewolltem Ärger.

Am besten fragst Du jemanden von der Bundeswehr, der Dir eine fundierte Antwort geben kann. Damit fährst Du bestimmt sicherer als hier im Forum ;-)
03.05.2013
das thema wurde hier vor ein paar jahren schonmal diskutiert. gegen rangabzeichen ist nichts einzuwenden, aber hoheitsabzeichen (flagge und wappen der bundesrepublik deutschland) solltest du entfernen oder retuschieren.
03.05.2013
Es geht wohl weniger um die Uniform, sondern mehr um die Gefahr einer Amtsanmaßung, die
damit getätigt werden könnte. Oder, wie bei der erwähnten FAschingsveranstaltung, sich Vorteile
verschaffen zu können.
03.05.2013
P.S. @Bates: Das ist falsch. Die Uniform eines Staatsdieners in nicht staatsdienender Weise abzubilden sollte man schön sein lassen, wenn man nicht Gefahr laufen möchte, sich eine Menge Ärger einzuhandeln. Und damit meine ich nicht dokumentarische Aufnahmen realer Szenen, sondern beispielsweise irgendwelchen erotisierten Krams.
[gone] Hermann Klecker
03.05.2013
Ein Foto maßt sich doch kein Amt an.

Wenn der Darsteller es dann verwendet, um sich als General darzustellen, oder auch nur als Gefreiter, der er nie war, dann ist das etwas anderes aber auch  höchstens Hochstapelei und keine Amtsanmaßung. Der Fotograf kann da nur mit im Boot sitzen, wenn nachweisbar ist, daß er von dieser Absicht wusste.

Wenn Du kein Problem hast, aber eins haben möchtest, dann frag halt ein Forum.
03.05.2013
Oh, Mann...ich hab's geahnt.

Wieder 'ne Menge Leute dabei, die die letzten, rundenlangen Diskussionen nicht mitgekriegt haben...*gähn*

Naja, war ja auch noch v3. ;)

Speziell Mick und RickB: Bitte nachschlagen - danke.
03.05.2013
@Bates
nachschlagen bitte wo? Kann nicht das Forum 3 Jahre und weiter rückwärts durchwühlen. Gesucht habe ich ja schon. Daher Bitte um link.
Wie gesagt, geht nicht um Polizei sondern und BW. Und eine Aussage wie: "Das Thema ist absolut identisch wie bei allen anderen Uniformen oder anderen geschützten Ämtern (Priester etc.)" ist wenig zufreidenstellend.

@Mick Schulte
"Am besten fragst Du jemanden von der Bundeswehr, der Dir eine fundierte Antwort geben kann. Damit fährst Du bestimmt sicherer als hier im Forum ;-)"
Stimmt sehe ich jetzt auch ein,  Mein Nachbar ist Hauptfeldwebel beim Heer, das ist bestimmt ergiebiger als hier im Forum zu Fragen :-)

@henning zachow
"aber hoheitsabzeichen (flagge und wappen der bundesrepublik deutschland) "
denke ich auch so, aber einen mit BRD-Farben bemalten Fußballfan (bzw dessen Ablichtung) würde auch kein Mensch verfolgen.

Gerne mehr konstruktive Antworten anstatt Aussagen der Form RTFM ohne zu sagen, auf welchem Planeten das Manual liegt.
03.05.2013
sehr interessant ist auch *dieser artikel* zum thema.
03.05.2013
@ RickB: Nimm's mir nicht übel, wenn ich dir nicht die Forenthemen vergangener Zeiten vorkaue...;)

Sich aber den Beginn meines Satzes rauszupicken und dann 'nicht zufriedengestellt' zu sein..!?
Dein Problem.
Nimm doch den Rest meines Satzes: "ne Fotografie einer Person die Uniform trägt, kann nicht verboten sein."

Letztlich ist es mir auch echt latte, wenn einige sich hier ihre eigenen Gesetze basteln.

Ansonsten kann man sich z. B. den § 132a StGB mal anschauen, das dürfte so einige Fragen beantworten - wenngleich manche dann wieder das Geschriebene missinterpretieren werden...

Usw...usf....
Um mit Darstellungen in erotisierender Weise oder als Parodie Ärger zu bekommen, hätte ich eigentlich nur bei einer "zum Verwechseln ähnlichen" authentischen und eben auch vollständigen Uniform vermutet. 
Wenn nur eine Mütze oder Barett mit Kokarde verwendet wird - soll das dann auch gegen § 124 II OWiG verstoßen ... dann wäre quasi alles in "Schwarz-Rot-Gold" in Form eines Wappens, Flagge oder Abzeichens als Hoheitszeichen zu werten, auch wenn der Gesamteindruck keineswegs zu einem "amtlichen" Anschein taugt ? 
Und was ist dann mit einem deutschen Zivilisten, der tagtäglich eine der aktuellen Uniformen der U.S. Army trägt ? Mal die des U.S. Marine Corps, mal eine der Paratroopers oder die von einer der ISAF-Einheiten ?
Oder man stelle sich Besatzungsmitglieder des Raumschiffs Enterprise mit einem deutlichen Kölle alaaaaf ! zwischen Nörvenich und Gürzenich auf die Erde "gebeamt" vor - die Rangabzeichen vom Cpt. Kirk und Lt. Uhura werden doch eigentlich nur durch die Pulloverfarben infrage gestellt ? 
03.05.2013
Dann kommt ein Klingone und macht Dich platt:0)
03.05.2013
Der von @Bates angeführte § 132a StGB...

Je nach Bildidee könnte auch noch wichtiger der § 90a StGB zum Tragen kommen:
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) ...  2.die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft,wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Fazit: Lass es...
04.05.2013
Danke für den § 90a StGB. Das ist hilft tatsächlich weiter.
 
04.05.2013
Aber was ist mit Bundeswehr?

Was soll damit sein?

Hat jemand hier schonmal BW-Uniformen mit Abzeichen verwendet und Erfahrung damit? Ich erkenne nicht, wo die Amtsanmaßung (auch bei Polizei) liegt, wenn es sich um ein Foto handelt. Durch das Foto wird ja noch kein Amt ausgeübt.

Yepp. So ist es. Für Fotos, Filme, Theaterstücke etc.pp. können Polizei- und Militäruniformen nach Belieben und ohne Einschränkungen verwendet werden - etwas vorsichtig muß man sein mit der Verwendung von "nationalsozialistischen Symbolen" (genauer: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, §86a StGB). Hier kommt es auf die "Verwendung" an - nicht erfasst von diesem Paragraphen ist die "Verwendung" solcher Symbole z.B. zum Zweck der Darstellung historischer Ereignisse und Gegebenheiten, der Berichterstattung, der geschichtlichen Dokumentation, usw. usf.
04.05.2013
P.S. @Bates: Das ist falsch. Die Uniform eines Staatsdieners in nicht staatsdienender Weise abzubilden sollte man schön sein lassen, wenn man nicht Gefahr laufen möchte, sich eine Menge Ärger einzuhandeln. Und damit meine ich nicht dokumentarische Aufnahmen realer Szenen, sondern beispielsweise irgendwelchen erotisierten Krams.

Das ist, pardon, vollkommener Blödsinn.

Und ewig grüßt das Murmeltier...
04.05.2013
Ansonsten kann man sich z. B. den § 132a StGB mal anschauen, das dürfte so einige Fragen beantworten - wenngleich manche dann wieder das Geschriebene missinterpretieren werden...

§132a StGB setzt das unbefugte "Führen" von Titeln, Abzeichen usw. voraus.

Damit ist rechtlich nicht gemeint, daß man diese "technisch führt" - wer sich Rangabzeichen eines Oberst der Bundeswehr auf die Uniform pappt und diese spazieren trägt, führt nicht den Rang eines Oberst.

Das macht er erst, wenn er versucht, dienstlich als Oberst aufzutreten, sich also als "Oberst Meyer" vorstellt und versucht, in dieser Funktion tätig zu werden, wenn er versucht, Soldaten Befehle zu erteilen, usw. usf.

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